Utl.: Höchste Zeit, dass rot-grünem Machtstreben Einhalt geboten wurde
Wien (OTS) - "Die Wiener Stadtregierung unter Häupl und Vassilakou sollte endlich begreifen, dass eine Beschickung des Landesverwaltungsgerichts mit einem nach Gutdünken der Stadtregierung auserkorenen Präsidenten und einem ebenso gefundenen Vizepräsidenten keine Entpolitisierung der Verwaltung ist, und dass in einer Demokratie auch die Wiener Landesregierung nicht allmächtig sein kann", kommentierte der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Harald Stefan ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes.
Nach dem neuen Landesverwaltungsgerichtsgesetz soll seit 1. Jänner 2014 in jedem Bundesland ein eigenes Landesverwaltungsgericht anstelle von Berufungssenaten und unzähligen Sonderbehörden installiert werden. Diese sollen also als zweite Instanz nach dem Magistrat eingeführt werden.
Um jedoch anscheinend nicht zu viel Macht aufgeben zu müssen und weiterhin die Justiz der Stadt Wien im Griff zu behalten, wurde von der rot-grünen Stadtregierung vorgesehen, dass der Präsident und der Vizepräsident im Geschäftsverteilungsausschuss in demokratiepolitisch bedenklicher Weise von der Landesregierung bestellt werden sollen, denen dort lediglich zwei weitere auf Vorschlag gewählte Richter gegenüberstehen. Bei Stimmengleichheit hätte der Präsident die Entscheidungsgewalt. Der Möglichkeit einer politischen Färbung von Verfahren wären also Tür und Tor geöffnet gewesen. Insofern wären natürlich Befürchtungen der politischen Einflussnahme auf die Frage, welcher Richter welches Verfahren zugeteilt bekommt, entstanden.
Laut Verfassungsgerichtshof müsste jedoch die Zahl der gewählten Mitglieder im Geschäftsverteilungsausschuss größer sein, als jene der "Amtsmitglieder", um verfassungskonform zu sein, und demnach mindestens drei statt bisher zwei gewählte Mitglieder haben. So dass auch eine tatsächliche Entpolitisierung von Verfahren möglich sein sollte.
"Dank des Verfassungsgerichtshofs ist der Versuch der rot-grünen Stadtregierung, direkten politischen Einfluss auf Verfahren der Landesgerichtsbarkeit zu erhalten, gescheitert. Die FPÖ wird aber weiterhin darüber wachen, dass eine tatsächliche Unabhängigkeit der Justiz gewahrt werden kann", schloss Stefan.
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OTS0147 2014-03-14/13:16
141316 Mär 14
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