Nutznießer
sind nicht finanziell besonders schlecht gestellte Antragsteller für
Sozialwohnungen, sondern Wiener, die bereits sehr lange in der
Bundeshauptstadt wohnen. So können neu zugezogene Wiener auch um
keine geförderten Wohnungen mehr ansuchen: Sie müssen - wie bei der
Vergabe von Gemeindewohnungen - zumindest zwei Jahre in Wien
hauptgemeldet sein, um sich überhaupt anmelden zu können.
Diese
Regelung gilt für den Zuzug aus den Bundesländern ebenso wie für
EU-Ausländer. Drittstaatsangehörige müssen nachweisen, dass sie
zumindest zwei Jahre in Wien und drei Jahre in anderen EU-Staaten
hauptgemeldet waren. Dazu kommt ein weiterer Bonus für
Langzeitwiener: Sie werden bei der Warteliste für Wohnungen bis zu
neun Monate vorgereiht, wenn sie 15 Jahre oder mehr in Wien gemeldet
waren. Jene Personen, die zehn Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Wien
hatten, werden sechs Monate gut geschrieben. Antragsteller, die fünf
Jahre in Wien hauptgemeldet waren, erhalten einen
Wartezeit-Verringerungsbonus von drei Monaten.
"Jene,
die nach Wien kommen, müssen sich hinten anstellen", sagte
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bei der Präsentation am Mittwoch.
"Aber natürlich sind alle herzlich willkommen."
Das
ist nichts anderes als Diskriminierung und das ist gegen das
EU-Recht. b
wann ist man ein richtiger Wiener? Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hat
mit seinen neuen Richtlinien bei der Wohnungsvergabe eine neue
Kategorie Wiener erfunden.
Zumindest
fünf Jahre muss man hier (hauptgemeldet) leben. Dann gibt es einen
Zeitbonus. Das ist noch keine ausländerfeindliche Politik. Denn Wien
macht bei der Vergabe (weiterhin) keinen Unterschied, ob die Bewerber
aus St. Pölten, München oder Ankara stammen. So ein
Belohnungssystem für "echte" Wiener ist mehrheitsfähig
und eine versteckte Ansage in dem von der FPÖ betriebenen
Ausländer-Wahlkampf. Die SPÖ braucht hier dringend. Das
Argument „Überbelag“, also zu viele Menschen in einer Wohnung,
ist laut Ludwig einer der häufigsten Gründe für „dringenden
Wohnbedarf“. Und mit diesem Argument bekommen Antragsteller
deutlich schneller eine Wohnung als mit anderen Begründungen. In der
Vergangenheit gab es allerdings Missbrauch. Antragsteller meldeten
entfernte Verwandte in ihrer Wohnung an, die nicht dort wohnten. Und
kamen mit dem vorgetäuschten Überbelag schnell zu einer größeren
Wohnung. Künftig wird für einen „dringenden Wohnbedarf“ nur
mehr die Kernfamilie in drei Generationen (Großeltern, Eltern,
Kinder) gezählt.
Zum
Vorwurf der Grünen, dass sich die SPÖ mit
den Maßnahmen der potenziellen FPÖ-Wählerschaft in Wien anbiedere,
sagte Ludwig. "Dieser Vorwurf ist aus der Luft gegriffen."
Als Wahlkampftaktik vor der Wahl am 11. Oktober wollte Ludwig die
Verschärfung nicht verstanden wissen. "Es ist immer Wahlkampf."
Neben
der Bevorzugung von Wienern wird der ganze Zugang zum sozialen
Wohnbau neu organisiert: Das "Wiener Wohn-Ticket", das
Berechtigte bei der Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9 ab 1. Juli
lösen können, ersetzt das System der Vormerkscheine. Bisher erhielt
man für verschiedene Fördersparten individuelle Vormerkscheine. Das
neue Ticket gilt für die gesamte Palette: von geförderten Miet- und
Genossenschaftswohnungen über gefördertes Eigentum bis zu
Gemeindewohnungen.
An
den hohen Einkommensobergrenzen für Sozialwohnungen soll, wie
von den Grünen am Dienstag gefordert,
nicht gerüttelt werden. Weiter gilt, dass für eine Familie mit vier
Personen die Netto-Einkommensobergrenze bei fast 6000 Euro pro Monat
(14-mal/Jahr) liegt.
Wegen
des Wohnungsdrucks in Wien wurde auch von Bürgermeister Michael
Häupl (SPÖ) Transparenz über die Zahl der leerstehenden Wohnungen
in Wien gefordert. Eine Studie darüber wird in wenigen Tagen
vorliegen, sagte Ludwig. Schätzungen reichten von 30.000 bis 100.000
leerstehenden Wohnungen. (David Krutzler, 17.6.2015 +
anderen)
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