Montag, 5. Januar 2015

Bürgerinitiative Liesing wendet sich an Korruptionsstaatsanwalt


Die BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste" hat der Korruptionsstaatsanwaltschaft den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis gebracht: Am 20.11.2014 hat die Schwechater Gemeinderätin Brigitte Krenn auf der Homepage der Schwechater Grünen darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Schwechat eine Zahlung von 3.4 Millionen Euro der Flughafen Wien A.G. (FWAG) für ihr Budget 2015 eingeplant habe, welche nur dann erfolge, wenn es für die 3. Piste bis 2015 einen positiven Bescheid gäbe.

Dies ist insbesondere in Zusammenhang mit der prekären finanziellen Situation der Gemeinde Schwechat von Interesse, wie sie u. a. in einem Artikel im Standard, vom 28. Dezember 2014, beschrieben ist.

Im Rahmen des anhängigen UVP-Verfahrens zur 3. Piste findet am 7. und 8. Jänner 2015 eine erstmalige mündliche Verhandlung zu den im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts neu erstellten Gutachten statt. Das Verfahrensende ist also bis dato gar nicht absehbar.

Im gleichen Homepageeintrag weist Gemeinderätin Krenn darauf hin, dass vom Umweltfonds des Flughafen Wien-Schwechat seit mehreren Jahren (!!) Zahlungen an die Anrainergemeinden geleistet werden.

Vertragsgrundlage für diese Zahlungen dürfte der Vertrag zwischen den Gemeinden rund um den Flughafen und der FWAG über die Prämienzahlungen für die 3. Piste (Leistungsvertrag Umweltfonds -FWAG) sein. Daraus ist auch erkennbar, dass das Ausmaß der weiteren Zahlungen stark davon abhängig gemacht wurde, ob bis 31.12.2015 ein Baubeschluss gefasst wird, was wiederum das rechtzeitige Vorliegen eines rechtsgültigen positiven Genehmigungsbescheides voraussetzen dürfte.

Zusätzlich ist im Punkt 5 des Mediationsvertrags zwischen der Flughafen Wien AG. und den Gebietskörperschaften bzw.
Bürgerinitiativen die diesen Vertrag selbst oder über den Umweg über den Verein "Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien" akzeptiert haben, festgelegt, dass diese keine verfahrensverzögernden Schritte setzen und keine Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid ergreifen dürfen. Punkt 15 aus dem Leistungsvertrag sieht bei Zuwiderhandlung der Anrainergemeinden entsprechende Zahlungsverkürzungen vor.

Damit stellt sich die Frage in wie weit hier Druck auf Gebietskörperschaften ausgeübt werden sollte, damit diese in der Frage der 3. Piste nicht die Interessen der betroffenen Bürger, sondern viel mehr die der FWAG vertreten.

Bemerkenswert daran ist, dass der Mediationsvertrag bereits 2005 unterzeichnet wurde, also zu einem Zeitpunkt, wo wesentliche Fakten betreffend der Umweltauswirkungen einer 3. Piste mangels Umweltverträglichkeitserklärung und entsprechenden Gutachten noch nicht bekannt gewesen sein dürften ...

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