Für
die von Minister Brandstetter genannten Dienste wie WhatsApp oder
Skype sind gelindere Mittel wie Überwachung mittels Lawful Intercept
Schnittstellen absolut ausreichend. Technisch versierte Menschen
können sehr einfach erkennen, dass Spionagesoftware Daten von ihrem
Rechner ausleitet und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Es kann
auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Software manipuliert wird
oder später neue Befehle erhält, was die Verwertung der
Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor große Probleme stellt.
Der AKVorrat fasst die wichtigsten Argumente gegen die angekündigte
Regelung zusammen und will damit möglichst frühzeitig eine breite
Debatte zum Thema starten.
"Staatliche
Überwachungssoftware ist eine ganz schlechte Idee. Wenn der Staat
sich am Schwarzmarkt für Sicherheitslücken bedient, um die eigene
Bevölkerung zu überwachen, dann macht uns das alle nicht sicherer.
Das Justizministerium hat mit diesem Gesetzesvorschlag nur auf den
nächsten schrecklichen Terroranschlag gewartet. Mit der Angst der
Bevölkerung sollte man keine Politik machen", so Thomas
Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat, zu den Ankündigungen von
Justizminister Brandstetter. Diese Woche soll ein Entwurf für die
Überwachung von Internettelefonie in Begutachtung gehen, der unter
anderem auch vorsieht, dass im Zuge von Hausdurchsuchungen unbemerkt
Überwachungssoftware auf den Rechnern der Zielpersonen installiert
werden kann.
Diese
Regelung beseitigt keines der grundsätzlichen Probleme von
Überwachungssoftware dieser Art. Diese beginnen schon bei der
Programmierung, gehen über die bewusste Nutzung von
Sicherheitslücken und ihren Einkauf am Schwarzmarkt über die
Unmöglichkeit, die Übermittlung von Daten durch einen Trojaner zu
verschleiern bis hin zu Fragen nach der Zulässigkeit von
Beweismitteln, die durch technische Eingriffe jederzeit manipuliert
werden können.
Der
AKVorrat hat die wichtigsten Gegenargumente entlang des gesamten
Lebenszyklus - von Beschaffung und Installation bis zu Überwachung
und Deinstallation - in einer Übersichtsgrafik zusammengefasst.
"Schon die Ankündigungen zu diesem Gesetz lassen vermuten, dass
es sich hier um einen weiteren Versuch handelt, die Grundrechte der
Menschen zurückzubauen, ohne damit einen angemessenen Nutzen für
Verbrechensverhütung bzw. -bekämpfung zu erzielen. Wir werden - wie
schon bei der Vorratsdatenspeicherung und beim Staatsschutzgesetz -
eine breite öffentliche Debatte anstoßen und der Vernunft eine
laute Stimme geben", erläutert Christof Tschohl, Obmann und
Jurist des AKVorrat.
Die
Bürgerrechtsorganisation ruft das Justizministerium auf, den
Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in Österreich statt
staatlicher Überwachungssoftware ausreichende gelindere Mittel
einzusetzen.
Über
den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen