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Freitag, 31. Januar 2020
Warmer winter, weniger heizkosten
Warmer Winter dämpft Heizbedarf
Der Winter zeigt sich heuer von der eher milden Seite – und das schlägt sich deutlich auf den Energieverbrauch nieder. In der bisherigen Wintersaison heizten die Wienerinnen und Wiener um zehn Prozent weniger als im langjährigen Durchschnitt.
56 Prozent der Wienerinnen und Wiener heizen derzeit mit Gas, 32 Prozent mit Fernwärme. In der bisherigen Heizsaison seit Anfang Oktober wurde um zehn Prozent weniger Fernwärme verbraucht als im langjährigen Durchschnitt, zog die Wien Energie diese Woche eine erste Zwischenbilanz. Doch nicht nur das: Verzeichnet wurde auch ein Minus von 3,3 Prozent gegenüber dem letzten Winter. Und auch dieser war schon überdurchschnittlich warm.
Höchstwert am 7. Jänner
In der laufenden Heizperiode registrierte die Fernwärme die bisher höchste Erzeugungsleistung am 7. Jänner mit 1.770 MW bei minus 4,5 Grad Celsius.
Ähnlicher Trend bei Gasheizung
Ähnlich sei der Trend bei Haushalten mit Gasheizung, hieß es bei den Wiener Netzen gegenüber Radio Wien. Zu hoch waren die Temperaturen in diesem Winter bisher vor allem im November und Dezember: Sie lagen seit Anfang Oktober um 1,5 Grad über dem dreißigjährigen Durchschnitt. Im Jänner lag die Durchschnittstemperatur im langjährigen Durchschnitt von ein Grad. Hier sei auch durchschnittlich geheizt worden, so Wien Energie und Wiener Netze – mehr dazu in Heizen in Zeiten der Klimakrise (news.ORF.at).
Doch abgerechnet wird erst am Schluss: Vor zwei Jahren zeigten ein sehr kalter Februar und März, dass diese Monate die ganze Bilanz noch einmal auf den Kopf stellen können. Letztes Jahr brachte sogar im Mai ein Kälteeinbruch noch Heizwerte wie im Winter. Wer also angesichts der derzeit weithin warmen Temperaturen denkt, das sei es mit dem Winter gewesen, der täuscht sich vermutlich. Bis einschließlich Dienstag bleibt es laut Wetterredaktion von Radio Wien zwar noch überdurchschnittlich mild. Danach soll es aber wieder deutlich kälter werden
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Sonntag, 26. Februar 2017
Die Verbrechen von Wiener Wohnen
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/alarmstufe-rot-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/wenn-wohnen-zum-luxus-wird/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/eine-zentrale-nach-mass/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/niedrige-mieten-teure-sanierungen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/zum-eigenen-vorteil-verrechnet/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/soziale-haertefaelle-und-verschleppte-sanierungen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/ein-letzter-ausweg/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/infovideo-so-funktioniert-die-paragraf-18-sanierung/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/26-prozent-teurere-betriebskosten-in-wiener-gemeindebauten/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/heftige-kritik-doch-keine-transparenz/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/das-gemeindebau-ranking/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/wohnen-sie-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/zehn-fakten-zu-wiener-wohnen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/peanuts-die-in-die-millionen-gehen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/teure-wiesen-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/park-pay/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/die-grenzen-der-mitbestimmung/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/einmal-zum-ogh-und-zurueck/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/kleiner-wohnen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/ein-mieter-nimmt-mass/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/der-wiener-gemeindebau-in-zahlen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/sie-wohnen-nicht-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/wenn-wohnen-zum-luxus-wird/
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Donnerstag, 26. Januar 2017
65 Mio Schaden und kein Wort darüber
na klar bleibt der unbeantwortet. 65 mio. sind nicht wert, dass über sie gesprochen werden.
FP-Niegl: SPÖ-Stadtrat Ludwig will Anfragen zum Vergabe- und Verrechnungsskandal bei Wiener Wohnen nicht beantworten
FPÖ-Anfrage zu kolportierten Schaden von zumindest 65 Millionen Euro bleibt unbeantwortet
Wien (OTS) - „Die Antwort auf unsere Anfrage vom Dezember, welche die FPÖ-Wien in der heutigen Landtagssitzung von SPÖ-Stadtrat Ludwig erhalten hat, kann maximal als Verhöhnung der Wiener Bevölkerung bezeichnet werden“, kritisiert Wiens FPÖ-Gemeinderat, LAbg. Michael Niegl.
Statt auf die gestellten Fragen einzugehen, wurde lapidar darauf verwiesen, dass im Jahr 2012 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. Seither laufen die Ermittlungen, welche von Wiener Wohnen unterstützt werden, weshalb keine Informationen weitergegeben werden könnten. „Es ist wirklich unglaublich! Seit nunmehr fünf Jahren wird in diesem Betrugsfall, der vermutlich jahrzehntelang unentdeckt geblieben ist, ermittelt und bis dato sollen keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden sein“, schenkt Niegl der Beantwortung keinen Glauben.
Es drängt sich für die Wiener Freiheitlichen der Verdacht auf, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse sowohl für Wiener Wohnen als auch für die in der Verantwortung stehende SPÖ derart unangenehm sind, dass man sie der Öffentlichkeit verschweigen will.
Die seitens der FPÖ gestellten Fragen lauteten:
- Wie hoch ist der Gesamtschaden?
- Welche Firmen waren involviert und gibt es ein Vergabeverbot der bis dato involvierten Firmen?
- Welche Bauten und Wohnhausanlagen waren betroffen?
- Welche Rechnungsbeträge für welche Leistungen in welcher Höhe sind von Bekanntwerden bis 2016 durch betrügerische Abrechnungen betroffen?
- Welche dieser Rechnungen sind in Hauptmietzins bzw. Betriebskostenabrechnungen aufgenommen worden?
Zu all diesen Punkten kann oder will Stadtrat Ludwig trotz fünf Jahre andauernder Ermittlungen nichts sagen. „Diese Antworten ist er weniger uns als den Mietern von Wiener Wohnen schuldig, denn sie sind die Geschädigten. Schließlich gibt Wiener Wohnen den Mietern alle Kosten im Rahmen der Betriebskosten und Hauptmietzinsabrechnungen weiter“, ist Niegl empört und fordert abschließend eine unverzügliche und vollinhaltliche Beantwortung der Anfrage, um die Ansprüche der geschädigten Mieter auf Rückzahlung der von ihnen getragenen Schadensbeträge gewährleisten zu können.
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Samstag, 10. September 2016
Mittwoch, 30. März 2016
Das sind die Pläne für Österreichs Staatstrojaner
Durch
eine Gesetzesänderung sollen Ermittler in Österreich verschlüsselte
Kommunikation mit vom Staat gekaufter Spionagesoftware überwachen
dürfen. Das Gesetz und die Kritik.
„Es
gibt keinen Bundestrojaner“, hieß es dieser Tage seitens des
Justizministeriums. Weil: „Der mit der SPÖ akkordierte
Gesetzesentwurf enthält keine Überwachungsmöglichkeit durch
Eindringen von Computersystemen von außen mittels Spionagesoftware
und Internetüberwachung“, wie Justizminister Wolfgang
Brandstetter gegenüber dem Kurier klarstellte.
Ob Staatstrojaner oder nicht, das sei ganz klar eine
Definitionsfrage, die man „besser denn Juristen überlassen
sollte“, wie es auf Anfrage der futurezone aus dem
Justizministerium heißt.
Fix
ist Folgendes: Österreich plant eine
staatliche Überwachungssoftware, die eigens für den Zweck der
Online-Durchsuchung angeschafft und für die der Bund jährlich hohe
Lizenzgebühren zahlen wird. Die Pläne für diese gezielte
Online-Durchsuchung liegen seit Monaten in der Schublade. Nach dem
jüngsten Terroranschlag in Brüssel wurden sie nun unter dem
Deckmantel der Aufklärung von Terrorismus wieder aufgegriffen und
sollen nun noch diese Woche in Begutachtung gehen. Dazu muss unter
anderem die Strafprozessordnung geändert werden.
Das steht im Gesetzesentwurf
Im
Gesetzesentwurf, der der futurezone vorliegt, ist konkret die Rede
von der „Überwachung von Nachrichten und von Personen sowie
Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems
übermittelt werden“.
„Im
Einzelfall“ sollen durch diese Maßnahme Kommunikationsinhalte auf
dem Computersystem noch vor einer eventuellen Verschlüsselung bzw.
nach einer allfälligen Entschlüsselung überwacht und die
Kommunikationspartner der Person, gegen die sich die Überwachung
richtet, und somit gegebenenfalls auch Mittäter identifiziert
werden können. Die Ermittlung von sonst auf dem Computersystem
gespeicherten Daten soll ausdrücklich nicht erfasst sein.
"Online-Wanze"
Wenn
die Software technisch sauber umgesetzt werden sollte und nicht in
der Lage ist, das Endgerät zu durchsuchen, wäre sie meiner Ansicht
nach kein Trojaner, sondern mehr eine ‚Online-Wanze‘. Es bleibt
aber die berühmte Pfote im Honigtopf“, sagt Maximilian Schubert,
Generalsekretär des Verbands der Internet Service Provider (ISPA),
gegenüber der futurezone.
Juristen
der Bürgerrechtsorganisation AK
Vorrat sehen
das so: „Justizminister Brandstetter bemüht sich zwar, der
geplanten Überwachungssoftware einen anderen Namen zu geben, aber
von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste Software, die
Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner.“
Hausdurchsuchungen
Der
Vorschlag sieht vor, dass die Regelungen über die Überwachung von
Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden,
bei Vorliegen eines dringenden Verdachts der Begehung schwerster
Straftaten zur Anwendung gelangen – und zwar nach richterlicher
Anordnung.
„Soweit
dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist,
ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das
Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu
durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden,
um auf das Computersystem zuzugreifen“, heißt es im
Gesetzesentwurf.
Scharfe Kritik
Doch
schon bevor nun der öffentliche Begutachtungsprozess zum
Gesetzesentwurf startet, gibt es massive Kritik an den Plänen des
Justizministeriums.
„Technisch
versierte Menschen können sehr einfach erkennen, dass
Spionagesoftware Daten von ihrem Rechner ausleitet und ihr Verhalten
entsprechend anpassen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
dass die Software manipuliert wird oder später neue Befehle erhält,
was die Verwertung der Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor
große Probleme stellt“, lauten die Argumente seitens des
AKVorrat. So könne vor allem die Installation auf Produktivsysteme
auch lebensgefährdend sein, so der AK Vorrat. „Ein
Programmierfehler in Smart Cars könnte etwa Verkehrsunfälle
auslösen.“
Internet der Dinge-Überwachung
Diese
Annahme geht auf die sehr schwammige Definition von
„Computersystemen“ im Gesetzesentwurf zurück. Künftig könnte
nämlich auch die smarte Waschmaschine oder das Connected Car auf
diesem Weg überwacht werden, weil die neue Ermittlungsmaßnahme
nicht nur den klassischen Computerbegriff (Desktop-PC,
Notebook) erfasst, sondern auch andere
Geräte, die eine Internetverbindung
ermöglichen (z.B. Smartphones, Tablets, Spielekonsolen) - also auch
das "Internet der Dinge". „Theoretisch könnte man damit
auch die Kommunikation des Fitnessarmbands beobachten, und etwa, ob
sich eine bestimmte Zielperson gerade bewegt hat“, meint Schubert
von der ISPA dazu.
"Wie mit Feen und Einhörnern"
Einmal
mehr ist – ähnlich wie beim Staatsschutzgesetz – der
„Rechtsschutzbeauftragte“ für die Kontrolle zuständig, ob die
Software rechtmäßig eingesetzt wird. "Dem
Rechtsschutzbeauftragten ist jederzeit Gelegenheit zu geben, sich
von der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme einen persönlichen
Eindruck zu verschaffen“, heißt es im Erläuterungstext zum
Gesetzesentwurf.
„Das
ist wie mit Feen und Einhörnern: Entweder man glaubt dran, oder
nicht. Einziges Lebenszeichen in den letzten Jahren war der
Rechtsschutzbeauftragte des BMJ, der einmal im Bereich der
Funkzellenüberwachung aktiv geworden ist“, sagt Schubert dazu.
"Macht uns nicht sicherer"
Kritik
gibt es auch an dem Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware
per se und nicht nur Gesetzesentwurf: „Man gibt den Menschen immer
den Ratschlag, auf ihren Systemen Sicherheitsupdates durchzuführen.
Eine staatliche Überwachungssoftware könnte dagegen für
Anti-Viren-Hersteller problematisch werden, etwa, wenn sie derartige
Sicherheitsupdates zurückhalten müssten, damit diese
Überwachungssoftware nicht auffliegt“, ergänzt Schubert.
Auch
der AK Vorrat hält staatliche Überwachungssoftware „für eine
ganz schlechte Idee“. "Wenn der Staat sich am Schwarzmarkt für
Sicherheitslücken bedient, um die eigene Bevölkerung zu überwachen,
dann macht uns das alle nicht sicherer“, so Tom Lohninger vom AK
Vorrat.
Gefahr der Ausweitung
Einmal
mehr besteht seitens der Experten folgende Befürchtung: „Es
besteht natürlich immer die Gefahr, dass die technischen
Möglichkeiten, ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, nicht
nur für schwere Straftaten herangezogen werden“ , warnt Schubert.
Bei der Vorratsdatenspeicherung war das Gesetz im Zuge des
parlamentarischen Prozesses so aufgeweicht worden, dass am Ende auch
ein Zugriff bei Delikten wie Stalking möglich war, bevor das Gesetz
vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.
Der
Providerverband ISPA war bereits im Jahr 2007 in Arbeitsgruppen
vertreten, als das Justizministerium erstmals über die Einführung
eines Staatstrojaners nachgedacht hatte. Damals kam man zu dem
Schluss, dass eine derartige Maßnahme nicht zulässig sei. Der
AK Vorrat empfiehlt, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in
Österreich statt staatlicher Überwachungssoftware „ausreichende
gelindere Mittel“ einzusetzen.
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Wie kriminell ist der Bürger?
