UN-Behindertenrechtskonvention muss auch in Wien Umsetzung finden
Wien
(OTS) - Nachdem im ersten
Primärversorgungszentrum Wiens in der Mariahilferstraße, das erst
im Mai feierlich eröffnet und nicht nur von der Gemeinde Wien
kräftig subventioniert wurde, auf den barrierefreien Zugang mittels
behindertengerechtem Aufzug vergessen wurde, hinke die
Bundeshauptstadt auch bei adäquaten barrierefreien
Unterbringungsmöglichkeiten junger Menschen mit Behinderung noch
immer hinterher.
Nach wie
vor lebt eine große Anzahl sehr junger behinderter Menschen in
Altenwohnheimen des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV). Diese
Pflegeeinrichtungen seien zwar barrierefrei, doch gebe es in diesen
keine Beschäftigung oder Förderung der jungen Menschen, kritisiert
Hofer: "Dies entsprecht nicht einem selbstbestimmten Leben nach
den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention." Das
Pflegewohnhaus Baumgarten des KAV beispielsweise, das im Mai 2014 in
Betrieb ging, werbe online damit, dass "es einen
Pflegewohnbereich für jüngere Bewohnerinnen und Bewohner (26
Plätze)" gibt.
Die
Zahlen des kürzlich präsentierten Wiener Sozialberichts 2015
zeigen, dass gerade im vollbetreuten Wohnen in Wien der Anteil junger
Menschen mit Behinderungen sehr hoch ist. Hier "überwiegt bei
den Frauen die Altersgruppe der 40- bis unter 50-Jährigen mit 27
Prozent und bei den Männern die Altersgruppe der 25- bis unter
40-Jährigen mit 31 Prozent". Der Anteil der 18- bis unter
25-Jährigen liegt dem Bericht zufolge bei 14 Prozent bei Männern
und 18 Prozent bei Frauen in der Vollbetreuung.
Zwar
gebe es einen Trend in Richtung teilbetreutes Wohnen, "hin zu
einer stärkeren Ausrichtung an den individuellen Bedürfnissen",
entnimmt Hofer dem Bericht, doch angesichts der in den Pflegehäusern
des KAV noch immer untergebrachten jungen Menschen besteht dringender
Handlungsbedarf", zeigt der freiheitliche Behindertensprecher
auf, "denn gerade jüngere Menschen mit Einschränkungen
verlieren in Pflege- oder Seniorenheimen ein Stück Selbstbestimmung
und Eigenständigkeit, ganz besonders aufgrund der nicht vorhandenen
Förderung und der erzwungenen Untätigkeit."
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