"Die
Offensive gegen Steuersünder setzt an drei Stellen an", erklärt
CONSULTATIO-Partner und Steuerexperte Wolfgang Zwettler. 1 Mrd. Euro
soll die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bringen, 700
Mio. Euro die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Von sonstigen Maßnahmen
gegen den Steuerbetrug wie der Aufdeckung von Scheinfirmen erwartet
sich die Finanz 200 Mio. Euro. "Wie die Finanz mit dem Entfall
des Bankgeheimnisses umgeht, wird besonders interessant", sagt
Zwettler.
Aufbau
Kontoregister und Konteneinschau
Die Finanz baut gerade ein zentrales Kontenregister auf. Die Banken müssen die Kontostammdaten ihrer Kunden laufend an den Fiskus melden. Kontostand und einzelne Transaktionen sind nicht zu melden. Nur "wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist", darf die Finanz auf die Registerdaten zugreifen. "Das Kontenregister existiert mit Stand Ende Februar 2016 bislang nicht. Daher fehlt es noch an Erfahrungen, wie die Finanz die neuen Möglichkeiten nutzt", erläutert Wolfgang Zwettler, CONSULTATIO-Partner. Er empfiehlt Unternehmen, vorsichtshalber mit einer Konteneinschau durch einen Prüfer zu rechnen und selbst zu hinterfragen, ob alle Zuflüsse steuerlich unbedenklich sind.
Die Finanz baut gerade ein zentrales Kontenregister auf. Die Banken müssen die Kontostammdaten ihrer Kunden laufend an den Fiskus melden. Kontostand und einzelne Transaktionen sind nicht zu melden. Nur "wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist", darf die Finanz auf die Registerdaten zugreifen. "Das Kontenregister existiert mit Stand Ende Februar 2016 bislang nicht. Daher fehlt es noch an Erfahrungen, wie die Finanz die neuen Möglichkeiten nutzt", erläutert Wolfgang Zwettler, CONSULTATIO-Partner. Er empfiehlt Unternehmen, vorsichtshalber mit einer Konteneinschau durch einen Prüfer zu rechnen und selbst zu hinterfragen, ob alle Zuflüsse steuerlich unbedenklich sind.
Kapitalflüsse
melden
Das Kapitalabfluss-Meldegesetz ist ein wichtiges Werkzeug der Finanz, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Die Banken sind verpflichtet, dem Fiskus zu melden, wenn mehr als 50.000,- Euro von Privatkonten und Depots natürlicher Personen abgehen. "Gehen Sie davon aus, dass Sie das Finanzamt ab November 2016 zu größeren Barabhebungen und Überweisungen befragt. Kann die Mittelherkunft nicht plausibel erklärt werden, droht eine Konteneinsicht", betont Zwettler.
Das Kapitalabfluss-Meldegesetz ist ein wichtiges Werkzeug der Finanz, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Die Banken sind verpflichtet, dem Fiskus zu melden, wenn mehr als 50.000,- Euro von Privatkonten und Depots natürlicher Personen abgehen. "Gehen Sie davon aus, dass Sie das Finanzamt ab November 2016 zu größeren Barabhebungen und Überweisungen befragt. Kann die Mittelherkunft nicht plausibel erklärt werden, droht eine Konteneinsicht", betont Zwettler.
Die
CONSULTATIO-Experten erwarten, dass der Fiskus besonders genau
Meldungen unter die Lupe nehmen wird, die zwischen 2011 und 2013
erfolgte Kapitalzuflüsse auf österreichische Konten aus der Schweiz
und Liechtenstein dokumentieren. "Denn bevor das Steuerabkommen
mit den Eidgenossen und dem Fürstentum in Kraft trat, hat so mancher
Steuersünder - noch unter dem vermeintlichen Schutz des
österreichischen Bankgeheimnisses - Gelder aus diesen Ländern in
die Heimat überwiesen", so Zwettler. Um diese
"Kapitalzuschleicher" aufzuspüren, will die Finanz nun
derartige Zuflüsse gemeldet wissen.
