PRÜFUNGSERGEBNIS Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die von
Wiener Wohnen vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen in der Wohnhausanlage Am
Schöpfwerk mit Fokus auf die Objekte "Hochhaus" und
"Nordring" einer stichprobenweisen Prüfung und teilte das Ergebnis
seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung
der geprüften Stelle mit. Die von der geprüften Stelle gemäß den Bestimmungen
der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien abgegebene Stellungnahme
wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von
Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. 1. Prüfungsanlass Der Stadtrechnungshof
Wien hat in der jüngsten Vergangenheit einen seiner Schwerpunkte auf die
Prüfung diverser Hochbaumaßnahmen größeren Umfanges gelegt, um aus dem dabei
ermittelten Querschnitt an Erkenntnissen dienststellenübergreifende bzw.
gleichartige Defizite zu analysieren und seine Empfehlungen auf eine breite
Basis hin auszurichten. Bislang prüfte der Stadtrechnungshof Wien in diesem
Zusammenhang Bauvorhaben, die von Firmen der Wien Holding GmbH, von
verschiedenen Magistratsabteilungen, das waren etwa die Magistratsabteilungen
34, 51 oder 68, aber auch von Einrichtungen, an denen die Stadt Wien
mehrheitlich beteiligt ist, abgewickelt worden waren. Gleich oder ähnlich
lautende Kritikpunkte waren vor allem auf den Gebieten der Projektorganisation,
der Zieldefinition, der Bedarfsplanung sowie im Rahmen der Vergabeverfahren und
des oft nur marginalen Einsatzes professioneller Projektmanagementinstrumente
auszusprechen. Die Ausführungsphase war mehrfach durch Unsicherheiten infolge
kurzfristiger Projektänderungen und der damit einhergehenden Mehrerfordernisse
aus finanzieller und zeitlicher Sicht geprägt. Zusätzlich wollte der
Stadtrechnungshof Wien den Blickwinkel der Nachhaltigkeit, also den
verantwortungsbewussten Umgang mit den zur Verfügung stehenden ökologi- StRH VI
- StW-WW-1/14 Seite 7 von 35 schen, ökonomischen und sozialen Ressourcen öffnen
und in das Bewusstsein der handelnden Personen rücken. 2. Daten und Fakten über
die Wohnhausanlage Am Schöpfwerk Die in den Jahren 1976 bis 1980 in mehreren
Bauphasen errichtete Wohnhausanlage Am Schöpfwerk liegt innerhalb der Straßenzüge
Am Schöpfwerk, Lichtensterngasse, Zanaschkagasse und der parallel zur
U-Bahn-Trasse verlaufenden Schöpfwerkpromenade im 12. Wiener Gemeindebezirk.
Analog der Himmelsrichtungen der genannten Straßenzüge werden die einzelnen
Gebäude dem Nord-, Ost-, Süd- und Westring zugeordnet. Sie umfassten im
Prüfungszeitpunkt in Summe 1.707 Wohneinheiten, deren Bewohnerinnen bzw.
Bewohnern eine beachtliche anlageninterne Infrastruktur zur Verfügung steht. So
sind Bildungs- und Freizeiteinrichtungen wie eine Volks- und eine Kooperative
Musikmittelschule, ein Kindergarten und ein Hort sowie Kinderspielplätze ebenso
vorhanden wie eine Kirche an der Lichtensterngasse, eine Polizeiinspektion und
eine Postfiliale am Nordring. Geschäfts- bzw. Dienstleistungslokale und ärztliche
Ordinationen runden das infrastrukturelle Angebot ab. Die Gebäude sind von
einem acht Personen umfassenden Architektenteam in unterschiedlicher
architektonischer Ausprägung errichtet worden. Dominant sticht das gekoppelte
Doppelhochhaus am Nordring nächst der Station "Am Schöpfwerk" der
UBahnlinie U6 hervor, das im Prüfungszeitpunkt auf 17 Geschossen 258
Wohneinheiten beherbergte und über vier Stiegenhäuser erschlossen ist.
Wesentlich niedriger ausgeführt sind die sogenannten Oktogone an der Zanaschkagasse,
die durch ihren achteckigen Grundriss geprägt sind. Durch die bauliche
Verbindung der einzelnen oktogonalen Bauteile entstehen innerhalb dieses
Verbundes großzügige Freiflächen und letztlich ein Ensemble, das eine gehobene
Wohnqualität vermittelt. Ein typisches Merkmal der übrigen Gebäude bilden die
großen, getreppt angeordneten Terrassen an den Schmalseiten der Baukörper, die
die Wohnhausanlage Am Schöpfwerk schon aus der Ferne erkennen lassen. StRH VI -
StW-WW-1/14 Seite 8 von 35 3. Abgrenzung des Prüfungsumfanges Wie bereits
erwähnt, besteht die Wohnhausanlage Am Schöpfwerk aus vier Teilen, die auch
eigenständige wirtschaftliche Einheiten bilden. Für die Abwicklung und
Beaufsichtigung der thermischen Sanierung der vier Einheiten zog Wiener Wohnen
ein privates, auf die Sanierung und den Neubau von Wohnhausanlagen
spezialisiertes Ingenieurbü- ro heran. Wie sich in der Prüfungsvorbereitung
zeigte, legte dieses Ingenieurbüro allen Einheiten eine sehr ähnliche
Vorgehensweise bei der Planung und Bauabwicklung zugrunde, weshalb der
Stadtrechnungshof Wien seine Einschau aus Gründen der Effizienz auf die
Sanierung des Hochhauses (Am Schöpfwerk 31) und des sogenannten Nordrings (Am
Schöpfwerk 29) beschränkte. 4. Bauhistorie der Bauteile Hochhaus und Nordring 4.1
Hochhaus Das 16-stöckige Hochhaus, bestehend aus vier Stiegen mit insgesamt 258
Wohnungen, einem Magazin sowie drei Lokalen verfügt über eine Nutzfläche von
insgesamt rd. 20.560 m 2 . Die tragenden Bauteile wurden in Schüttbetonbauweise
errichtet. Um den bei der Errichtung der Wohnhausanlage anerkannten
bautechnischen Vorgaben zu entsprechen, wurden die Außenwände im Bereich der
Wohnungen mit 8 cm dicker Mineralwolle gedämmt. Die Schauflächen wurden mit
vorgehängten, großtafeligen Asbestzementplatten verkleidet und die Flachdächer
ebenfalls mit 8 cm dickem Dämmmaterial versehen. Teilflächen im
Erdgeschoßbereich, insbesondere in Durchfahrten bzw. Durchgängen, blieben
jedoch ungedämmt. Sowohl die Fenster der Wohnungen als auch die Balkontüren
waren in HolzVerbundbauweise ausgeführt worden. Die Stiegenhausfenster aus
Stahl verfügten lediglich über eine Einscheibenverglasung. Schon nach wenigen
Jahren der Nutzung zeigten sich in allen vier Bauteilen der Wohnhausanlage Am
Schöpfwerk Baumängel größeren Umfanges, die teils auf mangelnde Wärmedämmung,
fehlende oder zu geringe Wohnraumlüftung und auf Planungs- und
Verarbeitungsfehler zurückzuführen waren. Ebenso erwies sich die Abdichtung der
Flachdächer als hochgradig undicht, wodurch es zu teils erheblichen Wassereintritten
in StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 9 von 35 die Wohnungen und Stiegenhäuser kam.
Somit mussten bereits im Jahr 1984, also nach nur vierjähriger Bestandsdauer,
die Abdichtungen der Flachdächer erneuert werden. Etwa im gleichen Zeitraum
zeigten sich Undichtheiten und Zugerscheinungen an den Holzfenstern sowie
Schäden an den Fensterstöcken und Fensterflügeln. In den Folgejahren
verschlimmerte sich deren Zustand dahingehend, dass die Beschichtung groß-
flächig verwitterte und das ungeschützte Holz - insbesondere im unteren Drittel
der Fenster - vermorschte. Außerdem erwiesen sich die Fensterflügel aufgrund
ihrer Größe und Ausladung im Gebrauch als ungeeignet. Die Konstruktionsmängel
und die zahlreichen Schäden veranlasste die damalige Magistratsabteilung 27
(nunmehr Wiener Wohnen) im Jahr 1990 dazu, die Fenster im Bereich der
Stockwerke eins bis acht generell gegen Holzfenster mit Isolierverglasung und
ab dem neunten Stockwerk gegen Kunststofffenster zu tauschen. 4.2 Nordring Der
langgestreckte Baukörper umfasst zehn Stiegen mit 609 Wohnungen, elf Magazinen,
24 Lokalen, zwei Büros sowie fünf Ordinationen. An den höchsten Stellen verfügt
der Gebäudekomplex über neun Geschosse, die an den Schmalseiten abgetreppt
sind, wodurch Terrassen und Freiflächen entstehen. Mit insgesamt rd. 59.250 m 2
Nutzfläche ist der Nordring der flächengrößte Bauteil der Wohnhausanlage. Die
Bauweise des Nordringes unterscheidet sich vom Hochhaus darin, dass die
tragenden Bauteile als sogenannte Sandwich-Konstruktion ausgeführt wurden. Die
4 cm dicke Wärmedämmung aus Polystyrolschaumstoff war dabei zwischen der rd. 18
cm dicken Außenwand aus Stahlbeton und den 8 cm dicken vorgehängten
Stahlbetonfertigteilen eingebettet. Auch diese Konstruktion erwies sich als
bauphysikalisch problematisch. Dies deshalb, weil sich in zahlreichen Wohnungen
insbesondere in exponierten Bereichen, wie etwa bei Attiken, Außenecken,
Durchfahrten und auch im Bereich der außenseitig mit Klin- StRH VI -
StW-WW-1/14 Seite 10 von 35 kerziegeln verkleideten Fensterparapete, Schimmel
innerhalb der Wohneinheiten bildete. Ferner verursachten auch undichte
Blumentröge, die die Terrassen und Loggien zur Gebäudefluchtlinie hin
abschlossen und auch der Absturzsicherung dienten, Nässeschäden in den
angrenzenden Wohnungen. Bedingt durch ihre geometrische Form wirkten die Tröge
ähnlich wie Kühlrippen, was die Schimmelbildung weiter förderte. Aufgrund
ähnlich fortgeschrittener Witterungsschäden wie beim Hochhaus wurden auch am
Nordring die Terrassentüren und Terrassenfensterelemente aus Holz in den Jahren
1990 bis 1995 unter Verwendung von Aluminiumelementen komplett erneuert. Ferner
waren Probleme mit der Abdichtung und der Ausbildung des Gefälles auf den
Terrassen bzw. Loggien latent, da anfallendes Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß
abgeführt wurde, sondern in die Wohnungen gelangte und dort Nässeschäden
verursachte. Im Gegensatz zum Hochhaus, an dem die Zugänge aller Wohnungen aus
Gründen der Barrierefreiheit in der gleichen Ebene liegen wie die
Aufzugsstationen, ist dies am Nordring nicht generell der Fall. So sind z.B.
