Und jetzt wissen wir
auch warum Wiener Wohnen nicht klagbar ist: weil es zur Wiener
Hoheitsverwaltung gehört. Ganz klar, dass Wiener Wohnen das ausnützt und die
Justiz ganz blöd dreinschaut. Die Geschädigten von Wiener Wohnen dürfen sich
bedanken.
Die
Idee klingt einleuchtend: Statt den in Klosterneuburg anfallenden Müll Tag für
Tag nach Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) zu transportieren, wo er für den
Transport zu verschiedenen Müllverbrennungsanlagen (MVA) verladen wird, könnte
man ihn auch in die nahe Wiener MVA Spittelau bringen.
BSU
focht diese Entscheiddung beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
(UVS) an. Das Argument der Müllentsorger: Klosterneuburg hatte den Vertrag mit
der Stadt Wien ohne vorherige Ausschreibung abgeschlossen. Der UVS schloss sich
dieser Rechtsmeinung an und erklärte den Vertrag für nichtig.
Dagegen
erhob wiederum die Stadtgemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Jetzt
gaben die Höchstrichter der Klosterneuburger Stadtverwaltung recht und hoben
den UVS-Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf. Da die Wiener MA48
kein Gewerbebetrieb, sondern eine Abteilung der Wiener Hoheitsverwaltung ist,
handle es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit zweier Gemeinden – und
diese bedarf keiner vorherigen Ausschreibung.
Entsorgungsstadtrat
Karl Hava rechnet bis zu 300.000 Euro Ersparnis pro Jahr.
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