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Freitag, 31. Januar 2020

Warmer winter, weniger heizkosten

Warmer Winter dämpft Heizbedarf Der Winter zeigt sich heuer von der eher milden Seite – und das schlägt sich deutlich auf den Energieverbrauch nieder. In der bisherigen Wintersaison heizten die Wienerinnen und Wiener um zehn Prozent weniger als im langjährigen Durchschnitt. 56 Prozent der Wienerinnen und Wiener heizen derzeit mit Gas, 32 Prozent mit Fernwärme. In der bisherigen Heizsaison seit Anfang Oktober wurde um zehn Prozent weniger Fernwärme verbraucht als im langjährigen Durchschnitt, zog die Wien Energie diese Woche eine erste Zwischenbilanz. Doch nicht nur das: Verzeichnet wurde auch ein Minus von 3,3 Prozent gegenüber dem letzten Winter. Und auch dieser war schon überdurchschnittlich warm. Höchstwert am 7. Jänner In der laufenden Heizperiode registrierte die Fernwärme die bisher höchste Erzeugungsleistung am 7. Jänner mit 1.770 MW bei minus 4,5 Grad Celsius. Ähnlicher Trend bei Gasheizung Ähnlich sei der Trend bei Haushalten mit Gasheizung, hieß es bei den Wiener Netzen gegenüber Radio Wien. Zu hoch waren die Temperaturen in diesem Winter bisher vor allem im November und Dezember: Sie lagen seit Anfang Oktober um 1,5 Grad über dem dreißigjährigen Durchschnitt. Im Jänner lag die Durchschnittstemperatur im langjährigen Durchschnitt von ein Grad. Hier sei auch durchschnittlich geheizt worden, so Wien Energie und Wiener Netze – mehr dazu in Heizen in Zeiten der Klimakrise (news.ORF.at). Doch abgerechnet wird erst am Schluss: Vor zwei Jahren zeigten ein sehr kalter Februar und März, dass diese Monate die ganze Bilanz noch einmal auf den Kopf stellen können. Letztes Jahr brachte sogar im Mai ein Kälteeinbruch noch Heizwerte wie im Winter. Wer also angesichts der derzeit weithin warmen Temperaturen denkt, das sei es mit dem Winter gewesen, der täuscht sich vermutlich. Bis einschließlich Dienstag bleibt es laut Wetterredaktion von Radio Wien zwar noch überdurchschnittlich mild. Danach soll es aber wieder deutlich kälter werden

Sonntag, 26. Februar 2017

Die Verbrechen von Wiener Wohnen

https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/alarmstufe-rot-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/wenn-wohnen-zum-luxus-wird/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/eine-zentrale-nach-mass/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/niedrige-mieten-teure-sanierungen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/zum-eigenen-vorteil-verrechnet/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/soziale-haertefaelle-und-verschleppte-sanierungen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/ein-letzter-ausweg/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/infovideo-so-funktioniert-die-paragraf-18-sanierung/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/26-prozent-teurere-betriebskosten-in-wiener-gemeindebauten/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/heftige-kritik-doch-keine-transparenz/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/das-gemeindebau-ranking/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/wohnen-sie-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/zehn-fakten-zu-wiener-wohnen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/peanuts-die-in-die-millionen-gehen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/teure-wiesen-im-gemeindebau/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/park-pay/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/die-grenzen-der-mitbestimmung/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/einmal-zum-ogh-und-zurueck/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/kleiner-wohnen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/ein-mieter-nimmt-mass/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/der-wiener-gemeindebau-in-zahlen/
https://www.dossier.at/dossiers/wohnen/sie-wohnen-nicht-im-gemeindebau/

Donnerstag, 26. Januar 2017

65 Mio Schaden und kein Wort darüber

na klar bleibt der unbeantwortet. 65 mio. sind nicht wert, dass über sie gesprochen werden.

FP-Niegl: SPÖ-Stadtrat Ludwig will Anfragen zum Vergabe- und Verrechnungsskandal bei Wiener Wohnen nicht beantworten

FPÖ-Anfrage zu kolportierten Schaden von zumindest 65 Millionen Euro bleibt unbeantwortet

Wien (OTS) - „Die Antwort auf unsere Anfrage vom Dezember, welche die FPÖ-Wien in der heutigen Landtagssitzung von SPÖ-Stadtrat Ludwig erhalten hat, kann maximal als Verhöhnung der Wiener Bevölkerung bezeichnet werden“, kritisiert Wiens FPÖ-Gemeinderat, LAbg. Michael Niegl. 
Statt auf die gestellten Fragen einzugehen, wurde lapidar darauf verwiesen, dass im Jahr 2012 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. Seither laufen die Ermittlungen, welche von Wiener Wohnen unterstützt werden, weshalb keine Informationen weitergegeben werden könnten. „Es ist wirklich unglaublich! Seit nunmehr fünf Jahren wird in diesem Betrugsfall, der vermutlich jahrzehntelang unentdeckt geblieben ist, ermittelt und bis dato sollen keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden sein“, schenkt Niegl der Beantwortung keinen Glauben. 
Es drängt sich für die Wiener Freiheitlichen der Verdacht auf, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse sowohl für Wiener Wohnen als auch für die in der Verantwortung stehende SPÖ derart unangenehm sind, dass man sie der Öffentlichkeit verschweigen will. 
Die seitens der FPÖ gestellten Fragen lauteten:
  1. Wie hoch ist der Gesamtschaden?
  2. Welche Firmen waren involviert und gibt es ein Vergabeverbot der bis dato involvierten Firmen?
  3. Welche Bauten und Wohnhausanlagen waren betroffen?
  4. Welche Rechnungsbeträge für welche Leistungen in welcher Höhe sind von Bekanntwerden bis 2016 durch betrügerische Abrechnungen betroffen?
  5. Welche dieser Rechnungen sind in Hauptmietzins bzw. Betriebskostenabrechnungen aufgenommen worden?  
Zu all diesen Punkten kann oder will Stadtrat Ludwig trotz fünf Jahre andauernder Ermittlungen nichts sagen. „Diese Antworten ist er weniger uns als den Mietern von Wiener Wohnen schuldig, denn sie sind die Geschädigten. Schließlich gibt Wiener Wohnen den Mietern alle Kosten im Rahmen der Betriebskosten und Hauptmietzinsabrechnungen weiter“, ist Niegl empört und fordert abschließend eine unverzügliche und vollinhaltliche Beantwortung der Anfrage, um die Ansprüche der geschädigten Mieter auf Rückzahlung der von ihnen getragenen Schadensbeträge gewährleisten zu können.

Mittwoch, 30. März 2016

Das sind die Pläne für Österreichs Staatstrojaner

Durch eine Gesetzesänderung sollen Ermittler in Österreich verschlüsselte Kommunikation mit vom Staat gekaufter Spionagesoftware überwachen dürfen. Das Gesetz und die Kritik.

Es gibt keinen Bundestrojaner“, hieß es dieser Tage seitens des Justizministeriums. Weil:  „Der mit der SPÖ akkordierte Gesetzesentwurf enthält keine Überwachungsmöglichkeit durch Eindringen von Computersystemen von außen mittels Spionagesoftware und Internetüberwachung“, wie Justizminister Wolfgang Brandstetter gegenüber dem Kurier klarstellte. Ob Staatstrojaner oder nicht, das sei ganz klar eine Definitionsfrage, die man „besser denn Juristen überlassen sollte“, wie es auf Anfrage der futurezone aus dem Justizministerium heißt. 
Fix ist Folgendes: Österreich plant eine staatliche Überwachungssoftware, die eigens für den Zweck der Online-Durchsuchung angeschafft und für die der Bund jährlich hohe Lizenzgebühren zahlen wird. Die Pläne für diese gezielte Online-Durchsuchung liegen seit Monaten in der Schublade. Nach dem jüngsten Terroranschlag in Brüssel wurden sie nun unter dem Deckmantel der Aufklärung von Terrorismus wieder aufgegriffen und sollen nun noch diese Woche in Begutachtung gehen. Dazu muss unter anderem die Strafprozessordnung geändert werden.

Das steht im Gesetzesentwurf

Im Gesetzesentwurf, der der futurezone vorliegt, ist konkret die Rede von der „Überwachung von Nachrichten und von Personen sowie Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden“.  
Im Einzelfall“ sollen durch diese Maßnahme Kommunikationsinhalte auf dem Computersystem noch vor einer eventuellen Verschlüsselung bzw. nach einer allfälligen Entschlüsselung überwacht und die Kommunikationspartner der Person, gegen die sich die Überwachung richtet, und somit gegebenenfalls auch Mittäter identifiziert werden können. Die Ermittlung von sonst auf dem Computersystem gespeicherten Daten soll ausdrücklich nicht erfasst sein.

"Online-Wanze"

Wenn die Software technisch sauber umgesetzt werden sollte und nicht in der Lage ist, das Endgerät zu durchsuchen, wäre sie meiner Ansicht nach kein Trojaner, sondern mehr eine ‚Online-Wanze‘. Es bleibt aber die berühmte Pfote im Honigtopf“, sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands der Internet Service Provider (ISPA), gegenüber der futurezone.
Juristen der Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat sehen das so: „Justizminister Brandstetter bemüht sich zwar, der geplanten Überwachungssoftware einen anderen Namen zu geben, aber von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste Software, die Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner.“

Hausdurchsuchungen

Der Vorschlag sieht vor, dass die Regelungen über die Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden, bei Vorliegen eines dringenden Verdachts der Begehung schwerster Straftaten zur Anwendung gelangen – und zwar nach richterlicher Anordnung.
Soweit dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist, ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, um auf das Computersystem zuzugreifen“, heißt es im Gesetzesentwurf.

Scharfe Kritik

Doch schon bevor nun der öffentliche Begutachtungsprozess zum Gesetzesentwurf startet, gibt es massive Kritik an den Plänen des Justizministeriums.
Technisch versierte Menschen können sehr einfach erkennen, dass Spionagesoftware Daten von ihrem Rechner ausleitet und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Software manipuliert wird oder später neue Befehle erhält, was die Verwertung der Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor große Probleme stellt“, lauten die Argumente seitens des  AKVorrat. So könne vor allem die Installation auf Produktivsysteme auch lebensgefährdend sein, so der AK Vorrat. „Ein Programmierfehler in Smart Cars könnte etwa Verkehrsunfälle auslösen.“

Internet der Dinge-Überwachung

Diese Annahme geht auf die sehr schwammige Definition von „Computersystemen“ im Gesetzesentwurf zurück. Künftig könnte nämlich auch die smarte Waschmaschine oder das Connected Car auf diesem Weg überwacht werden, weil die neue Ermittlungsmaßnahme nicht nur den klassischen Computerbegriff (Desktop-PC,  Notebook)  erfasst,  sondern  auch  andere  Geräte,  die  eine  Internetverbindung  ermöglichen (z.B. Smartphones, Tablets, Spielekonsolen) - also auch das "Internet der Dinge". „Theoretisch könnte man damit auch die Kommunikation des Fitnessarmbands beobachten, und etwa, ob sich eine bestimmte Zielperson gerade bewegt hat“, meint Schubert von der ISPA dazu.

"Wie mit Feen und Einhörnern"

Einmal mehr ist – ähnlich wie beim Staatsschutzgesetz – der „Rechtsschutzbeauftragte“ für die Kontrolle zuständig, ob die Software rechtmäßig eingesetzt wird. "Dem Rechtsschutzbeauftragten ist jederzeit Gelegenheit zu geben, sich von der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme einen persönlichen Eindruck zu verschaffen“, heißt es im Erläuterungstext zum Gesetzesentwurf.
Das ist wie mit Feen und Einhörnern: Entweder man glaubt dran, oder nicht. Einziges Lebenszeichen in den letzten Jahren war der Rechtsschutzbeauftragte des BMJ, der einmal im Bereich der Funkzellenüberwachung aktiv geworden ist“, sagt Schubert dazu.

"Macht uns nicht sicherer"

Kritik gibt es auch an dem Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware per se und nicht nur Gesetzesentwurf: „Man gibt den Menschen immer den Ratschlag, auf ihren Systemen Sicherheitsupdates durchzuführen. Eine staatliche Überwachungssoftware könnte dagegen für Anti-Viren-Hersteller problematisch werden, etwa, wenn sie derartige Sicherheitsupdates zurückhalten müssten, damit diese Überwachungssoftware nicht auffliegt“, ergänzt Schubert.
Auch der AK Vorrat hält staatliche Überwachungssoftware „für eine ganz schlechte Idee“. "Wenn der Staat sich am Schwarzmarkt für Sicherheitslücken bedient, um die eigene Bevölkerung zu überwachen, dann macht uns das alle nicht sicherer“, so Tom Lohninger vom AK Vorrat.

Gefahr der Ausweitung

Einmal mehr besteht seitens der Experten folgende Befürchtung: „Es besteht natürlich immer die Gefahr, dass die technischen Möglichkeiten, ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, nicht nur für schwere Straftaten herangezogen werden“ , warnt Schubert. Bei der Vorratsdatenspeicherung  war das Gesetz im Zuge des parlamentarischen Prozesses so aufgeweicht worden, dass am Ende auch ein Zugriff bei Delikten wie Stalking möglich war, bevor das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.
Der Providerverband ISPA war bereits im Jahr 2007 in Arbeitsgruppen vertreten, als das Justizministerium erstmals über die Einführung eines Staatstrojaners nachgedacht hatte. Damals kam man zu dem Schluss, dass eine derartige Maßnahme nicht zulässig sei.  Der AK Vorrat empfiehlt, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in Österreich statt staatlicher Überwachungssoftware „ausreichende gelindere Mittel“ einzusetzen.