einige Wohnungen auf den Stiegen 7, 9, 11 und 13 um einen Halbstock versetzt
und nur über Stufen erreichbar. In den Stiegen 8, 10, 12 und 14, die in den
sogenannten Querriegeln situiert sind, sowie in der Stiege 5 existieren
Aufzugsstationen nur in jedem zweiten Geschoß, sodass die Wohnungen hier
ebenfalls nicht barrierefrei erreichbar sind. Die Wohnhausanlage entspricht
zwar dem Baukonsens aus dem Jahr 1980, erfüllt hinsichtlich der
Barrierefreiheit aber nicht mehr die aktuellen Bestimmungen der BO für Wien. 5.
Entwicklungsphase 5.1 Entwicklung des Sanierungskonzeptes und der
Sanierungskosten 5.1.1 Entwicklungsstadium im Jahr 2004 Wissend um den
schlechten Bauzustand der Wohnhausanlage setzte Wiener Wohnen gemeinsam mit der
ehemaligen Magistratsabteilung 24 - Hochbau bereits im Jahr 1997 die
Mieterinnen bzw. Mieter über die Notwendigkeit zur Durchführung von Sanierungs-
StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 11 von 35 arbeiten in Kenntnis. Wiener Wohnen
zielte darauf ab, ein Verfahren nach § 18 MRG zu vermeiden und die Baumaßnahmen
ohne Erhöhung der Hauptmietzinse zu finanzieren. Nach einem gemeinsamen
Start-Workshop und zahlreichen Gesprächen mit Mietervertreterinnen bzw.
Mietervertretern erarbeiteten die oben genannten Dienststellen die ersten
Grundlagen für die erforderlichen Sanierungsarbeiten. Eine konkrete
Entscheidung über den Umfang der Maßnahmen und deren Finanzierung konnte jedoch
im damaligen Zeitraum noch nicht erzielt werden. Erst im Jahr 2004 lag ein zunächst
nur auf überschlägigen Untersuchungen des Baubestandes und des Schadensgrades
beruhendes Sanierungskonzept vor. Dieses umfasste bei allen vier Bauteilen
generell das Ausmalen der Stiegenhäuser, die Sanierung der Terrassen und deren
Verblechungen, die Instandsetzung der Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren,
beim Nordring die komplette Erneuerung der Fenster und Balkontüren, beim
Hochhaus zusätzlich die Fassadensanierung, die Sanierung der vorgehängten
Fassadenverkleidung aus Asbestzementplatten, den Einbau eines
Notrufkommunikationssystems bei den Aufzügen sowie den Einbau von
Differenzdruckreglern und Ventilen in den Warmwasserleitungen. Neben den
baulichen Maßnahmen sah das Konzept auch eine Erhöhung der subjektiven
Sicherheit in der gesamten Wohnhausanlage durch die Verbesserung der
Beleuchtung der Stiegenhäuser und deren Zugänge vor. Den Schwerpunkt des
Sanierungskonzeptes bildeten sohin Sanierungsmaßnahmen an Fenstern und Türen
sowie an der Fassade des Hochhauses, tiefergehende Veränderungen der Bauhülle
bzw. der bauphysikalischen Situation waren hingegen nicht vorgesehen. An
Sanierungskosten wurden im damaligen Zeitpunkt für alle vier genannten
Einheiten rd. 22 Mio.EUR (entspricht rd. 140,-- EUR/m2 Wohnnutzfläche)
geschätzt, wovon auf das Hochhaus rd. 2,10 Mio.EUR und auf den Nordring rd.
10,30 Mio.EUR entfielen. 5.1.2 Baumanagementvertrag Wiener Wohnen legte das
dargestellte Sanierungskonzept in der Folge der Vergabe der
Baumanagementleistungen zugrunde, die nach Durchführung eines zweistufigen, nicht
offenen Verfahrens im Jänner 2005 einer aus einer Ingenieurgesellschaft und
einer StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 12 von 35 Energieberatungsgesellschaft
bestehenden Arbeitsgemeinschaft übertragen wurden. Der vertragliche Umfang der
Managementleistungen bestand aus folgenden Leistungselementen: -
Bauschadenserhebung und Erstellung von Sanierungskonzepten für jeden Bauteil, -
Generalplanung, - Bauzeit- und Finanzierungsplanung, wobei ein Baubeginn im
Sommer 2006 anzustreben war, - Mitwirkung in behördlichen Verfahren und bei
Verhandlungen mit Dritten, - Mitwirkung bei Vergabeverfahren, wobei die
Auftragnehmerin eine Generalunternehmerausschreibung für alle vier Bauteile
gemeinsam im offenen Verfahren nach den Bestimmungen des jeweils geltenden
BVergG zu erstellen hatte. Die Zuschlagsentscheidung und die Zuschlagserteilung
behielt sich Wiener Wohnen selbst vor. - Mieterinnen- bzw. Mieterbetreuung samt
Führen eines Informationslokals an mindestens 1,50 Tagen pro Woche, -
Durchführung einer Energiebuchhaltung, - Baumanagement und örtliche
Bauaufsicht, - Leistungen nach dem Baustellenkoordinationsgesetz sowie -
Durchführung eines Energieeinspar-Contracting-Projektes. Die Auftragssumme
wurde als Prozentsatz der Herstellungskosten vereinbart und betrug monetär
insgesamt rd. 1,70 Mio.EUR. Auf die Planungs- und Managementleistungen für das
Hochhaus entfielen rd. 150.000,-- EUR, auf jene für den Nordring rd. 790.000,--
EUR. Im Vergleich mit ähnlichen Dienstleistungen bei anderen Sanierungsvorhaben
des Magistrats der Stadt Wien war die Vergabe der genannten Leistungen für die
Sanierung der gegenständlichen Wohnhausanlage mit rd. 8,5 % der
Nettoherstellungskosten als günstig einzustufen. Im Zusammenhang mit der
Ausschreibung der Baumanagementleistungen war jedoch der Umstand bemerkenswert,
dass Wiener Wohnen die Leistungen nach den Bestimmungen des Wiener
Landesvergabegesetzes (LGBl.Nr. 50/2000) ausgeschrieben und vergeben hatte,
obwohl im damaligen Zeitpunkt bereits das BVergG 2002 anzuwenden StRH VI -
StW-WW-1/14 Seite 13 von 35 gewesen wäre. Zu erwähnen war dazu, dass dieser
Mangel nicht als ursächlich für das günstige Wettbewerbsergebnis anzusehen war.
