Gesetzliche Obergrenze. In Österreich gilt für
330.000 Wohnungen das Richtwertsystem. So setzen Sie Ihr Recht auf leistbares
Wohnen durch.
Der junge Familienvater Jürgen L. wohnt im 14.
Wiener Gemeindebezirk. Für die 95 Quadratmeter große Wohnung überweist er
seinem Vermieter monatlich einen Zins von 635 Euro. Das ist ein guter Teil
seines monatlichen Einkommens, erzählt der Techniker, während sein Sohn
krabbelnd das Wohnzimmer erforscht.
Trotzdem
ist Jürgen L. mit der Wohnung zufrieden. Denn inzwischen weiß er, dass die
Miete um 286 Euro pro Monat zu hoch ist und er den Differenzbetrag mit vier
Prozent verzinst zurückerhalten wird.
Der gesetzliche
Richtwert.
Die
Wohnung von Jürgen L. fällt nämlich unter das gesetzliche Richtwertsystem. Das
ist eine gesetzliche Regelung, die im Mietrechts-Gesetz verankert ist. "In
ganz Österreich fallen rund 330.000 Wohnungen unter dieses
Richtwertsystem", erklärt der Mietrechtsexperte Walter Rosifka von der
Arbeiterkammer Wien.
"In
diese Regelung fallen sämtliche Objekte, die vor 1945 errichtet wurden und
kleiner als 130 Quadratmeter sind", so Rosifka.
In
jedem Bundesland gibt es einen gesetzlichen Richtwert. In Wien beträgt dieser
5,39 Euro Miete pro Quadratmeter und Monat, exklusive Betriebskosten und
Steuer. Je nach Lage, also Stadtteil oder Bezirk gibt es Zuschläge in
unterschiedlicher Höhe.
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