Wie kriminell ist der Bürger?

Das Justizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, den so genannten Bundestrojaner zu legalisieren. Justizminister Brandstetter bemüht sich zwar, der geplanten Überwachungssoftware einen anderen Namen zu geben, von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste Software, die Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner. Ob die Installation bloß vor Ort und nicht allein über die Ferne zulässig sein soll, ändert nichts daran. Wenn der Staat Spionagesoftware gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, ist dies nicht nur aus Grundrechtsperspektive problematisch, es untergräbt auch die Sicherheit aller anderen Nutzer.
Für die von Minister Brandstetter genannten Dienste wie WhatsApp oder Skype sind gelindere Mittel wie Überwachung mittels Lawful Intercept Schnittstellen absolut ausreichend. Technisch versierte Menschen können sehr einfach erkennen, dass Spionagesoftware Daten von ihrem Rechner ausleitet und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Software manipuliert wird oder später neue Befehle erhält, was die Verwertung der Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor große Probleme stellt. Der AKVorrat fasst die wichtigsten Argumente gegen die angekündigte Regelung zusammen und will damit möglichst frühzeitig eine breite Debatte zum Thema starten.
"Staatliche Überwachungssoftware ist eine ganz schlechte Idee. Wenn der Staat sich am Schwarzmarkt für Sicherheitslücken bedient, um die eigene Bevölkerung zu überwachen, dann macht uns das alle nicht sicherer. Das Justizministerium hat mit diesem Gesetzesvorschlag nur auf den nächsten schrecklichen Terroranschlag gewartet. Mit der Angst der Bevölkerung sollte man keine Politik machen", so Thomas Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat, zu den Ankündigungen von Justizminister Brandstetter. Diese Woche soll ein Entwurf für die Überwachung von Internettelefonie in Begutachtung gehen, der unter anderem auch vorsieht, dass im Zuge von Hausdurchsuchungen unbemerkt Überwachungssoftware auf den Rechnern der Zielpersonen installiert werden kann.
Probleme über den gesamten Lebenszyklus eines Trojaners
Diese Regelung beseitigt keines der grundsätzlichen Probleme von Überwachungssoftware dieser Art. Diese beginnen schon bei der Programmierung, gehen über die bewusste Nutzung von Sicherheitslücken und ihren Einkauf am Schwarzmarkt über die Unmöglichkeit, die Übermittlung von Daten durch einen Trojaner zu verschleiern bis hin zu Fragen nach der Zulässigkeit von Beweismitteln, die durch technische Eingriffe jederzeit manipuliert werden können.
Der AKVorrat hat die wichtigsten Gegenargumente entlang des gesamten Lebenszyklus - von Beschaffung und Installation bis zu Überwachung und Deinstallation - in einer Übersichtsgrafik zusammengefasst. "Schon die Ankündigungen zu diesem Gesetz lassen vermuten, dass es sich hier um einen weiteren Versuch handelt, die Grundrechte der Menschen zurückzubauen, ohne damit einen angemessenen Nutzen für Verbrechensverhütung bzw. -bekämpfung zu erzielen. Wir werden - wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung und beim Staatsschutzgesetz - eine breite öffentliche Debatte anstoßen und der Vernunft eine laute Stimme geben", erläutert Christof Tschohl, Obmann und Jurist des AKVorrat.
Die Bürgerrechtsorganisation ruft das Justizministerium auf, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in Österreich statt staatlicher Überwachungssoftware ausreichende gelindere Mittel einzusetzen.
Über den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at

Die Arbeit des AKVorrat wird durch Spenden finanziert. Auch kleine Beträge haben in Summe große Wirkung: https://spenden.akvorrat.at

Freitag, 11. März 2016

AKVorrat veröffentlicht juristische Analyse: Staatsschutzgesetz muss in die Reparatur


Lichtermeer gegen Überwachung
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Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf enthält die Ende Jänner im Nationalrat beschlossene Version des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes einige Verbesserungen. Insgesamt ist sie aber nach wie vor nicht verfassungskonform und entspricht auch nicht dem Geist des Urteils, mit dem der Europäische Gerichtshof im April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat. Zu diesem Schluss kommt der AKVorrat in seiner juristischen Stellungnahme, die heute veröffentlicht wird. Das Papier listet wichtige Argumente auf, die auch in einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ins Treffen geführt werden sollen. Die Parlamentsklubs der Grünen und der Freiheitlichen Partei Österreichs haben heute Vormittag eine derartige Beschwerde angekündigt. Sie werden dafür die Expertise des AKVorrat in Anspruch nehmen.

Trotz monatelanger politischer Verhandlungen, zahlreicher Protestaktionen, einer Petition, die von 30.078 Menschen unterzeichnet worden ist und Kritik aus unterschiedlichsten Teilen der Gesellschaft, haben die Regierungsparteien das Polizeiliche Staatsschutzgesetz ohne substanzielle Änderungen beschlossen. Zwar wurden noch einige durchaus begrüßenswerte Nachschärfungen vorgenommen. Das Gesetz enthält aber nach wie vor viele vage definierte Begriffe und einen zu breit gefassten Deliktekatalog zur Definition eines verfassungsgefährdenden Angriffs. Vor allem gibt das Staatsschutzgesetz den Behörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse, die massiv in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Besonders kritisch sieht der AKVorrat die Bestimmungen über bezahlte Spitzel (V-Leute), die Ermittlung von Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten, die unklaren und unzureichenden Regelungen zu Speicherfristen gesammelter Daten sowie deren Austausch mit ausländischen Geheimdiensten. All diesen Befugnissen stehen ein schwacher Rechtsschutz für die Betroffenen und mangelhafte Informationspflichten seitens der Behörden gegenüber. "Nach weiterer sorgfältiger Analyse hat sich unser Eindruck gefestigt: Dieses Gesetz ist in Summe nicht ausgewogen, auch wenn ÖVP und SPÖ das immer wieder behaupten. Eine seriöse Abschätzung der Folgen für Demokratie und Grundrechte, wie sie hier dringend nötig gewesen wäre, ist gänzlich ausgeblieben", so Thomas Lohninger, der Geschäftsführer des AKVorrat.
Juristisch unterfütterter Protest
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen. Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Wie schon bei der Klage, die zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung geführt hat, sind solche Vorarbeiten unabdingbar, um eine inhaltlich und formal schlüssige Klage beim Höchstgericht einbringen zu können. "Es ist traurig, dass unsere sachlichen Argumente und unser ausdauernder Protest nicht schon im parlamentarischen Prozess Früchte getragen haben. Nun muss wieder der Verfassungsgerichtshof bemüht werden, für die Einhaltung der Grundrechte der Bevölkerung zu sorgen. Wir sind zuversichtlich, dass eine Klage gegen das Staatsschutzgesetz erfolgreich sein wird", schließt Lohninger.
Dokumente
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-1.pdf
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-2.pdf
Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-3.pdf
Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/pstsg-4.pdf
Weitere Informationen auf
https://www.staatsschutz.at

Über den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at

Samstag, 23. Mai 2015

Warum ist das in Wien nicht möglich? Ist die Wiener Justiz von Wiener Wohnen abhängig?

