Freitag, 10. April 2015

Rapper Nazar verurteilt

Weil er den FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zuge eines Konzerts in der Arena als "Hurensohn" bezeichnet hat, wurde der Rapper Nazar am Freitag vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.


Das Gericht entschied daher im Sinne der Anklage und sah den Tatbestand der Beschimpfung (§ 115 Abs 1 StGB) gegeben. Falls sich der Rapper weigert, zu zahlen, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Straches Anwalt Dr. Michael Rami gegenüber "Heute": "Auch die Kunstfreiheit bietet niemandem einen Deckmantel für primitive Beschimpfungen".

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