Die
Aufgabenreformkommission schlägt eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor. Staatssekretärin Steßl will den
Bericht "prüfen".
Es wird seit Jahren versucht Licht in den Förderdschungel der Stadt Wien zu bekommen, dass stößt aber bei Rot-Grün auf Granit. Anträge, alle Subventionen der Stadt Wien in einem jährlichen Bericht aufzulisten und öffentlich einsehbar zu machen, wurden regelmäßig von der Stadtregierung abgelehnt.
Die Stadt Wien vergibt jährlich Subventionen im Ausmaß von rund 450 (!) Mio. Euro, durch Abschaffung von Doppelgleisigkeiten ist ein Einsparungspotenzial von zehn Prozent realistisch. Wir brauchen einen Kurswechsel, die Stadtpolitik muss effizienter, transparenter und professioneller werden.
(DiePresse.com)
Zur Finanzierung der Steuerreform haben SPÖ
und ÖVP Einsparungen bei Förderungen angekündigt. Wie das gehen könnte, hat die
Aufgabenreformkommission der Regierung nun in ihrem mittlerweile vierten
Bericht vorgeschlagen. Konkrete Streichkandidaten haben die Experten unter
Vorsitz von Verwaltungsgerichts-Präsident Rudolf Thienel nicht genannt. Dennoch
verweigerte die Gemeinde Wien die Zustimmung.
Einsparungen bei den Förderungen stehen seit
Jahren ganz oben auf der politischen Wunschliste. Wirklich vorangekommen ist
man beim Abbau der Doppelförderungen zwischen den Gebietskörperschaften bisher
allerdings nicht. Der Expertenbericht plädiert nun für eine klare Abgrenzung
der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und einen weiteren
Ausbau der Transparenzdatenbank zu einer "zentralen Förderdatenbank für
alle Förderungen der Republik".
13 Milliarden an Förderungen im Jahr
Im Jahr 2013 flossen
dem Expertenbericht zufolge fast 13 Milliarden Euro in Förderungen. Davon 6,2
Mrd. Euro vom Bund (ohne EU-Beiträge und Bankenhilfen), 3,7 Mrd. Euro von den
Ländern, 2,9 Mrd. Euro von den Gemeinden und weitere 202 Mio. Euro von den
Sozialversicherungen.
Als Hauptproblem nennt
der Expertenbericht die "Unüberschaubarkeit der
Förderungslandschaft". Bund, Länder und Gemeinden gewähren Förderungen
nämlich auch außerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeitsbereiche, womit
ein kaum zu durchschauender Wildwuchs entstanden ist. Außerdem werden die
Förderprogramme nicht aufeinander abgestimmt und auch konkrete Kriterien für
Erfolg oder Misserfolg vieler Förderung fehlen.
Um "unerwünschte
Mehrfachförderungen" abzustellen, plädiert die Arbeitsgruppe daher für
eine deutliche Reduktion der Förderstellen. Im Idealfall sollten sich Bund,
Länder und Gemeinden auf eine klare Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten einigen.
Sollte dies nicht möglich sein, schlagen die Experten eine gemeinsame
"Abwicklungsstelle" pro Fördergebiet vor. Sollte auch das nicht
möglich sein, sollte wenigstens bei der operativen Förderabwicklung kooperiert
werden. Außerdem wären dann "aufeinander abgestimmte mehrjährige Förderstrategien"
von Bund, Ländern und Gemeinden nötig
Außerdem sollen
Förderungen zeitlich befristet und nur nach positiver Evaluierung verlängert
werden - was auf Bundesebene bereits vorgesehen ist, wofür allerdings auch für
Landes- und Gemeindeförderungen konkrete Ziele und Indikatoren festgelegt
werden müssten. Angeregt wird auch der Umstieg von Basis- zu
Projektförderungen.
Steßl will Bericht "prüfen"
Kanzleramts-Staatssekretärin
Sonja Steßl (SPÖ) will den Bericht nun "prüfen". Ein erstes Paket auf
Basis der Kommissions-Vorschläge, das unter anderem die "antragslose
Familienbeihilfe" bringt, habe man bereits auf den Weg gebracht. Die
aktuellen Vorschläge zur Verwaltungsreform werde man in die nächsten Schritte
zum Abbau bürokratischer Hürden einfließen lassen, so Steßl.
Im Alleingang umsetzen
kann der Bund die Vorschläge zur Reform des Förderwesens allerdings nicht -
nötig sind Verhandlungen mit den Ländern. Vertreter Salzburgs und Wiens sind in
der Arbeitsgruppe (ebenso wie die Kammern) mit am Tisch gesessen. Die Gemeinde Wien
hat jedoch bereits schriftlich mitgeteilt, dem Abschlusspapier der Untergruppe
Förderungen "keine Zustimmung" erteilen zu wollen.
Die nächste Sitzung
der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission ist am 13. April geplant.
Aufgabenreform- und Deregulierungskommission
Die
Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 20. Mai 2014 auf Antrag des
Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen
beschlossen, eine unabhängige Aufgabenreform- und Deregulierungskommission
unter Leitung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr.
Rudolf Thienel, und des ehemaligen Präsidenten des
Verwaltungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, einzusetzen.
Die
Kommission besteht aus 14 Mitgliedern, ihr gehören neben den beiden Vorsitzenden
die UnternehmerinnenDr. Monika Kircher und Sonja Völker, die Sektionschefs Dr. Manfred Matzka
(BKA), Ing.
Mag. Andreas Thaller (BMASK),Mag. Dr. Matthias Tschirf
(BMWFW), Mag.
Dr. Mathias Vogl (BMI), Mag. Christian Weissenburger (BMVIT) undMag. Gerhard
Zotter (BMF) sowie die
Landesamtsdirektoren des Burgenlands, Dr. Robert Tauber, von Niederösterreich,Dr. Werner Seif, von Salzburg, Dr. Heinrich
Christian Marckhgott, und von Wien, Dr. Erich Hechtner, an.
Die
Kommission setzt vier Untergruppen ein, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen.
Untergruppen werden zu den Themen „Bürokratieabbau“, „Aufgabenreform“,
„Wirtschaft“ und „Förderungen“ gebildet.
Dieser
Seite sind der entsprechende Beschluss der Bundesregierung, die
Geschäftsordnung der Kommission sowie die Mitglieder der Untergruppen und
weitere Informationen über die Arbeit der Kommission zu entnehmen.
Die
Kommission hat ihre Arbeit mit der ersten konstituierenden Sitzung vom 13. Juni
2014 aufgenommen.
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