Wie dem Baumanagementvertrag zu entnehmen war, beabsichtigte Wiener Wohnen die
Bauabwicklung nicht wie sonst üblich einem externen Dritten als Gesamtleistung
treuhänderisch zu übertragen. Vielmehr übernahm sie neben ihrer Rolle als
Auftraggeberin auch die Funktion der Projektleitung. Die Aufgaben der
Baumanagerin sollten sich dabei auf die Leitungsfunktionen der Generalplanung
und der Bauabwicklung und der damit verbundenen Teilverantwortungen
beschränken. Wiener Wohnen war somit aktiv in die Projektabwicklung
eingebunden, wobei im Zeitpunkt des Projektstarts bis zum Jahr 2007 die
Aufgaben der Bauherrenvertretung noch dezentral dem Kundendienstzentrum für den
12. Bezirk oblagen. Im Jahr 2010 wurde im Rahmen einer internen
Organisationsänderung ein zentrales Bausanierungsmanagement eingerichtet und
von diesem die Projektleitungsaufgaben übernommen. 5.1.3 Entwicklungsstadium im
Jahr 2005 Etwa zehn Monate nach Auftragserteilung im Oktober 2005 präsentierte
die Baumanagerin ein überarbeitetes, auf genaueren Untersuchungen des
Baubestandes und diesbezüglichen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen basierendes
Sanierungskonzept als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach dem
WWFSG 1998. Das Sanierungskonzept ging nunmehr davon aus, anstatt einer bloßen
Instandsetzung auch die Fenster im Hochhaus generell zu erneuern. Außerdem
wurden nunmehr zusätzlich ein Umbau des Eingangsbereiches im Hochhaus, die
Verglasung von bestimmten Bereichen des Laubenganges sowie die Erhöhung der
Wärmedämmung der Fassadenflä- chen bei drei Bauteilen ins Auge gefasst. Die
Schätzkosten erhöhten sich dadurch um rd. 3,20 Mio.EUR auf sodann rd. 25,20
Mio.EUR, wobei der Anteil für das Hochhaus rd. 2,70 Mio.EUR betrug. Beim
Bauteil Nordring wurden die Schätzkosten um rd. 1 Mio.EUR reduziert, ohne das
Sanierungskonzept zu ändern. Die Baumanagerin beantragte in der Folge im Namen
von Wiener Wohnen beim Wohnfonds Wien für alle vier Bauteile Förderungsmittel
nach dem WWFSG 1998 in der zuvor dargelegten Höhe. Nach entsprechender Prüfung
wurden die Förderungsmittel für das StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 14 von 35
Hochhaus im Dezember 2006 und für den Bauteil Nordring im Jänner 2007 in der
beantragten Höhe zugesichert. 5.1.4 Entwicklungsstadium im Jahr 2007 Ebenfalls
im Jänner 2007 kamen die Baumanagerin und Wiener Wohnen überein, den
Sanierungsumfang neuerlich zu erweitern. Ursache dieser Projektänderung war
einerseits die sich durch die Sanierungsverordnung 2007 ergebende Möglichkeit,
für thermische Sanierungsmaßnahmen zusätzliche Fördermittel zu erlangen, sofern
damit rechnerisch ein Niedrigenergiehausstandard erreicht wird. Der geforderte
Standard, der im damaligen Zeitpunkt bei höchstens 31 kWh/m2 a lag, war bei der
gegenständlichen Sanierung durch die Erneuerung der Fenster mit einem
Wärmedämmwert von 1,1 W/m 2K und durch die Erneuerung der Wohnungseingangstüren
auf den offenen Laubengängen erreichbar. Außerdem begründete Wiener Wohnen den
Fenstertausch damit, dass im Zuge des Fenstertausches auch ein dem Stand der
Technik entsprechender Anschluss des Fensterstockes an die Leibung hergestellt
werden sollte, wodurch Bauschäden vorgebeugt werden könnten. Die Erreichung des
Niedrigenergiehausstandards erforderte außerdem die Dämmung der Kellerdecken
gegen die Erdgeschoßräume, den Austausch der nur einfach verglasten
Stiegenhausfenster sowie die Erneuerung sämtlicher Heizkörper in jenen
Wohnungen, in welchen eine Nachrüstung mit Thermostatventilen technisch nicht
möglich war. Wiener Wohnen erwartete durch die genannten Maßnahmen eine
Energieeinsparung im Hochhaus in der Größenordnung von rd. 37 %, im Bauteil
Nordring eine solche von sogar rd. 57 %. Neben den Maßnahmen zur Energieeinsparung
entschloss sich Wiener Wohnen ferner auf vehementen Wunsch der Mieterinnen bzw.
Mieter, Gegensprechanlagen einzubauen und Satellitenanlagen in den einzelnen
Bauteilen zu installieren. Ferner sollten elektro- und brandschutztechnische
Optimierungen stattfinden und die auf den Blumentrö- gen aufgesetzten
Absturzsicherungen dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden etc. Die
Baumanagerin ermittelte für das nunmehr aktuelle Sanierungskonzept ein
Mehrkostenerfordernis von insgesamt rd. 15 Mio.EUR. Beim Hochhaus erhöhten sich
die Kosten StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 15 von 35 um rd. 1,80 Mio.EUR auf rd.
4,50 Mio.EUR, beim Bauteil Nordring von rd. 4,90 Mio.EUR auf rd. 14,20 Mio.EUR.
Die Kostenerhöhung auf nunmehr insgesamt rd. 40,30 Mio.EUR wurde im März 2007
seitens der damaligen Direktorin von Wiener Wohnen genehmigt. Wie erwähnt,
beabsichtigte Wiener Wohnen entgegen einem diesbezüglichen Rat der Baumanagerin
die Bauleistungen für alle vier Bauteile in Form von
Generalunternehmerleistungen zu vergeben. Die Baumanagerin schrieb die
Leistungen im November 2007 auftragsgemäß im offenen Verfahren aus, wobei in
den Allgemeinen Angebotsbestimmungen die finanzierbaren Herstellungskosten -
d.s. die Gesamtkosten abzüglich der Honorare und Nebenkosten - mit 37 Mio.EUR
gedeckelt waren. Nach Ablauf der Angebotsfrist langte lediglich ein Angebot
einer aus zwei Bauunternehmungen bestehenden Bietergemeinschaft ein, das mit
einer Angebotssumme von rd. 90 Mio.EUR die gedeckelten Herstellungskosten
jedoch erheblich überschritt. Wiener Wohnen führte die Überschreitung u.a. auf
einen überhöhten Generalunternehmerzuschlag und das ausgeschriebene
Energiespar-Contracting-Projekt zurück. Angesichts der misslungenen
Ausschreibung sah sich Wiener Wohnen veranlasst, das Ausschreibungsverfahren im
März 2008 gem. § 139 BVergG 2006 zu widerrufen. 5.1.5 Entwicklungsstadium im
März 2008 Wiener Wohnen beschloss in der Folge, die Bauleistungen für jeden
Bauteil getrennt nach Einzelgewerken zu vergeben. Außerdem nahm Wiener Wohnen vom
ursprünglich vorgesehenen Energiespar-Contracting-Projekt Abstand, um auch in
diesem Bereich weitere Einsparungspotenziale zu nützen. Gleichzeitig
verzichtete Wiener Wohnen damit aber auch auf zumindest einen Teil möglicher
Performanceverbesserungen hinsichtlich des Gesamtenergiebedarfs der
Wohnhausanlage, da das Augenmerk nun primär auf die rein thermische Sanierung
gelegt wurde. Die nach Gewerken unterteilten Einzelvergaben sollten aus
Kapazitätsgründen nicht en bloc kundgemacht, sondern nach Bedarf und Bauteil in
Tranchen aufgelegt werden. Insgesamt entstanden auf diese Weise zehn
Vergabetranchen, die die unterschiedlichsten Gewerke und Bauteile zum Inhalt
hatten. Die Ausschreibungen für das Hochhaus und einen Teil des Bauteils
Nordring StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 16 von 35 waren im Juni 2008 und für den
restlichen Teil des Bauteils Nordring im August 2008 geplant. Bereits nach der
Ausschreibung einiger Gewerke des Bauteils Oktogone zeigte sich im März 2008,
dass die Sanierungskosten zu niedrig geschätzt wurden und mit den
präliminierten Kosten daher nicht das Auslangen gefunden werden kann. Seitens
der Baumanagerin wurde daraufhin neuerlich eine adaptierte
Kostenzusammenstellung vorgelegt, die nunmehr Sanierungskosten für alle
Bauteile in der Höhe von rd. 57,60 Mio.EUR auswies. Die Baumanagerin begründete
die Kostenerhöhung von rd. 17,30 Mio.EUR hauptsächlich mit unerwartet hohen
Ausschreibungsergebnissen. Die neue Schätzung enthielt aber auch weitere
zusätzliche Leistungen, wie etwa den Einbau von Leichtmetallportalen bei den
Geschäftslokalen, eine Garageninstandsetzung und weitere Maßnahmen zur
Wärmedämmung der Kellerdecken. Der tabellarischen Kostenzusammenstellung vom
März 2008 waren jedoch außer dem genannten Betrag Prognosekosten zu entnehmen,
die auf eine weitere Erhöhung hindeuteten. 5.1.6 Entwicklungsstadium im
September 2008 Aus einem Erläuterungsbericht der Baumanagerin vom September
2008 gehen schließ- lich Sanierungskosten von 66,50 Mio.EUR hervor, wovon auf
das Hochhaus rd. 8,60 Mio.EUR und auf den Bauteil Nordring rd. 26,50 Mio.EUR
entfielen. Neben der Vorsorge für Lohn- und Materialpreiserhöhungen betraf eine
wesentliche Erweiterung des Sanierungsumfanges den Beschluss von Wiener Wohnen,
anstatt die bestehende Fassadenverkleidung aus Asbestzementtafeln beim Hochhaus
lediglich instand zu setzen, die gesamte Fassadenverkleidung samt der
Wärmedämmung zu erneuern. Einen Anteil von rd. 3,10 Mio.EUR begründete die
Baumanagerin mit weiteren Zusatzmaßnahmen, die vorwiegend den Bauteil Nordring
betrafen. Dies waren etwa Maßnahmen zur Erneuerung der Stiegenhauszugänge, der
Geschäfts- und Bibliotheksportale und der Stiegenhauselemente, zur Erneuerung
der Fenster und Portale des Kindergartens und der Garagenabgänge und
Lichtkuppeln. Die damalige Direktorin von Wiener Wohnen genehmigte im Oktober
2008 auch diese Kostenerhöhung. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 17 von 35 Zu
erwähnen war dazu, dass die genannten Sanierungskosten von rd. 66,50 Mio.EUR
einem Betrag von rd. 465,-- EUR/m2 förderbarer Wohnnutzfläche entsprachen. Die
förderbare Obergrenze gemäß Sanierungsverordnung 2008 lag damals bei 600,--
EUR/m2 und wurde daher trotz mehrmaliger Kostenerhöhung nicht erreicht.
