Dienstag, 18. März 2014

ÖVP für zweckgebundene Wohnbauförderung

Laut einer ÖVP-Initiative soll die Wohnbauförderung zweckgebunden werden, um Mieten lanfristig zu senken. Am Dienstag trafen einander Politiker und Vertreter der Bauwirtschaft. Offen blieb, wie die Wohnbauförderung künftig aussehen solle.

Gelder werden zweckentfremdet

Die Zweckbindung wurde 2008 beim Finanzausgleich bundesweit abgeschafft, seitdem ist die Wiedereinführung eine ständige Forderung von Bauwirtschaft, Umweltschutzorganisationen und Experten. Denn die Mittel, die der Bund dafür zur Verfügung stellt, verwenden die Länder auch zum Stopfen von Budgetlöchern. Sie kommen also nicht dem Bau von leistbaren Wohnungen zugute, oder auch der thermischen Sanierung. Dahingehend sind auch die Pläne von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), wie sie im Jänner sagte.
Aus dem Regierungsprogramm:
Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbe­dürfnisses sicherzustellen. Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis oder eine Liegen­schaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue Wohneinheiten pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und Neubau gewährleistet werden.
Ziel: Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar.
Maßnahmen:
                        Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Verein­heitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere durch fol­gende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet: Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche;
                        Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Miet­vertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung;
                        Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht;
                        Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung;
                        Befristungen: Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit einer Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf;
                        Reform des Betriebskosten-Katalogs;
                        bedarfsorientierte und bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von Verbesserungen für die Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrecht­licher Verbesserungsmöglichkeiten.
                         
                        Modernisierung des Baurechts im Sinne des ABGB samt Überprüfung der abgabenrecht­lichen Attraktivität;
                        Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) durch Verbesserung der recht­lichen Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Wohnbau mit der gesetzlichen Absi­cherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, einer Steigerung der Investitionskraft der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft für mehr Neubau und Sanierung, mit Klarstel­lungen für mehr Rechtssicherheit sowie mit einer Flexibilisierung und Anpassung an ak­tuelle und künftige Herausforderungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum in ei­nem klar definierten gesetzlichen Rahmen;
                        Berücksichtigung der vereinzelt in der Praxis aufgezeigten Regelungsbedürfnisse im Woh­nungseigentumsrecht im Bezug auf die Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum, das Ausmaß der Dotierung der Rücklage, die Entscheidungsprozesse in der Hausver­sammlung und die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern.

Ziel: Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung.
Maßnahmen:
                        Unterstützung bei Schaffung von leistbarem Wohnraum insbesondere durch: Langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel (Bundesbeitrag, Rück­flüsse und Landesmittel) sowie Prüfung von deren Zweckwidmung im Rahmen des Finanzausgleichs.
                         
                        Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot insbesondere durch: Anpassung der gesetzlich normierten Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung;
                        Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen (KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen;
                        Bundesverfassungsrechtliche Absicherung zur Ermöglichung der Anwendung von baulandmobilisierenden Instrumenten (z. B. Widmungskategorie »geförderter Wohnbau«);
                        Nutzung von Kasernenverkäufen für den Zweck der leistbaren Wohnraumschaffung, Reservierung eines bestimmten Anteils der Kasernenflächen für geförderte Wohnun­gen, sowie Einräumung eines Vorkaufsrechts für den geförderten Wohnbau;

Verankerung des Generationenausgleichs im gemeinnützigen Wohnbau sowie Ent­wicklung und Förderung von Projekten für intergeneratives Zusammenleben in die­sem Wohnsegment;
                        Ermöglichung zusätzlicher Finanzierungsformen für leistbaren Wohnraum und Sanierungen.
                         
                        Schaffung von Sanierungsanreizen insbesondere durch: Erweiterung des Sanierungsschecks um die Kategorie »seniorengerechtes / barriere­freies Wohnen«; Getrennte Förderungsmöglichkeit für thermische Sanierung und al­tersgerechte Sanierung; Fokus insbesondere auf mehrgeschossigen Wohnbau; praxis­gerechte Lösung im Zusammenhang mit dem Einstimmigkeitserfordernis der Mieter;
                        Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen.
                         
                        Senkung der Baukosten insbesondere durch: Bessere Nutzung bestehender Flächen durch verpflichtende Prüfung zur Nachverdichtung;
                        Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der (technischen und qualitativen) Baustandards, Baunormen, Richtlinien, Wohnbauförderungsvorschriften und War­tungsvorschriften auf Kosteneinsparungspotenziale;
                        kostenoptimale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie;
                        Etablierung eines bundesweit einheitlichen, kostenoptimalen Zielkriterienkatalogs für Gebäudestandards;
                        pragmatische Überprüfung der Auflagen (z. B. Stellplatzverpflichtung, Notkamine) beim Neubau und insbesondere bei Umbauten im Bestand, sofern ihnen keine grund­legenden Sicherheits- oder andere gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen;
                        Novelle des Normengesetzes und Entwicklung einer Normenstrategie; zusätzlich Än­derung der Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts (ASI), siehe hierzu auch Kapitel Entbürokratisierung und Entlastung.
                         
Und was ist wirklich geschehen? Die Mieten werden steigen. Alles nur blah, blah.
Rund 50 Experten saßen bei der Fachtagung „Zukunft Wohnen - Intelligent und kreativ“ in der Bauinnung in Klagenfurt am Dienstag an einem Tisch. Auf Einladung von ÖVP-Wohnbausprecher Herbert Gaggl diskutieren sie darüber, wie es gelingen könnte, Mieten zu senken, indem die Wohnbauförderung zweckgebunden eingesetzt werde. Soviel Geld wie möglich solle in den Wohnbau gehen und nicht etwa in die Mietbeihilfe, so Gaggl.
Die Menschen sollten sich ihre Mieten leisten können und nur noch selten Mietbeihilfe benötigen. Ein Konzept dafür gibt es noch nicht, daran wird in den nächsten Wochen in Arbeitsgruppen gefeilt. Dieses soll dann als Entscheidungsgrundlage für die Politik dienen.

Bauwirtschaft hofft auf Politik

Die heimische Bauwirtschaft wurde von der Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre schwer getroffen. Durch Bau-Initiativen, wie letzte Woche von der SPÖ präsentiert, oder nun von der ÖVP, erhofft sich Stefan Hasse von der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer neue Impulse.

Förderanträge zu kompliziert

Die Wohnbauförderung müsse für die betroffenen Häuselbauer uns Sanierer attraktiver gestaltet werden, so der Grundtenor bei der Fachtagung. Denn im Bereich der Häuslbauer würden 80 Prozent der Förderwürdigen auf einen Zuschuss verzichten, weil die Hürden teuer und bürokratisch seien, so Wohnbausprecher Gaggl.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen