Mittwoch, 20. Mai 2015

Wiener Parkraumüberwachung will doppelt abkassieren

Strafbetrag wurde bereits nachweislich und fristgerecht bezahlt


Dass  sich  die  Bediensteten  der  Wiener Parkraumüberwachung bei den Autofahrer(innen)
nicht besonderer Beliebtheit erfreuen, ist  kein Geheimnis.  Die Parksheriffs kassieren knall-
hart  ab,  denn  die  Gemeinde  Wien  benötigt  dringend  Geld,  dass  zum  Teil  anderweitig
großzügig  aus dem Fenster geworfen wird.   Jedoch auf diesen Thema einzugehen,  würde
den Rahmen dieses Beitrages sprengen.

Also  zurück  zum  eigentlichen Thema.   Ein  Fall,  der  wahrscheinlich  nicht  nur  bei uns
Erstaunen auslöst. Frau XY (Namen der Redaktion bekannt) stellte ihr Auto, am 14.04.15
um  11:52,  im  2. Wiener  Gemeindebezirk,  in der Taborstraße 44 ab.   Dabei vergaß sie,
in  ihrem   Fahrzeug  einen dementsprechenden Kurzparknachweis  anzubringen.  Diese
Verfehlung brachte ihr prompt eine Organstrafverfügung in der Höhe von 36,- Euro ein.
Frau  XY  zahlte  die  Strafe am  20.04.15  (6 Tage später und daher innerhalb der offenen
Frist) mit dem Original-Erlagschein ein.  Daher war sie äußerst verwundert, als sie heute in
ihrem Postkasten nachfolgende Anonymverfügung vorfand.
Die  Magistratsabteilung 67 versucht allen Ernstes, für ein und dasselbe Delikt,  für das die
Strafe  bereits  nachweislich bezahlt wurde,  nochmals abzukassieren.   Nun vermuten wir
einmal,  dass  bei  der  Parkraumüberwachung  nicht unbedingt die geistige Elite unseres
Landes  beschäftigt  ist.   Dass man dort  aber nicht fähig ist,  eine ordnungsgemäß einge-
langte Zahlung zu registrieren,  finden wir traurig.  Zudem finden wir den Versuch doppelt
abzukassieren dreist.

Frau  XY  wird  den neuerlich vorgeschriebenen Strafbetrag nicht bezahlen.   Die Behörde
wird  dann  ein  ordentliches  Strafverfahren  einleiten,  bei  dem Frau XY ihren Einwand in
Form eines Rechtsmittels einbringen wird. Das natürlich alles auf Kosten der Steuerzahler.

Aber  auch  Frau  XY  hat Aufwendungen,  die ihr durch die Bekämpfung, der zu Unrecht
zugestellten   Strafverfügung   erwachsen.    Für  uns   stellt  sich   folgende  Frage:   Wie
kommt  eigentlich  sie  und  auch  die  Steuerzahler dazu  für  etwas  belastet zu werden,
was ein augenscheinlich unqualifizierter Mitarbeiter der Parkraumüberwachung fabriziert
hat?



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