Nachstehende Tabelle veranschaulicht die Verdreifachung der präliminierten
Sanierungskosten im Zeitraum von Juni 2004 bis Oktober 2008. Zu erwähnen ist
dazu, dass es sich beim genannten Zeitraum um die Phase der Projektentwicklung
handelt, in der ab dem Erkennen des Sanierungsbedarfs grundsätzlich eine
Bestandsanalyse zur Feststellung des Schadensgrades und des Sanierungsbedarfs
durchzuführen und anschließend ein Sanierungskonzept nach den Gesichtspunkten
der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen ist. Den
Abschluss dieser Phase sollte grundsätzlich eine exakte Definition des
Sanierungsprojektes als Grundlage für die nachfolgende Realisierung bilden.
Bauteile Kostenentwicklung über die Bauzeit (Beträge in EUR exkl. USt) Juni
2004 Oktober 2005 Jänner 2007 März 2008 Oktober 2008 Hochhaus 2.076.800,00
2.694.778,00 4.516.560,00 7.938.000,00 8.585.300,00 Nordring 10.315.582,00
9.361.221,00 14.200.417,00 20.808.900,00 26.454.800,00 Ostring 5.344.739,00
9.576.139,00 15.312.240,00 20.956.320,00 23.575.000,00 Oktogone 4.297.507,00
3.610.905,00 6.268.104,00 7.909.650,00 7.920.200,00 Gesamt 22.034.628,00
25.243.043,00 40.297.321,00 57.612.870,00 66.535.300,00 Kostenentwicklung im
Zeitraum von Juni 2004 bis Oktober 2008. 6. Finanzierung 6.1 Wohnbauförderung
1968 Die Errichtungskosten der Wohnhausanlage Am Schöpfwerk wurde unter
Zuhilfenahme von Fördermitteln aus der WFG 1968 (idF Novelle 1976) finanziert.
Die Rückzahlung der Darlehen (Landes- und Hypothekardarlehen) erfolgt in
unterschiedlichen Laufzeiten. Während die Laufzeit des Landesdarlehens 47,50
Jahre beträgt, ist die Laufzeit des Hypothekardarlehens mit 25 Jahren fixiert.
Um die Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten solcherart geförderter
Wohnbauten zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit der sogenannten
Konvertierung der Hypothekardarlehen, wie nachfolgend dargestellt: StRH VI - StW-WW-1/14
Seite 18 von 35 Nach den Bestimmungen des WFG 1968 wurde für die laufende
Instandhaltung lediglich ein Betrag von 0,03 EUR/m 2 und Monat als
Reparaturrücklage eingehoben. Erfahrungen zeigten, dass mit diesen geringen
Einnahmen die ordnungsgemäße Erhaltung dieser geförderten Wohnhausanlagen nicht
finanziert werden kann. Aufgrund der Rechtslage bestand nur die Möglichkeit,
notwendige Instandhaltungsarbeiten durch einen nach § 18 MRG erhöhten
Hauptmietzins zu finanzieren. Dies hätte aber bei den geförderten Wohnbauten zu
einer sprunghaften Erhöhung des Mietzinses von bis zu rd. 5,30 EUR/m2 und Monat
geführt, weil neben dem Reparaturdarlehen auch noch die Annuitäten für die
langfristigen Wohnbauförderungsdarlehen aus den Hauptmietzinseinnahmen bestritten
hätten werden müssen. Das WWFSG 1998 hat daher die Möglichkeit zur Finanzierung
der Instandhaltungsarbeiten geschaffen, indem das bestehende Hypothekardarlehen
in Darlehen mit längerer Laufzeit und niedrigen Annuitäten konvertiert (§ 68
Abs 4 WWFSG 1998) wird. Durch diese Maßnahme kann der Differenzbetrag zwischen
der Annuität des alten Darlehens und der Rückzahlungsbelastung für das
Konvertierungsdarlehen für die Erhaltungsarbeiten verwendet werden. Die
laufende Mietzinsbelastung ändert sich nicht und ein durchschnittlicher Betrag
von rd. 0,60 EUR/m2 und Monat kann für Erhaltungsarbeiten angespart werden. 6.2
Sanierungsverordnung 2008 Die Sanierungsverordnung 2008 legt für eine
umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden bzw. für die Gewährung
einer Förderung Mindestanforderungen an die Wärmeschutzstandards fest. Ebenso
legt die Verordnung energetische Mindeststandards für die Förderung von
Einzelbauteilsanierungen, wie beispielsweise Fenster, Tausch von
Fenstergläsern, Wände gegen Außenluft, Kellerdecken etc. fest. Ziel ist es,
durch Setzung von Maßnahmen den Energieverlust zu minimieren. Ferner sind im
Rahmen eines thermisch-energetischen Sanierungskonzeptes Maß- nahmen an bzw. in
einem Wohnhaus zu subsumieren, die zu einer erheblichen Verringerung des
Heizwärmebedarfs führen. Darunter ist die Sanierung von haustechnischen StRH VI
- StW-WW-1/14 Seite 19 von 35 Anlagen zur Beheizung, zur Belüftung und zur
Warmwasseraufbereitung an und in Wohnhäusern, die zu einer Effizienzerhöhung
und umwelttechnischen Optimierung der Energieversorgung führen, zu verstehen.
Die Sanierungsverordnung 2008 sieht auch eine sogenannte Deltaförderung vor.
Können die Zielwerte für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung aus
technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht erreicht werden,
ist aber mit der Sanierung von einzelnen Bauteilen eine Einsparung vom
Ausgangsheizwärmebedarf um mindestens 30 % möglich, kann je nach
Einsparungspotenzial eine Förderung gewährt werden. 7. Strukturierung der Projektentwicklungsphase
Die lange Phase der Projektentwicklung von mehreren Jahren und die mehrmaligen,
teils gravierenden Änderungen bzw. Erweiterungen des Sanierungsumfanges
offenbarten aufseiten von Wiener Wohnen eine mangelnde Strukturierung des Prozesses
der Projektentwicklung und Unsicherheiten in der Auswahl eines geeigneten
Sanierungskonzeptes. Die Vorgehensweise von Wiener Wohnen ließ erkennen, dass
den einzelnen im Rahmen der Projektentwicklung erstellten Sanierungsvarianten
keine adäquaten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bzw.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegt wurden. Nach Meinung des
Stadtrechnungshofes Wien hätten diese nämlich - als zusätzliche
Entscheidungshilfe - schon frühzeitig erkennen lassen, dass eine nur
oberflächliche Instandsetzung der Fenster der Wohnhausanlagen ohne
grundlegender Verbesserung der bauphysikalischen Verhältnisse der gesamten
Bauhülle, wie dies seitens Wiener Wohnen anfänglich geplant war, wirtschaftlich
und technisch keinen nachhaltigen Erfolg verspricht. Wiener Wohnen war zu
empfehlen, den der eigentlichen Projektrealisierung vorangehenden Prozess der
Projektentwicklung im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems als thematisch
eigenständige Phase neu zu strukturieren und die damit in Zusammenhang stehenden
Aufgaben zu standardisieren. Den einzelnen Analyse- und Entschei- StRH VI -
StW-WW-1/14 Seite 20 von 35 dungsprozessen sollten außerdem ausreichend
detaillierte Bestandsanalysen und nachvollziehbare
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegt werden. Aufgrund des langen
Zeitraums für die Entscheidung über den Sanierungsumfang sowie dessen
Finanzierung verzögerte sich im gegenständlichen Fall der geplante Beginn der
Sanierungsarbeiten von Juni 2006 bis Ende 2008 um etwa 30 Monate. Mitursache
dieser Verzögerung war allerdings auch der Umstand, dass die getrennte Vergabe
der Bauleistungen in Form von Einzelgewerken der vier Bauteile einen wesentlich
längeren Zeitraum in Anspruch nahm, als dies erfahrungsgemäß mit einer
Generalunternehmervergabe möglich gewesen wäre. 8. Zusammenwirken von der
Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" mit Externen in der
Beschaffungsphase 8.1 Vertragliche Vereinbarungen Im Zusammenhang mit der
Beschaffung der Bauleistungen war zunächst zu erwähnen, dass die Baumanagerin
sowohl für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, wie die
Ausschreibungsplanung und die Erstellung der Leistungsverzeichnisse samt der
Ermittlung der Vordersätze, als auch für die Durchführung der Vergabeverfahren
selbst verantwortlich war. Im Baumanagementvertrag war diesbezüglich u.a.
