In vier Wiener Schulen hat der Stadtrechnungshof undichte Gasleitungen entdeckt. Unmittelbare Gefahr bestand laut einem aktuellen Prüfbericht zwar nicht, es wurde jedoch dringend angeregt, die Kontrollmethoden zu überdenken.
Die Gasleitungen von vier Schulen nahmen die
Kontrolleure des Stadtrechnungshofes genauer unter die Lupe - und prompt wurden
sie in allen Häusern fündig. Und das, obwohl die Anlagen zuvor immer wieder
technisch überprüft und als „uneingeschränkt gebrauchsfähig“ beurteilt worden
waren.
Die betroffenen
Schulen befinden sich in der Mollardgasse, der Längenfeldgasse, der Zinckgasse
sowie in der Quellenstraße. In einer Schule bestanden drei Undichtheiten im
Keller, bei einer anderen im Bereich des Gaszählers. In einem weiteren Objekt
war die Zuleitung zum Gasherd einer Schulwartwohnung undicht, in einer Schule
musste sogar der Gasherd in der Ausgabeküche außer Betrieb genommen werden.
Kontrollen mit Gasspürgerät empfohlen
Empfohlen wurde, dass
die Kontrollen künftig mit einem Gasspürgerät vorgenommen werden sollen. Bisher
war auf die Leitungen oft ein flüssiges, schaumbildendes Mittel aufgebracht
worden, um Lecks zu entdecken. Das ist zwar gesetzlich ebenfalls erlaubt, man
könne damit Leitungen aber nur punktuell überprüfen, befanden die städtischen
Kontrolleure.
Die zuständige
Magistratsabteilung 34 (Bau- und Gebäudemanagement) versprach in einer im
Bericht enthaltenen Stellungnahme, die Verwendung solcher Geräte in die Wege zu
leiten. Die Überprüfungen seien aber auch bisher, so wurde versichert, stets
von kompetenten Unternehmen entsprechend der geltenden Richtlinien vorgenommen
worden.
Kritik an Leerständen nach Todesfällen
Kritik übte der Wiener
Stadtrechnungshof in seinem aktuellen Bericht auch an Wiener Wohnen:
Durchschnittlich 400 Tage dauere es, bis eine Wohnung im Gemeindebau nach einem
Todesfall wieder vermietet ist. Das sei zu lange.
Der Stadtrechnungshof
untersuchte insgesamt 7.206 Verlassenschaftsverfahren bei Wiener Wohnen. Die
Bandbreite der Schwankungen bei der Neuvermietung ist bemerkenswert: In 17
Fällen im Untersuchungszeitraum wurde der Tod eines Mieters Wiener Wohnen noch
am selben Tag gemeldet. In einem Fall aber vergingen laut dem Bericht des
Stadtrechnungshofs 1.537 Tage zwischen dem Tod des Hauptmieters und dem Ende
des Mietverhältnisses.
Schulungen sollen adaptiert werden
Durch die langen
Übergangszeiten gehe viel wirtschaftliches Potenzial verloren, so die Kritik
des Stadtrechnungshofes. Als eine von mehreren Empfehlungen legte er Wiener
Wohnen nahe, die Abwicklung von Verlassenschaften künftig zu verbessern.
Von Wiener Wohnen hieß
es unter anderem dazu, man würde nicht immer gleich von den Hinterbliebenen vom
Todesfall informiert werden. Dadurch würden sich die langen Zeiträume bis zur
Wiedervermietung ergeben. Um dies künftig zu vermeiden, sollen nun unter
anderem die entsprechenden Schulungen der Mitarbeiter adaptiert werden, um
ihnen „die wirtschaftliche Bedeutung verstärkt bewusst zu machen“.
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