Gründlichkeit vortäuschend hatte der Nationalrat 2011 in seinem Medientransparenzgesetz festgeschrieben, jede noch so kleine öffentliche oder halböffentliche Einrichtung – von der Abfallbeseitigung Unteres Inntal bis zum Zaya Wasserverband Mistelbach – müsse ihre Anzeigentätigkeit melden.
Wer freilich in den 13.526 Feldern zu je sechs Spalten herausfinden will, wie viel Geld etwa die Wiener U-Bahnzeitung „heute“ oder deren Konkurrenzblatt „Österreich“ von der diesbezüglich äußerst spendablen Gemeinde Wien und ihren zahllosen Töchtern bekommen hat, nimmt sich tunlichst eine Woche Urlaub. Oder auch zwei: Es werden nämlich nur Quartalswerte ausgewiesen, zusammenrechnen soll sich der interessierte Staatsbürger das dann alles gefälligst selbst. Den Excel-Kurs geschwänzt? Selber schuld.
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Bemerkenswert, wie feurig sich die Politik in Österreich der Abfassung immer neuer Transparenzgesetze hingibt, um dann penibel dafür zu sorgen, dass es darin alles gibt, nur nicht Transparenz.
Die neu verordnete „Transparenz“ bei den Wahlkampf-Ausgaben etwa – erlaubt waren 2013 maximal sieben Millionen Euro – führte vergangene Woche zu köstlichen Possen: Das Team Stronach hat laut Rechnungshof seine Ausgaben um fünf Millionen überzogen, Werner Faymanns SPÖ das Limit nur knapp verfehlt, die Kleiner-Mann-Versteher von der FPÖ waren deutlich darunter geblieben.
Betropetzt musste der designierte ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner konstatieren, dass seine Partei klar über dem Limit liegt und ihr Strafzahlungen drohen. Und da Mitterlehner nichts mit dem Wahlkampf zu tun hatte, war er offenherzig und sagte sinngemäß, er halte solche „Transparenz“ für eine Chuzpe.
Was sie ja tatsächlich ist. Hat eine Partei ihre Broschüren und Plakate für die Oktober-Wahl vor dem gesetzlichen Stichtag 9. Juli bezahlt, fällt das nicht unter „Ausgaben“. Auch wie die kostspielige Meinungsforschung zu verbuchen ist, bleibt in den äußerst luftigen Bestimmungen ungeregelt. Rechnet eine Partei eine Wahlkampfausgabe über eine Vorfeldorganisation ab, verschwindet diese ohnehin flugs in den dichten Nebeln des österreichischen Parteienwesens: Dieses darf nämlich vom Rechnungshof gar nicht geprüft werden. Nur Wirtschaftsprüfer durften ran – und auch die bloß in der Zentrale.
Landet also eine Partei in der Endabrechnung über dem Ausgabenlimit, zeugt das von besonderer Tollpatschigkeit, zumal das Gesetz ja jede Menge buchhalterischer Ellbogenfreiheit vorsieht. Vielleicht war es auch das, was den designierten ÖVP-Obmann so ärgerte …
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Diesbezüglich geneigte Feinspitze werden mit der Geschichte des Herzstücks des urösterreichischen Transparenzgedankens, der legendären Transparenzdatenbank, die größte Freude haben.
Die Idee dazu propagierte – Ältere erinnern sich noch – der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) 2009, und sie war bestechend: Bund, Länder und Gemeinden sollten in diese zentrale Datenbank einspeisen, wem sie warum finanzielle Förderungen zukommen lassen und wie hoch diese sind. So könnten Doppelförderungen verhindert und Geld gespart werden.
Man wunderte sich damals, dass es eine solche Datenbank nicht schon längst gab, weil sie ja völlig logisch ist. Rinnen da womöglich jedes Jahr etliche Millionen irgendwo daneben? Es geht schließlich um gewaltige Summen: 2012 zahlten die Länder (inklusive Wien) 10,1 Milliarden an Förderungen aus, die Gemeinden 4,7 und der Bund 4,6 Milliarden Euro.
Die Namen der Geförderten sollten natürlich nicht im Internet veröffentlicht werden. Dies hatte die EU einmal kurz bei den Bauern getan, was zu zahlreichen Zwisten zwischen Nachbarn geführt hatte. Aber für die öffentlichen Hände wäre es natürlich wichtig, zu wissen, welche Firma sich ihr neues Abwassersystem drei Mal fördern lässt, welcher Häuslbauer unberechtigterweise mehr als eine Quelle anzapft und welcher Trachtenverein sich gleich von mehreren Gebietskörperschaften aufmascherln lässt.
Vor so viel Transparenz schützt nichts besser als der Föderalismus. Die Länder weigerten sich einfach, die von ihnen ausbezahlten Fördersummen bekannt zu geben. Wär ja noch schöner! Großzügig erklärten sich die Landeshauptleute aber bereit, auf der von der Republik eingerichteten Website transparenzportal.gv.at alle von ihnen praktizierten Förderungsarten aufzulisten. Dies ergab eine überaus benutzerfreundliche Seite im Netz: Eindrucksvoll werden hunderte Möglichkeiten präsentiert, irgendetwas gefördert zu bekommen – und das alles samt detailliertem Wegweiser zum Geld.
Dem Ziel, Missbrauch und Doppelförderungen zu vermeiden, ist diese„Transparenzdatenbank“ damit allerdings um keinen Deut näher gekommen. Im Finanzministerium wird inzwischen ein neues Zieldatum für eine dann aber wirklich ganz richtige Transparenzdatenbank genannt – eh schon Ende 2015.
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Um Themen wie diese kümmert sich das Forum Informationsfreiheit des früheren profil-Redakteurs Josef Barth. Barth und seine Leute wurden für ihren Kampf für mehr Transparenz und weniger Amtsgeheimnis im April mit dem Concordiapreis für Pressefreiheit ausgestattet. Seinerseits vergibt das Forum Informationsfreiheit eine „Mauer des Schweigens“. Heuer heimste diesen Preis der Wiener Stadtschulrat ein, der eine reife Leistung in der Disziplin „Bürokratogener Hirnschwund“ hinlegte.
Ein Vater hatte um die Zusendung von Lesetest-Beispielen für Kinder der dritten und vierten Volksschulklasse gebeten – nicht unbedingt ein brandheißes Staatsgeheimnis, möchte man meinen. Denkste! Zuerst wurde dem Vater beschieden, er beziehe sich in seiner Anfrage auf ein Landesgesetz, wohingegen es sich doch um ein Bundesgesetz handle. Bei Nachfragen stellte sich der Stadtschulrat entweder tot oder wimmelte den Petenten mit allgemeinen Erklärungen über Lesetests ab. Das Hin und Her gipfelte Monate später in einem Bescheid, in dem es hieß: „Das Recht auf Auskunft gemäß Art 20 Abs. 4 B-VG und den Auskunftspflichtgesetzen des Bundes und der Länder räumt nach der ständigen Judikatur keinen Anspruch auf Akteneinsicht ein (vgl. das Erkenntnis vom 22. Februar 1999, Zl. 98/17/0355, sowie die Erkenntnisse vom 25. November 2008, Zl. 2007/06/0084, vom 27. Februar 2009, Zl. 2008/17/0151 und vom 8. Juni 2011, Zl. 2009/06/0059.).“
Vom anfragenden Vater zu entrichtende Gebühr: 20,80 Euro. Das ist erschwinglich. Und sie hätten ja auch einfach schreiben können: Geh scheißen!
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Doch jetzt – Trara!!! – kommt ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Vorerst gibt es nur einen prinzipiellen Teil, der aber schon auf herbe Kritik der Transparenzliebhaber stößt: So ist nicht wie in anderen Ländern ein Informationsbeauftragter vorgesehen, bei dem sich der Lesetest-Vater beschweren könnte. Nach dem Gesetzesvorschlag müsste er zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Den Volksschultext bekommt er dann vielleicht noch kurz vor der Matura seiner Tochter.
Ein Gutachten der OSZE, deren Informationsrechts-Experte dies ebenfalls kritisiert hatte, wurde vergangene Woche in einer Schublade der Parlamentsdirektion entdeckt, wo es seit Juni gut abliegt. Den anfragenden Kollegen vom ORF-„Mittagsjournal“ wurde gleich einmal beschieden, eine Einsicht sei – leider, leider – nicht möglich. Aber es stehe eh nichts Interessantes drinnen. Dass es sich bei dem Haus mit den Säulen an der Ringstraße um das Parlament handelt, wurde nicht dezidiert in Abrede gestellt.
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