geregelt, dass die Baumanagerin die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt
Wien und die standardisierten Leistungsbeschreibungen für den Hochbau und die
Aufzugsinstandsetzung und Aufzugserneuerung zu verwenden hat. Ferner war
bedungen, dass die Baumanagerin die Leistungsverzeichnisse mit der
Auftraggeberin abzustimmen hat. Die einzelnen Ausschreibungsakten hatte die
Baumanagerin vor der Bekanntmachung der Ausschreibung der Auftraggeberin zur
Genehmigung vorzulegen. Alle weiteren bis zur Zuschlagsentscheidung notwendigen
Verfahrensschritte waren von der Baumanagerin selbstständig durchzuführen. Zwei
Monate vor Ablauf der mit fünf Monaten festgelegten Zuschlagsfrist hatte sie
der Auftraggeberin einen Vergabevorschlag samt Motivenbericht und
Vergabevermerk zu unterbreiten und diesen entsprechend zu dokumentieren. Die
Zuschlagsentscheidung sowie die Zuschlagserteilung behielt sich Wiener Wohnen
als Bauherr selbst vor. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 21 von 35 Zur
projektbegleitenden Kontrolle der ordnungsgemäßen Abwicklung der einzelnen
Vergabeverfahren hatte Wiener Wohnen eine aus zwei Ziviltechnikerbüros
gebildete Arbeitsgemeinschaft eingesetzt. Auffallend beim diesbezüglichen
Dienstleistungsvertrag war das umfassende und detaillierte Leistungsbild, das
eher dem Charakter einer tiefgreifenden Kontrolle entsprach als einer für die
begleitende Kontrolle typischen, übergeordneten stichprobeweisen Kontrolle. 8.2
Tatsächliche Vorgangsweise bei der Vergabe der Bauleistungen Wie die Prüfung
ergab, wurde nur bei wenigen Vergabeverfahren mit der fünfmonatigen
Zuschlagsfrist das Auslangen gefunden. Im Regelfall dauerten die Verfahren
zwischen sieben und elf Monate, wobei die Zuschlagsfrist in einigen Fällen
zweimal verlängert wurde. Da die Faktenlage auf Schwächen in der internen
Organisation von Wiener Wohnen bzw. auf unklar definierte Geschäftsprozesse
hindeutete, sah sich der Stadtrechnungshof Wien dazu veranlasst, diesem
Gesichtspunkt besonderes Augenmerk beizumessen. Grundsätzlich ist die
Zuschlagsfrist jene Frist, innerhalb der die Erteilung des Zuschlages
vorgesehen und innerhalb der der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Laut §
112 BVergG 2006 ist die Zuschlagsfrist kurz zu halten und darf fünf Monate
nicht überschreiten, sofern nicht in Einzelfällen aus zwingenden Gründen
bereits in den Ausschreibungsunterlagen ein längerer Zeitraum angegeben war.
Dieser darf sieben Monate nicht überschreiten. Ist in der Ausschreibung keine
Zuschlagsfrist angegeben, so beträgt sie einen Monat. Im gegenständlichen Fall
der Wohnhausanlage Am Schöpfwerk war generell ein solcher von fünf Monaten
angegeben. Wie die Prüfung ergab, war die Ursache der mehrmaligen Verlängerung
der Zuschlagsfrist in den aufwendigen und zeitraubenden internen Prüfungs- und
Freigabeprozessen bei Wiener Wohnen und der organisatorischen Struktur zu
suchen. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 22 von 35 Dazu war zu bemerken, dass mit
der Verlängerung der Zuschlagsfrist über die im BVergG 2006 festgelegte Frist
von fünf bzw. sieben Monaten hinaus grundsätzlich keinerlei Rechtsfolgen für
den Auftraggeber verbunden sind. Dennoch gibt der Stadtrechnungshof Wien im
Sinn einer Empfehlung zu bedenken, dass eine Fristverlängerung zu
wirtschaftlichen Nachteilen führen kann, wenn etwa der präsumtive Billigst-
bzw. Bestbieter seine Zustimmung verweigert und ein nachgereihter Bieter mit
den ausgeschriebenen Leistungen beauftragt werden muss. Die Vorgangsweise von
Wiener Wohnen bei der Vergabe der Bauleistungen war am Beispiel der Vergabe der
Fliesenlegerarbeiten für den Bauteil Nordring zu demonstrieren. Nach
vertragsgemäßer Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Baumanagerin
und deren Freigabe durch Wiener Wohnen wurde das offene Vergabeverfahren am 1.
November 2008 europaweit bekannt gemacht. Nach der sechswöchigen Angebotsfrist
langten Angebote von zwei Bietern in der Höhe von rd. 500.000,-- EUR bzw. rd.
600.000,-- EUR ein. Über die lediglich fünf Minuten dauernde Angebotseröffnung
fanden sich im Vergabeakt zwei redundante Protokolle, nämlich jenes der
Baumanagerin und eines von Wiener Wohnen. Auf letzterem schienen die
Unterschriften des zuständigen Sachbearbeiters, der Teamleiterin und des
Leiters Technik auf. Einen Tag nach der Angebotseröffnung ersuchte die
Baumanagerin den Zweitbieter um Nachreichung der fehlenden
Kalkulationsformblätter. Am gleichen Tag erfolgte durch den Sachbearbeiter von
Wiener Wohnen eine Abfrage der Eignung des Billigstbieters beim ANKÖ, obzwar
diese Agenda in den vertraglichen Aufgabenbereich der Baumanagerin fiel. Dies
galt ebenso für das an den Billigstbieter gerichtete Ersuchen um Nachreichung
der geforderten Kalkulationsformblätter, das ebenfalls von Wiener Wohnen
erfolgte. Mitte Jänner 2009 wurde Wiener Wohnen seitens der Baumanagerin
neuerlich um Abfrage der Eignung beim ANKÖ ersucht. Diese erfolgte im März 2009
wieder durch Wiener Wohnen. Am 25. Jänner 2009 lag das Protokoll über die
EDV-mäßige Angebotsprüfung durch die Baumanagerin vor. In der Folge wiederholte
sie den Versuch, vom Zweitbieter erforderliche Nachweise über dessen Eignung zu
erhalten, ein zweites und ein drittes Mal. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 23 von
35 Am 24. März 2009 folgten die rechnerische Angebotsprüfung und die Prüfung
der Eignung der Bieter und die Ermittlung des Billigstbieters ebenfalls durch
die Baumanagerin. Mit einem eigenen Formular prüfte diese auch die
Preisangemessenheit der Angebote. Der Referatsleiter Technik von Wiener Wohnen
bestätigte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der
Preisangemessenheitsprüfung. Dies jedoch erst nach rd. einem Monat am 20. April
2009, woraufhin sich Wiener Wohnen am 5. Mai 2009 zur Verlängerung der
Zuschlagsfrist um einen Monat bis zum 18. Juli 2009 entschloss. Am 22. Juni
2009 erstellte der zuständige Baureferent von Wiener Wohnen den auf der Angebotsprüfung
durch die Baumanagerin beruhenden Kostenübersicht. Am 23. Juni 2009 genehmigte
der Leiter der Kundendienststelle von Wiener Wohnen die von der Baumanagerin
erarbeitete Zuschlagsentscheidung, woraufhin diese den Bietern bekannt gegeben
wurde. Am 10. Juli 2009, rd. sieben Monate nach der Angebotseröffnung, erfolgte
schließlich der Zuschlag an den Billigstbieter. Obiges Beispiel zeigt
anschaulich, dass die Aufgabenteilung nicht vertragsgemäß erfolgte, sondern
Mitarbeiter von Wiener Wohnen ebenfalls Aufgaben übernahmen, die
eigenverantwortlich durch die Baumanagerin hätten erfolgen sollen. Außerdem
waren nicht allein die für die in Rede stehenden Sanierungsprojekte zuständigen
Organisationseinheiten von Wiener Wohnen, nämlich das Kundendienstzentrum für
den 12. Bezirk bzw. das zentrale Bausanierungsmanagement befasst, sondern
insbesondere zum Zweck der Überprüfung einzelner Verfahrensschritte
verschiedene Stabsstellen der Geschäftsleitung. Dies, obwohl Wiener Wohnen für
diese Leistungen um rd. 0,40 Mio.EUR eine begleitende Kontrolle beauftragt
hatte. Es sei vorweg erwähnt, dass die vom Stadtrechnungshof Wien geprüften
Vergabeverfahren formal mit hoher Qualität und Genauigkeit abgewickelt wurden.
