Sozialer Wohnbau - EU
besteht auf sozialer Durchmischung
In
der Auseinandersetzung mit einer Reihe von Politikern beharrt die EU-Kommission
auf Zielgruppenregeln für den sozialen Wohnbau.
In der Auseinandersetzung
zwischen dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) und der EU-Kommission um
den sozialen Wohnbau hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia auf Regeln zur
Vermeidung staatlicher Beihilfen bestanden.
Bürgermeister aus 30
Städten in der EU, darunter Häupl, haben zuletzt ihre Forderung nach einem
breit geförderten Wohnbau ohne die von der Europäischen Kommission verlangten
Einkommensgrenzen unterstrichen. Häupl, der in der EU die Resolution für einen
sozialen Wohnbau initiiert hatte, erklärte, "wir wollen keine
Ghettos".
Almunia betonte in einem vor wenigen Tagen von der EU-Behörde veröffentlichten Brief an Häupl, die EU-Staaten könnten durchaus das Ziel einer sozialen Durchmischung verfolgen.
Almunia betonte in einem vor wenigen Tagen von der EU-Behörde veröffentlichten Brief an Häupl, die EU-Staaten könnten durchaus das Ziel einer sozialen Durchmischung verfolgen.
Staaten müssen
eigene Regeln aufstellen
Voraussetzung dafür sei bisher aber gewesen, "dass staatliche Beihilfe für den Wohnbau nur gewährt wird, wenn er sich auf eine klar definierte Zielgruppe von sozial weniger Begünstigten konzentriert". Almunia verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung der EU-Kommission zum sozialen Wohnbau in den Niederlanden von 2009.
Der EU-Kommissar machte klar, dass nicht sie, sondern die EU-Staaten Regeln für den sozialen Wohnbau aufstellen müssen. "Die EU-Kommission hat die einzige Aufgabe sicherzustellen, dass die Hilfe, die für soziale Zwecke vorgesehen ist, nicht für finanzielle, kommerzielle Aktivitäten missbraucht wird, was gegen die Bestimmungen des (EU-)Vertrages verstoßen würde."
Definition über Einkommensgrenze
Dabei habe die EU-Kommission die niederländische Definition der Zielgruppe anhand von einer Einkommensgrenze anerkannt. Die EU-Staaten könnten die Zielgruppe aber auch anders definieren. In dem niederländischen Fall habe die Kommission auch akzeptiert, dass ein gewisser Prozentsatz außerhalb der Zielgruppe im Interesse einer sozialen Durchmischung und des sozialen Zusammenhaltes zulässig sei.
Almunia schrieb auch den anderen Bürgermeistern, die ihre Forderungen an die EU-Kommission gerichtet haben, eine ähnliche Antwort. Die EU-Kommission prüft derzeit eine Beschwerde in Frankreich zum sozialen Wohnbau, die Situation in Österreich war bisher kein Thema für die Brüsseler Behörde. (apa/pm)
Voraussetzung dafür sei bisher aber gewesen, "dass staatliche Beihilfe für den Wohnbau nur gewährt wird, wenn er sich auf eine klar definierte Zielgruppe von sozial weniger Begünstigten konzentriert". Almunia verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung der EU-Kommission zum sozialen Wohnbau in den Niederlanden von 2009.
Der EU-Kommissar machte klar, dass nicht sie, sondern die EU-Staaten Regeln für den sozialen Wohnbau aufstellen müssen. "Die EU-Kommission hat die einzige Aufgabe sicherzustellen, dass die Hilfe, die für soziale Zwecke vorgesehen ist, nicht für finanzielle, kommerzielle Aktivitäten missbraucht wird, was gegen die Bestimmungen des (EU-)Vertrages verstoßen würde."
Definition über Einkommensgrenze
Dabei habe die EU-Kommission die niederländische Definition der Zielgruppe anhand von einer Einkommensgrenze anerkannt. Die EU-Staaten könnten die Zielgruppe aber auch anders definieren. In dem niederländischen Fall habe die Kommission auch akzeptiert, dass ein gewisser Prozentsatz außerhalb der Zielgruppe im Interesse einer sozialen Durchmischung und des sozialen Zusammenhaltes zulässig sei.
Almunia schrieb auch den anderen Bürgermeistern, die ihre Forderungen an die EU-Kommission gerichtet haben, eine ähnliche Antwort. Die EU-Kommission prüft derzeit eine Beschwerde in Frankreich zum sozialen Wohnbau, die Situation in Österreich war bisher kein Thema für die Brüsseler Behörde. (apa/pm)
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