Am 21. Jänner 2015 fand eine Sitzung des Wiener
Stadtrechnungshofes. Eines der Themen war der durch den Fonds Soziales Wien (FSW) finanzierten Regelfahrtendienst.
Diese Stelle hieß bis Ende 2013 Kontrollamt und prüft"die gesamte Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Gemeinde einschließlich ihrer Einrichtungen in
formeller, sachlicher und sicherheitstechnischer Hinsicht".
Regelfahrtendienst
wurde geprüft
"Der
Stadtrechnungshof Wien unterzog die im Auftrag des Fonds Soziales Wien
erfolgende Beförderung von Personen mit Behinderung einer
sicherheitstechnischen Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen
nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle
mit", erläutert der 17-seitige
Bericht (StR. V - FSW-1/14).
Das Prüfergebnis war bei der Sitzung am 21. Jänner 2015 Thema. ("Das Mobilitätskonzept
und die Freizeitfahrten waren nicht Gegenstand dieser Einschau des
Stadtrechnungshofes Wien", grenzte der Stadtrechnungshof sein Prüfungsfeld
ab.)
Der FSW finanziert den "sogenannte
Regelfahrten zu Einrichtungen der Behindertenhilfe" Dazu beauftragt er
"Fahrtendienstunternehmen, die über Behindertentransportwagen
verfügen".
Details zur Prüfung
Bei der Durchsicht des im Dezember 2014
fertiggestellten Berichts gewinnt man den Eindruck, dass der Stadtrechnungshof
Wien sich mit (sicherheit)technischen Details der Fahrzeuge, grundsätzlichen
Vertragsbestandteilen sowie Kontrollen beschäftigte.
"Der Stadtrechnungshof
Wien stellte fest, dass sechs von den elf Vorfällen, die beim
Behindertentransport in den Jahren 2011 bis 2013 aufgetreten waren, ein
einziges Fahrtendienstunternehmen betrafen, wobei im Jahr 2013 sogar alle fünf
Vorfälle diesem Fahrtendienstunternehmen zuzuschreiben waren. Bei den Vorfällen
ging es u.a. um Missstände bei der Übergabe von Personen mit Behinderung nach
erfolgter Fahrt", ist dem Bericht beispielsweise zu entnehmen.
Aber auch andere Punkte, die im Alltag immer
wieder zu Problemen führen, wurden angesprochen: "Die Fahrtzeit darf für
die transportierte Person mit Behinderung - vertraglich geregelt - eine Stunde
nicht überschreiten."
Zur Vertragssituation hielt die Prüfstelle fest:
"In den Übereinkommen zwischen dem
Fonds Soziales Wien und den einzelnen Fahrtendienstunternehmen wurden u.a. auch
sicherheitstechnische Anforderungen an die Ausführung der Fahrzeuge festgelegt.
… Da die Übereinkommen über Regelfahrten auch beim Wechsel der Zuständigkeit
der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers von der damaligen Magistratsabteilung
12 über die damalige Magistratsabteilung 15A auf den Fonds Soziales Wien von
den Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern einvernehmlich aufrechterhalten
wurden, waren sie auch rd. 15 Jahre nach Vertragsbeginn zum Zeitpunkt der
Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien noch gültig."
Wiener
Stadtrechnungshof empfiehlt
Zu den Vorfällen hielt der Stadtrechnungshof
Wien fest: "Der Fonds Soziales Wien legte nachvollziehbare und sorgfältig
gestaltete Aktennotizen über Vorfälle an, wie die Einschau des
Stadtrechnungshofes Wien ergab. Außerdem war der Fonds Soziales Wien bemüht,
bei allen einzelnen Vorfällen angemessene Lösungen zur Verbesserung der
Situation für die Beförderung von Personen mit Behinderung zu finden."
Er sprach drei Empfehlungen aus. Der FSW soll - unter Einbindung des Magistrats
- im Rahmen neuer Verträge sicherheitstechnischen Einrichtungen bzw.
Vorkehrungen dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Weiters wurden empfohlen
auf die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit zusätzlichen orangefarbenen
Warnleuchten (Vorbeifahrverbot) sicherzustellen.
"Der
Stadtrechnungshof Wien empfahl dem Fonds Soziales Wien, vor allem
Fahrtendienstunternehmen, die eine größere Anzahl an Vorfällen beim
Behindertentransport als andere Fahrtendienstunternehmen aufweisen,
unangekündigten Vorort-Kontrollen oder anderen geeigneten Aufsichtsmaßnahmen zu
unterziehen, um möglichen Fehlentwicklungen bzw. Vertragsverletzungen auf der
Grundlage von eigenen Beobachtungen rechtzeitig durch zielführende Maßnahmen
entgegenwirken zu können" ist dem Bericht abschließend zu
entnehmen.
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