Wien (APA) - Als „Meisterstück“ der rot-grünen Stadtregierung wurde heute, Montag, die Novellierung der Wiener Bauordnung präsentiert. Rund 50 Maßnahmen von der Genehmigung straßenseitiger Balkone über die Solarverpflichtung für Bürogebäude bis hin zu Anti-Spekulationsregeln für Bauherren enthält die Neuerung. Sie soll zu großen Teilen bereits im Juli 2014 in Kraft treten.
Ludwig
erklärt viel, nur nicht das: http://derdreck.blogspot.co.at/
„Es ist keine
Selbstverständlichkeit, dass wir uns in allen diesen Punkten einigen konnten“,
rühmte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) bei der Präsentation gleich
mehrfach die gute Zusammenarbeit mit dem grünen Koalitionspartner. In der
Novelle der Bauordnung, die auch Neuerungen im Wiener Kleingartengesetz und im
Wiener Garagengesetz beinhaltet, habe man drei große Schwerpunkte gesetzt:
Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen, für mehr Wohn- und
Lebensqualität und zur Erhöhung der Sicherheit.
Um
vor allem Spekulationen mit Baugrund in Wien ein Ende zu setzen, wird es ab
sofort die Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ geben, im Rahmen derer nur
Gebäude errichtet werden dürfen, die den bautechnischen Regelungen der
Wohnbauförderung wie beispielsweise Wärmeschutz entsprechen. Zusätzlich wird es
eine befristete Baulandwidmung geben. Wird nicht in einer bestimmten Zeit
gebaut, verfällt die Widmung - damit möchte man künftig das „Horten“ und dann
teurere Weiterverkaufen von Bauland vermeiden. „Das ist eine ganz starke
Maßnahme gegen Grundstücksspekulation“, so Ludwig.
„Rechtlich
durchaus tricky“, wie Gemeinderat Christoph Chorherr formulierte, der die
Novellierung von grüner Seite aus verhandelte, war dagegen die Schaffung von
städtebaulichen Verträgen. Diese sollen privatrechtliche Verträge mit
Grundeigentümern ermöglichen, um etwa die Gestaltung von Freiräumen oder
anderer Infrastruktur festzulegen. Außerdem werden Mindestraumhöhen für
Erdgeschoßflächen vorgeschrieben, um diese mit Geschäften oder Ordinationen zu
beleben.
Mehr
Lebensqualität bedeutet für Ludwig etwa, dass künftig auch Balkone über
Verkehrsflächen wie etwa Gehsteigen erlaubt sind. Diese können auch
nachträglich errichtet werden. „Das ist mir sehr am Herzen gelegen“, meinte
Ludwig. Ebenfalls in die Kategorie Lebensqualität fällt der Solarstandard für
Bürogebäude. „Das ist weltweit einzigartig“, meinte Chorherr. Mit wenigen
Ausnahmen müssen nun alle neuen Dienstleistungsgebäude auf freien Dach- und
Fassadenflächen solare Energieträger mit einer gewissen Mindestleistung
anbringen. Je effizienter das Gebäude - über die Vorgaben der Bauordnung hinaus
-, desto weniger Solarenergie muss produziert werden.
Kostengünstiger
für Immobilienentwickler und damit natürlich auch für Käufer oder Mieter soll
der Wohnbau unter anderem durch den Entfall der verpflichtenden Notkamine
werden, wenn im Gebäude ohnehin eine gewisse Wärmedämmung vorhanden ist.
Billiger wird es auch durch die geringere Anzahl von Stellplätzen, die mit
neuen Wohnungen errichtet werden müssen: Statt pro Wohnung muss ab sofort nur
noch pro 100 Quadratmeter Wohnfläche ein Parkplatz gebaut werden.
Erleichterungen
wird es auch für Kleingartenbesitzer geben, die eine Umwidmung für ganzjähriges
Wohnen im Schrebergarten beantragen wollen. Mehr Wohnraum sollen
Dachgeschoßausbauten schaffen - dabei will man nicht die Bauhöhe überschreiten,
sondern Spitzdächer sozusagen „aufklappen“ und damit mehr Fläche schaffen.
Ein
„kritischeres Auge“ will der Wohnbaustadtrat auch auf Bauherren und Baustellen
werfen: In einem verpflichtenden „Bauwerksbuch“ muss die regelmäßige
Überprüfung von Bauteilen oder Instandsetzungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Außerdem werden Baufirmen nun verpflichtet, einen baurechtlichen
Geschäftsführer einzusetzen, der im Falle von Gesetzesverstößen zur
Rechenschaft gezogen werden kann. Eine Neuerung betrifft schließlich auch
abbruchreife Gebäude: Während früher bei Schäden an der Hälfte der Bausubstanz
automatisch der Abbruch bestimmt wurde, müssen Besitzer nun die wirtschaftliche
Undurchführbarkeit einer Renovierung nachweisen. Die rein quantitative
Beurteilung entfällt. „Damit ist es nicht mehr so leicht möglich, Mieter ohne
Ersatzwohnung aus einem abbruchreifen Gebäude hinauszubringen“, erklärte
Ludwig.
Die
Novelle der Bauordnung wird heute, Montag, im Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung behandelt, Ende Juni sollen die Neuerungen dann den Wiener Landtag
passieren. Im Wiener Baurecht verankert wird die Novelle schließlich im Juli,
nur einige Details treten aufgrund von EU-Richtlinien erst mit Juni 2015 in
Kraft.
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