Wie oft hat er das schon versprochen und nicht nur er, auch Rudi Kaske von der Arbeiterkammer redet immer wieder darüber. Was ist geschehen? Die Mieten steigen und steigen. Im Jahr 2014 sind sie wieder um 4,5 Prozent gestiegen. Davon möchte niemand etwas wissen. Lauter leere Worte machen nichts besser. Die Poltik, also die SPÖ und die Grünen hätten es in der Hand, eine Änderung herbeizuführen, aber auch die Grünen sehen nur zu, rühren sich nicht. Besser die „Goschn“ halten als aufmüpfen. Besser zusehen, als etwas unternehmen, schließlich sind sie ja in Koalition mit der SP, da muss man schon die „Goschn“ halten.
Wohnbau-Landesrat
Michael Ludwig informierte gemeinsam mit seinen Amtskollegen über die
Ergebnisse der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Wien
Wien (OTS) - Heute, Freitag, präsentierte
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig in seiner Funktion als zuständiger
Landesrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung die Ergebnisse der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz, die gestern und heute in Wien stattfand.
VertreterInnen aller neun Bundesländer haben an der zweitägigen Tagung
teilgenommen. Gemeinsam mit den zuständigen Landesräten aus Oberösterreich, Manfred Haimbuchner, Salzburg, Hans Mayr, der Steiermark, Johann Seitinger, Tirol, Johannes
Trattner, und Vorarlberg, Karlheinz Rüdisser, informierte Landesrat Ludwig über
Inhalte und Beschlüsse.
Ludwig
erläuterte vorab, dass der Wohnbau grundsätzlich weitgehend Ländersache sei.
Mit dieser bewährten föderalen Struktur könne man bestmöglich und zielgerichtet
auf die unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten eingehen.
"Gleichzeitig sind wir aber bestrebt, dort, wo möglich, weitgehende
Vereinheitlichungen und Harmonisierungen zu erreichen. Schon heute sind viele
technische Standards etwa im Baurecht über die OIB-Richtlinien einheitlich
geregelt", so der Wiener Wohnbaulandesrat und Stadtrat. Über Beratungen
und Beschlussfassungen im Rahmen der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz
würden zudem weitere Verbesserungen erreicht. Darüber hinaus könne man die
Länderinteressen gemeinsam, etwa in Verhandlungen mit dem Bund, bestmöglich
vertreten.
Die Ergebnisse
im Überblick
* Hinsichtlich
der Anforderungen und der erforderlichen Maßnahmen im thermisch-energetischen
Bereich zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen am Gebäudesektor sind die
LandeswohnbaureferentInnen übereingekommen, dass die Festlegungen, die im
konkreten bei der letzten gemeinsamen Konferenz erfolgt sind -insbesondere
durch den Nationalen Plan, die Kostenoptimalität und die OIB-Richtlinien -
keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
erforderlich machen.
Vor dem
Hintergrund der bereits aufrechten Beschlussfassungen auf der
Landeshauptleutekonferenz vom 16. Mai 2013 sowie des Beschlusses der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz vom 23. Oktober 2013 besteht keine
Notwendigkeit für den Abschluss einer neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern. Grundsätzlich wurde bei der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz festgehalten, dass leistbares Wohnen unter
energetisch kostenoptimalen Anforderungen sicherzustellen ist.
* Bezüglich der
zusätzlichen Finanzmittel, die einmalig aus dem Bundes-Konjunkturpaket für den
geförderten Wohnbau bereitgestellt werden, sind die bereits bekannten
Beschlüsse aus der Konferenz der LandesfinanzreferentInnen vom 9. Mai 2014
sowie jener der LandeswohnbaureferentInnen vom 23. Oktober 2013 erneuert
worden. Die Forderung nach einer dringenden und umgehenden Neuverhandlung
dieser Förderung - noch vor Beginn der Verhandlungen zu einem neuen
Finanzausgleich - wurde neuerlich und nachdrücklich bekräftigt. Dabei sollten
insbesondere die Bedingungen (nicht die Anteile) für die Inanspruchnahme dieser
Förderung im Sinne einer Erleichterung neuverhandelt werden, da für nahezu alle
Bundesländer - vor dem Hintergrund des Stabilitätspaktes - ein Abruf unmöglich
ist.
* In den letzten
Jahren wurden auf EU-Ebene Klagen gegen Wohnbauförderungssysteme einiger
Mitgliedsstaaten wie Schweden, Niederlande und Frankreich geführt. Auf der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz wurde nun die EU-beihilfenrechtliche Relevanz
des sozialen Wohnbaus thematisiert. Bei der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz kam man überein, die rechtlichen
Auswirkungen des EU-Beihilfenrechtes, v.a. das "Almunia Paket", auf
das System der österreichischen Wohnungspolitik, die Wohnbauförderung sowie die
Wohnungsgemeinnützigkeit betreffend, durch Einholung eines Rechtsgutachtens zu
prüfen. Das Vorsitz führende Bundesland Wien wird hierzu im Einvernehmen mit
den anderen Bundesländern die weiteren Schritte einleiten.
* Zu einer
großen Verunsicherung unter WohnungseigentümerInnen in ganz Österreich hat
zuletzt die aktuelle - auch in den Medien behandelte und in der Öffentlichkeit
diskutierte - Thematik geführt, dass einem Urteil des OGH folgend die
ausschließliche Nutzung von Zubehör (z.B.: Parkplätze) zu Wohnungseigentum nur
dann rechtlich gesichert sei, wenn dieses ausdrücklich im B-Blatt des
Grundbuchs angeführt ist.
Um langwierige
und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zur vermeiden, fordern die
LandeswohnbaureferentInnen eine rasche gesetzliche Klarstellung im
Wohnungseigentumsgesetz, dass sich die Eintragung des Wohnungseigentums an
einem Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehör erstreckt.
* Außerdem
vereinbarten die Bundesländer die Vereinfachung des Normenwesens im Sinne der
Kostenminimierung zu forcieren. Weiters wollen die Länder ihre Aktivitäten in
der Wohnbauforschung stärker vernetzen. Auch damit soll eine kostensparende
Wirkung erzielt werden.
Der Wiener Landes- und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betonte abschließend die Bedeutung des
sozialen und geförderten Wohnbaus und der grundsätzlichen Maßnahmen für die
Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum. "Leistbares
Wohnen als Grundsatz steht im Zentrum der Wohnbaupolitik. Ein Grundsatz, der
auch die Beratungen und Beschlussfassungen der zweitägigen Tagung der
LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz bestimmt hat." (Schluss) csi
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