Reuige
Schwarzgeldsünder haben nur noch ganz kurz Zeit, um eine Meldung zu
verhindern: Bis zum 31. März 2016 müssen sie ihr Kreditinstitut
schriftlich und unwiderruflich beauftragen, eine anonyme
Abschlagszahlung in Höhe von 38 % des kritischen Zuflusses zu
leisten. "Wird diese schriftliche Anweisung nicht erteilt, muss
die Bank die Zuflüsse jedenfalls bis 31. Dezember 2016 an den Fiskus
melden", warnt CONSULTATIO-Experte Wolfgang Zwettler.
Registrierkassen-
und Belegerteilungspflicht
Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2016 entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist eine geeignete Bestimmung, Manipulationsmöglichkeiten zu verringern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2016 entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist eine geeignete Bestimmung, Manipulationsmöglichkeiten zu verringern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Allerdings
hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass das Überschreiten
der Umsatzgrenzen im Jahr 2015 (Jahresumsätze von mind. 15.000,-
Euro und davon mind. 7.500,- Euro Barumsätze) nicht relevant ist für
die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse. Erst Umsätze
ab dem 1.1.2016 sind für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht
heranzuziehen. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse
beginnt drei Monate nach Ablauf des
Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums, in dem die Umsatzgrenzen erstmals
überschritten wurden. Somit gilt die Verpflichtung frühestens ab
dem 1.5.2016, sofern der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat ist
und bereits im Jänner 2016 die oben angeführten Umsatzgrenzen
überschritten wurden.
"Der
Finanzminister hofft, über die Registrierkassenpflicht beträchtliche
Summen in die Staatskasse zu spülen. Machen Sie sich daher auf
strenge Kontrollen gefasst", bekräftigt CONSULTATIO-Partner
Wolfgang Zwettler.
Jagd
auf Sozialbetrüger
Sonstige Maßnahmen gegen "schwarze Schafe" haben vor allem den Sozialbetrug im Fokus. Die Behörden wollen in erster Linie Scheinfirmen, Krankenstands- und E-Card-Missbrauch aufdecken. "Hält man derzeit auf der eigens dafür eingeführten "Liste der Scheinunternehmen" auf der Homepage des Finanzministeriums Nachschau, findet sich allerdings kein einziger Eintrag", merkt CONSULTATIO-Partner Wolfgang Zwettler an.
Sonstige Maßnahmen gegen "schwarze Schafe" haben vor allem den Sozialbetrug im Fokus. Die Behörden wollen in erster Linie Scheinfirmen, Krankenstands- und E-Card-Missbrauch aufdecken. "Hält man derzeit auf der eigens dafür eingeführten "Liste der Scheinunternehmen" auf der Homepage des Finanzministeriums Nachschau, findet sich allerdings kein einziger Eintrag", merkt CONSULTATIO-Partner Wolfgang Zwettler an.
Im
Visier der Finanzpolizei steht insbesondere die Baubranche. Seit
Jahresbeginn 2016 ist es verboten, den Arbeitnehmern die Löhne bar
auszuzahlen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Barzahlung von
Rechnungen "geächtet", die unter die Auftraggeberhaftung
fallende Bauleistungen betreffen. Fließen hier mehr als 500,- Euro,
lässt sich eine solche Barzahlung nicht mehr als Betriebsausgabe
absetzen. Die privaten "Häuslbauer" will der Fiskus
schärfer kontrollieren, um die Schwarzarbeit rund um die Eigenheime
einzudämmen.
Deutlich
mehr Prüfer
"Die Kampfmaßnahmen des Finanzministers gehen noch weiter", so CONSULTATIO-Partner Zwettler. Spezielle Teams sollen dem Karussellbetrug bei der Umsatz- und der Mineralölsteuer den Garaus machen. Finanzämter bekommen eine neue Analyse-Software und künftig sollen der Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden noch besser werden. Personell rüstet der Fiskus deutlich auf: Bis 2020 werden 500 Mitarbeiter die Prüfer-Task-Force verstärken.
"Die Kampfmaßnahmen des Finanzministers gehen noch weiter", so CONSULTATIO-Partner Zwettler. Spezielle Teams sollen dem Karussellbetrug bei der Umsatz- und der Mineralölsteuer den Garaus machen. Finanzämter bekommen eine neue Analyse-Software und künftig sollen der Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden noch besser werden. Personell rüstet der Fiskus deutlich auf: Bis 2020 werden 500 Mitarbeiter die Prüfer-Task-Force verstärken.
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