Montag, 1. Juni 2015

Verwaltungsgericht Wien: Wirbel um Richterbestellung

Personalsenat wurde bei Ernennung vier neuer Richter übergangen

Wien - Das Wiener Verwaltungsgericht wird am 1. September vier neue Richter in seine Reihen aufnehmen. Die Posten waren im Oktober ausgeschrieben worden, rund 60 Bewerber haben sich gemeldet. Mitte Mai hat die für die Ernennung zuständige Wiener Landesregierung ihre Entscheidung getroffen. Und die entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Von den vier Juristen, die sie ausgewählt hat, hatte sich nur einer auf dem Dreiervorschlag des Personalsenats des Verwaltungsgerichts befunden.
Und: Die Landesregierung hat eine bisherige Magistratsbeamtin ernannt, die mit dem Leiter der Magistratsabteilung (MA) 35 verschwägert ist. Die MA 35 ist für die Themen Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständig, trifft also Entscheidungen zu Fragen der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und Erteilung von Aufenthaltstiteln.
Genau mit der Überprüfung solcher Magistratsentscheidungen zu Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht ist auch das Verwaltungsgericht befasst. Die neue Richterin wird für diesen Bereich also wohl nicht eingesetzt werden können.

SPÖ-Gemeinderat in Niederösterreich

Ein anderer der frisch ernannten Richter ist SPÖ-Gemeinderat in einer niederösterreichischen Gemeinde nahe Wien. Dem Vernehmen nach hat er angekündigt, sein Mandat niederzulegen. Er war bislang als Jurist am Verfassungsgerichtshof (VfGH) tätig.
Im Verwaltungsgericht selbst ist man ob der Bestellungen nicht rasend erfreut, ist zu hören. Zur politischen Tangente komme, dass von zwölf Personen, die der Personalsenat nach den Hearings auf seine vier Dreiervorschläge gesetzt hat, eben nur eine von der Landesregierung ernannt wurde. Wie in der Justiz ist die Landesregierung aber auch nicht an die Ernennungsvorschläge des Verwaltungsgerichts gebunden.

Magistratsdirektion eingebunden

Und: In Wien gibt es eine bundesweite Besonderheit bei der Ernennung von Verwaltungsrichtern. Nach der Ausschreibung wird auch das Amt der Landesregierung ("Magistratsdirektion") in die Auswahl eingebunden und erstellt eine eigene Liste. Die Regierung kann dann aus Magistratsliste und Dreiervorschlag des Gerichts auswählen. Im konkreten Fall hat die Magistratsdirektion 20 (von den insgesamt 60) Bewerbern gereiht; die restliche 40 sind sozusagen auf dem letzten Platz gelandet. Ein Wiener Jurist fasst das so zusammen: "Der Magistrat versucht, die Unabhängigkeit der gerichtlichen Kontrolle von Magistratsentscheidungen so weit wie möglich zu verringern."
Selbiger sieht das nicht so. Ein Sprecher der Magistratsdirektion betont, dass im Auswahlverfahren alle Gesetze eingehalten wurden und die Landesregierung frei entscheiden könne. Es gehe nur um die fachliche Eignung. "Ob nun jemand mit jemandem verschwägert oder Gemeinderat in Tripstrü ist, interessiert uns nicht." Von politischer Seite war keine Stellungnahme zu erhalten.

Verwaltungsgericht in jedem Bundesland

Die Verwaltungsgerichte wurden mit dem sogenannten 9+2- Modell per Reform 2012 installiert, jedes Bundesland hat ein solches Gericht erster Instanz. Zudem gibt es zwei Bundesverwaltungsgerichte. (Renate Graber, 2.6.2015)


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