Das
Justizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, den so
genannten Bundestrojaner zu legalisieren. Justizminister Brandstetter
bemüht sich zwar, der geplanten Überwachungssoftware einen anderen
Namen zu geben, von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste
Software, die Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner. Ob
die Installation bloß vor Ort und nicht allein über die Ferne
zulässig sein soll, ändert nichts daran. Wenn der Staat
Spionagesoftware gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, ist dies
nicht nur aus Grundrechtsperspektive problematisch, es untergräbt
auch die Sicherheit aller anderen Nutzer.
Für
die von Minister Brandstetter genannten Dienste wie WhatsApp oder
Skype sind gelindere Mittel wie Überwachung mittels Lawful Intercept
Schnittstellen absolut ausreichend. Technisch versierte Menschen
können sehr einfach erkennen, dass Spionagesoftware Daten von ihrem
Rechner ausleitet und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Es kann
auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Software manipuliert wird
oder später neue Befehle erhält, was die Verwertung der
Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor große Probleme stellt.
Der AKVorrat fasst die wichtigsten Argumente gegen die angekündigte
Regelung zusammen und will damit möglichst frühzeitig eine breite
Debatte zum Thema starten.
"Staatliche
Überwachungssoftware ist eine ganz schlechte Idee. Wenn der Staat
sich am Schwarzmarkt für Sicherheitslücken bedient, um die eigene
Bevölkerung zu überwachen, dann macht uns das alle nicht sicherer.
Das Justizministerium hat mit diesem Gesetzesvorschlag nur auf den
nächsten schrecklichen Terroranschlag gewartet. Mit der Angst der
Bevölkerung sollte man keine Politik machen", so Thomas
Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat, zu den Ankündigungen von
Justizminister Brandstetter. Diese Woche soll ein Entwurf für die
Überwachung von Internettelefonie in Begutachtung gehen, der unter
anderem auch vorsieht, dass im Zuge von Hausdurchsuchungen unbemerkt
Überwachungssoftware auf den Rechnern der Zielpersonen installiert
werden kann.
Diese
Regelung beseitigt keines der grundsätzlichen Probleme von
Überwachungssoftware dieser Art. Diese beginnen schon bei der
Programmierung, gehen über die bewusste Nutzung von
Sicherheitslücken und ihren Einkauf am Schwarzmarkt über die
Unmöglichkeit, die Übermittlung von Daten durch einen Trojaner zu
verschleiern bis hin zu Fragen nach der Zulässigkeit von
Beweismitteln, die durch technische Eingriffe jederzeit manipuliert
werden können.
Der
AKVorrat hat die wichtigsten Gegenargumente entlang des gesamten
Lebenszyklus - von Beschaffung und Installation bis zu Überwachung
und Deinstallation - in einer Übersichtsgrafik zusammengefasst.
"Schon die Ankündigungen zu diesem Gesetz lassen vermuten, dass
es sich hier um einen weiteren Versuch handelt, die Grundrechte der
Menschen zurückzubauen, ohne damit einen angemessenen Nutzen für
Verbrechensverhütung bzw. -bekämpfung zu erzielen. Wir werden - wie
schon bei der Vorratsdatenspeicherung und beim Staatsschutzgesetz -
eine breite öffentliche Debatte anstoßen und der Vernunft eine
laute Stimme geben", erläutert Christof Tschohl, Obmann und
Jurist des AKVorrat.
Die
Bürgerrechtsorganisation ruft das Justizministerium auf, den
Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in Österreich statt
staatlicher Überwachungssoftware ausreichende gelindere Mittel
einzusetzen.
Über
den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
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Freitag, 11. März 2016
AKVorrat veröffentlicht juristische Analyse: Staatsschutzgesetz muss in die Reparatur
Lichtermeer
gegen Überwachung
[
Foto ]
Im
Vergleich zum ursprünglichen Entwurf enthält die Ende Jänner im
Nationalrat beschlossene Version des Polizeilichen
Staatsschutzgesetzes einige Verbesserungen. Insgesamt ist sie aber
nach wie vor nicht verfassungskonform und entspricht auch nicht dem
Geist des Urteils, mit dem der Europäische Gerichtshof im April 2014
die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt
hat. Zu diesem Schluss kommt der AKVorrat in seiner juristischen
Stellungnahme, die heute veröffentlicht wird. Das Papier listet
wichtige Argumente auf, die auch in einer Klage vor dem
Verfassungsgerichtshof ins Treffen geführt werden sollen. Die
Parlamentsklubs der Grünen und der Freiheitlichen Partei Österreichs
haben heute Vormittag eine derartige Beschwerde angekündigt. Sie
werden dafür die Expertise des AKVorrat in Anspruch nehmen.
Trotz
monatelanger politischer Verhandlungen, zahlreicher Protestaktionen,
einer Petition, die von 30.078 Menschen unterzeichnet worden ist und
Kritik aus unterschiedlichsten Teilen der Gesellschaft, haben die
Regierungsparteien das Polizeiliche Staatsschutzgesetz ohne
substanzielle Änderungen beschlossen. Zwar wurden noch einige
durchaus begrüßenswerte Nachschärfungen vorgenommen. Das Gesetz
enthält aber nach wie vor viele vage definierte Begriffe und einen
zu breit gefassten Deliktekatalog zur Definition eines
verfassungsgefährdenden Angriffs. Vor allem gibt das
Staatsschutzgesetz den Behörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse,
die massiv in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Besonders
kritisch sieht der AKVorrat die Bestimmungen über bezahlte Spitzel
(V-Leute), die Ermittlung von Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten,
die unklaren und unzureichenden Regelungen zu Speicherfristen
gesammelter Daten sowie deren Austausch mit ausländischen
Geheimdiensten. All diesen Befugnissen stehen ein schwacher
Rechtsschutz für die Betroffenen und mangelhafte
Informationspflichten seitens der Behörden gegenüber. "Nach
weiterer sorgfältiger Analyse hat sich unser Eindruck gefestigt:
Dieses Gesetz ist in Summe nicht ausgewogen, auch wenn ÖVP und SPÖ
das immer wieder behaupten. Eine seriöse Abschätzung der Folgen für
Demokratie und Grundrechte, wie sie hier dringend nötig gewesen
wäre, ist gänzlich ausgeblieben", so Thomas Lohninger, der
Geschäftsführer des AKVorrat.
Juristisch
unterfütterter Protest
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen. Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen. Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Wie
schon bei der Klage, die zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung
geführt hat, sind solche Vorarbeiten unabdingbar, um eine inhaltlich
und formal schlüssige Klage beim Höchstgericht einbringen zu
können. "Es ist traurig, dass unsere sachlichen Argumente und
unser ausdauernder Protest nicht schon im parlamentarischen Prozess
Früchte getragen haben. Nun muss wieder der Verfassungsgerichtshof
bemüht werden, für die Einhaltung der Grundrechte der Bevölkerung
zu sorgen. Wir sind zuversichtlich, dass eine Klage gegen das
Staatsschutzgesetz erfolgreich sein wird", schließt Lohninger.
Dokumente
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-1.pdf
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-2.pdf
Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-3.pdf
Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/pstsg-4.pdf
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-1.pdf
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
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Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
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Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/pstsg-4.pdf
Über
den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Samstag, 23. Mai 2015
Warum ist das in Wien nicht möglich? Ist die Wiener Justiz von Wiener Wohnen abhängig?
