Jurist
Heinz Mayer sieht die Nennung der betroffenen Schulen als Pflicht,
der Oberste Sanitätsrat stellt sich hinter die Stadt Wien.
Weiter
wird darüber diskutiert, ob es vertretbar ist, dass die Namen der
drei Wiener Schulen, an denen jüngst Tuberkulosefälle aufgetreten
sind, geheim gehalten werden. Während namhafte Juristen laut
ORF-Radio der Meinung sind, die Begründung der Wiener
Gesundheitsbehörde reiche nicht aus, stützt der Oberste Sanitätsrat
(OSR) – das oberste Beratungsgremium des Gesundheitsministeriums –
das Vorgehen Wiens. Es gebe keinen
Anlass für eine breite Information oder
das Nennen der betroffenen Schulen.
Die
Behörde müsse diese Informationen heraus geben, meint der Wiener
Jurist Heinz Mayer dagegen. „Der Artikel 10, Absatz 1, der
Menschenrechtskonvention gewährt den Bürgern ein Recht auf Zugang
zu Informationen. Das heißt zwar nicht, dass die Behörden alle
Informationen beschaffen müssen, die sie nicht haben. Aber die, die
sie haben und die sie nicht aus besonderen Gründen geheim halten
dürfen, die müssen sie dem Bürger geben. Es gibt mittlerweile auch
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes“, so Mayer im
ORF-Radio."Keine überschießende Information"
"Information
und Aufklärung der Bevölkerung hat in diesem, aber auch in ähnlich
gelagerten Fällen im gebotenen Ausmaß, nicht aber überschießend
zu erfolgen. Für eine breite Information etwa durch Nennung der
Schulen sieht derOSR keinen Anlass und hält daher fest, dass dies
vielmehr die Gefahr einer Diskriminierung und Ausgrenzung der
betroffenen Kinder hervorrufen kann", hieß es demgegenüber in
der Stellungnahme des Obersten Sanitätsrats.
Alle
von den drei unabhängig voneinander aufgetretenen Tuberkulosefällen
an Wiener Schulen Betroffene sind individuell informiert worden. Das
hat der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) bereits vor einigen
Tagen in einer Aussendung betont. Rund 200 Personen wurden u.a.
mittels Röntgenbus untersucht.
Im Vorjahr 141 Fälle
Tuberkulose
(TBC) - die Krankheit wurde früher als Schwindsucht oder Morbus Koch
bezeichnet - wird meist durch Tröpfcheninfektion übertragen und
befällt die Lunge. Solange das Immunsystem die Bakterien noch in
Schach hält, handelt es sich um eine geschlossene Tuberkulose. Ist
das Immunsystem schwach, zum Beispiel bei älteren Menschen, macht
sich die Infektion bemerkbar. Dann wird von einer offenen,
infektiösen Tuberkulose gesprochen.
Auf
eine TBC-Erkrankung können Fieber, Husten, Nachtschweiß,
Gewichtsverlust, Atemnot und in fortgeschrittenem Stadium blutiger
Husten hinweisen. Diagnostiziert wird die Erkrankung generell über
weiße Flecken bei einem Lungenröntgen, die relativ bald sichtbar
sind. Ansteckend ist TBC, sobald die Bakterien den Weg in die
Bronchien gefunden haben und über die Atemwege abgesondert werden.
Behandelt
wird die Lungenkrankheit meist mit einer Kombination aus drei oder
vier Antibiotika, sogenannten Antituberkulotika, die meist über
mehrere Monate hinweg eingenommen werden müssen. Im Vorjahr
erkrankten in Wien 141 Personen an ansteckender Tuberkulose.
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