Gemeindewohnungen: Windbüchler-Souschill fordert lückenlose Aufklärung

Kontrollausschussobfrau wittert “Skandal” rund um Abrechnungen.

Die Kontrollausschussobfrau der Statutarstadt Wiener Neustadt, Grün-Gemeinderätin Tanja Windbüchler-Souschill, fordert in der Affäre rund um die falschen Abrechnungen für die MieterInnen von Gemeindewohnungen die rasche und vor allem lückenlose Aufklärung: “Die Abrechnung der letzten 10 Jahre für 1000 Mieter und Mieterinnen hat Fehler aufgezeigt. Die jahrelange Fortschreibung falscher Zahlen für die MieterInnen, die Wohnbau-Förderstellen und das Finanzamt ist ein Skandal”

Recht auf verlässliche Zahlen”

Der Gemeinderat wurde am Montag informiert. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob es strafrechtliche Konsequenzen geben wird, denn anscheinend haben tausende Mieter und Mieterinnen ohne ihr Wissen möglicherweise zu wenig Steuern bezahlt und zu viel Wohnbauhilfe bekommen. “Das ist ein Skandal. Jeder Mieter, jede Mieterin hat das Recht auf verlässliche Zahlen. Die Bevölkerung muss sich auf die Information der Stadt und Politik verlassen können”, ist die Kontrollausschussobfrau entsetzt über die aktuellen Entwicklungen. “Es braucht die rasche lückenlose Aufklärung, strafrechtlich und politisch!”

Wer trägt politische Verantwortung?

Neben der lückenlosen strafrechtlichen Aufklärung, braucht es aber auch die politische Erklärung. “Die Fortschreibung falscher Zahlen hat auch politisch jemand zu verantworten. Dies muss ebenso lückenlos aufgeklärt werden” Da anscheinend kein Bereicherungsvorsatz bei der Gesellschaft IFP vorliegt, muss dem Grund für die falschen Abrechnungsmodalitäten nachgegangen werden. “Wenn es tatsächlich eine Weisung gegeben hat, dass wissentlich falsche Abrechnungslisten weitergeführt werden sollten, ist das ein politischer Skandal der Sonderklasse. Das hat jemand zu verantworten!”

Windbüchler-Souschill fordert Untersuchungsausschuss

Die Kontrollausschussobfrau erinnert an die Möglichkeit laut Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt einen Untersuchungsausschuss installieren zu können. “Der Gemeinderat kann per Beschluss einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der politischen Verantwortung einsetzen. Wenn bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates nicht Licht ins Dunkel gebracht wurde, werde ich einen solchen Untersuchungsausschuss verlangen”. Die geplante nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 29.Juni 2015 statt.

Jahrelang unrichtige Bestätigungen bei Gemeindewohnungen für Finanzamt und Wohnbauförderstelle des Landes.

In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz informierten der seit Regierungswechsel für Wohnungen zuständige Stadtrat, IFP-Aufsichtsratsvorsitzender Michael Schnedlitz und Vizebürgermeister Dr. Christian Stocker, heute Montag vor der Gemeinderatssitzung über jahrelang unrichtig ausgestellte Bestätigungen bei Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt.

Viele Mieter betroffen

Wir haben daher heute eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft, beim Finanzamt und bei der Wohnbauförderstelle des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht. Es besteht die Möglichkeit, dass tausende Mieter betroffen sind“, so Schnedlitz und Stocker. Die Mitglieder des Gemeinderates werden zu Beginn der heute stattfindenden Sitzung von Bürgermeister Mag. Klaus Schneeberger darüber in Kenntnis gesetzt.

Zum Hintergrund

Die Wohnobjekte der Stadt Wiener Neustadt wurden in der Vergangenheit und werden laufend saniert. Die Finanzierung erfolgte und erfolgt durch Darlehensaufnahmen. Darüber hinaus wurden auch Förderungen des Landes Niederösterreich in Form von Annuitätenzuschüssen in Anspruch genommen. Die Mieter erhalten einmal jährlich – zu Jahresbeginn – eine Bestätigung über die aliquot geleisteten Zinsen und Tilgungen im Vorjahr. Diese Aufwendungen können als Sonderausgaben im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend gemacht werden. Auf Verlangen der Mieter wurden diesen auch entsprechende Bestätigungen über diese Aufwendungen zur Vorlage beim Land NÖ zur Erlangung von Wohnbeihilfen übermittelt.

Auswirkungen auf betroffenen MieterInnen unklar

Nun wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit von der Summe aus Tilgungen und Zinsen die Annuitätenzuschüsse nicht in Abzug gebracht wurden. Im Ergebnis wurden daher den Mietern Sonderausgabebestätigungen mit zu hohen Beträgen ausgestellt. Für den Fall, dass Mieter in ihrem Lohnsteuerausgleich die zu hohen Salden als Sonderausgabe geltend gemacht haben, könnte dies zu einer zu hohen Steuerrückerstattung geführt haben. Für den Fall, dass Mieter die zu hohen Salden in Anträgen auf Subjektförderung beim Land NÖ angegeben haben, könnte es zu einer Auszahlung von zu hohen Fördergeldern gekommen sein.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand aufgrund der internen Erhebungen kann allerdings nicht verifiziert werden, wie viele Mieter Lohnsteuerausgleiche gemacht haben, ob und in welcher Höhe Steuerrückerstattungen vorgenommen wurden, also ob und in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist. Ebenso wenig kann derzeit verifiziert werden, wie viele Mieter eine Subjektförderung beantragt und zugezählt erhalten haben und ob und in welcher Höhe ein Schaden eingetreten ist.

Schaden für Republik und Land?

Zusammengefasst kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik Österreich und/oder dem Land NÖ durch Ausstellung und Übermittlung falscher Sonderausgabenbestätigungen ein Schaden entstanden ist. In den Listen, die Grundlage für die Sonderausgabenermittlungen waren, wurden die Annuitätenzuschüsse nicht erfasst. Allerdings liegen auch Listen vor, die die Annuitätenzuschüsse enthalten.
Es besteht der Verdacht, dass entweder die beiden Systeme parallel geführt oder die Listen mit den enthaltenen Zinsenzuschüssen nachträglich erstellt wurden. Es besteht die Vermutung, dass diese Listen aufgrund von Fehlleistungen unrichtig erstellt wurden. Es kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Listen vorsätzlich unrichtig erstellt wurden.

Hotline eingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde ersucht zu prüfen, ob der dargestellte Sachverhalt von strafrechtlicher Relevanz ist und falls ja ein entsprechendes Strafverfahren einzuleiten. Leider sind die Auswirkungen auf die betroffenen Mieterinnen und Mieter noch völlig offen. Daher informieren wir diese unverzüglich mit einem Brief. Sobald die Sachlage klar ist und die weiteren Schritte von Seiten der Behörden gesetzt werden, werden wir die Mieterinnen und Mieter umgehend verständigen. Für dringende Fragen der Mieter, wurde eigens eine Hotline unter 0676 / 88 373 38 080 eingerichtet. Im Namen der Stadt Wiener Neustadt entschuldigen wir uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und versprechen eine vollständige Aufklärung mit allen notwendigen Konsequenzen“, so Schnedlitz und Stocker abschließend.

Kampf gegen “Freunderlwirtschaft”, Leerstände, Wohnungsverfall, Mietnomaden, illegaler Untervermietung und Betrug.

Nachdem die Wiener Neustädter Stadtregierung den finanziellen Kassasturz vollzogen hat, unterzieht der für “Wohnen” zuständige Bürgermeister-Stv. Michael Schnedlitz nun alle Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt einer Prüfung.

Sanierungen verschlafen”

Bei vielen Wohnungen wurde über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Sanierung verschlafen. Weitere Probleme gibt es mit über hundert – teils sanierungsbedingten – Leerständen, aber auch mit Mietnomaden und illegaler Untervermietung. Ein Fall, bei dem eine junge Mutter von einem Bewohner abgezockt wurde, hat den dringenden Handlungsbedarf zusätzlich unterstrichen. Hier werden teils um wenig Geld von der öffentlichen Hand Wohnungen angemietet und um das doppelte bis dreifache weitervermietet. Das ist für Opfer und Stadt untragbar!” erklärt Schnedlitz.

Ergebnis Anfang mai

Neben dem sozialen Aspekt muss in einer Stadt wie Wiener Neustadt auch wirtschaftlich im Sinne der Bürger gehandelt werden. Die Liste der Probleme ist lang. Ein Ergebnis der Kontrollen soll bereits Anfang Mai vorliegen. Auf dieser Grundlage werden wir die Problemstellungen dann aufarbeiten.” so Schnedlitz abschließend.

Finanzstadtrat Stocker: „Ohne Gegensteuern ist die Stadt im März 2016 zahlungsunfähig!“

Die Lage ist dramatisch. Die finanzielle Lage der Stadt Wiener Neustadt ist besorgniserregend. Deshalb gilt unsere volle Konzentration der Sanierung des Haushalts mit gezielten Maßnahmen.“ Mit diesen Worten präsentierten Wiener Neustadts Erster Vizebürgermeister Dr. Christian Stocker und Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Michael Schnedlitz im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse des in den letzten Tagen durchgeführten „Kassasturzes“ beim Wiener Neustädter Budget.

Kassasturz”

Bereits zum Amtsantritt haben die Vertreter der neuen Stadtregierung angekündigt, so rasch als möglich einen „Kassasturz“ bei den Stadt-Finanzendurchzuführen. Dieser Schritt wurde nun in den vergangenen beiden Wochen gemeinsam mit den Mitarbeitern der Magistratsabteilung 8, Finanzverwaltung, gesetzt. Die Ergebnisse wurden danach zusätzlich von der Gemeindeaufsicht des Landes Niederösterreich geprüft.
In weiterer Folge gab es im Finanzausschuss am 11. März eine kurze Präsentation und Diskussion der Zahlen, die dann am 23. März dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden.

Die Ergebnisse

Fakt ist: Wir müssen ab sofort jährlich rund 15 Millionen Euro einsparen“, bringt es Finanzstadtrat Christian Stocker auf den Punkt. Und weiter: „Wenn wir nicht gegensteuern, dann ist die Stadt Wiener Neustadt am 31. März 2016 nicht mehr zahlungsfähig!“
Der „Kassasturz“ habe ergeben, so Stocker und Schnedlitz, dass sich für die nächsten Jahre potentielle Haushaltsabgänge von 14,722 Millionen (2015), 18,467 Millionen (2016), 20,849 Millionen (2017), 17,975 Millionen (2018) sowie 21,602 Millionen Euro (2019) ergeben, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.
Der bewertete Schulden- und Haftungsstand beträgt zur Zeit bereits 237,57% des ordentlichen Budgets 2015. Das heißt, die kumulierten Schulden und Haftungen der Stadt sind um mehr als das Doppelte höher als die gesamte Budgetsumme des Jahres 2015.
Für die Zahlungsfähigkeit der Stadt Wiener Neustadt (Liquidität) heißt dies alles, dass diese aus jetziger Sicht ohne Gegensteuern spätestens Ende März 2016 nicht mehr gegeben sein wird, da zu diesem Zeitpunkt die derzeit zugesagten Kassenkredite auslaufen und keine weiteren Eigenmittel vorhanden sind.

Die nächste Schritte

Aus all diesen Gründen besteht für Stocker und Schnedlitz dringender Handlungsbedarf. Als nächste Schritte planen die beiden intensive Gespräche mit den Banken über die weitere Vorgangsweise sowie einen Auftrag an externe Berater zur Erarbeitung finanzpolitischer Maßnahmen für den Magistrat und die Gesellschaften. Gleichzeitig sollen aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem „bottom-up-Prozess“ aufgefordert werden, mögliche Sparpotenziale in ihren Bereichen zu heben.
Unser Ziel muss es sein, so rasch als möglich das Budget des Jahres 2015 zu adaptieren und gleichzeitig ab sofort an der Erstellung eines Doppelbudgets für 2016 und 2017 zu arbeiten. Dieses soll bis Mitte des Jahres fertig sein. Damit wollen wir vor allem für die Banken wieder ein berechenbarer Partner sein.“, so Stocker und Schnedlitz abschließend.

Knalleffekt in Sachen unrichtiger Bestätigung bei Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt. Eine Mitarbeiterin, die offenbar für die Ausstellung dieser Bestätigungen zuständig war, wurde von Gerald Sinabell, dem Geschäftsführer der IFP  – jene städtische Tochtergesellschaft, in deren Besitz die Gemeindewohnungen stehen – vom Dienst freigestellt. Dabei handelt es sich um SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler, die selbst von 2008-2013 Finanzstadträtin der Statutarstadt Wiener Neustadt war. Winkler, sie ist seit April 2013 im Bundesrat, ist laut ihrem veröffentlichten Lebenslauf „Assistentin der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Neustrukturierung Verwaltung, Finanzen und seit 2007 Projektverantwortliche für die operative Umsetzung der Liegenschaftsausgliederung der Wohnhausanlagen der Stadtgemeinde Wiener Neustadt“. Auslöser für die Suspendierung soll übrigens eine Debatte um angebliche Weisungen zu den falschen Listen zwischen Sinabell und Winkler gewesen sein, was letztlich auch dazu geführt haben soll, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.