Gemeindewohnungen: Windbüchler-Souschill fordert lückenlose Aufklärung
Kontrollausschussobfrau wittert “Skandal” rund um Abrechnungen.
Die
Kontrollausschussobfrau der Statutarstadt Wiener Neustadt,
Grün-Gemeinderätin Tanja Windbüchler-Souschill, fordert in der
Affäre rund um die falschen Abrechnungen
für die MieterInnen
von
Gemeindewohnungen die rasche und vor allem lückenlose Aufklärung:
“Die Abrechnung der letzten 10 Jahre für 1000 Mieter und
Mieterinnen hat Fehler aufgezeigt. Die jahrelange Fortschreibung
falscher Zahlen für die MieterInnen, die Wohnbau-Förderstellen und
das Finanzamt ist ein Skandal”
“Recht auf verlässliche Zahlen”
Der
Gemeinderat wurde am Montag informiert. Die Staatsanwaltschaft wird
nun prüfen, ob es strafrechtliche Konsequenzen geben wird, denn
anscheinend haben tausende Mieter und Mieterinnen ohne ihr Wissen
möglicherweise zu wenig Steuern bezahlt und zu viel Wohnbauhilfe
bekommen. “Das ist ein Skandal. Jeder Mieter, jede Mieterin hat das
Recht auf verlässliche Zahlen. Die Bevölkerung muss sich auf die
Information der Stadt und Politik verlassen können”, ist die
Kontrollausschussobfrau entsetzt über die aktuellen Entwicklungen.
“Es braucht die rasche lückenlose Aufklärung, strafrechtlich und
politisch!”
Wer trägt politische Verantwortung?
Neben
der lückenlosen strafrechtlichen Aufklärung, braucht es aber auch
die politische Erklärung. “Die Fortschreibung falscher Zahlen hat
auch politisch jemand zu verantworten. Dies muss ebenso lückenlos
aufgeklärt werden” Da anscheinend kein Bereicherungsvorsatz bei
der Gesellschaft IFP vorliegt, muss dem Grund für die falschen
Abrechnungsmodalitäten nachgegangen werden. “Wenn es tatsächlich
eine Weisung gegeben hat, dass wissentlich falsche Abrechnungslisten
weitergeführt werden sollten, ist das ein politischer Skandal der
Sonderklasse. Das hat jemand zu verantworten!”
Windbüchler-Souschill fordert Untersuchungsausschuss
Die
Kontrollausschussobfrau erinnert an die Möglichkeit laut
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt
einen Untersuchungsausschuss installieren zu können. “Der
Gemeinderat kann per Beschluss einen Untersuchungsausschuss zur
Klärung der politischen Verantwortung einsetzen. Wenn bis zur
nächsten Sitzung des Gemeinderates nicht Licht ins Dunkel gebracht
wurde, werde ich einen solchen Untersuchungsausschuss verlangen”.
Die geplante nächste Sitzung
des Gemeinderates
findet
am 29.Juni 2015 statt.
Jahrelang unrichtige Bestätigungen bei Gemeindewohnungen für Finanzamt und Wohnbauförderstelle des Landes.
In
einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz informierten der seit
Regierungswechsel für Wohnungen zuständige Stadtrat,
IFP-Aufsichtsratsvorsitzender Michael Schnedlitz und
Vizebürgermeister Dr. Christian Stocker, heute Montag vor der
Gemeinderatssitzung über jahrelang unrichtig ausgestellte
Bestätigungen bei Gemeindewohnungen
in Wiener Neustadt.
Viele Mieter betroffen
„Wir
haben daher heute eine Sachverhaltsdarstellung bei der
Staatsanwaltschaft, beim Finanzamt und bei der Wohnbauförderstelle
des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht. Es
besteht die Möglichkeit, dass tausende Mieter betroffen sind“, so
Schnedlitz und Stocker. Die Mitglieder des Gemeinderates werden zu
Beginn der heute stattfindenden Sitzung von Bürgermeister Mag. Klaus
Schneeberger darüber in Kenntnis gesetzt.
Zum Hintergrund
Die
Wohnobjekte der Stadt Wiener Neustadt wurden in der Vergangenheit und
werden laufend saniert. Die Finanzierung erfolgte und erfolgt durch
Darlehensaufnahmen. Darüber hinaus wurden auch Förderungen des
Landes Niederösterreich in Form von Annuitätenzuschüssen in
Anspruch genommen. Die Mieter erhalten einmal jährlich – zu
Jahresbeginn – eine Bestätigung über die aliquot geleisteten
Zinsen und Tilgungen im Vorjahr. Diese Aufwendungen können als
Sonderausgaben im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend gemacht
werden. Auf Verlangen der Mieter wurden diesen auch entsprechende
Bestätigungen über diese Aufwendungen zur Vorlage beim Land NÖ zur
Erlangung von Wohnbeihilfen übermittelt.
Auswirkungen auf betroffenen MieterInnen unklar
Nun
wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit von der Summe aus
Tilgungen und Zinsen die Annuitätenzuschüsse nicht in Abzug
gebracht wurden. Im Ergebnis wurden daher den Mietern
Sonderausgabebestätigungen mit zu hohen Beträgen ausgestellt. Für
den Fall, dass Mieter in ihrem Lohnsteuerausgleich die zu hohen
Salden als Sonderausgabe geltend gemacht haben, könnte dies zu einer
zu hohen Steuerrückerstattung geführt haben. Für den Fall, dass
Mieter die zu hohen Salden in Anträgen auf Subjektförderung beim
Land NÖ angegeben haben, könnte es zu einer Auszahlung von zu hohen
Fördergeldern gekommen sein.
Nach
dem derzeitigen Kenntnisstand aufgrund der internen Erhebungen kann
allerdings nicht verifiziert werden, wie viele Mieter
Lohnsteuerausgleiche gemacht haben, ob und in welcher Höhe
Steuerrückerstattungen vorgenommen wurden, also ob und in welcher
Höhe ein Schaden eingetreten ist. Ebenso wenig kann derzeit
verifiziert werden, wie viele Mieter eine Subjektförderung beantragt
und zugezählt erhalten haben und ob und in welcher Höhe ein Schaden
eingetreten ist.
Schaden für Republik und Land?
Zusammengefasst
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik Österreich
und/oder dem Land NÖ durch Ausstellung und Übermittlung falscher
Sonderausgabenbestätigungen ein Schaden entstanden ist. In den
Listen, die Grundlage für die Sonderausgabenermittlungen waren,
wurden die Annuitätenzuschüsse nicht erfasst. Allerdings liegen
auch Listen vor, die die Annuitätenzuschüsse enthalten.
Es
besteht der Verdacht, dass entweder die beiden Systeme parallel
geführt oder die Listen mit den enthaltenen Zinsenzuschüssen
nachträglich erstellt wurden. Es besteht die Vermutung, dass diese
Listen aufgrund von Fehlleistungen unrichtig erstellt wurden. Es kann
allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Listen
vorsätzlich unrichtig erstellt wurden.
Hotline eingerichtet
„Die
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ersucht zu prüfen, ob der
dargestellte Sachverhalt von strafrechtlicher Relevanz ist und falls
ja ein entsprechendes Strafverfahren einzuleiten. Leider sind die
Auswirkungen auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter noch völlig
offen. Daher informieren wir diese unverzüglich mit einem Brief.
