Samstag, 2. Mai 2015

Wohnungsübergabe


Ist der Mietvertrag von dir und dem Vermieter unterschrieben, findet die Wohnungsübergabe statt. Am besten ist es natürlich, wenn die Übergabe durch den Vermieter/die Hausverwaltung direkt in der Wohnung stattfindet. Auch hier gilt wieder: Nichts übers Knie brechen! Rechne genügend Zeit für den Termin ein und nimm am besten eine zweite Person mit. Vier Augen sehen immer mehr als zwei.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser


Bei der Übergabe solltest du dir die Wohnung noch einmal gründlich anschauen. Ist sie in dem Zustand, der dir versprochen wurde? Sind die vorher besprochenen Schäden repariert worden? Entsprechen die Wohnungsbestandteile dem Mietvertrag? Solche und andere Details sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Das Übergabeprotokoll


Egal ob alles in Ordnung ist oder noch Mängel bestehen – während der Übergabe sollte ein schriftliches Protokoll angefertigt werden, das du und derjenige, der dir die Wohnung übergibt, unterzeichnen. Lass dir auf jeden Fall vom unterschriebenen Übergabeprotokoll eine Kopie geben, damit du einen Beleg in der Hand hast. Gerade wenn du wieder ausziehst, ist es gut beweisen zu können, in welchem Zustand du die Wohnung übernommen hast.

Manche Vermieter/Hausverwaltungen führen keine richtige Wohnungsübergabe in der Wohnung selber durch – das läuft dann so ab: Du unterschreibst den Mietvertrag in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung und bekommst dort auch gleich die Schlüssel zur Wohnung. Die meisten der Punkte, die im Übergabeprotokoll stehen sollten, finden sich im Mietvertrag (z. B. die Liste der Einrichtungsgegenstände bzw. welche und wie viele Schlüssel du bekommen hast). Besteh darauf, dass auch die dir wichtigen zusätzlichen Angaben im Vertrag gemacht werden: z. B. die Mängel und Schäden, die du schon bei der Besichtigung mit dem Makler gesehen hast, und die du akzeptieren kannst (wie Kratzer im Parkett). Das sichert dich ab, dass diese Schäden bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht dir angerechnet werden.

Nach einer solchen „Übergabe“ solltest du gleich in die Wohnung gehen, am besten mit (einem) Zeugen, und direkt prüfen, ob die Wohnung in dem Zustand ist, den ihr vereinbart habt, oder ob Schäden vorliegen, die dir noch unbekannt waren, oder ob etwas fehlt. Das solltest du dann sofort schriftlich bemängeln – mit der Unterschrift deines Zeugen.

Folgende Punkte sollten im Protokoll zur Wohnungsübergabe vermerkt sein:


  • Der allgemeine Renovierungszustand der Wohnung
  • Eine Liste aller Einrichtungsgegenstände (Beispiel: Einbauküche mit E-Herd samt Cerankochfeld der Marke X, Geschirrspüler der Marke X, Waschtisch der Marke X)
  • Der Zustand und das (ungefähre) Alter jedes Einrichtungsgegenstandes (Beispiel: Gaskombitherme Marke X, funktionstüchtig, Baujahr 2008, letzte vom Vermieter oder Vormieter durchgeführte Wartung der Therme am: Datum)
  • Art und Zustand der Oberflächen (Beispiel: Vorzimmer Linoleumboden fleckig; in WZ und SZ Parkett, mit teilweise tiefen Kratzern; im Bad weiße Fliesen, drei gesprungen; Duschtasse mit Duschabtrennung aus Plexiglas)
  • Fotos der oben genannten Merkmale/Ausstattungen/Einrichtungen/Mängel als Beilage
  • Eventuelle, vorher besprochene Schäden, und ob sie vom Vermieter behoben wurden bzw. bis wann sie behoben werden
  • Die Strom- und Gaszählerstände
  • Gegebenenfalls Mängel, die erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind
  • Die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden
  • Die Funktion der übergebenen Schlüssel: Zu welchen Türen/Räumen gehören sie? (Beispiel: 2 Postkastenschlüssel, 2 Haustorschlüssel, 3 Wohnungsschlüssel, 1 Kellerabteilschlüssel)

Jetzt brauchst du nur noch einzuziehen!


Habt ihr alle Fragen geklärt und das Protokoll/den Mietvertrag unterschrieben, bekommst du endlich die lang ersehnten Schlüssel zu deiner ersten eigenen Wohnung! Jetzt musst du nur noch den Umzug über die Bühne bringen – und dein neuer Lebensabschnitt kann beginnen!

TIPP

Haushaltsversicherung abschließen! Auch wenn du glaubst, eigentlich nicht viel zu besitzen: Eine Haushaltsversicherung ist eine gute Investition. Viele Vermieter schreiben sogar eine vor. Meistens kostet sie nicht mehr als € 10,– im Monat. Aber sie ist Gold wert, sollte wirklich einmal ein Schaden auftreten. Denn bei Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder Einbruch gibt sie dir eine finanzielle Entschädigung für die beweglichen Dinge, die kaputt gegangen bzw. gestohlen worden sind. Der Betrag (genannt „Prämie“), den du monatlich für die Versicherung bezahlen musst, richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenständen in der Wohnung wie Computer, Fernseher, Haushaltsgeräte, Möbel, Kleidung etc. Sollte ein Feuer- Wasser- oder Sturmschaden an unbeweglichen Gegenständen (Fenster, Wände, Tapete, Malerei, Boden) in der Wohnung auftreten, so hat der Vermieter dafür in den meisten Fällen eine Gebäudebündelversicherung abgeschlossen. Bei dieser Versicherung sind diese Schäden dann auch einzureichen.


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