Dienstag, 11. März 2014

Undichte Gasleitungen in Schulen

In vier Wiener Schulen hat der Stadtrechnungshof undichte Gasleitungen entdeckt. Unmittelbare Gefahr bestand laut einem aktuellen Prüfbericht zwar nicht, es wurde jedoch dringend angeregt, die Kontrollmethoden zu überdenken.

Die Gasleitungen von vier Schulen nahmen die Kontrolleure des Stadtrechnungshofes genauer unter die Lupe - und prompt wurden sie in allen Häusern fündig. Und das, obwohl die Anlagen zuvor immer wieder technisch überprüft und als „uneingeschränkt gebrauchsfähig“ beurteilt worden waren.
Die betroffenen Schulen befinden sich in der Mollardgasse, der Längenfeldgasse, der Zinckgasse sowie in der Quellenstraße. In einer Schule bestanden drei Undichtheiten im Keller, bei einer anderen im Bereich des Gaszählers. In einem weiteren Objekt war die Zuleitung zum Gasherd einer Schulwartwohnung undicht, in einer Schule musste sogar der Gasherd in der Ausgabeküche außer Betrieb genommen werden.

Kontrollen mit Gasspürgerät empfohlen

Empfohlen wurde, dass die Kontrollen künftig mit einem Gasspürgerät vorgenommen werden sollen. Bisher war auf die Leitungen oft ein flüssiges, schaumbildendes Mittel aufgebracht worden, um Lecks zu entdecken. Das ist zwar gesetzlich ebenfalls erlaubt, man könne damit Leitungen aber nur punktuell überprüfen, befanden die städtischen Kontrolleure.
Die zuständige Magistratsabteilung 34 (Bau- und Gebäudemanagement) versprach in einer im Bericht enthaltenen Stellungnahme, die Verwendung solcher Geräte in die Wege zu leiten. Die Überprüfungen seien aber auch bisher, so wurde versichert, stets von kompetenten Unternehmen entsprechend der geltenden Richtlinien vorgenommen worden.

Kritik an Leerständen nach Todesfällen

Kritik übte der Wiener Stadtrechnungshof in seinem aktuellen Bericht auch an Wiener Wohnen: Durchschnittlich 400 Tage dauere es, bis eine Wohnung im Gemeindebau nach einem Todesfall wieder vermietet ist. Das sei zu lange.
Der Stadtrechnungshof untersuchte insgesamt 7.206 Verlassenschaftsverfahren bei Wiener Wohnen. Die Bandbreite der Schwankungen bei der Neuvermietung ist bemerkenswert: In 17 Fällen im Untersuchungszeitraum wurde der Tod eines Mieters Wiener Wohnen noch am selben Tag gemeldet. In einem Fall aber vergingen laut dem Bericht des Stadtrechnungshofs 1.537 Tage zwischen dem Tod des Hauptmieters und dem Ende des Mietverhältnisses.

Schulungen sollen adaptiert werden

Durch die langen Übergangszeiten gehe viel wirtschaftliches Potenzial verloren, so die Kritik des Stadtrechnungshofes. Als eine von mehreren Empfehlungen legte er Wiener Wohnen nahe, die Abwicklung von Verlassenschaften künftig zu verbessern.
Von Wiener Wohnen hieß es unter anderem dazu, man würde nicht immer gleich von den Hinterbliebenen vom Todesfall informiert werden. Dadurch würden sich die langen Zeiträume bis zur Wiedervermietung ergeben. Um dies künftig zu vermeiden, sollen nun unter anderem die entsprechenden Schulungen der Mitarbeiter adaptiert werden, um ihnen „die wirtschaftliche Bedeutung verstärkt bewusst zu machen“.


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