Höhere Mieten: 220.000 Haushalte betroffen
MIETERHÖHUNGEN: HIER GIBT'S 5 TRICKS FÜR EINE BILLIGERE MIETE
(01.04.2014)
Jetzt wird Wohnen noch
teurer! Heute tritt die Indexanpassung und Mietzinserhöhung in Kraft. Das
bedeutet: Die Mieten in vielen Altbauwohnungen oder geförderten Mietwohnungen
werden um über 5 Prozent teurer. Bei einer Miete von 700 Euro pro Monat sind das
immerhin 35 Euro im Monat! Zeit also, die eigenen Mietkosten einmal zu
überprüfen. Denn mit kleinen Tricks kann man oft großes Geld sparen.
Zum Beispiel sind in 9
von 10 Betriebskostenabrechnungen Fehler enthalten, sagt Nadja Shah von der
Österreichischen Mietervereinigung:
„Leider ist es so: Ist zum Beispiel eine Reparatur verrechnet worden, die nicht hätte verrechnet werden dürfen, dann kriegt man nur seinen eigenen Anteil zurück, und nicht automatisch das ganze Haus. Und weil das nicht jeder Mieter macht und sich auf die Beine stellt, rentiert es sich für die Verwalter noch immer, das hineinzugeben. Und deshalb passiert das noch immer.“
„Leider ist es so: Ist zum Beispiel eine Reparatur verrechnet worden, die nicht hätte verrechnet werden dürfen, dann kriegt man nur seinen eigenen Anteil zurück, und nicht automatisch das ganze Haus. Und weil das nicht jeder Mieter macht und sich auf die Beine stellt, rentiert es sich für die Verwalter noch immer, das hineinzugeben. Und deshalb passiert das noch immer.“
Hier die wichtigsten
Tipps, wie du deine Miete senken kannst:
Tipp 1
Lass deine Wohnung neu
vermessen! Oft schummeln Vermieter – bewusst oder unbewusst – bei der
Quadratmeterzahl. Liegt der neu gemessene Wert mindestens 3 Prozent darunter,
kann die Miete neu berechnet werden.
Tipp 2
Achtung vor
Betriebskosten-Schummelei! Lass dir eine Auflistung deiner Betriebskosten
geben. Denn 9 von 10 Betriebskostenabrechnungen haben zumindest kleine Fehler,
so die Expertin. Aber möglicherweise rentiert sich der Betrag. Hier geht’s zum Betriebskostenrechner!
Tipp 3
Check deinen Mietvertrag
auf Möbelmieten! Hier gibt es nämlich großes Sparpotential. Wenn deine Wohnung
Möbel inkludiert (etwa Küche, Tische, Kästen etc.), dann muss das auch
eindeutig im Vertrag festgehalten werden. Ist es das nicht, darf kein Aufschlag
verrechnet werden. Ist es im Vertrag festgehalten, ist die Möbelmiete meistens
allerdings zu hoch angesetzt, so die Expertin.
Tipp 4
Ist deine Wohnung
befristet? Dann sollte sie billiger sein. 25 Prozent Mietzins-Abschlag sind
drinnen. Ähnliches gilt auch für fehlende Keller oder fehlende Aufzüge ab dem
2. Stock.
Tipp 5
Ein möglicher
Minderungsgrund ist auch Lärm. Laut Expertin allerdings ein heikler. Denn Lärm
ist vom Belästigungsgrad her subjektiv und schwer nachzuweisen. Bei großer
Belastung aber am besten Beratung holen!
Das gilt aber für alle
diese Aspekte. Fühlst du dich betroffen, dann lass dich am besten von Experten
beraten. Zum Beispiel von der Mietervereinigung oder der Arbeiterkammer.
Mietervereinigung ist ganz schlecht, denn diese steht der
SPÖ nahe, da könnte man sich ja gleich an Ludwig, Neumayer wenden. Mieterschutz
ist da ein viel besser Tipp. Arbeiterkammer wird nichts machen, die hat auch
bei mir nichts gemacht, nicht einmal angeschaut hat sie sich was, davor kann
man auch abraten.
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