Weil er den FPÖ-Chef
Heinz-Christian Strache im Zuge eines Konzerts in der Arena als
"Hurensohn" bezeichnet hat, wurde der Rapper Nazar am Freitag vom Bezirksgericht Innere
Stadt Wien zur Zahlung von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.
Das Gericht entschied daher im Sinne der Anklage
und sah den Tatbestand der Beschimpfung (§ 115 Abs 1 StGB) gegeben. Falls sich
der Rapper weigert, zu zahlen, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35
Tagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Straches Anwalt Dr. Michael
Rami gegenüber "Heute": "Auch die Kunstfreiheit bietet niemandem
einen Deckmantel für primitive Beschimpfungen".
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