Personalentscheidungen nicht für Öffentlichkeit bestimmt"

Am Donnerstag nahm Gerald Sinabell, Geschäftsführer der Wiener Neustadt-Holding und der IPF, zu den Vorfällen rund um die falsch ausgestellten Bestätigungen für Gemeindewohnungen gegenüber der NÖN Stellung.

Was die Freistellung der SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler als Holding-Mitarbeiterin betrifft, betonte er, dass „Personalentscheidungen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und deshalb nicht kommentiert werden können“. Und zur Sache selbst konnte er lediglich bestätigen, dass Fehler passiert seien und dass diese nun entsprechend Fall für Fall aufgearbeitet werden.

Ingrid Winkler selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

"Institutionen sind bereit, alles aufzuklären"

Für die SPÖ will der ehemalige Wohnungsstadtrat und Ex-Vizebürgermeister Wolfgang Trofer diese Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren: „Wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag zu einer Sitzung.“ Dort werde die Sache intern besprochen, danach erst dazu Stellung bezogen. Zur Sache unrichtiger Bestätigungen erklärt Trofer: „Das ist ein Problem der Stadt, die zuständigen Institutionen sind bereits dabei, alles aufzuklären.“ Die SPÖ werde jedenfalls alles zur Aufklärung beitragen. Jedenfalls tue es ihm sehr leid, dass in diesem Bereich Fehler passiert seien.
FPÖ-Stadtrat Michael Schnedlitz, der als zuständiger Stadtrat für Wohnungen und als Aufsichtsratsvorsitzender der IFP gemeinsam mit Finanzstadtrat Vizebürgermeister Christian Stocker die Affäre um die falschen Bestätigungen aufgezeigt und die diversen Stellen bis hin zur Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, hält sich in der Frage der Personalentscheidung der Geschäftsführung bedeckt: „Dabei handelt es sich um eine Personalie und um Angelegenheiten aus dem Aufsichtsrat, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.“ Das betont auch Stocker, der überdies erklärt: „Personalentscheidungen werden von der Geschäftsführung getroffen."



Freitag, 20. März 2015

Immer mehr junge Obdachlose

Die Armut hat laut Caritas längst den Mittelstand erreicht. Arbeitslosigkeit, Sucht und Lebensprobleme lassen immer mehr Menschen um Hilfe ansuchen. Obdachlosigkeit betreffe immer mehr und immer jüngere Menschen.

Fünf Prozent der Kärntner sind arm, 20 Prozent gelten als armutsgefährdet. Die Ursachen sieht Caritasdirektor Josef Marketz in der steigenden Arbeitslosigkeit, aber auch ein massiver Anstieg bei den Suchtproblemen sei zu bemerken. Ein Grund seien auch zu niedrige Löhne: Erwerbstätigkeit schütze nicht mehr automatisch vor Armut. Als besonders gefährdet gelten Alleinerzieherinnen und Familien mit vielen Kindern.
Im Jahr 2014 wurden von der Caritas 671 obdachlose Menschen in der Einrichtung der Caritas in Klagenfurt betreut, die meisten davon sind Inländer. 44 Prozent dieser Klienten sind unter 40 Jahre alt. Caritasdirektor Josef Marketz: „Die Menschen haben Probleme, ihre Mieten zu zahlen oder die Wohnung im Winter entsprechend zu heizen. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2014 weiter verschärft.“

6.800 Hilfesuchende in den zentralen Hilfseinrichtungen

Insgesamt wurden 6.800 Personen in der Sozialberatung, Obdachlosenbetreuung und in der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Sexarbeiterinnen betreut. Das sind rund 400 mehr als im Vorjahr. Marketz: "Allein in der Sozialberatung verzeichnen wir ein Plus von 4,47 Prozent bei den Hilfsansuchen von Inländern und ein Plus von 35,43 Prozent von Ausländern“.

13.259 Anrufer bei Telefonseelsorge

Weitere 6.600 Personen suchten Hilfe in psychosozialen Einrichtungen - wie Lebensberatung, Männerberatung und Suchtberatung. Dazu kommt auch die Telefonseelsorge, die 13.259 Telefonanrufe verzeichnete. 1.200 Mitarbeiter und 417 Freiwillige arbeiten bei der Caritas. Die Anlaufstelle für Betroffene von Menschenhandel und Sexarbeiterinnen hat 72 Frauen geholfen.

„Starthilfe“ mit dem Franziskusfonds

Ein neues Projekt will die Caritas gemeinsam mit der Diözese Gurk umsetzen: Der sogenannte „Franziskusfonds“, der vorerst mit 50.000 Euro gespeist werden soll, soll Asylberechtigten in Form von Darlehen Starthilfe bei der Wohnungssuche und Einrichtung ermöglichen.
Getragen werden die Tätigkeiten der Caritas größtenteils von Spenderinnen und Spendern, 7, 657 Millionen Euro machte das Budget 2014 aus.

Vertreter von Sozialverbänden haben am 22. Dezember in der „Radio Kärnten Streitkultur“ über Armut in Kärnten diskutiert. Die Zahlen seien bedrückend, 16 Prozent der Kärntner, in Zahlen 88.000, seien von Armut betroffen, die Kluft zwischen Arm und Reich werde immer größer.

Dienstag, 17. Februar 2015

Wahlrecht - Häupl -und die direkte Diktatur

Die Chancen auf ein reformiertes Verhältniswahlrecht in Wien schwinden. Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hat angekündigt, dass sich die SPÖ bei einem Initiativantrag von Grünen, ÖVP und FPÖ im zuständigen Ausschuss querlegen wird.
Dass eine Partei mit 44,3 Prozent der Stimmen in allen Ausschüssen über die absolute Mehrheit und damit die absolute Macht verfügt, ist ein demokratiepolitisch unhaltbarer Zustand. Hier ist eine demokratische Grenze eindeutig überschritten. Auch die Wiener SPÖ muss sich an demokratiepolitische Standards halten. Die vergangenen Freitag von SPÖ und Grünen verkündete Einigung auf eine Nicht-Einigung war aber ganz offensichtlich eine Farce. Häupl muss noch vor der Wahl alle Register ziehen um nicht ganz verloren zu gehen. Und was bedeutet schon Demokratie für ihn, wenn es um seinen Posten geht?

„Ich werde meinen Freunden nicht raten, für etwas zu stimmen, wo sie im Plenum dagegen waren“, ließ Häupl am Dienstag wissen. „Wir sind ja nicht von einem Tag auf den anderen schizophren geworden“, befand Häupl am Rande eines Pressetermins.