Der Stadtrechnungshof Wien gelangte nach eingehender Prüfung zu der Erkenntnis
bzw. zur Überzeugung, dass dies im gegenständlichen Fall zum überwiegenden Teil
auf die vorhandene Erfahrung und Qualifikation der externen Baumanagerin
zurückzuführen war. Die Mitwirkung von Wiener Wohnen in den einzelnen
Vergabeverfahren trug, soweit dies StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 24 von 35 aus
den Prüfungsunterlagen zu erkennen war, nur marginal zur Qualitätsverbesserung
bei. Wiener Wohnen erklärte hiezu, dass bei vielen der von ihr beauftragten
Baumanagerinnen die für die Abwicklung ihrer Sanierungsprojekte erforderliche
Erfahrung und Fähigkeit nicht gegeben und daher eine Unterstützung in der
Aufgabenerfüllung durch Mitarbeiter von Wiener Wohnen sowie eine tiefgehende
Überprüfung unerlässlich sei. Der Stadtrechnungshof Wien hielt dem entgegen,
dass auch bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur Abwicklung von
Wohnhaussanierungen die Grundsätze des Vergaberechts anzuwenden sind. Dazu
zählt u.a. die ausschließliche Vergabe an befugte, leistungsfähige und
zuverlässige Unternehmen. Insbesondere bei Dienstleistungsaufträgen zur
Abwicklung von Bau- und Sanierungsleistungen sollte der Angebotspreis nicht
allein maßgebend sein, sondern vor allem die Eignung der Bieter für die
jeweilige Aufgabenstellung in Betracht gezogen und diese auch eingehend geprüft
werden. Sollte sich in Einzelfällen nach Auftragserteilung herausstellen, dass
die nötige Erfahrung und Fachkompetenz fehlt, wären die in den
Vergabevorschriften bzw. Verträ- gen hiefür festgelegten Konsequenzen zu
ziehen. Es wurde daher empfohlen, bei künftigen Dienstleistungsaufträgen die
Eignungs- und Zuschlagskriterien dahingehend zu gestalten. Die Übernahme von
Teilleistungen externer Baumanager durch Mitarbeiter von Wiener Wohnen
entsprach in keiner Weise dem Prinzip der Aufgabenteilung und erwies sich
aufgrund der damit regelmäßig einhergehenden Verzögerungen im Projekt als
nachteilig. Abgesehen davon erübrigte sich eine intensive Überprüfung der
Leistungen Externer ohnehin, wenn eine begleitende Kontrolle eingesetzt wurde,
deren primäre Aufgabe es wäre, genau solche Schwächen in der
Leistungserbringung einzelner Beteiligter aufzuzeigen. Die Prüfung ergab
ferner, dass von der Geschäftsleitung von Wiener Wohnen auf die Abwicklung der
Sanierungsmaßnahmen häufig Einfluss genommen und diese sowie die
Aufgabenerfüllung der Mitarbeiter von Wiener Wohnen auch intensiv überwacht
wurde. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 25 von 35 Diverse Berichts- und
Rechtfertigungspflichten sowie häufige Eingriffe in die Sanierungsvorhaben
durch die Geschäftsleitung, wie Rückfragen oder die Einforderung von
Nachweisen, ließen eine selbstständige und eigenverantwortliche Abwicklung der
Sanierungsvorhaben durch die zuständigen operativen Organisationseinheiten
nicht zu. Diese Gesichtspunkte wären nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien
im Zuge der an späterer Stelle dieses Berichtes beschriebenen Neuorganisation
des Bereiches Baumanagement zu berücksichtigen. 8.3 Rolle der
Vergabekommissionen Hinsichtlich der Bauabwicklungen gelangte bei der
gegenständlichen Prüfung ein weiterer Aspekt in den Fokus des
Stadtrechnungshofes Wien. Bei einigen Vergaben mit einer Auftragssumme von mehr
als 1 Mio.EUR waren lt. Erlass der Magistratsdirektion MD- 1103-29/99 vom 24.
Juli 2000, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, örtliche Bauaufsicht,
begleitende Kontrolle, Einbindung Dritter; Vergabekommissionen,
Vergabekommissionen mit dem Vergabeakt zu befassen. Diesen Kommissionen
gehörten neben der oder dem Vorsitzenden ein des Vergaberechts fachkundiger
Mitarbeiter von Wiener Wohnen und ein rechtskundiger Bediensteter der MDR an.
Im Fall der Vergabe der Lieferung und Montage der Holz-Aluminium-Fenster für
den Nordring mit einer Angebotssumme von rd. 5,20 Mio.EUR waren bei der
diesbezüglichen, rd. eine halbe Stunde dauernden Kommissionssitzung acht
Personen anwesend, und zwar neben zwei Mitarbeiterinnen der MDR fünf
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Wiener Wohnen und ein Vertreter der
Baumanagerin. Hinsichtlich Wiener Wohnen waren dies die gleichen Personen, die
zuvor mit der Abwicklung des Vergabeverfahrens befasst waren, sodass zumindest
von diesen keine neuen Erkenntnisse zu erwarten waren. Der Vergabeakt wurde
zwar kurz mit Fokus auf formalrechtliche Belange besprochen, ein daraus
abzuleitender Handlungsbedarf für Wiener Wohnen ergab sich daraus aber nicht.
Der eigentliche Problempunkt, nämlich ein möglicherweise überhöhtes Preisniveau
des Billigstbieters, auf das in der Folge noch näher eingegangen wird, wurde
nicht angesprochen, da die Vergabekommission in erster Linie rechtliche Aspekte
beleuchtete. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 26 von 35 Das mit der Vorbereitung der
Befassung der Vergabekommission einhergehende Prozedere war Mitursache dafür,
dass im gegenständlichen Fall die Zuschlagsfrist zweimal verlängert werden
musste und das Vergabeverfahren insgesamt schließlich einen Zeitraum von rd.
neun Monaten in Anspruch nahm. Angesichts des Umstandes, dass Wiener Wohnen im
Rahmen einer umfassenden Änderung der Unternehmensorganisation beabsichtigte,
eine aus rd. 35 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern bestehende
Organisationseinheit "Vergabe und Beschaffung" einzurichten, könnte
nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien die Behandlung von Vergabeakten von
Wiener Wohnen durch Vergabekommissionen in Zukunft einer Änderung bedürfen. Wiener
Wohnen wurde daher empfohlen, an die MDR heranzutreten, um diese Thematik
gemeinsam zu erörtern. 8.4 Vergabe von Einzelgewerken Hinsichtlich der
vergaberechtskonformen Abwicklung der Beschaffungsvorgänge ergab die Prüfung
durch den Stadtrechnungshof Wien folgende Feststellungen: So war - wie die
Durchrechnung der einzelnen Bauleistungen ergab - bei den Vergaben beim Bauteil
Nordring kein einziger Reihungssturz festzustellen. Es zeigte sich in einigen
Fällen zwar, dass die ursprünglich gegebenen Wettbewerbsvorteile der
beauftragten Billigstbieter gegenüber den übrigen Bietern verloren gingen, ein
finanzieller Nachteil für Wiener Wohnen durch spekulative Preisbildung ergab
sich jedoch nicht. Aufgefallen war etwa beim Leistungsverzeichnis für die
Baumeisterarbeiten, die mit einer Auftragssumme von rd. 7,10 Mio.EUR vergeben
wurden, dass von den rd. 390 ausgeschriebenen Leistungspositionen rd. 150
Positionen für die geplanten Leistungen entbehrlich waren. Die entfallenen
Positionen repräsentieren einen Betrag von rd. 0,70 Mio.EUR, d.s. etwa 10 % der
Auftragssumme. Der Umstand, dass die Baumeisterarbeiten mit rd. 7,10 Mio.EUR
auch abgerechnet wurden, ließ erkennen, dass sich die Abrechnungssumme der
übrigen Positionen gegenüber dem Angebot um den gleichen Betrag von rd. 0,70
Mio.EUR erhöht hat. Wenngleich auch hier ein Reihungssturz ausgeblieben ist,
sei dennoch darauf hingewiesen, dass unrichtige Leistungsmengen oder sogenannte
Sicherheitspositionen in der Ausschreibung präsumtive Bieter zu
Preisspekulationen ermuntern können. Der Stadtrechnungshof Wien räumte aber
ein, dass bei Bestandsob- StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 27 von 35 jekten
Unwägbarkeiten bei Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht
gänzlich auszuschließen sind und mit sogenannten Sicherheitspositionen der
Durchführung von unvorhergesehenen Leistungen im Weg von Zusatzangeboten
vorgebeugt werden kann. Bei den Fliesenlegerarbeiten für den Bauteil Nordring
fiel auf, dass der Auftragssumme des Billigstbieters in der Höhe von rd. 440.000,--
EUR eine Abrechnungssumme von nur rd. 310.000,-- EUR gegenüberstand. Die
Reduktion des Leistungsumfanges beruhte auf einer mengenmäßigen Verringerung
von Positionen, die von der Baumanagerin offenkundig für diverse Abdichtungs-
und Drainagierungsarbeiten auf den Loggien ebenfalls zur Sicherheit vorgesehen
wurden, sich bei der Durchführung der Arbeiten aber als nicht erforderlich
erwiesen. Bei dieser Ausschreibung deuteten die Preise einiger Positionen des
Auftragnehmers zwar auf eine spekulative Preiskalkulation hin, aufgrund der
Reduktion des Leistungsumfanges wurde diese jedoch auch hier nicht schlagend.
Die Vergabe der Fenstertischlerarbeiten bedurfte einer vertieften Betrachtung,
wobei der Blickwinkel in diesem Fall auf alle vier Bauteile der gegenständlichen
Wohnhausanlage auszudehnen war. Die Fenstertischlerarbeiten aller vier Bauteile
repräsentierten den nicht unerheblichen Auftragswert von insgesamt rd. 14
Mio.EUR. Sämtliche Fenster und Balkontüren wurden im Jahr 2008 als
Holz-Aluminium-Konstruktionen ausgeschrieben und in der Folge auch gefertigt.
