Möglicherweise sind Sonderausgabebestätigungen über Jahre hinweg zu hoch ausgefallen - Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Wiener
Neustadt - In Wiener Neustadt sollen Mietern in Gemeindewohnungen
möglicherweise über Jahre hinweg unrichtige Bestätigungen für das
Finanzamt und die Wohnbauförderstelle des Amts der NÖ
Landesregierung ausgestellt worden sein. Die neue Stadtregierung habe
die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, teilten Vizebürgermeister
Christian Stocker (ÖVP)
und Stadtrat Michael Schnedlitz (FPÖ)
in einer Pressekonferenz mit.
"Tausende
Mieter betroffen"
Es
bestehe die Möglichkeit, "dass tausende Mieter betroffen sind",
betonten die Kommunalpolitiker. "Wir haben daher heute eine
Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft, beim Finanzamt
und bei der Wohnbauförderstelle des Amts der NÖ Landesregierung
eingebracht." Die Mitglieder des Gemeinderates sollten zu Beginn
der (heutigen) Sitzung von Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP)
informiert werden.
Die
Finanzierung zur Sanierung der Wohnobjekte der Stadt Wiener Neustadt
erfolge durch Darlehensaufnahmen. Darüber hinaus würden auch
Förderungen des Landes NÖ in Form von Annuitätenzuschüssen in
Anspruch genommen, hieß es in einer Aussendung. Die Mieter erhalten
einmal jährlich eine Bestätigung über die aliquot geleisteten
Zinsen und Tilgungen im Vorjahr. Diese Aufwendungen können als
Sonderausgaben im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend gemacht
werden. Auf Verlangen der Mieter würden diesen auch entsprechende
Bestätigungen über diese Aufwendungen zur Vorlage beim Land NÖ zur
Erlangung von Wohnbeihilfen übermittelt.
Sonderausgabebestätigungen
zu hoch
Nun
sei festgestellt worden, so Stocker und Schnedlitz, dass in der
Vergangenheit von der Summe aus Tilgungen und Zinsen die
Annuitätenzuschüsse nicht in Abzug gebracht worden seien. Im
Ergebnis seien daher den Mietern Sonderausgabebestätigungen mit zu
hohen Beträgen ausgestellt worden. Für den Fall, dass Mieter in
ihrem Lohnsteuerausgleich die zu hohen Salden als Sonderausgabe
geltend gemacht haben, könnte dies zu einer zu hohen
Steuerrückerstattung geführt haben. Sollten Mieter die zu hohen
Salden in Anträgen auf Subjektförderung beim Land NÖ angegeben
haben, könnte es zu einer Auszahlung von zu hohen Fördergeldern
gekommen sein.
Schaden
für Republik
Es
könne "nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik
Österreich und/oder dem Land NÖ durch Ausstellung und Übermittlung
falscher Sonderausgabenbestätigungen ein Schaden entstanden ist. In
den Listen, die Grundlage für die Sonderausgabenermittlungen waren,
wurden die Annuitätenzuschüsse nicht erfasst". Allerdings
würden auch Listen vorliegen, die Annuitätenzuschüsse enthielten.
Es bestehe der Verdacht, "dass entweder die beiden Systeme
parallel geführt oder die Listen mit den enthaltenen
Zinsenzuschüssen nachträglich erstellt wurden".
"Die
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ersucht zu prüfen, ob der
dargestellte Sachverhalt von strafrechtlicher Relevanz ist und falls
ja ein entsprechendes Strafverfahren einzuleiten. Leider sind die
Auswirkungen auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter noch völlig
offen", betonten Stocker und Schnedlitz. Für dringende Fragen
sei eigens eine Hotline unter 0676 / 88 373 80 80 eingerichtet
worden. (APA, 18.5.2015)
Zusammengefasst
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik Österreich
und/oder dem Land NÖ durch Ausstellung und Übermittlung falscher
Sonderausgabenbestätigungen ein Schaden entstanden ist. In den
Listen, die Grundlage für die Sonderausgabenermittlungen waren,
wurden die Annuitätenzuschüsse nicht erfasst. Allerdings liegen
auch Listen vor, die die Annuitätenzuschüsse enthalten. Es besteht
der Verdacht, dass entweder die beiden Systeme parallel geführt oder
die Listen mit den enthaltenen Zinsenzuschüssen nachträglich
erstellt wurden. Es besteht die Vermutung, dass diese Listen aufgrund
von Fehlleistungen unrichtig erstellt wurden. Es kann allerdings auch
nicht ausgeschlossen werden, dass die Listen vorsätzlich unrichtig
erstellt wurden.
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