Neuer
Dachverband soll für Klarheit im Begriffswirrwarr sorgen und zu
einheitlichen Standards führen.
Zwei
Millionen Österreicher haben derzeit den 60. Geburtstag hinter sich.
Ende der 2030er-Jahre werden es drei Millionen sein. Noch dynamischer
entwickelt sich nur die Gruppe der Hochbetagten. Gleichzeitig sind
nur knapp 40 Prozent des Wohnungsbestands barrierefrei. Der große
Rest ist entsprechend eingeschränkt nutzbar für
mobilitätseingeschränkte Personen.
Wohnformen
für ältere Menschen mit noch keinem, geringem oder mittlerem
Pflegebedarf werden also immer wichtiger werden. "Betreutes
Wohnen" ist folgerichtig in aller Munde, was genau darunter zu
verstehen ist, weiß allerdings kaum jemand. Bei der "Fachkonferenz
Betreutes Wohnen", die unlängst in Wien stattfand, wurde
deshalb der neue Dachverband "Betreutes Wohnen"
vorgestellt, der die drei wesentlichen Akteure auf diesem Gebiet
vereint: gemeinnützige Wohnungswirtschaft, gewerbliche
Wohnungswirtschaft sowie soziale Dienste. Ziel des Dachverbandes ist
eine Schärfung des Profils des betreuten Wohnens in der öffentlichen
Wahrnehmung. Weitere Ziele sind die Entwicklung allgemeiner
Standards, die Schaffung einer tragfähigen Datenbasis, die
Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen des betreuten Wohnens in der
Wohnbauförderung der Länder sowie die Entwicklung neuer
Finanzierungsmodelle.
Betreutes
Wohnen ist auf europäischer Ebene mittlerweile als klar definiertes
Produkt zwischen Wohnen und Pflege etabliert. Dazu hat die EU-Norm
"Sheltered Housing" beigetragen.
In
Österreich fördern alle Bundesländer senioren- oder
behindertenbezogene Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung,
allerdings mit weitgehend unterschiedlichen Modellen, teilweise mit
Aufschlägen zur Regelförderung, teilweise innerhalb der
Punktesysteme des großvolumigen Wohnbaus, mit Förderdarlehen,
Annuitätenzuschüssen oder Einmalzuschüssen
Folgende Herausforderungen stellen sich für
die Zukunft:
Folgende Herausforderungen stellen sich für
die Zukunft:
-
Eine explizite Beschränkung auf die Rechtsform Miete ist nur in einzelnen Ländern festgeschrieben. Für Betreutes Wohnen im Eigentum sind aber noch keine Geschäftsmodelle erkennbar.
-
In der Mehrzahl der Länder bezieht sich die Förderung auf Neubauten, nur in wenigen auch auf Sanierungen.
-
In mehreren Bundesländern sind Bedarfsbestätigungen durch Land oder Gemeinden erforderlich.
-
In wenigen Ländern ist die Sicherstellung ausreichender ambulanter Betreuung nachzuweisen, z. B. durch Vorliegen eines Betreuungskonzepts (Salzburg) oder Verpflichtungserklärungen der Gemeinden (Vorarlberg).
-
Zur Größe und Ausstattung betreuter Wohnungen machen nur einzelne Länder detaillierte Vorgaben (z. B. Niederösterreich). Am häufigsten werden Zweiraumwohnungen mit ca. 50 m² angeboten. Eine Notrufanlage ist in Kärnten verpflichtend, in Niederösterreich muss sie kurz-fristig nachrüstbar sein. Gemeinschaftsräume für die Bewohner sind in mehreren Ländern verpflichtend (Kärnten, Niederösterreich, Steiermark), Räume für Betreuer und ärztliche Versorgung nur in Niederösterreich.
-
In einzelnen Ländern ist die Größe der Anlagen limitiert. Insgesamt sind Betreute Wohnanlagen aber klein mit meist unter 30 Wohneinheiten. Auch hinsichtlich der Lage hat einzig Niederösterreich verpflichtende Vorgaben (Infrastrukturanbindung).
-
Betreutes Wohnen wird überwiegend in Kooperation mit Gemeinden umgesetzt. In einzelnen Ländern sind sie verpflichtend an den Kosten beteiligt (Steiermark). Teilweise treten die Gemeinden als Generalmieter auf und übernehmen damit das Leerstandsrisiko (z.B. Burgenland). Gemeinden unterstützen Betreutes Wohnen weiters durch Vernetzung mit Vereinen und Sozialhilfeeinrichtungen, Anmietung von Gemeinschaftsräumen (Burgenland) oder Unterstützung bei der sozialen Grundversorgung (z.B. Fonds Soziales Wien).
-
Einweisungsrechte durch die Gemeinden sind einerseits förderungsrechtlich vorgesehen (z. B. Salzburg, Vorarlberg), andererseits durch enge Kooperationen zwischen Gemeinden und Gemeinnützigen gegeben (z.B. durch Haftungsübernahmen).
-
Die Kosten der Grundbetreuungspauschale sind nur in einzelnen Ländern gesetzlich geregelt. Sie liegen aber bei Projekten von Gemeinden oder Gemeinnützigen Bauvereinigungen vielfach bei unter 60 Euro pro Monat. In der Steiermark ist sie sozial gestaffelt mit Null (Ausgleichszulagensatz) bis
277 Euro pro Monat (für Monatseinkommen über
1810 Euro.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen