Wohnbaustadtrat Michael Ludwig sieht beim Lagezuschlag Handlungsbedarf.
Das ist aus dem Regierungsprogramm. Da gibt es
nur eine einzige Frage: Seit wann regiert diese Koalition? Erst seit gestern? Wenn
mich nicht alles täuscht, dann ist diese Regierung jetzt das 6. Jahr im Amt und
warum hat sie bisher nichts unternommen? Sie hätte es können, aber wie wir
alles wissen und wir spüren es auch, es ist alles überproportional teurer
geworden. Und da traut sich dieser schleimige Ludwig an die Öffentlichkeit
treten und eine Menge von Unwahrheiten verbreiten. Es wird nicht lange dauern,
da kommt der nächste Preisschub auf uns zu. Wir dürfen nicht vergessen, dass
die neue Steuer auf die Fahrzeuge auch die Lebensmittel teuerer werden. Und die
sind schon teuer genug.
Leistbares Wohnen
Die Preise bzw. Kosten
für Wohnraum sind seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher
gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses
sicherzustellen. Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen
und Bürger unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis oder
eine Liegenschaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue
Wohneinheiten pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im
Bestand und Neubau gewährleistet werden.
Ziel: Wohnrechtsreform
– gerecht, verständlich, transparent und leistbar.
Maßnahmen:
Reform
des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung,
besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher
Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere
durch folgende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete
Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet: Schaffung eines möglichst einheitlichen
Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche;
Entfall
der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss
zwecks Hauptwohnsitzbegründung;
Schaffung
einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht;
Einführung
einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung;
Befristungen:
Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit einer Warnpflicht des Vermieters vor
Vertragsablauf;
Reform
des Betriebskosten-Katalogs;
bedarfsorientierte
und bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von
Verbesserungen für die Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrechtlicher
Verbesserungsmöglichkeiten.
Modernisierung
des Baurechts im Sinne des ABGB samt Überprüfung der abgabenrechtlichen
Attraktivität;
Reform
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) durch Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Wohnbau mit der gesetzlichen Absicherung
der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, einer Steigerung der Investitionskraft
der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft für mehr Neubau und Sanierung, mit
Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit sowie mit einer Flexibilisierung und
Anpassung an aktuelle und künftige Herausforderungen zur Schaffung von
leistbarem Wohnraum in einem klar definierten gesetzlichen Rahmen;
Berücksichtigung
der vereinzelt in der Praxis aufgezeigten Regelungsbedürfnisse im Wohnungseigentumsrecht
im Bezug auf die Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum, das Ausmaß der
Dotierung der Rücklage, die Entscheidungsprozesse in der Hausversammlung und
die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern.
Ziel: Schaffung von neuem und leistbarem
Wohnraum sowie Sanierung.
Maßnahmen:
Unterstützung
bei Schaffung von leistbarem Wohnraum insbesondere durch: Langfristige
Absicherung der Wohnbauförderungsmittel (Bundesbeitrag, Rückflüsse und
Landesmittel) sowie Prüfung von deren Zweckwidmung im Rahmen des
Finanzausgleichs.
Sicherstellung
von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot insbesondere durch:
Anpassung der gesetzlich normierten Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und
Wiedervermietung;
Beibehaltung
der steuerlichen Begünstigungen (KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen;
Bundesverfassungsrechtliche
Absicherung zur Ermöglichung der Anwendung von baulandmobilisierenden
Instrumenten (z. B. Widmungskategorie »geförderter Wohnbau«);
Nutzung
von Kasernenverkäufen für den Zweck der leistbaren Wohnraumschaffung, Reservierung
eines bestimmten Anteils der Kasernenflächen für geförderte Wohnungen, sowie
Einräumung eines Vorkaufsrechts für den geförderten Wohnbau;
Verankerung
des Generationenausgleichs im gemeinnützigen Wohnbau sowie Entwicklung und
Förderung von Projekten für intergeneratives Zusammenleben in diesem Wohnsegment;
Ermöglichung
zusätzlicher Finanzierungsformen für leistbaren Wohnraum und Sanierungen.
••Schaffung von Sanierungsanreizen
insbesondere durch: Erweiterung des Sanierungsschecks um die Kategorie
»seniorengerechtes / barrierefreies Wohnen«; Getrennte Förderungsmöglichkeit
für thermische Sanierung und altersgerechte Sanierung; Fokus insbesondere auf
mehrgeschossigen Wohnbau; praxisgerechte Lösung im Zusammenhang mit dem
Einstimmigkeitserfordernis der Mieter;
Etablierung
eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand zur Forcierung
thermischer Sanierungen.
••Senkung der Baukosten insbesondere
durch: Bessere Nutzung bestehender Flächen durch verpflichtende Prüfung zur
Nachverdichtung;
Durchforstung
und möglichst Vereinheitlichung der (technischen und qualitativen)
Baustandards, Baunormen, Richtlinien, Wohnbauförderungsvorschriften und Wartungsvorschriften
auf Kosteneinsparungspotenziale;
kostenoptimale
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie;
Etablierung
eines bundesweit einheitlichen, kostenoptimalen Zielkriterienkatalogs für
Gebäudestandards;
pragmatische
Überprüfung der Auflagen (z. B. Stellplatzverpflichtung, Notkamine) beim Neubau
und insbesondere bei Umbauten im Bestand, sofern ihnen keine grundlegenden
Sicherheits- oder andere gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen;
Novelle
des Normengesetzes und Entwicklung einer Normenstrategie; zusätzlich Änderung
der Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts (ASI), siehe hierzu auch
Kapitel Entbürokratisierung und Entlastung.
Michael Ludwig: Der Unterschied am Wohnungsmarkt zwischen Wien
und den meisten deutschen Städten ist gravierend. In Wien leben 60 Prozent in
einer geförderten Wohnung. Da sind wir europaweit an der Spitze. Deutsche
Städte dagegen haben in den 80er- und 90er-Jahren ihren geförderten Wohnbau
privatisiert. Das bereut man dort bitter.
Aber sie drängen auf eine
Änderung des Mietrechtsgesetzes.
Ja,
weil wir Transparenz und Konsumentenschutz sicherstellen müssen. Neu geregelt gehört
der Lagezuschlag bei den Richtwertmieten. Denn der ist in Wien bei den privaten
Mieten ein Preistreiber. Dort haben wir die gravierendsten Preissteigerungen.
Bei den geförderten Mietwohnungen hingegen ist in den vergangenen zehn Jahren
die Miete nur um die Inflationsrate gestiegen, in den Gemeindebauten darunter.
Der Lagezuschlag ist innerhalb des Gürtels ein
Problem. Was soll da verändert werden?
Das
Problem ist, dass sich der Lagezuschlag aus den Immobilienpreisen und der
Umgebung eines Objektes berechnet. Eine Studie der Nationalbank zeigt, dass
Grundstücke in Wien sehr stark überbewertet sind. Besonders im 1. Bezirk werden
Preise bezahlt, die mit nichts anderem vergleichbar sind. Die Innenstadt wirkt
also als Preistreiber und zieht die angrenzenden Bezirke mit.
Wie schaut Ihr Vorschlag aus?
Zuschläge
bei den Richtwertmieten halte ich dann für verständlich, wenn sie transparent
und mit Leistungen des Eigentümers verbunden sind. Auch möchte ich bei den
Zuschlägen eine Deckelung.
In Deutschland müssen Jungfamilien aus Städten wegziehen, weil
Wohnen für sie nicht leistbar ist. Ist so eine Entwicklung auch in Wien zu
befürchten?
Nein.
Aus Wien ziehen junge Familien nur dann weg, wenn sie ins Grüne ziehen wollen.
Wien ist insofern sehr attraktiv, weil wir die Stadt in Europa sind, die die
höchste Anzahl an geförderten Wohnungen fertigstellt.
Bis Ende 2015 werden 14.000 neue Wohnungen gebaut. Wie wirkt sich
das preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt aus?
Es
ist belegbar, dass Menschen, die in einer geförderten Wohnung leben, deutlich
kostengünstiger wohnen, als dies im Umfeld des freien Marktes der Fall ist.
Durch unsere Neubauoffensive im geförderten Wohnbau dämpfen wir zugleich die
Nachfrage nach Wohnungen. Dadurch entfällt ein wesentlicher Preistreiber.
Das größte Projekt ist die Seestadt Aspern. Wie viele
Wohnungen sind bereits vergeben?
Ende
des Jahres übergeben wir die ersten Wohnungen. Mehr als die Hälfte der ersten
Tranche ist bereits vergeben. Das Projekt ist aber auf die kommenden 20 Jahre
angelegt. Neben viel Grün- und Freiraum in urbaner Umgebung ist schon jetzt das
große Plus der Seestadt Aspern die U-Bahnanbindung. Dazu kommen neue
Arbeitsplätze oder ein Schulcampus, der bereits in Bau ist.
Der Stadtrechnungshof hat die Vergabepraxis bei geförderten
Wohnungen kritisiert.
Festzuhalten
ist, dass wir über ein transparentes System verfügen, das grundsätzlich außer
Streit steht. Die Empfehlungen liegen im Detail: Derzeit entscheidet ein
Zufallsgenerator, wann Vergabeprojekte ins Netz gestellt werden. Der
Stadtrechnungshof sieht hier Berufstätige benachteiligt. Obwohl wir versuchen,
das so fair wie möglich zu gestalten, wird es wahrscheinlich kein System geben,
das allen gerecht erscheint. Wo ich Handlungsbedarf sehe, ist bei jenen
Menschen, die keinen direkten Zugang zum Internet haben.
In Diskussion steht auch die Wohnbauförderung. Wie wirkt sich die
aufs Wohnen aus?
In Wien investieren wir die gesamte
Wohnbauförderung und zusätzliche Mittel in den Wohnbau. Für Wohnungen, die ohne
Förderung errichtet werden, wäre die Miete um 50 % höher. Ohne geförderte
Wohnungen würde die durchschnittliche Miete in Wien doppelt so hoch sein.
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