„Mache mir nicht den geringsten Vorwurf“

„Wir haben dazu eine klare Meinung“, untermauerte Häupl das Nein der SPÖ. Man habe in den Verhandlungen ein Angebot gemacht, das die eigene Fraktion zwei Mandate (beim Wahlergebnis 2010 als Ausgangsbasis, Anm.) gekostet hätte: „Wenn der Koalitionspartner meint, dass er mit ÖVP und FPÖ eher gemeinsame Sache macht als mit uns, dann muss er das selbst verantworten. Ich mache mir nicht den geringsten Vorwurf.“
„Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es in Wien ein demokratisches mehrheitsförderndes Wahlrecht gibt. Ich verstehe manche Vorwürfe gar nicht, denn in Wien zählt zum Beispiel die Wahl der Parteien noch mehr als die Wahl einer Person. Das ist auch etwas, was bewahrenswürdig ist“, sagte Häupl gegenüber „Wien heute“.
Die Grünen erklärten nach der gescheiterten Wahlrechtsreform, einen eigenen Antrag zwecks Wahlrechtsänderung bzw. Eliminierung des umstrittenen mehrheitsfördernden und damit die SPÖ begünstigenden Faktors einbringen zu wollen. Sollte die Opposition - wie bereits angekündigt - zustimmen, hätte man im Landtag eine mandatsmäßige Mehrheit von 51 zu 49 SPÖ-Stimmen. Das Problem: Vor der Abstimmung im Stadtparlament muss ein Initiativantrag den zuständigen Ausschuss passieren - und in diesem hat die SPÖ nach wie vor die absolute Mehrheit.

Kritik von Grünen und ÖVP

Die Grünen zeigten sich verärgert über Häupls Ankündigung einer Blockade. „Die SPÖ versucht offenbar, mit aller Kraft ihre Privilegien zu erhalten“, sagte eine Sprecherin. Es ändere sich jedenfalls nichts an dem Plan, im Landtag eine namentliche Abstimmung über ein Verhältniswahlrecht zu erreichen. Häupls Aussage, wonach die SPÖ in den Wahlrechtsverhandlungen dem kleinen Koalitionspartner ein Angebot gemacht habe (das die SPÖ zwei Mandate gekostet habe), bestreiten die Grünen: „Niemals hat uns die SPÖ so ein Angebot gemacht.“ Die SPÖ erklärte wiederum gegenüber ORF.at, man habe ein solches sehr wohl gemacht.
Verärgert zeigte sich auch die ÖVP. Landesparteichef Manfred Juraczka sprach via Aussendung von einem „demokratiepolitisch gefährlichen Spiel“. „Dass eine Partei mit 44,3 Prozent der Stimmen in allen Ausschüssen über die absolute Mehrheit und damit die absolute Macht verfügt, ist ein demokratiepolitisch unhaltbarer Zustand“, so Juraczka. Schon dieser Umstand zeige, wie nötig eine Wahlrechtsreform in Wien sei: „Ich warne die SPÖ davor, den Beschluss eines fairen Wahlrechts durch Nicht-Zulassung eines Abänderungsantrags vonseiten des Landtagspräsidenten zu blockieren.“
Kopietz schließt nicht aus, einen solchen Antrag zuzulassen. Allerdings will er ihn vorher eingehend prüfen. „Meine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass Beschlüsse der Stadtverfassung, der Geschäftsordnung oder auch den Fraktionsvereinbarungen entsprechen“, sagte Kopietz am Dienstag im APA-Gespräch. Den angekündigten Antrag kenne er noch nicht, darum könne er ihn auch noch nicht beurteilen. Sobald der Antrag vorliege und man wisse, wie er laute, werde er ihn jedoch von Verfassungsjuristen prüfen lassen - und dann eine Entscheidung fällen, so Kopietz.

Grüne, FPÖ und ÖVP wollen Blockade umgehen

Da die Ausschussvariante also aussichtslos werden dürfte, dürften die Pläne von Grünen und Opposition, ein SPÖ-Veto via Abänderungs- oder Zusatzantrag zu umschiffen, umso notwendiger werden. Und tatsächlich wird derzeit bei Grün, Schwarz und Blau bereits an entsprechenden Anträgen gefeilt. Nach den Grünen kündigten am Dienstag auch die Wiener Freiheitlichen gegenüber der APA einen eigenen Antrag in Sachen Änderung des Wahlrechts an.
„Es bleibt die Möglichkeit, zu der von der rot-grünen Koalition vorangekündigten Gesetzesvorlage bezüglich der Sanierung der Gemeindewahlordnung hinsichtlich der verfassungswidrigen Bestimmungen zur Nachfrist für die Briefwahlstimmen einen Zusatzantrag zu stellen“, meinte Verfassungssprecher Dietbert Kowarik. Dieser könne von jedem Abgeordneten ohne vorherige Behandlung im Ausschuss eingebracht werden. Man lade daher die anderen Fraktionen ein, gemeinsam einen Zusatzantrag zu formulieren, einzubringen und zu beschließen.

Wahltermin zuerst „mit Freunden“ besprechen

In diesem Fall gibt es allerdings das Problem, dass der Zusatzantrag vom Landtagspräsidenten als unzulässig eingestuft und damit begraben werden kann. Und den Landtagspräsidenten stellt mit Harry Kopietz derzeit die SPÖ. Kowarik zeigt sich allerdings optimistisch, dass Kopietz bei diesem wichtigen Thema nicht eingreifen werde. Immerhin seien ähnliche Zusatzanträge in der Vergangenheit bereits mehrfach zugelassen worden. „Sollte sich der Herr Präsident aber tatsächlich dazu hinreißen lassen, Parteigehorsam vor überparteilicher Amtsführung zu stellen, garantiere ich einen Sitzungsverlauf, den der Herr Präsident so schnell nicht vergessen wird.“

Was den Wahltermin anbelangt, wiederholte Häupl heute seinen Plan, diesen zuerst „mit meinen Freunden“ sowie mit den Grünen besprechen zu wollen. Außerdem müsse man diesbezüglich eine „Einschätzung treffen, wie sich die Gespräche auf Bundesebene im Hinblick auf die Steuerreform entwickeln“, räumte der Bürgermeister ein. Er versprach allerdings, die Spekulationen über den Wahltermin - kolportiert wird eine Vorverlegung von Herbst auf Juni - „demnächst“ zu beenden.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Der Generationenkonflikt beim Wohnen

