Man darf es ja
nicht glauben, aber was sich die JG, also die SPÖ da herausnimmt schreit
wirklich zum Himmel. Da schreibt sie: oft werden in Wien Wohnungen ganz bewusst
leer stehen gelassen, da hat sie schon recht, aber das ist gewollt. Wenn jemand
aus einer C- oder B-Kategorie-Wohnung auszieht, wird sie renoviert, dann muss
sie ein Jahr leer stehen gelassen werden um anschließend als
Kategorie-A-Wohnung vergeben zu werden. Das ist Gesetz und Wiener Wohnen, also
die SPÖ, praktiziert das. Das was Gremel da von sich gibt ist einfach nur
Nonsen und zeigt davon, dass er sich nict auskennt. Die Wahlwerbung läuft an
und da ist eben alles recht.
"Wohlfühlen in Wien" - das ist die neue
Kampagne der Jungen Generation Wien (JG Wien). In den nächsten Wochen wird die
JG Wien vier konkrete Maßnahmen vorstellen, um die Wohnungssituation in Wien
weiter zu verbessern. "Bis 2029 soll Wien zwei Millionen Einwohner haben -
die Stadt unternimmt schon jetzt viel, um so neuen leistbaren Wohnraum zu
schaffen. Aber es gibt noch viel zu tun, vor allem für junge Menschen,"
informierte dazu der JG Wien-Vorsitzende, Marcus Gremel am Montag. "Unsere
erste zentrale Forderung betrifft eine Leerstandsabgabe. Denn: Bis zu 100.000
Wohnungen stehen in Wien mittlerweile leer. Umso wichtiger ist es, mit der
Abgabe einen Anreiz zu schaffen, diese Wohnungen an junge Menschen zu vermieten
anstatt sie weiter leer stehen zu lassen. Überhaupt würde so das Angebot an
Wohnungen größer, was sich preisdämpfend auf den gesamten Markt auswirkt",
so Gremel.
"Allzu oft
werden in Wien Wohnungen ganz bewusst leer stehen gelassen oder dem Verfall
preisgegeben - umso die Mieten am Privatmarkt künstlich hochzutreiben.
Gleichzeitig haben gerade junge Menschen immer größere Probleme, leistbaren
Wohnraum zu finden. Dieser Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden:
Wohnen ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt!", unterstrich
Gremel.
Die
Leerstandsabgabe soll auch für verwaiste Geschäftslokale gelten. Es soll eine
rechtliche Verpflichtung geben, Leerstände nach sechs Monaten zu melden. Bei
unbegründetem Leerstand von einem Jahr soll dann eine entsprechende Abgabe
eingehoben werden. Begründete Leerstände wären eine Frist für Sanierung und
Verlassenschaft, Meldung als Zweitwohnsitz oder vorübergehender Auslandsaufenthalt
mit Rückkehrabsicht. "Wien hatte schon einmal eine Leerstandsabgabe, die
vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde - in dem gleichen Erkenntnis wurde
aber festgehalten, dass diese auf kommunaler Ebene an sich nicht
verfassungswidrig ist. Hamburg hat beispielsweise eine solche Leerstandsabgabe.
Es wird Zeit, dass Wien diesem Beispiel folgt! Wohnungen sind zum Wohnen
da!", betonte Gremel abschließend. (Schluss) tr
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