Samstag, 26. Juli 2014

Wiener Wohnen ist Hoheitsverwaltung

Und jetzt wissen wir auch warum Wiener Wohnen nicht klagbar ist: weil es zur Wiener Hoheitsverwaltung gehört. Ganz klar, dass Wiener Wohnen das ausnützt und die Justiz ganz blöd dreinschaut. Die Geschädigten von Wiener Wohnen dürfen sich bedanken.

Die Idee klingt einleuchtend: Statt den in Klosterneuburg anfallenden Müll Tag für Tag nach Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) zu transportieren, wo er für den Transport zu verschiedenen Müllverbrennungsanlagen (MVA) verladen wird, könnte man ihn auch in die nahe Wiener MVA Spittelau bringen. 
BSU focht diese Entscheiddung beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich (UVS) an. Das Argument der Müllentsorger: Klosterneuburg hatte den Vertrag mit der Stadt Wien ohne vorherige Ausschreibung abgeschlossen. Der UVS schloss sich dieser Rechtsmeinung an und erklärte den Vertrag für nichtig.
Dagegen erhob wiederum die Stadtgemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Jetzt gaben die Höchstrichter der Klosterneuburger Stadtverwaltung recht und hoben den UVS-Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf. Da die Wiener MA48 kein Gewerbebetrieb, sondern eine Abteilung der Wiener Hoheitsverwaltung ist, handle es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit zweier Gemeinden – und diese bedarf keiner vorherigen Ausschreibung.

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