Die Hoffnung war Ende 2013 groß, dass die Regierung die Mietreform und Maßnahmen zur Senkung explodierender Wohnkosten ernsthaft angehen würde. Getan hat sich seither wenig, zu groß sind die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Mittlerweile dämmert schon die Wien-Wahl 2015 herauf, und Rot-Grün hat im Wahlkampf Wohnen als Thema für sich wiederentdeckt. Erneut wurde eine Mietzinsobergrenze als Lösung aller Probleme angeboten. Doch das ist erstens unsinnig und zweitens schlimm. Denn es widerspricht der sozialen Marktwirtschaft, bestraft Eigentümer und tötet jegliche Bewegung im Wohnungsmarkt ab.
Mit einer Obergrenze von zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Damit erreicht man höchstens, dass Vermieter nur noch das absolute Minimum ins Haus investieren, weil sich sonst nichts mehr rechnet. Doch offenbar reicht bei der Arbeiterkammer oder in den Polit-Abteilungen mancher Parteien die Parole: Alle, die Eigentum haben, müssen einfach kapitalistische Ausbeuter sein, die es zu schröpfen gilt. Wer Mietzinsobergrenze sagt, meint in Wahrheit: "Eigentum ist Diebstahl."
Preisobergrenzen gibt es schon heute im Mietrechtsgesetz. Diese gelten für Gebäude, die vor 1945 gebaut wurden. Das war eine Zeit lang sehr sinnvoll. Denn diese Bauten waren zumeist regelrechte Löcher: indische Toiletten ("WC jenseits des Ganges"), kaum Nassräume, kein Lift. Aus Mangel an Alternativen mussten die Mieter diese - aus heutiger Sicht - Substandardwohnungen nutzen. Zu Recht wurden eingegriffen, wurden Kategorien geschaffen und Maximalbeträge definiert.
Heute gibt es kaum noch Wohnungen mit derart schlechter Ausstattung. Dennoch bestehen diese Obergrenzen weiter. Das hat die kuriose Folge, dass Menschen, die in einer Kategorie-A-Wohnung von vor 1945 leben, zwar den gleichen oder sogar besseren Wohnstandard als in einem Neubau haben, aber um einiges weniger zahlen. Was tut also der Eigentümer? Er verkauft, pfeift aufs Vermieten oder legt so gut es geht Wohnungen zusammen, damit eine Einheit mehr als 130 Quadratmeter hat und eine angemessene Miete verlangt werden kann.
Junge Menschen brauchen aber keine 130-Quadratmeter-Wohnung beziehungsweise können sich eine solche gar nicht leisten. Wenn also ein Eigentümer aus seiner Großwohnung kleinere Einheiten machen will, weil das am meisten gesucht wird, wird er vom Gesetz bestraft. Warum? Weil es für Altbauwohnungen nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Mindestgrößen gibt. Die Konsequenz: Es rechnet sich nicht, die Wohnung bleibt, wie sie ist, und wird entweder verkauft oder an "reichere" (= ältere) Menschen vermietet. Der Kampf der Generationen ist damit beim Wohnen längst Realität.
Ich habe den Traum eines Mietrechtes, bei dem man kein Jusstudium braucht, um Mietverträge zu verstehen; mit transparenten Angaben, wie Mietzinsen zustande kommen; mit der Abschaffung von Preisbindungen im Altbau für Kategorie-A-Wohnungen; mit der Möglichkeit, kleinere Wohnungen zu schaffen, die anno 2015 nachgefragt werden und auch für junge Menschen leistbar sind. Ist das so kompliziert?



Einverstanden bin ich mit diesem Artikel nicht.

  1. Eine Mietzinsobergrenze ist nicht unsinnig, ganz im Gegenteil. Sie widerspricht nicht der sozialen Marktwirtschaft, denn die soziale Marktwirtschaft, heißt so, weil die Kosten sozial verträglich sein sollen. Und das sind sie nicht mehr. Weiters vergisst der junge Mann, dass Wiener Wohnen der größte Wohnungsvermieter ist und somit eine soziale Aufgabe hat, die sie zwar nicht erfüllen, aber sie hätten sie.
  2. Generationenkonflikt. Wo ortet er diesen? Ich kenne den Konflikt nicht. Es gibt ihn gar nicht. Nicht bei Wiener Wohnen und nicht bei anderen Vermietern.
  3. Bei 5,50 Euro pro Quadratmeter wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Wieso kommt er auf eine solche Aussage. Offenbar ist er ein Vermieter oder ein Vertreter von Vermietern. Bei einer Wohnungsgröße von 60 m2 würde diese Miete einen Wert von € 330.- ergeben und das ist schon ein stolzer Preis. Der Vermieter kann damit sehr wohl zufrieden sein, denn die Erhaltung des Objektes unterliegt den Mietern.  Damit sollen Eigentümer bestraft werden und soll jegliche Bewegung im Wohnungsmarkt  abtöten? Das Wohnungsvermieten ist ein ganz lukratives Geschäft. Der Mieter zahlt das Haus, der Vermieter hat sein Geld gut angelegt, bei diesen Zinsen auf jeden Fall. Wiener Wohnen lässt sich alles zahlen, bis auf den letzten Groschen. Und wenn Wiener Wohnen schon etwas renoviert, dann erst nach Jahrzehnten.
  4. Preisobergrenzen gibt es schon heute im Mietrechtsgesetz. Diese gelten für Gebäude, die vor 1945 gebaut wurden. Heute gibt es kaum noch Wohnungen mit derart schlechter Ausstattung. Auch hier irrt der junge Mann. Bekannte wohnen in einem Haus das 1932 gebaut worden war. Es wurde zwar renoviert, jetzt haben sie einen Nassraum in der Wohnung, zwar keinen Aufzug, die Wohnung liegt im 4. Stock. Das ist für ältere Menschen eine Belastung. Die Wohnung ist 44 m2 groß und sie zahlen dafür satte € 450.- Ein altes Haus bleibt immer ein altes Haus, soviel kann da gar nicht renoviert werden. Die Wohnungen wurden zweckrenoviert, billigst, vergessen wurde der Keller. Das Kellerabteil ist nicht zu benützen. Es gibt kein Licht.
  5. Verkaufen an „reichere“ ältere Menschen. Da hat er wohl einiges vergessen. Erst vor kurzem hat Wiener Wohnen damit begonnen, ältere Menschen aus ihren „großen“ Wohnungen zu entfernen, damit diese renoviert werden können und dann wieder teurer, als Kategorie A-Wohnungen wieder vermietet werden können. Reich sind die „Alten“ wohl nicht, aber sie haben einen Mietvertrag der vielleicht seit Jahrzehnten besteht, und der ist günstig. Der muss aufgelöst werden um an das große Geld zu kommen, Deshalb das Ganze. Bei einem Privatvermieter gelten dieselben Regeln.
  6. Was brauchen wir? Wir brauchen einen sozialen Mietpreis; wir brauchen Wohnungen die wir uns auch leisten können; wir brauchen eine Mietzinsobergrenze; wir brauchen eine Politik, die das möglich macht. Was wir nicht brauchen ist die SPÖ/Grüne die uns diese Miesere erste einmal eingebrockt hat und jetzt nicht weiß, wie sie vor der Wien-Wahl damit umzugehen hat.