Dienstag, 28. Oktober 2014

Endlich Erfolg im Kampf gegen Gemeindebau


Einst schien er aussichtslos, der Kampf von Maria Tener gegen einen Genossenschaftswohnbau am Nachbargrundstück. Die Anrainerin hoffte auf ein Wunder. Das jetzt passierte: Das Verwaltungsgericht hat den Baubescheid der Gemeinde Brunn am Gebirge (NÖ) aufgehoben. Vorerst darf nicht gebaut werden!
Wir haben vor zwei Jahren schon einmal über den Fall berichtet. Damals sah es für Frau Tener und ihre Nachbarn nicht gut aus. Denn die Gemeinde hatte ein Grundstück verkauft und auf diesem den Bau einer Wohnhausanlage mit 14 Wohneinheiten samt Tiefgarage bewilligt. Die Höhe der geplanten Anlage – zwischen acht und elf Metern – hätte das Haus und den Garten von Maria Tener für immer verschattet. Eine Horrorvorstellung – niemals mehr Sonne im Garten oder durch die Fenster scheinen zu haben.
Die Einwände der Anrainer prallten an Bürgermeister und Gemeinde aber ab. Frau Tener wollte sich das nicht gefallen lassen und legte Beschwerde durch alle Instanzen ein. Mit wenig Hoffnung auf Erfolg. Denn sowohl Gemeinde als auch niederösterreichische Landesregierung wiesen die Beschwerden zurück.
Nicht so der Verwaltungsgerichtshof. Dieser erkannte heuer, dass die Baubehörde, sprich Gemeinde, die Klärung wesentlicher Fragen über die Höhe der Gebäudefront unterlassen hatte. Deshalb wurde der Baubescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und das Verfahren an das niederösterreichische Landesverwaltungsgericht verwiesen. Und auch dort stellte man fest: Die Gemeinde hat weder ausreichend geprüft noch begründet. Erstens, warum die Wohnhausanlage nicht den Lichteinfall in Frau Teners Haus beeinträchtigen soll. Und zweitens, ob die Gebäudehöhe tatsächlich den Bauvorschriften entspricht.

Nun ist wieder der Gemeindevorstand am Zug. Für Frau Tener steht jedenfalls fest: Nicht aufzugeben zahlt sich manchmal aus!

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