Wien (OTS) - Die Lebenshilfe Wien, Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, nimmt heutiges OGH-Urteil über die Vertragsdarstellung der Zusatzleistungen mit Bedauern zur Kenntnis.
Dies besonders, da die beiden vorherigen Instanzen die Rechtsauffassung der Lebenshilfe Wien geteilt haben. Basis für die Vertragsgestaltung der Dienstleistungen ist das Heimvertragsgesetz.
Die vertraglichen Zusatzleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen wurden schon vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Vertretungsnetz, das Sachwalter für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung stellt, im beiderseitigen Einvernehmen ausformuliert.
"Selbstverständlich nehmen wir das Urteil über die nicht ausreichend transparent dargestellte Abgrenzung unserer Zusatzleistungen zur Grundleistung zum Anlass, unsere Wohnverträge
für Kund/innen zu überarbeiten. Der Klientin, die die Klage gegen uns gewonnen hat, begleichen wir ihre Forderungsansprüche", stellt Mag. Joachim Mair, kaufmännischer Geschäftsführer der Lebenshilfe Wien, klar.
Für die Betreuungsleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen erhält die Lebenshilfe Wien durch den Fonds Soziales Wien Zuschüsse der öffentlichen Hand. Eine Vollabdeckung der Kosten im Bereich
Wohnen ist damit allerdings nicht gegeben, daher ist die Lebenshilfe Wien gezwungen, ergänzende Kostenbeiträge von Kund/innen einzuheben.
Über die Lebenshilfe Wien
Die Lebenshilfe Wien wurde 1961 von einer Elterninitiative gegründet und ist ein überparteilicher, überkonfessioneller, gemeinnütziger Verein. Wir betreuen über 400 Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung in 6 Werkstätten, 12 Wohnhäusern, teilbetreutem Wohnen und mobiler Begleitung in eigenen Wohnungen. Wir fungieren als Interessenvertretung und als Beratungsstelle für
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und deren Angehörige. Wir stehen für Inklusion: das Leben ohne Aussonderung, mit voller, möglichst selbstbestimmter Teilhabe und Teilnahme am Alltag der Gesellschaft und an ihren Aktivitäten.
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