Montag, 10. März 2014

AK: Immer mehr wohnen "auf Zeit"

Kaske: Befristungen abschaffen - Bei befristeten Altbauwohnungen verlangen Vermieter meist überhöhte Mieten und lassen gerne den gesetzlichen Abschlag unter den Tisch fallen

Wien (OTS) - Befristete Mietwohnungen im privaten Altbau sind annähernd gleich teuer wie unbefristete. Der Grund: Vermieter verlangen meist, was der Markt hergibt und ziehen den gesetzlichen Abschlag nicht ab. Das bestätigt auch ein OGH-Urteil einem Mieter: Er hatte für seine befristete Mietwohnung über viereinhalb Jahre zu viel an Miete gezahlt und bekam insgesamt rund 25.000 Euro zurück. Die AK prüft jetzt befristete Altbaumietverträge. Der AK Online-Mietzins-Check zeigt: Die Mieter zahlen im Schnitt um etwa 230 Euro im Monat zu viel! "Wohnen muss billiger werden", verlangt Kaske. "Daher: Weg mit den Befristungen!"

Ein OGH-Urteil aus 2010 zeigt: Ein Mieter hatte über viereinhalb Jahre zu viel an Miete für seine rund 110 Quadratmeter Wohnung in Innsbruck gezahlt. Nachdem er ausgezogen war, ließ er den Mietzins
bei der Schlichtungsstelle überprüfen. Der Vermieter musste ihm insgesamt 24.980,32 Euro inklusive vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Der Vermieter hatte einen rechtswidrigen Mietzins mit zu vielen
Zuschlägen verrechnet, also im Grunde den Marktpreis hergenommen, und den gesetzlichen Befristungsabschlag von 25 Prozent nicht abgezogen. Rund jeder zweite Altbau-Mietvertrag ist befristet abgeschlossen. Die AK bietet seit Ende Jänner einen Mietzins-Check im Netz an. Wer
in einer befristeten Altbaumietwohnung lebt, kann seinen Mietzins auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Der AK Check zeigt: Im Durchschnitt zahlen die Mieter knapp 210 Euro netto im Monat zu viel an Miete. Fordern die Mieter den Betrag über die Schlichtungsstelle zurück, so würden sie rund 230 Euro
erhalten, weil noch die zehn Prozent Umsatzsteuer dazugerechnet werden muss. Im Jahr wären das immerhin knapp 2.800 Euro brutto. Dazu würden noch vier Prozent gesetzliche Zinsen dazukommen.
Allerdings schrecken viele davor zurück, ihre befristete Miete überprüfen zu lassen. Auch in einer IFES-Befragung im Auftrag der AK (500 junge ArbeitnehmerInnen, maximal 35 Jahre, die in den
vergangenen fünf Jahren in Wien eine Wohnung gemietet haben) sagen 63 Prozent der Befragten mit einem befristeten Altbaumietvertrag, sie lassen ihre Miete nicht überprüfen.
AK Tipp: Der Antrag auf Überprüfung der Miete bei der Schlichtungsstelle kann bis spätestens sechs Monate nach Ende der letzten Befristung für die letzten zehn Jahre gestellt werden.

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