AK-Präsident Kaske will
Altbaumieten in Wien deckeln
Mietzins soll mit 120 Prozent des Richtwerts
begrenzt werden - "keine Hexerei"
AK-Präsident Rudolf Kaske will mit
weitreichenden Eingriffen in das Mietrecht die Mieten senken. Unter anderem
soll der Hauptmietzins mit 120 Prozent des Richtwerts begrenzt werden. Eine
90-Quadratmeter-Altbauwohnung in Wien würde damit im Vergleich zur aktuellen
Durchschnittsmiete monatlich um 168 Euro, jährlich also um 2.028 Euro billiger
werden, rechnet er vor.
Derzeit koste eine 90 Quadratmeter
Altbauwohnung in Wien im Schnitt 726 Euro, bei einer Begrenzung auf 120 Prozent
des Richtwertes wären es nur mehr 557 Euro (zuzüglich Betriebskosten und
Umsatzsteuer), bei einem befristeten Vertrag sogar nur mehr 418 Euro, so Kaske
am Donnerstag. Die Änderung wäre durch eine einfache Gesetzesänderung jederzeit
umzusetzen. "Das ist keine Hexerei", so Kaske.
Befristungen abschaffen, Betriebskosten neu
berechnen
Zu- und Abschläge zur Miete müssten im
Mietvertrag künftig verpflichtend angegeben werden. Befristungen sollten
abgeschafft bzw. nur bei sachlich gerechtfertigter Begründung erlaubt sein.
Auch die Betriebskosten will Kaske neu berechnet wissen, Grundsteuer und
Versicherungskosten sollen nicht mehr darunter fallen. Alleine das würde einem
durchschnittlichen Mieter in einer 90-Quadratmeter-Altbauwohnung pro Jahr 510
Euro ersparen.
Die Maklerprovision wiederum solle der
Vermieter alleine zahlen, wie dies auch in anderen europäischen Ländern üblich
sei. Auch die Erhaltungspflicht für die Wohnung solle den Vermieter treffen -
insbesondere etwa bei Thermen. Schließlich fordert Kaske die Zweckwidmung der
Wohnbauförderung für den sozialen Wohnbau. Komme die Zweckwidmung nicht, solle
der Förderungsbeitrag - 0,5 Prozent des Lohns - wegfallen.
Mieten unverhältnismäßig gestiegen
Mieten seien von 2000
bis 2012 um 46 Prozent gestiegen, während die Inflation
28 Prozent betragen habe. Die privaten Mieten hätten in diesem Zeitraum sogar
um 33 Prozent zugelegt, während Genossenschafts- und Gemeindewohnungen nur um
16 Prozent teurer wurden, erinnert die Arbeiterkammer. Inzwischen seien private
Mietwohnungen mit einer Richtwertmiete gleich teuer wie Mieten am freien Markt.
Das System sei völlig undurchsichtig, der gesetzliche Abschlag von 25 Prozent
für befristete Wohnungen werde meist nicht angewendet.
In einem konkreten Fall einer
82-Quadratmeter-Wohnung habe das Bezirksgericht einen zulässigen Hauptmietzins
von 459,80 Euro errechnet, das Landesgericht kam auf 547,52 Euro und der
oberste Gerichtshof auf 481,09 Euro. Das macht einen Unterschied von fast 22
Prozent.
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