Einst schien er
aussichtslos, der Kampf von Maria Tener gegen einen Genossenschaftswohnbau am
Nachbargrundstück. Die Anrainerin hoffte auf ein Wunder. Das jetzt passierte:
Das Verwaltungsgericht hat den Baubescheid der Gemeinde Brunn am Gebirge (NÖ)
aufgehoben. Vorerst darf nicht gebaut werden!
Wir haben vor zwei
Jahren schon einmal über den Fall berichtet. Damals sah es für Frau Tener und
ihre Nachbarn nicht gut aus. Denn die Gemeinde hatte ein Grundstück verkauft
und auf diesem den Bau einer Wohnhausanlage mit 14 Wohneinheiten samt
Tiefgarage bewilligt. Die Höhe der geplanten Anlage – zwischen acht und elf
Metern – hätte das Haus und den Garten von Maria Tener für immer verschattet.
Eine Horrorvorstellung – niemals mehr Sonne im Garten oder durch die Fenster
scheinen zu haben.
Die Einwände der
Anrainer prallten an Bürgermeister und Gemeinde aber ab. Frau Tener wollte sich
das nicht gefallen lassen und legte Beschwerde durch alle Instanzen ein. Mit
wenig Hoffnung auf Erfolg. Denn sowohl Gemeinde als auch niederösterreichische
Landesregierung wiesen die Beschwerden zurück.
Nicht so der
Verwaltungsgerichtshof. Dieser erkannte heuer, dass die Baubehörde, sprich
Gemeinde, die Klärung wesentlicher Fragen über die Höhe der Gebäudefront
unterlassen hatte. Deshalb wurde der Baubescheid wegen Rechtswidrigkeit
aufgehoben und das Verfahren an das niederösterreichische
Landesverwaltungsgericht verwiesen. Und auch dort stellte man fest: Die
Gemeinde hat weder ausreichend geprüft noch begründet. Erstens, warum die
Wohnhausanlage nicht den Lichteinfall in Frau Teners Haus beeinträchtigen soll.
Und zweitens, ob die Gebäudehöhe tatsächlich den Bauvorschriften entspricht.
Nun ist wieder der
Gemeindevorstand am Zug. Für Frau Tener steht jedenfalls fest: Nicht aufzugeben
zahlt sich manchmal aus!
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