Laut einer ÖVP-Initiative soll die Wohnbauförderung zweckgebunden werden, um Mieten lanfristig zu senken. Am Dienstag trafen einander Politiker und Vertreter der Bauwirtschaft. Offen blieb, wie die Wohnbauförderung künftig aussehen solle.
Gelder werden zweckentfremdet
Die Zweckbindung wurde 2008 beim Finanzausgleich bundesweit
abgeschafft, seitdem ist die Wiedereinführung eine ständige Forderung von
Bauwirtschaft, Umweltschutzorganisationen und Experten. Denn die Mittel, die
der Bund dafür zur Verfügung stellt, verwenden die Länder auch zum Stopfen von
Budgetlöchern. Sie kommen also nicht dem Bau von leistbaren Wohnungen zugute,
oder auch der thermischen Sanierung. Dahingehend sind auch die Pläne von
Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), wie sie im Jänner sagte.
Aus dem Regierungsprogramm:
Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind
seit 2005 überproportional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen
gesetzt, um eine bedarfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses sicherzustellen.
Dazu ist ein Maßnahmenmix notwendig, durch den die Bürgerinnen und Bürger
unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie ein Mietverhältnis oder eine
Liegenschaft im Eigentum anstreben. Dadurch sollen 48.000 neue Wohneinheiten
pro Jahr geschaffen sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und
Neubau gewährleistet werden.
Ziel: Wohnrechtsreform – gerecht,
verständlich, transparent und leistbar.
Maßnahmen:
Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den
Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die
Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der
Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht
werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet:
Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung
der vielschichtigen Anwendungsbereiche;
Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter
35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks
Hauptwohnsitzbegründung;
Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der
Erhaltungs- und Wartungspflicht;
Einführung einer einfachen und transparenten
Mietzinsbildung;
Befristungen: Prüfung der gesetzlichen Möglichkeit
einer Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf;
Reform des Betriebskosten-Katalogs;
bedarfsorientierte und bezirksübergreifende
Ausweitung der Schlichtungsstellen im Sinne von Verbesserungen für die
Normunterworfenen und Prüfung verfahrensrechtlicher
Verbesserungsmöglichkeiten.
Modernisierung des Baurechts im Sinne des ABGB samt
Überprüfung der abgabenrechtlichen Attraktivität;
Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG)
durch Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen
Wohnbau mit der gesetzlichen Absicherung der gemeinnützigen
Wohnungswirtschaft, einer Steigerung der Investitionskraft der gemeinnützigen
Wohnungswirtschaft für mehr Neubau und Sanierung, mit Klarstellungen für mehr
Rechtssicherheit sowie mit einer Flexibilisierung und Anpassung an aktuelle
und künftige Herausforderungen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum in einem
klar definierten gesetzlichen Rahmen;
Berücksichtigung der vereinzelt in der Praxis
aufgezeigten Regelungsbedürfnisse im Wohnungseigentumsrecht im Bezug auf die
Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum, das Ausmaß der Dotierung der Rücklage,
die Entscheidungsprozesse in der Hausversammlung und die Rechtsposition der
Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern.
Ziel:
Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung.
Maßnahmen:
Unterstützung bei Schaffung von leistbarem Wohnraum
insbesondere durch: Langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel
(Bundesbeitrag, Rückflüsse und Landesmittel) sowie Prüfung von deren
Zweckwidmung im Rahmen des Finanzausgleichs.
Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem
Wohnungsangebot insbesondere durch: Anpassung der gesetzlich normierten
Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung;
Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen
(KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen;
Bundesverfassungsrechtliche Absicherung zur
Ermöglichung der Anwendung von baulandmobilisierenden Instrumenten (z. B.
Widmungskategorie »geförderter Wohnbau«);
Nutzung von Kasernenverkäufen für den Zweck der
leistbaren Wohnraumschaffung, Reservierung eines bestimmten Anteils der
Kasernenflächen für geförderte Wohnungen, sowie Einräumung eines
Vorkaufsrechts für den geförderten Wohnbau;
Verankerung des Generationenausgleichs im gemeinnützigen Wohnbau sowie
Entwicklung und Förderung von Projekten für intergeneratives Zusammenleben in
diesem Wohnsegment;
Ermöglichung zusätzlicher Finanzierungsformen für
leistbaren Wohnraum und Sanierungen.
••Schaffung
von Sanierungsanreizen insbesondere durch: Erweiterung des Sanierungsschecks um
die Kategorie »seniorengerechtes / barrierefreies Wohnen«; Getrennte
Förderungsmöglichkeit für thermische Sanierung und altersgerechte Sanierung;
Fokus insbesondere auf mehrgeschossigen Wohnbau; praxisgerechte Lösung im
Zusammenhang mit dem Einstimmigkeitserfordernis der Mieter;
Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der
öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen.
••Senkung der
Baukosten insbesondere durch: Bessere Nutzung bestehender Flächen durch
verpflichtende Prüfung zur Nachverdichtung;
Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der
(technischen und qualitativen) Baustandards, Baunormen, Richtlinien,
Wohnbauförderungsvorschriften und Wartungsvorschriften auf
Kosteneinsparungspotenziale;
kostenoptimale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie;
Etablierung eines bundesweit einheitlichen,
kostenoptimalen Zielkriterienkatalogs für Gebäudestandards;
pragmatische Überprüfung der Auflagen (z. B.
Stellplatzverpflichtung, Notkamine) beim Neubau und insbesondere bei Umbauten
im Bestand, sofern ihnen keine grundlegenden Sicherheits- oder andere
gesellschaftlich notwendige Bedenken zu Grunde liegen;
Novelle des Normengesetzes und Entwicklung einer
Normenstrategie; zusätzlich Änderung der Struktur und Finanzierung des
Normungsinstituts (ASI), siehe hierzu auch Kapitel Entbürokratisierung und
Entlastung.
Und was ist wirklich geschehen? Die
Mieten werden steigen. Alles nur blah, blah.
Rund 50 Experten saßen bei der Fachtagung
„Zukunft Wohnen - Intelligent und kreativ“ in der Bauinnung in Klagenfurt am
Dienstag an einem Tisch. Auf Einladung von ÖVP-Wohnbausprecher Herbert Gaggl
diskutieren sie darüber, wie es gelingen könnte, Mieten zu senken, indem die Wohnbauförderung
zweckgebunden eingesetzt werde. Soviel Geld wie möglich solle in den Wohnbau
gehen und nicht etwa in die Mietbeihilfe, so Gaggl.
Die Menschen sollten sich ihre Mieten leisten
können und nur noch selten Mietbeihilfe benötigen. Ein Konzept dafür gibt es
noch nicht, daran wird in den nächsten Wochen in Arbeitsgruppen gefeilt. Dieses
soll dann als Entscheidungsgrundlage für die Politik dienen.
Bauwirtschaft hofft auf Politik
Die heimische
Bauwirtschaft wurde von der Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre schwer
getroffen. Durch Bau-Initiativen, wie letzte Woche von der SPÖ präsentiert,
oder nun von der ÖVP, erhofft sich Stefan Hasse von der Sparte Gewerbe und
Handwerk in der Wirtschaftskammer neue Impulse.
Förderanträge zu kompliziert
Die Wohnbauförderung
müsse für die betroffenen Häuselbauer uns Sanierer attraktiver gestaltet
werden, so der Grundtenor bei der Fachtagung. Denn im Bereich der Häuslbauer
würden 80 Prozent der Förderwürdigen auf einen Zuschuss verzichten, weil die
Hürden teuer und bürokratisch seien, so Wohnbausprecher Gaggl.
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