Donnerstag, 16. Juli 2015

Österreichs Parteien im Schlaraffenland: Experte zeigt die vielen Bilanztricks auf

WIEN. Parteien im Schlaraffenland – überall sonst regiert der Sparstift, nur bei den Gesinnungsgemeinschaften sprudeln weiter die Geldquellen. Viele davon, etwa bei Teilorganisationen, Kammern oder parteinahen Firmen tun dies außerhalb der neuen Transparenzregeln für die Parteienfinanzierung. Der Politologe Hubert Sickinger schlägt deshalb eine Ausweitung der Kontrollrechte des Rechnungshofs und echte Sanktionen bei Verstößen vor.



Mit der Prüfung durch den Rechnungshof (RH) sollten die Geldflüsse in den Parteien für den Bürger transparent werden. In der Praxis könne davon keine Rede sein, kritisiert der RH und fordert echte Einsicht in die Bücher der Gesinnungsgemeinschaften. Die Regierungsparteien lehnen das ab. Nur die vier Oppositionsparteien wollen über Verschärfungen im 2012 beschlossenen Parteienfinanzierungsgesetz reden.
Die Motivlage von SPÖ und ÖVP, die am Status quo nichts ändern wollen, liegt auf der Hand. Zumindest ökonomisch sind beide noch Großparteien, mit geschätzten Jahresumsätzen jenseits der 100-Millionen-Euro-Marke. Ein Garant dafür ist das krisenunabhängig üppige Förderungssystem. Insgesamt erhalten alle Bundes- und Landesparteien Österreichs heuer gemeinsam "135,5 Millionen Euro aus dem Steuertopf" (ohne Gemeindeförderung), berichtet Parteienexperte Hubert Sickinger im Gespräch mit den OÖNachrichten.

"Lachhafte" Mitgliedsbeiträge

Geld, das frei verwendet werden kann. Hinzu kommen rund 70 Millionen Euro an zweckgebundener Förderung für die Parlaments- und Landtagsklubs sowie für die Parteiakademien. Diese Posten scheinen nicht in den Bilanzen auf, die dem RH vorzulegen sind. Auch sonst gebe es viele Ausnahmen von den Transparenzregeln, weist Sickinger auf die Teilorganisationen hin. So habe die ÖVP "auf dem Papier bis zu einer Million Mitglieder", die angeführten Erträge aus deren Beiträgen seien aber "lachhaft gering". Der Grund: Es handelt sich um Mitgliedschaften bei einem der VP-Bünde, und deren Bilanzen landen nicht beim RH.
Ähnliches gilt für Kammern und Gewerkschaften, deren Geldflüsse im Verborgenen bleiben (siehe Kasten). Im Graubereich verlaufen die unternehmerischen Aktivitäten vor allem von SPÖ und ÖVP. Parteinahe Unternehmen ab einer direkten Beteiligung von fünf Prozent müssen an den RH melden. "Grundsätzlich könnte man auch hier über ein Verbot für die Annahme von öffentlichen Aufträgen reden", sagt Sickinger. Ein erster Schritt wäre die Pflicht, die tatsächliche Höhe einer Firmenbeteiligung zu melden.
Voll zu unterstützen sei die Forderung des Rechnungshofs nach dem Recht, die Parteifinanzen selbst zu prüfen, anstatt nur Testate von Wirtschaftsprüfern zu bekommen. In die Prüfung müssten auch die Teilorganisationen einbezogen werden. Außerdem müsse es, anders als derzeit, Sanktionen geben, wenn eine Partei ihren Rechenschaftsbericht verspätet oder gar nicht vorlegt.
Verstöße wie illegale Parteispenden sollten "für Parteien strafrechtliche Konsequenzen haben", rät Sickinger. "Dann könnte der Korruptionsstaatsanwalt Bücher öffnen und Zeugen unter Wahrheitspflicht einvernehmen." Das hätte den Vorteil, dass Vergehen "nicht nach einem, sondern erst nach fünf Jahren verjähren".
 

Spendable Kammern, Aufträge für Parteifirmen

Allein die Wirtschaftskammern schüttet jährlich 17,5 Millionen Euro an die Fraktionen aus, 11 Millionen davon landen beim Wirtschaftsbund. Bei den Arbeiterkammern sind es 6,5 Millionen Euro, wovon zwei Drittel an die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) gehen. Geld, das außerhalb der Wahrnehmung der Transparenzwächter fließt.
Parteinahe Unternehmen ab einer Beteiligung von fünf Prozent müssen an den RH gemeldet werden. Nach mehrfachem Urgieren wurden 108 Firmen gemeldet, an denen SPÖ (67), ÖVP (40) und Grüne (1) beteiligt sind. Diese haben 2013 Aufträge von öffentlichen Stellen im Volumen von 71,7 Millionen Euro erhalten. Die meisten kamen von der Gemeinde Wien (11,65 Millionen Euro, zu 93% an die SPÖ). Das Land Oberösterreich hat Aufträge im Umfang von 1,45 Millionen Euro zu 65 Prozent an VP-nahe Firmen vergeben.
Während etwa Regierungsmitglieder bei Amtsantritt Unternehmensanteile per Gesetz abgeben müssen und diese keine öffentlichen Aufträge mehr annehmen dürfen, bleibt den Parteien dieses einträgliche Geschäftsfeld weiter offen.
Vorschläge des Experten Hubert Sickinger für eine Gesetzesreparatur: Volles Prüfrecht für den RH einschließlich Teilorganisationen. Sanktion bei verweigertem Rechenschaftsbericht, keine öffentlichen Aufträge für parteinahe Firmen.


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