Lichtermeer
gegen Überwachung
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Im
Vergleich zum ursprünglichen Entwurf enthält die Ende Jänner im
Nationalrat beschlossene Version des Polizeilichen
Staatsschutzgesetzes einige Verbesserungen. Insgesamt ist sie aber
nach wie vor nicht verfassungskonform und entspricht auch nicht dem
Geist des Urteils, mit dem der Europäische Gerichtshof im April 2014
die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt
hat. Zu diesem Schluss kommt der AKVorrat in seiner juristischen
Stellungnahme, die heute veröffentlicht wird. Das Papier listet
wichtige Argumente auf, die auch in einer Klage vor dem
Verfassungsgerichtshof ins Treffen geführt werden sollen. Die
Parlamentsklubs der Grünen und der Freiheitlichen Partei Österreichs
haben heute Vormittag eine derartige Beschwerde angekündigt. Sie
werden dafür die Expertise des AKVorrat in Anspruch nehmen.
Trotz
monatelanger politischer Verhandlungen, zahlreicher Protestaktionen,
einer Petition, die von 30.078 Menschen unterzeichnet worden ist und
Kritik aus unterschiedlichsten Teilen der Gesellschaft, haben die
Regierungsparteien das Polizeiliche Staatsschutzgesetz ohne
substanzielle Änderungen beschlossen. Zwar wurden noch einige
durchaus begrüßenswerte Nachschärfungen vorgenommen. Das Gesetz
enthält aber nach wie vor viele vage definierte Begriffe und einen
zu breit gefassten Deliktekatalog zur Definition eines
verfassungsgefährdenden Angriffs. Vor allem gibt das
Staatsschutzgesetz den Behörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse,
die massiv in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Besonders
kritisch sieht der AKVorrat die Bestimmungen über bezahlte Spitzel
(V-Leute), die Ermittlung von Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten,
die unklaren und unzureichenden Regelungen zu Speicherfristen
gesammelter Daten sowie deren Austausch mit ausländischen
Geheimdiensten. All diesen Befugnissen stehen ein schwacher
Rechtsschutz für die Betroffenen und mangelhafte
Informationspflichten seitens der Behörden gegenüber. "Nach
weiterer sorgfältiger Analyse hat sich unser Eindruck gefestigt:
Dieses Gesetz ist in Summe nicht ausgewogen, auch wenn ÖVP und SPÖ
das immer wieder behaupten. Eine seriöse Abschätzung der Folgen für
Demokratie und Grundrechte, wie sie hier dringend nötig gewesen
wäre, ist gänzlich ausgeblieben", so Thomas Lohninger, der
Geschäftsführer des AKVorrat.
Juristisch
unterfütterter Protest
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen. Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen. Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Wie
schon bei der Klage, die zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung
geführt hat, sind solche Vorarbeiten unabdingbar, um eine inhaltlich
und formal schlüssige Klage beim Höchstgericht einbringen zu
können. "Es ist traurig, dass unsere sachlichen Argumente und
unser ausdauernder Protest nicht schon im parlamentarischen Prozess
Früchte getragen haben. Nun muss wieder der Verfassungsgerichtshof
bemüht werden, für die Einhaltung der Grundrechte der Bevölkerung
zu sorgen. Wir sind zuversichtlich, dass eine Klage gegen das
Staatsschutzgesetz erfolgreich sein wird", schließt Lohninger.
Dokumente
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-1.pdf
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-2.pdf
Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-3.pdf
Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/pstsg-4.pdf
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-1.pdf
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-2.pdf
Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/PStSG-3.pdf
Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
https://akvorrat.at/sites/default/files/pstsg-4.pdf
Über
den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
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