Sobald die Sachlage klar ist und die weiteren Schritte von Seiten der
Behörden gesetzt werden, werden wir die Mieterinnen und Mieter
umgehend verständigen. Für dringende Fragen der Mieter, wurde
eigens eine Hotline unter
0676
/ 88 373 38 080
eingerichtet.
Im Namen der Stadt Wiener Neustadt entschuldigen wir uns schon jetzt
für die Unannehmlichkeiten und versprechen eine vollständige
Aufklärung mit allen notwendigen Konsequenzen“, so Schnedlitz und
Stocker abschließend.
Kampf gegen “Freunderlwirtschaft”, Leerstände, Wohnungsverfall, Mietnomaden, illegaler Untervermietung und Betrug.
Nachdem
die Wiener Neustädter Stadtregierung den finanziellen
Kassasturz
vollzogen
hat, unterzieht der für “Wohnen” zuständige Bürgermeister-Stv.
Michael Schnedlitz nun alle Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt
einer Prüfung.
“Sanierungen verschlafen”
“Bei
vielen Wohnungen wurde über Jahre und Jahrzehnte hinweg die
Sanierung verschlafen. Weitere Probleme gibt es mit über hundert –
teils sanierungsbedingten – Leerständen, aber auch mit Mietnomaden
und illegaler Untervermietung. Ein Fall, bei dem eine junge Mutter
von einem Bewohner abgezockt wurde, hat den dringenden
Handlungsbedarf zusätzlich unterstrichen. Hier werden teils um wenig
Geld von der öffentlichen Hand Wohnungen angemietet und um das
doppelte bis dreifache weitervermietet. Das ist für Opfer und Stadt
untragbar!” erklärt Schnedlitz.
Ergebnis Anfang mai
“Neben
dem sozialen Aspekt muss in einer Stadt wie Wiener Neustadt auch
wirtschaftlich im Sinne der Bürger gehandelt werden. Die Liste der
Probleme ist lang. Ein Ergebnis der Kontrollen soll bereits Anfang
Mai vorliegen. Auf dieser Grundlage werden wir die Problemstellungen
dann aufarbeiten.” so Schnedlitz abschließend.
Finanzstadtrat Stocker: „Ohne Gegensteuern ist die Stadt im März 2016 zahlungsunfähig!“
„Die
Lage ist dramatisch. Die finanzielle Lage der Stadt Wiener Neustadt
ist besorgniserregend. Deshalb gilt unsere volle Konzentration der
Sanierung des Haushalts mit gezielten Maßnahmen.“ Mit diesen
Worten präsentierten Wiener Neustadts Erster Vizebürgermeister Dr.
Christian Stocker und Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Michael
Schnedlitz im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse des in den
letzten Tagen durchgeführten „Kassasturzes“ beim Wiener
Neustädter Budget.
“Kassasturz”
Bereits
zum Amtsantritt haben die Vertreter der neuen Stadtregierung
angekündigt, so rasch als möglich einen „Kassasturz“ bei
den Stadt-Finanzendurchzuführen.
Dieser Schritt wurde nun in den vergangenen beiden Wochen gemeinsam
mit den Mitarbeitern der Magistratsabteilung 8, Finanzverwaltung,
gesetzt. Die Ergebnisse wurden danach zusätzlich von der
Gemeindeaufsicht des Landes Niederösterreich geprüft.
In
weiterer Folge gab es im Finanzausschuss am 11. März eine kurze
Präsentation und Diskussion der Zahlen, die dann am 23. März dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden.
Die Ergebnisse
„Fakt
ist: Wir müssen ab sofort jährlich rund 15 Millionen Euro
einsparen“, bringt es Finanzstadtrat Christian Stocker auf den
Punkt. Und weiter: „Wenn wir nicht gegensteuern, dann ist die Stadt
Wiener Neustadt am 31. März 2016 nicht mehr zahlungsfähig!“
Der
„Kassasturz“ habe ergeben, so Stocker und Schnedlitz, dass sich
für die nächsten Jahre potentielle Haushaltsabgänge von 14,722
Millionen (2015), 18,467 Millionen (2016), 20,849 Millionen (2017),
17,975 Millionen (2018) sowie 21,602 Millionen Euro (2019) ergeben,
wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.
Der
bewertete Schulden- und Haftungsstand beträgt zur Zeit bereits
237,57% des ordentlichen Budgets 2015. Das heißt, die kumulierten
Schulden und Haftungen der Stadt sind um mehr als das Doppelte höher
als die gesamte Budgetsumme des Jahres 2015.
Für
die Zahlungsfähigkeit der Stadt Wiener Neustadt (Liquidität) heißt
dies alles, dass diese aus jetziger Sicht ohne Gegensteuern
spätestens Ende März 2016 nicht mehr gegeben sein wird, da zu
diesem Zeitpunkt die derzeit zugesagten Kassenkredite auslaufen und
keine weiteren Eigenmittel vorhanden sind.
Die nächste Schritte
Aus
all diesen Gründen besteht für Stocker und Schnedlitz dringender
Handlungsbedarf. Als nächste Schritte planen die beiden intensive
Gespräche mit den Banken über die weitere Vorgangsweise sowie einen
Auftrag an externe Berater zur Erarbeitung finanzpolitischer
Maßnahmen für den Magistrat und die Gesellschaften. Gleichzeitig
sollen aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem
„bottom-up-Prozess“ aufgefordert werden, mögliche Sparpotenziale
in ihren Bereichen zu heben.
„Unser
Ziel muss es sein, so rasch als möglich das Budget des Jahres 2015
zu adaptieren und gleichzeitig ab sofort an der Erstellung eines
Doppelbudgets für 2016 und 2017 zu arbeiten. Dieses soll bis Mitte
des Jahres fertig sein. Damit wollen wir vor allem für die Banken
wieder ein berechenbarer Partner sein.“, so Stocker und Schnedlitz
abschließend.
Knalleffekt
in Sachen unrichtiger Bestätigung bei Gemeindewohnungen in Wiener
Neustadt. Eine Mitarbeiterin, die offenbar für die Ausstellung
dieser Bestätigungen zuständig war, wurde von Gerald Sinabell, dem
Geschäftsführer der IFP – jene städtische
Tochtergesellschaft, in deren Besitz die Gemeindewohnungen stehen –
vom Dienst freigestellt. Dabei handelt es sich um SPÖ-Bundesrätin
Ingrid Winkler, die selbst von 2008-2013 Finanzstadträtin der
Statutarstadt Wiener Neustadt war. Winkler, sie ist seit April 2013
im Bundesrat, ist laut ihrem veröffentlichten Lebenslauf
„Assistentin der Geschäftsführung mit Schwerpunkt
Neustrukturierung Verwaltung, Finanzen und seit 2007
Projektverantwortliche für die operative Umsetzung der
Liegenschaftsausgliederung der Wohnhausanlagen der Stadtgemeinde
Wiener Neustadt“. Auslöser für die Suspendierung soll übrigens
eine Debatte um angebliche Weisungen zu den falschen Listen zwischen
Sinabell und Winkler gewesen sein, was letztlich auch dazu geführt
haben soll, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.
„Personalentscheidungen nicht für Öffentlichkeit bestimmt"
Am
Donnerstag nahm Gerald Sinabell, Geschäftsführer der Wiener
Neustadt-Holding und der IPF, zu den Vorfällen rund um die falsch
ausgestellten Bestätigungen für Gemeindewohnungen gegenüber der
NÖN Stellung.
Was die Freistellung der SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler als Holding-Mitarbeiterin betrifft, betonte er, dass „Personalentscheidungen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und deshalb nicht kommentiert werden können“. Und zur Sache selbst konnte er lediglich bestätigen, dass Fehler passiert seien und dass diese nun entsprechend Fall für Fall aufgearbeitet werden.
Ingrid Winkler selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Was die Freistellung der SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler als Holding-Mitarbeiterin betrifft, betonte er, dass „Personalentscheidungen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und deshalb nicht kommentiert werden können“. Und zur Sache selbst konnte er lediglich bestätigen, dass Fehler passiert seien und dass diese nun entsprechend Fall für Fall aufgearbeitet werden.
Ingrid Winkler selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
"Institutionen sind bereit, alles aufzuklären"
Für
die SPÖ will der ehemalige Wohnungsstadtrat und Ex-Vizebürgermeister
Wolfgang Trofer diese Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
kommentieren: „Wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag zu einer
Sitzung.“ Dort werde die Sache intern besprochen, danach erst dazu
Stellung bezogen. Zur Sache unrichtiger Bestätigungen erklärt
Trofer: „Das ist ein Problem der Stadt, die zuständigen
Institutionen sind bereits dabei, alles aufzuklären.“ Die SPÖ
werde jedenfalls alles zur Aufklärung beitragen. Jedenfalls tue es
ihm sehr leid, dass in diesem Bereich Fehler passiert
seien.
FPÖ-Stadtrat Michael Schnedlitz, der als zuständiger Stadtrat für Wohnungen und als Aufsichtsratsvorsitzender der IFP gemeinsam mit Finanzstadtrat Vizebürgermeister Christian Stocker die Affäre um die falschen Bestätigungen aufgezeigt und die diversen Stellen bis hin zur Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, hält sich in der Frage der Personalentscheidung der Geschäftsführung bedeckt: „Dabei handelt es sich um eine Personalie und um Angelegenheiten aus dem Aufsichtsrat, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.“ Das betont auch Stocker, der überdies erklärt: „Personalentscheidungen werden von der Geschäftsführung getroffen."
FPÖ-Stadtrat Michael Schnedlitz, der als zuständiger Stadtrat für Wohnungen und als Aufsichtsratsvorsitzender der IFP gemeinsam mit Finanzstadtrat Vizebürgermeister Christian Stocker die Affäre um die falschen Bestätigungen aufgezeigt und die diversen Stellen bis hin zur Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, hält sich in der Frage der Personalentscheidung der Geschäftsführung bedeckt: „Dabei handelt es sich um eine Personalie und um Angelegenheiten aus dem Aufsichtsrat, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.“ Das betont auch Stocker, der überdies erklärt: „Personalentscheidungen werden von der Geschäftsführung getroffen."
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Quelle:Magistrat Wiener Neustadt
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Quelle: ots.at
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Freitag, 20. März 2015
Immer mehr junge Obdachlose
Die Armut hat laut Caritas längst den Mittelstand erreicht. Arbeitslosigkeit, Sucht und Lebensprobleme lassen immer mehr Menschen um Hilfe ansuchen. Obdachlosigkeit betreffe immer mehr und immer jüngere Menschen.
Fünf Prozent der
Kärntner sind arm, 20 Prozent gelten als armutsgefährdet. Die Ursachen sieht
Caritasdirektor Josef Marketz in der steigenden Arbeitslosigkeit, aber auch ein
massiver Anstieg bei den Suchtproblemen sei zu bemerken. Ein Grund seien auch
zu niedrige Löhne: Erwerbstätigkeit schütze nicht mehr automatisch vor Armut.
Als besonders gefährdet gelten Alleinerzieherinnen und Familien mit vielen
Kindern.
Im Jahr 2014 wurden
von der Caritas 671 obdachlose Menschen in der Einrichtung der Caritas in Klagenfurt
betreut, die meisten davon sind Inländer. 44 Prozent dieser Klienten sind unter
40 Jahre alt. Caritasdirektor Josef Marketz: „Die Menschen haben Probleme, ihre
Mieten zu zahlen oder die Wohnung im Winter entsprechend zu heizen. Diese
Entwicklung hat sich auch im Jahr 2014 weiter verschärft.“
6.800 Hilfesuchende in
den zentralen Hilfseinrichtungen
Insgesamt wurden 6.800
Personen in der Sozialberatung, Obdachlosenbetreuung und in der Beratungsstelle
für Opfer von Menschenhandel und Sexarbeiterinnen betreut. Das sind rund 400
mehr als im Vorjahr. Marketz: "Allein in der Sozialberatung verzeichnen
wir ein Plus von 4,47 Prozent bei den Hilfsansuchen von Inländern und ein Plus
von 35,43 Prozent von Ausländern“.
13.259 Anrufer bei
Telefonseelsorge
Weitere 6.600 Personen
suchten Hilfe in psychosozialen Einrichtungen - wie Lebensberatung,
Männerberatung und Suchtberatung. Dazu kommt auch die Telefonseelsorge, die
13.259 Telefonanrufe verzeichnete. 1.200 Mitarbeiter und 417 Freiwillige
arbeiten bei der Caritas. Die Anlaufstelle für Betroffene von Menschenhandel
und Sexarbeiterinnen hat 72 Frauen geholfen.
„Starthilfe“ mit dem
Franziskusfonds
Ein neues Projekt will
die Caritas gemeinsam mit der Diözese Gurk umsetzen: Der sogenannte
„Franziskusfonds“, der vorerst mit 50.000 Euro gespeist werden soll, soll
Asylberechtigten in Form von Darlehen Starthilfe bei der Wohnungssuche und
Einrichtung ermöglichen.
Getragen werden die
Tätigkeiten der Caritas größtenteils von Spenderinnen und Spendern, 7, 657
Millionen Euro machte das Budget 2014 aus.
Vertreter von Sozialverbänden haben am 22. Dezember in der
„Radio Kärnten Streitkultur“ über Armut in Kärnten diskutiert. Die Zahlen seien
bedrückend, 16 Prozent der Kärntner, in Zahlen 88.000, seien von Armut
betroffen, die Kluft zwischen Arm und Reich werde immer größer.
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Dienstag, 17. Februar 2015
Wahlrecht - Häupl -und die direkte Diktatur
Dass eine Partei mit 44,3 Prozent der Stimmen in
allen Ausschüssen über die absolute Mehrheit und damit die absolute Macht
verfügt, ist ein demokratiepolitisch unhaltbarer Zustand. Hier ist eine
demokratische Grenze eindeutig überschritten. Auch die Wiener SPÖ muss
sich an demokratiepolitische Standards halten. Die vergangenen Freitag von SPÖ
und Grünen verkündete Einigung auf eine Nicht-Einigung war aber ganz
offensichtlich eine Farce. Häupl muss noch vor der Wahl alle Register
ziehen um nicht ganz verloren zu gehen. Und was bedeutet schon Demokratie für
ihn, wenn es um seinen Posten geht?
„Ich werde meinen Freunden nicht raten, für
etwas zu stimmen, wo sie im Plenum dagegen waren“, ließ Häupl am Dienstag
wissen. „Wir sind ja nicht von einem Tag auf den anderen schizophren geworden“,
befand Häupl am Rande eines Pressetermins.
„Mache mir nicht den
geringsten Vorwurf“
„Wir haben dazu eine
klare Meinung“, untermauerte Häupl das Nein der SPÖ. Man habe in den
Verhandlungen ein Angebot gemacht, das die eigene Fraktion zwei Mandate (beim
Wahlergebnis 2010 als Ausgangsbasis, Anm.) gekostet hätte: „Wenn der Koalitionspartner
meint, dass er mit ÖVP und FPÖ eher gemeinsame Sache macht als mit uns, dann
muss er das selbst verantworten. Ich mache mir nicht den geringsten Vorwurf.“
„Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es in
Wien ein demokratisches mehrheitsförderndes Wahlrecht gibt. Ich verstehe manche
Vorwürfe gar nicht, denn in Wien zählt zum Beispiel die Wahl der Parteien noch
mehr als die Wahl einer Person. Das ist auch etwas, was bewahrenswürdig ist“,
sagte Häupl gegenüber „Wien heute“.
Die Grünen erklärten
nach der gescheiterten Wahlrechtsreform, einen eigenen Antrag zwecks
Wahlrechtsänderung bzw. Eliminierung des umstrittenen mehrheitsfördernden und
damit die SPÖ begünstigenden Faktors einbringen zu wollen. Sollte die
Opposition - wie bereits angekündigt - zustimmen, hätte man im Landtag eine
mandatsmäßige Mehrheit von 51 zu 49 SPÖ-Stimmen. Das Problem: Vor der
Abstimmung im Stadtparlament muss ein Initiativantrag den zuständigen Ausschuss
passieren - und in diesem hat die SPÖ nach wie vor die absolute Mehrheit.
Kritik von Grünen und
ÖVP
Die Grünen zeigten
sich verärgert über Häupls Ankündigung einer Blockade. „Die SPÖ versucht
offenbar, mit aller Kraft ihre Privilegien zu erhalten“, sagte eine Sprecherin.
Es ändere sich jedenfalls nichts an dem Plan, im Landtag eine namentliche
Abstimmung über ein Verhältniswahlrecht zu erreichen. Häupls Aussage, wonach
die SPÖ in den Wahlrechtsverhandlungen dem kleinen Koalitionspartner ein
Angebot gemacht habe (das die SPÖ zwei Mandate gekostet habe), bestreiten die
Grünen: „Niemals hat uns die SPÖ so ein Angebot gemacht.“ Die SPÖ erklärte
wiederum gegenüber ORF.at, man habe ein solches sehr wohl gemacht.
Verärgert zeigte sich
auch die ÖVP. Landesparteichef Manfred Juraczka sprach via Aussendung von einem
„demokratiepolitisch gefährlichen Spiel“. „Dass eine Partei mit 44,3 Prozent
der Stimmen in allen Ausschüssen über die absolute Mehrheit und damit die
absolute Macht verfügt, ist ein demokratiepolitisch unhaltbarer Zustand“, so
Juraczka. Schon dieser Umstand zeige, wie nötig eine Wahlrechtsreform in Wien
sei: „Ich warne die SPÖ davor, den Beschluss eines fairen Wahlrechts durch
Nicht-Zulassung eines Abänderungsantrags vonseiten des Landtagspräsidenten zu
blockieren.“
Kopietz schließt nicht
aus, einen solchen Antrag zuzulassen. Allerdings will er ihn vorher eingehend
prüfen. „Meine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass Beschlüsse der
Stadtverfassung, der Geschäftsordnung oder auch den Fraktionsvereinbarungen
entsprechen“, sagte Kopietz am Dienstag im APA-Gespräch. Den angekündigten
Antrag kenne er noch nicht, darum könne er ihn auch noch nicht beurteilen.
Sobald der Antrag vorliege und man wisse, wie er laute, werde er ihn jedoch von
Verfassungsjuristen prüfen lassen - und dann eine Entscheidung fällen, so
Kopietz.
Grüne, FPÖ und ÖVP
wollen Blockade umgehen
Da die
Ausschussvariante also aussichtslos werden dürfte, dürften die Pläne von Grünen
und Opposition, ein SPÖ-Veto via Abänderungs- oder Zusatzantrag zu umschiffen,
umso notwendiger werden. Und tatsächlich wird derzeit bei Grün, Schwarz und
Blau bereits an entsprechenden Anträgen gefeilt. Nach den Grünen kündigten am
Dienstag auch die Wiener Freiheitlichen gegenüber der APA einen eigenen Antrag
in Sachen Änderung des Wahlrechts an.
„Es bleibt die
Möglichkeit, zu der von der rot-grünen Koalition vorangekündigten
Gesetzesvorlage bezüglich der Sanierung der Gemeindewahlordnung hinsichtlich
der verfassungswidrigen Bestimmungen zur Nachfrist für die Briefwahlstimmen
einen Zusatzantrag zu stellen“, meinte Verfassungssprecher Dietbert Kowarik.
Dieser könne von jedem Abgeordneten ohne vorherige Behandlung im Ausschuss
eingebracht werden. Man lade daher die anderen Fraktionen ein, gemeinsam einen
Zusatzantrag zu formulieren, einzubringen und zu beschließen.
Wahltermin zuerst „mit
Freunden“ besprechen
In diesem Fall gibt es
allerdings das Problem, dass der Zusatzantrag vom Landtagspräsidenten als
unzulässig eingestuft und damit begraben werden kann. Und den
Landtagspräsidenten stellt mit Harry Kopietz derzeit die SPÖ. Kowarik zeigt
sich allerdings optimistisch, dass Kopietz bei diesem wichtigen Thema nicht
eingreifen werde. Immerhin seien ähnliche Zusatzanträge in der Vergangenheit
bereits mehrfach zugelassen worden. „Sollte sich der Herr Präsident aber
tatsächlich dazu hinreißen lassen, Parteigehorsam vor überparteilicher
Amtsführung zu stellen, garantiere ich einen Sitzungsverlauf, den der Herr
Präsident so schnell nicht vergessen wird.“
Was den Wahltermin
anbelangt, wiederholte Häupl heute seinen Plan, diesen zuerst „mit meinen
Freunden“ sowie mit den Grünen besprechen zu wollen. Außerdem müsse man
diesbezüglich eine „Einschätzung treffen, wie sich die Gespräche auf
Bundesebene im Hinblick auf die Steuerreform entwickeln“, räumte der
Bürgermeister ein. Er versprach allerdings, die Spekulationen über den
Wahltermin - kolportiert wird eine Vorverlegung von Herbst auf Juni -
„demnächst“ zu beenden.
