Donnerstag, 13. November 2014

Mietrechtsgesetz: Generalsanierter Altbau muss Neubau gleichgestellt werden

CPI Immobilien AG fordert mehr Gerechtigkeit im Mietrechtsgesetz


Das wünscht sich auch Häupl, vielleicht hat er es schon, denn eine saniertes Haus, ist teuer. Die Mieter werden hinausgedrängt, damit die Wohnung wieder hergerichtet werden kann, ein Jahr dann leer steht um sie dann als Kategorie-A-Wohnung weiter zu vermieten. Das bring viel Geld! Der Mieter hat das Nachsehen, denn er lebt in einer teuren Wohnung, aber dennoch in einem alten Haus. 

Wien (OTS) - Angesichts der aktuellen Diskussion um leistbares Wohnen für das wachsende Wien und der bevorstehenden Änderungen des Mietrechtsgesetzes klaffen die Meinungen auseinander. Während die Einen eine große Reform des Mietrechtsgesetzes zu Gunsten sozial schwacher Mieter fordern, muss andererseits auch das Vermieten leistbar bleiben.
Als Experte für Wiener Gründerzeitzinshäuser ist auch die CPI Immobilien AG von dem derzeitigen Mietrecht betroffen und möchte auch das geltende Richtwertsystem nicht in Frage stellen. Allerdings würde man sich eine wahre Reform des Mietrechtsgesetzes wünschen und nicht nur Diskussionen um relative Kleinigkeiten, wie die Thermenwartung. "Das Mietrechtsgesetz birgt größere Probleme." erklärt Mag. Ernst Kreihsler, Vorstand der CPI Immobilien AG. "Derzeit herrscht eine Ungerechtigkeit bezüglich des Richtwerts zwischen Neubau und generalsaniertem Altbau." Daher fordert die CPI, dass der Gesetzgeber für generalsanierte Altbau-Substanz eine Gleichstellung mit dem Neubau herbeiführt. "Der Aufwand für die Sanierung von Altbau ist erheblich und umfasst nicht nur einzelne Wohneinheiten. Das kommt schon fast einem Neubau gleich, bei manchen Häusern übertrifft es fast den Neubau", erklärt Mag. Ernst Kreihsler, Vorstand der CPI Immobilien AG. "Wir wünschen uns hier eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Richtwertsystems, vor allem eine Gleichstellung von generalsaniertem Altbau mit dem Neubau. Ausländischen Investoren ist es schwer zu erklären, warum eine topsanierte Wohnung in einem wunderschön mit Stuck verzierten Gründerzeithaus an eine Mietzinsobergrenze gebunden ist, während die Mietkaserne aus den sechziger Jahren genau nebenan, deren Wohnungen oft noch schlechter ausgestattet sind, freien Mietzins verlangen darf." Eine Gleichstellung in diesem Bereich würde Besitzer von Objekten aus der Jahrhundertwende - und davon gibt es Wien immer noch viele Tausende -zu deutlich mehr Investitionen ermutigen und einen höheren Qualitätslevel bei den Mietwohnungen zum Nutzen für den Mieter gewährleisten. Außerdem zieht dies eine Ankurbelung der Wirtschaft, insbesondere Bauwirtschaft, nach sich und das ganz ohne staatliche Förderungen!

Die CPI ist überwiegend in der Generalsanierung von Wiener Gründerzeit-Häusern aktiv und investiert hier seit über 15 Jahren kontinuierlich in Renovierungen und Dachgeschossausbauten. "Uns ist es auch wichtig, dass Mieten leistbar bleiben - denn auch als privates Unternehmen sehen wir einen sozialen Auftrag. Gleichzeitig müssen wir für unsere Investoren angemessene Renditen erwirtschaften." erläutert Mag. Ernst Kreihsler. "Wir haben es gelernt mit dem derzeitigen System zu leben, halten es aber trotzdem für eine große Ungerechtigkeit." Gründerzeithäuser in Wien sind trotzdem noch ein gutes Investment. "Investoren sollte immer die langfristige Gesamtrendite einer Liegenschaft wichtig sein. Ein gutes Immobilieninvestment besteht eben nicht nur aus dem laufenden Mietertrag, sondern enthält - bei entsprechender Qualität der Renovierung - auch die Wertsteigerungs-Komponente. Unsere Wiener Zinshäuser haben seit dem Ende des 2. Weltkrieges - und das sind nun bald 60 Jahre - immer nur kontinuierlich an Wert gewonnen." ergänzt KommR. Johann Franke, Vorstand der CPI.

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