Bei den jeweils europaweiten offenen Vergabeverfahren nahmen u.a. fünf namhafte
Fensterhersteller teil. Auffallend war dabei, dass die Firmen bei jedem Bauteil
bei vergleichbaren Konstruktionen unterschiedliche Angebotspreise abgegeben
haben und auf diese Art und Weise bei jedem Bauteil ein anderes dieser
Unternehmen als Billigstbieter aus dem Wettbewerb hervorging. Die Baumanagerin
schloss im Rahmen der Angebotsprüfung eine konzertierte Vorgangsweise der
Unternehmen bei der Angebotskalkulation der vier Ausschreibungen nicht aus. Sie
vertiefte die Prüfung daher auf genauere Analysen und Vergleiche der
Angebotspreise mit der Kostenschätzung, den Preisen der im Jahr 2008
aufgehobenen Generalunternehmerausschreibung sowie den Angebotspreisen eines
Bauvorhabens von Wiener Wohnen im 22. Wiener Gemeindebezirk, bei der zwei
dieser Unternehmen mit ähnlichen Fenstertischlerarbeiten beauftragt waren. Die
Untersuchung ergab, dass die Angebots- StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 28 von 35
preise ausgewählter wesentlicher Positionen bei der Wohnhausanlage Am
Schöpfwerk bis zu rd. 50 % teurer waren, als die Kostenschätzung der
Baumanagerin. Gegenüber der im März 2008 widerrufenen
Generalunternehmerausschreibung waren die Preise um bis zu 20 % teurer. Eine
Ausnahme bildete der Bauteil Oktogone. Die Angebotspreise lagen bei diesem
Bauteil um rd. 5 % unter der Kostenschätzung und um sogar 15 % unter den
Preisen der Generalunternehmerausschreibung. Es gelang jedoch im Rahmen des Vergabeverfahrens
nicht, die Bieterkalkulationen wegen Unangemessenheit der Preise infrage zu
stellen oder Nachweise für eine unzulässige Bieterabsprache zu identifizieren.
Wiener Wohnen war daher gezwungen, die Fenstertischlerarbeiten aller vier
Bauteile mit jenen Preisen zu vergeben und abzurechnen, die im Weg der offenen
Wettbewerbe erzielt wurden. Auch eingehende Diskussionen und Analysen bei der
Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien brachten keine neuen Erkenntnisse. 8.5
Behandlung von Zusatzangeboten Kurz nach Erteilung des Auftrages für die
Lieferung und Montage der Fenster und Balkontüren für den Bauteil Nordring
entschloss sich Wiener Wohnen im Mai 2009 anstatt der beauftragten Fenster mit
einer Zweischeibenverglasung und einem Wärmedämmwert (Wärmedurchgangskoeffizient
"U") von 1,3 W/m 2K, Fenster mit einer Dreischeibenverglasung und
einem verbesserten Wärmedämmwert von 1,1 W/m 2K einbauen zu lassen. Neben einer
weiteren deutlichen Energieeinsparung für die Mieterinnen bzw. Mieter begründete
Wiener Wohnen dies damit, dass mit der Verringerung des Heizwärmebedarfs beim
Bauteil Nordring ein Niedrigenergiehausstandard und damit die höchste
Förderungsstufe gemäß Sanierungsverordnung 2005 erreicht werde. Unter diesen
Gegebenheiten könnten nicht rückzahlbare Förderungsmittel von 75,-- EUR/m2
Wohnnutzfläche (d.s. rd. 0,90 Mio.EUR) erlangt und damit das Budget von Wiener
Wohnen weiter entlastet werden. Als Nebeneffekt könnte durch eine Reduktion der
Leibungstiefen der thermische Baukörperanschluss der Fenster an das Mauerwerk
und auch das äußere Erscheinungsbild der Fassadenflächen verbessert werden.
StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 29 von 35 Die Baumanagerin holte in der Folge vom
Auftragnehmer ein Zusatzangebot für diese Leistungsänderung in der Höhe von rd.
480.000,-- EUR ein, das seitens Wiener Wohnen nach entsprechender Prüfung
genehmigt und beauftragt wurde. Zu erwähnen war dazu, dass das Zusatzangebot
des Auftragnehmers am 22. Juni 2009 bei Wiener Wohnen einlangte und am 5. März
2010 seitens Wiener Wohnen beauftragt wurde. Die Prüfung und Genehmigung des
Angebotes nahm somit einen ähnlich langen Zeitraum von achteinhalb Monaten in
Anspruch, wie die Mehrzahl der Hauptangebote der beauftragten Bauleistungen.
Mitursache für die relativ lange Bearbeitungszeit war in diesem Fall die
Behandlung des Angebotes im Weg der Preisprüfungskommission. Im Übrigen trafen
diese Feststellungen auf die Mehrzahl der bei der gegenständlichen Sanierung
der beiden Bauteile der Wohnhausanlage Am Schöpfwerk zu, wobei
Bearbeitungszeiten zwischen sieben und zehn Monaten zu beobachten waren. Im
Fall der Waschküchen- und Brandrauchentlüftungen beim Bauteil Nordring belief
sich die Dauer der Bearbeitung auf mehr als zwei Jahre. 9. Ausführungsqualität
der Bauleistungen Hinsichtlich der Ausführungsqualität der Sanierungsmaßnahmen
ergab sich kein Anlass zur Kritik. Wie festzustellen war, wurden die Ausführung
der Leistungen fachgerecht beaufsichtigt und Verarbeitungsmängel bzw.
Vertragsabweichungen beanstandet. Zur Feststellung der normgemäßen Qualifikation
der Fenster bzw. Balkontüren hinsichtlich der Holzgüte, der
Herstellungsqualität, der Luftdichtheit und der Schichtdicken der Beschichtung
holte die Baumanagerin entsprechende Prüfgutachten durch die
Magistratsabteilung 39 ein. Wie sich zeigte, ergaben diese Gutachten wiederholt
Mängel hinsichtlich der Dichtheit, der Anschlussfuge zum Mauerwerk und der
Dicke der Beschichtung. Die Mängel wurden - wie die Prüfung ergab - jedoch
generell behoben. Bei der Herstellung der Wärmedämmung mit Mineralwolleplatten
an der Fassade des Hochhauses stellte die Magistratsabteilung 39 eine norm- und
vertragswidrige Ausführung des Klebers und der Verdübelung fest, wobei von 57
Messstellen 16 Messstellen Mängel zeigten. Vor allem wurde festgestellt, dass
die Dämmplattenfugen nicht ausgekeilt oder ausgeschäumt waren, das normgemäße
Dübelschema nicht eingehalten wur- StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 30 von 35 de,
die Dübel nicht durch den Kleber hindurch montiert und die Schichtdicke des
Klebers zu gering war etc. In diesem Fall ließ die Baumanagerin die betroffenen
Fassadenflächen komplett abbrechen und neu herstellen. An den übrigen Bauteilen
stellten hinzugezogene Sachverständige fest, dass die Mineralwolleplatten in
höherer Qualität verdübelt und verklebt wurden, als die Norm es vorgibt. Als
eine der Mitursachen sowohl für die hohe Ausführungsqualität der Bauleistungen
als auch für die Konformität der Vergabeverfahren mit den Vergabevorschriften
war der Umstand anzusehen, dass auch die begleitende Kontrolle ihre vertraglichen
Pflichten akribisch und gewissenhaft wahrnahm. Wie die Baumanagerin dazu
erklärte, wurde sie von der begleitenden Kontrolle mit diversen Hinweisen auf
Mängel und Vertragsverletzungen intensiv und mit Nachdruck konfrontiert, was
teils auch zu heftigen und eingehenden Diskussionen und Dissonanzen der
Beteiligten geführt habe. 10. Abrechnungsstand Juni 2013 Im Juni 2013 legte die
Baumanagerin Wiener Wohnen eine vorläufige Endabrechnung über die Sanierung
aller vier Bauteile vor, die Gesamtkosten von 62,90 Mio.EUR und somit eine
Einsparung gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten in der Höhe von rd. 3,60
Mio.EUR auswies. Laut dieser Kostenabrechnung standen beim Hochhaus den
genehmigten Kosten in der Höhe von rd. 8,60 Mio.EUR Ausgaben von rd. 8 Mio.EUR
gegenüber. Beim Bauteil Nordring, für den Mittel von rd. 26,50 Mio.EUR
genehmigt wurden, ergab sich eine Einsparung von rd. 2,50 Mio.EUR. Die
genehmigten Kosten des Bauteils Oktogone in der Höhe von 7,90 Mio.EUR wurden um
0,50 Mio.EUR unterschritten, jene des Bauteils Ostring waren im damaligen
Zeitpunkt voll ausgeschöpft. 11. Sonstige Feststellungen des
Stadtrechnungshofes Wien Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung wurden das
Hochhaus und der Bauteil Nordring der Wohnhausanlage Am Schöpfwerk durch den
Stadtrechnungshof Wien zwecks Prüfung der Ausführungsqualität und allenfalls
vorhandener Mängel mehrmals begangen. Dabei fiel besonders ins Auge, dass an
den Außenanlagen im Bereich des Hoch- StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 31 von 35
hauses und des Bauteils Nordring einige auch die Sicherheit und
Gebrauchstauglichkeit betreffende Mängel vorhanden und vom gegenständlichen
Sanierungsprojekt nicht erfasst worden waren. So wurde etwa festgestellt, dass
Stufen von Außentreppen teils gebrochen waren oder Handläufe bei diversen
Treppenanlagen bzw. Rampen entweder zur Gänze fehlten oder nur einseitig
vorhanden waren. Bei einigen Laubengängen fehlten Absturzsicherungen zu den
umliegenden Außenflächen. Ferner ergab die Prüfung, dass die Baumanagerin
bereits im Februar 2011 die Übereinstimmung der Geländer und Absturzsicherungen
mit dem Stand der Technik in allen vier Bauteilen überprüft hatte. Dabei wurden
diverse Mängel hinsichtlich der Höhe und der Dichtheit der Geländer und
Absturzsicherungen festgestellt und in einem Untersuchungsbefund festgehalten.
Im Bauteil Nordring waren die Füllungen der im Rahmen des gegenständlichen
Projektes sanierten Geländer in den Stiegenhäusern durch Vandalismus bereits
wieder beschädigt. Im Zeitpunkt der Begehung durch den Stadtrechnungshof Wien im
Sommer 2013 waren diese Mängel nach wie vor vorhanden. 12. Nochmalige
Erweiterung des Sanierungsumfanges Der Stadtrechnungshof Wien konfrontierte
daher die zuständigen Mitarbeiter von Wiener Wohnen mit seinen Feststellungen
und empfahl, die Mängel im Rahmen des laufenden Sanierungsprojektes zu beheben.
Wiener Wohnen erklärte dazu, aufgrund der erzielten Einsparungen bereits den
Beschluss gefasst zu haben, den Sanierungsumfang neuerlich auszudehnen und
dabei die vom Stadtrechnungshof Wien genannten baulichen und die Sicherheit
betreffenden Mängel ebenfalls beheben zu wollen. Seitens der Geschäftsführung
war im April 2012 hiefür eine Erhöhung des Sanierungsbudgets in der Höhe von 1
Mio.EUR genehmigt worden. Eine Rücksprache des Stadtrechnungshofes Wien mit der
Baumanagerin ergab, dass die Arbeiten bereits im Gange seien. Gegenstand der
Zusatzleistungen wären vor allem die Behebung der genannten Sicherheitsmängel
an den Außenanlagen und den Geländern und Absturzsicherungen, der Einbau noch
fehlender Brandrauchentlüftungen in den Stiegenhäusern, die Betonsanierung
sowie die Brandschutzverkleidung von Elektroleitungen in den Tiefgaragen im
Bereich des Bauteils Nordring und die Erneuerung StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 32
von 35 der Verfliesung der Fassenden im Erdgeschoßbereich des Bauteils Ostring.
Im Zuge der bereits in Angriff genommenen Arbeiten wurde außerdem erkannt, dass
bei der Errichtung der Wohnhausanlage im Jahr 1980 nicht
feuchtigkeitsbeständiger Gipsputz an den Schauflächen verwendet wurde, der
nunmehr durch geeignetes Material ersetzt werde. Aufgrund günstiger
Ausschreibungsergebnisse rechnet die Baumanagerin für die Leistungen mit einer
Abrechnungssumme von rd. 0,80 Mio.EUR, womit sich auch in diesem Fall eine
Einsparung ergäbe. 13. Reorganisationsmaßnahmen Zeitgleich mit der Prüfung der
Wohnhausanlage Am Schöpfwerk begann Wiener Wohnen mit der Umsetzung der
Reorganisationsmaßnahmen. Künftig soll u.a. die bislang von Externen
durchgeführte begleitende Kontrolle nunmehr von der Wiener Wohnen Kundenservice
GmbH, einer Tochtergesellschaft von Wiener Wohnen, umgesetzt werden. Der neu
strukturierte Bereich Wiener Wohnen - Baumanagement (vormals zentrales
Bausanierungsmanagement) werde verstärkt seine Agenden als Auftraggeber bzw.
als Projektleiter wahrnehmen, ohne jedoch in die Aufgabenbereiche externer
Baumanager eingreifen zu wollen, wie dies bei der gegenständlichen Prüfung der
Fall war. 14. Zusammenfassung der Empfehlungen Empfehlung Nr. 1: Der Prozess
der Projektentwicklung wäre im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems als
thematisch eigenständige Phase neu zu strukturieren und die damit in
Zusammenhang stehenden Aufgaben zu standardisieren. Den einzelnen Analyse- und
Entscheidungsprozessen sollten außerdem ausreichend detaillierte
Bestandsanalysen und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde
gelegt werden. Stellungnahme der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener
Wohnen": Wiener Wohnen arbeitet bereits an neuen singulären Prozessen zur
Projektentwicklung und Projektabwicklung, die u.a. Änderungen der in der
Vergangenheit angewandten Baumanagerverträge StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 33 von
35 zum Inhalt haben, wodurch eine Effizienz-, Effektivitäts- und
Qualitätssteigerung erwartet wird. Die derzeitigen Vertragsversionen, welche
die Planung sowie die Durchführung der Sanierungsmaß- nahmen zum Inhalt haben,
werden grundlegend überarbeitet und künftig in zwei Teilen vergeben. Parallel
zu den Änderungen der Baumanagerverträge und deren Inhalt werden durch die
Implementierung der ProjektmanagementRichtlinie künftig alle Bau- und
Sanierungsprojekte auf Basis einer unternehmensweiten, standardisierten
Projektmanagement-Richtlinie abgewickelt. In dieser Richtlinie wird
sichergestellt, dass standardisierte Projekthandbücher,
Kostencontrolling-Berichte, Termincontrolling-Grundlagen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc. künftig bei Wiener Wohnen Anwendung
finden. Durch diese Maßnahmen wird eine Verbesserung der Termin- und
Kostentreue sowie eine Steigerung der Qualitäten bei der Abwicklung von
Sanierungsprojekten erwartet. Darin sind u.a. die Aufgaben der Projektleitung,
der örtlichen Bauaufsicht und der begleitenden Kontrolle bei der Abwicklung von
Projekten und der Abwicklung von Bauvorhaben beschrieben. Einen Teil der
Implementierung stellt darüber hinaus das Aus- und Weiterbildungsprogramm für
die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dar, das an die neuen künftigen
Anforderungen angepasst und stufenweise umgesetzt wird. Empfehlung Nr. 2: Es
wurde empfohlen, die vertraglich festgelegten Zuschlagsfristen möglichst
einzuhalten, um zu vermeiden, im Fall einer Nichtzustimmung des Billigst- bzw.
Bestbieters zur Fristverlängerung einen nachgereihten Bieter beauftragen zu
müssen. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 34 von 35 Stellungnahme der Unternehmung
"Stadt Wien - Wiener Wohnen": Der Empfehlung wird entsprochen.
Empfehlung Nr. 3: Bei künftigen Dienstleistungsaufträgen zur Abwicklung von
Bau- und Sanierungsleistungen sollte der Angebotspreis nicht allein maßgebend
sein. Vor allem die nötige Erfahrung und Fachkompetenz der Bieterinnen bzw.
Bieter für die jeweilige Aufgabenstellung sollten in Betracht gezogen und diese
auch eingehend geprüft werden. Stellungnahme der Unternehmung "Stadt Wien
- Wiener Wohnen": Auch bei künftigen Vergaben von Baumanagerverträgen wird
die fachliche Qualifikation besonders berücksichtigt werden. Empfehlung Nr. 4:
Im Zuge der Neuorganisation des Bereiches Baumanagement sollte darauf Bedacht
genommen werden, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter selbstständig und
eigenverantwortlich die Abwicklung der Sanierungsvorhaben durchführen zu
lassen. Stellungnahme der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen":
Durch die in Empfehlung Nr. 1 erwähnten Maßnahmen werden den Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeitern von Wiener Wohnen Werkzeuge zur Verfügung gestellt, um eine selbstständige
und eigenverantwortliche Abwicklung von Sanierungsvorhaben zu ermöglichen.
Empfehlung Nr. 5: Im Zuge der Änderungen in der Unternehmensorganisation und
der Einrichtung einer Organisationseinheit "Vergabe und Beschaffung"
wurde empfohlen, Vergabeakte selbstständig erschöpfend zu behandeln. Damit
einhergehend sollten Überlegungen angestellt werden, ob eine Anpassung des
Procederes hinsichtlich der Befassung der Vergabekommissionen erforderlich
wäre. StRH VI - StW-WW-1/14 Seite 35 von 35 Stellungnahme der Unternehmung
"Stadt Wien - Wiener Wohnen": Der Empfehlung wird entsprochen.
Hinsichtlich der Vorgangsweise für künftige Vergabekommissionen wird Wiener
Wohnen Gespräche mit der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht suchen
und führen, da ein beidseitiges Interesse an einer effektiven und effizienten
Abwicklung besteht. Der Stadtrechnungshofdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien,
im März 2014
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