Donnerstag, 12. Februar 2015
Der Generationenkonflikt beim Wohnen
Die Hoffnung war Ende 2013 groß, dass
die Regierung die Mietreform und Maßnahmen zur Senkung explodierender
Wohnkosten ernsthaft angehen würde. Getan hat sich seither wenig, zu groß sind
die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Mittlerweile dämmert schon
die Wien-Wahl 2015 herauf, und Rot-Grün hat im Wahlkampf Wohnen als Thema für
sich wiederentdeckt. Erneut wurde eine Mietzinsobergrenze als Lösung aller
Probleme angeboten. Doch das ist erstens unsinnig und zweitens schlimm. Denn es
widerspricht der sozialen Marktwirtschaft, bestraft Eigentümer und tötet
jegliche Bewegung im Wohnungsmarkt ab.
Mit einer Obergrenze von zum Beispiel
5,50 Euro pro Quadratmeter wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Damit
erreicht man höchstens, dass Vermieter nur noch das absolute Minimum ins Haus
investieren, weil sich sonst nichts mehr rechnet. Doch offenbar reicht bei der
Arbeiterkammer oder in den Polit-Abteilungen mancher Parteien die Parole: Alle,
die Eigentum haben, müssen einfach kapitalistische Ausbeuter sein, die es zu
schröpfen gilt. Wer Mietzinsobergrenze sagt, meint in Wahrheit: "Eigentum
ist Diebstahl."
Preisobergrenzen gibt
es schon heute im Mietrechtsgesetz. Diese gelten für Gebäude, die vor 1945
gebaut wurden. Das war eine Zeit lang sehr sinnvoll. Denn diese Bauten waren
zumeist regelrechte Löcher: indische Toiletten ("WC jenseits des Ganges"),
kaum Nassräume, kein Lift. Aus Mangel an Alternativen mussten die Mieter diese
- aus heutiger Sicht - Substandardwohnungen nutzen. Zu Recht wurden
eingegriffen, wurden Kategorien geschaffen und Maximalbeträge definiert.
Heute gibt es kaum
noch Wohnungen mit derart schlechter Ausstattung. Dennoch bestehen diese
Obergrenzen weiter. Das hat die kuriose Folge, dass Menschen, die in einer
Kategorie-A-Wohnung von vor 1945 leben, zwar den gleichen oder sogar besseren
Wohnstandard als in einem Neubau haben, aber um einiges weniger zahlen. Was tut
also der Eigentümer? Er verkauft, pfeift aufs Vermieten oder legt so gut es
geht Wohnungen zusammen, damit eine Einheit mehr als 130 Quadratmeter hat und
eine angemessene Miete verlangt werden kann.
Junge Menschen
brauchen aber keine 130-Quadratmeter-Wohnung beziehungsweise können sich eine
solche gar nicht leisten. Wenn also ein Eigentümer aus seiner Großwohnung
kleinere Einheiten machen will, weil das am meisten gesucht wird, wird er vom
Gesetz bestraft. Warum? Weil es für Altbauwohnungen nicht mehr zeitgemäße
gesetzliche Mindestgrößen gibt. Die Konsequenz: Es rechnet sich nicht, die
Wohnung bleibt, wie sie ist, und wird entweder verkauft oder an
"reichere" (= ältere) Menschen vermietet. Der Kampf der Generationen
ist damit beim Wohnen längst Realität.
Ich habe den Traum
eines Mietrechtes, bei dem man kein Jusstudium braucht, um Mietverträge zu
verstehen; mit transparenten Angaben, wie Mietzinsen zustande kommen; mit der
Abschaffung von Preisbindungen im Altbau für Kategorie-A-Wohnungen; mit der
Möglichkeit, kleinere Wohnungen zu schaffen, die anno 2015 nachgefragt werden
und auch für junge Menschen leistbar sind. Ist das so kompliziert?
Einverstanden bin ich mit diesem Artikel nicht.
- Eine Mietzinsobergrenze ist nicht unsinnig, ganz im Gegenteil. Sie widerspricht nicht der sozialen Marktwirtschaft, denn die soziale Marktwirtschaft, heißt so, weil die Kosten sozial verträglich sein sollen. Und das sind sie nicht mehr. Weiters vergisst der junge Mann, dass Wiener Wohnen der größte Wohnungsvermieter ist und somit eine soziale Aufgabe hat, die sie zwar nicht erfüllen, aber sie hätten sie.
- Generationenkonflikt. Wo ortet er diesen? Ich kenne den Konflikt nicht. Es gibt ihn gar nicht. Nicht bei Wiener Wohnen und nicht bei anderen Vermietern.
- Bei 5,50 Euro pro Quadratmeter wird keine einzige
neue Wohnung geschaffen. Wieso kommt er auf eine solche Aussage.
Offenbar ist er ein Vermieter oder ein Vertreter von Vermietern. Bei einer
Wohnungsgröße von 60 m2 würde diese Miete einen Wert von € 330.-
ergeben und das ist schon ein stolzer Preis. Der Vermieter kann damit sehr
wohl zufrieden sein, denn die Erhaltung des Objektes unterliegt den
Mietern. Damit sollen Eigentümer bestraft werden und soll jegliche
Bewegung im Wohnungsmarkt abtöten? Das
Wohnungsvermieten ist ein ganz lukratives Geschäft. Der Mieter zahlt das
Haus, der Vermieter hat sein Geld gut angelegt, bei diesen Zinsen auf
jeden Fall. Wiener Wohnen lässt sich alles
zahlen, bis auf den letzten Groschen. Und wenn Wiener Wohnen schon etwas
renoviert, dann erst nach Jahrzehnten.
- Preisobergrenzen gibt es schon heute im Mietrechtsgesetz. Diese gelten für Gebäude, die vor 1945 gebaut wurden. Heute gibt es kaum noch Wohnungen mit derart schlechter Ausstattung. Auch hier irrt der junge Mann. Bekannte wohnen in einem Haus das 1932 gebaut worden war. Es wurde zwar renoviert, jetzt haben sie einen Nassraum in der Wohnung, zwar keinen Aufzug, die Wohnung liegt im 4. Stock. Das ist für ältere Menschen eine Belastung. Die Wohnung ist 44 m2 groß und sie zahlen dafür satte € 450.- Ein altes Haus bleibt immer ein altes Haus, soviel kann da gar nicht renoviert werden. Die Wohnungen wurden zweckrenoviert, billigst, vergessen wurde der Keller. Das Kellerabteil ist nicht zu benützen. Es gibt kein Licht.
- Verkaufen an „reichere“ ältere Menschen. Da hat er wohl einiges vergessen. Erst vor kurzem hat Wiener Wohnen damit begonnen, ältere Menschen aus ihren „großen“ Wohnungen zu entfernen, damit diese renoviert werden können und dann wieder teurer, als Kategorie A-Wohnungen wieder vermietet werden können. Reich sind die „Alten“ wohl nicht, aber sie haben einen Mietvertrag der vielleicht seit Jahrzehnten besteht, und der ist günstig. Der muss aufgelöst werden um an das große Geld zu kommen, Deshalb das Ganze. Bei einem Privatvermieter gelten dieselben Regeln.
- Was
brauchen wir? Wir brauchen einen sozialen Mietpreis; wir brauchen
Wohnungen die wir uns auch leisten können; wir brauchen eine
Mietzinsobergrenze; wir brauchen eine Politik, die das möglich macht. Was
wir nicht brauchen ist die SPÖ/Grüne die uns diese Miesere erste einmal
eingebrockt hat und jetzt nicht weiß, wie sie vor der Wien-Wahl damit
umzugehen hat.
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