Strafbetrag wurde bereits nachweislich und fristgerecht bezahlt
Dass sich die Bediensteten der Wiener Parkraumüberwachung bei den Autofahrer(innen) nicht besonderer Beliebtheit erfreuen, ist kein Geheimnis. Die Parksheriffs kassieren knall- hart ab, denn die Gemeinde Wien benötigt dringend Geld, dass zum Teil anderweitig großzügig aus dem Fenster geworfen wird. Jedoch auf diesen Thema einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.
Also zurück zum eigentlichen Thema. Ein Fall, der wahrscheinlich nicht nur bei uns Erstaunen auslöst. Frau XY (Namen der Redaktion bekannt) stellte ihr Auto, am 14.04.15 um 11:52, im 2. Wiener Gemeindebezirk, in der Taborstraße 44 ab. Dabei vergaß sie, in ihrem Fahrzeug einen dementsprechenden Kurzparknachweis anzubringen. Diese Verfehlung brachte ihr prompt eine Organstrafverfügung in der Höhe von 36,- Euro ein. Frau XY zahlte die Strafe am 20.04.15 (6 Tage später und daher innerhalb der offenen Frist) mit dem Original-Erlagschein ein. Daher war sie äußerst verwundert, als sie heute in ihrem Postkasten nachfolgende Anonymverfügung vorfand. Die Magistratsabteilung 67 versucht allen Ernstes, für ein und dasselbe Delikt, für das die Strafe bereits nachweislich bezahlt wurde, nochmals abzukassieren. Nun vermuten wir einmal, dass bei der Parkraumüberwachung nicht unbedingt die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Dass man dort aber nicht fähig ist, eine ordnungsgemäß einge- langte Zahlung zu registrieren, finden wir traurig. Zudem finden wir den Versuch doppelt abzukassieren dreist.
Frau XY wird den neuerlich vorgeschriebenen Strafbetrag nicht bezahlen. Die Behörde wird dann ein ordentliches Strafverfahren einleiten, bei dem Frau XY ihren Einwand in Form eines Rechtsmittels einbringen wird. Das natürlich alles auf Kosten der Steuerzahler.
Aber auch Frau XY hat Aufwendungen, die ihr durch die Bekämpfung, der zu Unrecht zugestellten Strafverfügung erwachsen. Für uns stellt sich folgende Frage: Wie kommt eigentlich sie und auch die Steuerzahler dazu für etwas belastet zu werden, was ein augenscheinlich unqualifizierter Mitarbeiter der Parkraumüberwachung fabriziert hat?
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