Mietzinsobergrenzen vernichten Volksvermögen, reduzieren das Angebot an Mietwohnungen und Investitionen in Wohnraum massiv
Wien (OTS) – Der Justizminister ist noch nicht lange im Amt, aber er musste
schon einsehen, dass das Mietrechtsgesetz eine fast undurchdringbare und
jedenfalls schwer zu reformierende Gesetzesmaterie ist. Im Herbst wollte
Wolfgang Brandstetter einen "großen Wurf" präsentieren, dann wurde es
doch nur ein Bonmot vom Mietrechtsgesetz als "extrem dickes Brett aus
Hartholz". Im Wesentlichen sollte das bestehende, mehr als komplexe
Mietrecht vereinfacht und transparenter gemacht werden. Dafür lässt sich leicht
eine Mehrheit im Parlament finden. Die Reform hängt aber an der Forderung nach
"leistbarem Wohnen" und hier sind die Fronten schon lange verhärtet -
in einem Klassenkampf zwischen Eigentümern und Mietern.
Mietzinsobergrenzen
- auch wenn sie im aktuellen Gesetzesentwurf als Basiszins mit fixen Zu-und
Abschlägen getarnt sind - verschärfen die geringe Angebotssituation an
Wohnungen weiter und vernichten österreichisches Volksvermögen nachhaltig.
Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilientreuhänder:
"Ein staatlich festgelegter Basismietzins mit fixiertem Lagezuschlag ist
nichts anderes als eine Mietzinsobergrenze. Dies ist aber ein völlig
ungeeignetes Mittel um vermietbaren Wohnraum in Ballungsgebieten zu erhalten
und neuen zu schaffen. Daher gibt es von uns dazu ein klares `Nein`."
Pisecky weiter: "Vom aktuell
vorliegende Gesetzesentwurf Vorschlag betroffen wäre vorrangig der Altbau. In
Wien lohnt sich aufgrund des niedrigen Richtwertes das Vermieten vor allem in
Gründerzeitvierteln schon jetzt nicht mehr. Nun soll ganz Österreich auf dieses
Niveau sinken. Das Ergebnis wird sein, dass Mietwohnungen als
Eigentumswohnungen verkauft werden. So verschwinden noch mehr
Altbau-Mietwohnungen vom Mietmarkt und werden von einkommensstärkeren
Bevölkerungsgruppen übernommen. Der private Altbau ist aber der einzige
Bereich, der für sozial schwächere Zuwanderer in Wien Wohnmöglichkeiten bietet.
Zu Gemeindewohnungen haben sie rechtlich keine Zugangsmöglichkeit und für
Genossenschaftswohnungen gibt es meist lange Wartezeiten. Der Gesetzesentwurf
würde also genau das Gegenteil bewirken als gewollt ist."
Vielleicht gerät nun doch wieder etwas
in Bewegung. Die Bautensprecherin der SPÖ, Ruth Becher, präsentierte am
Donnerstag einen Gesetzesentwurf zu einem neuen Mietrecht. Es soll zu
Österreichs erstem Universalmietrechtsgesetz werden. Der Vorschlag unterscheidet,
und das ist die Kernidee, nur noch zwischen Häusern und Wohnungen, die jünger
beziehungsweise älter als 20 Jahre sind, wobei bei neuen Gebäuden keine
Beschränkungen greifen. Hier entscheidet nur der Markt über die Höhe der Miete.
Hat ein Haus sein 20. Bestandsjahr erreicht (und im günstigen Fall
Investitionskosten samt Zinsen hereingespielt), soll das neue
Universalmietrechtsgesetz greifen.
Das jetzige
Gesetz hat sich über die Jahre sehr verästelt und verkompliziert. Unter anderem
hat es zur Folge, dass es manchmal nur zum Teil zur Anwendung kommt. "Es
ist komplett zerklüftet", sagt Becher. "Es gibt Häuser, in denen es
fünf oder sechs Anwendungsbereiche gibt." Es ist nämlich ein Unterschied,
wann ein Zubau oder Ausbau oder eine Sanierung stattgefunden hat, was überhaupt
als Zubau gewertet wird und was nicht.
Auch private Investitionen in vermietbaren Wohnraum
würden schlagartig uninteressant, zigtausende Arbeitsplätze in der Bau- und
Immobilienbranche massiv gefährdet und der Wirtschaftsstandort Österreich
nachhaltig geschädigt werden. Über 50% der Österreicher wohnen in einer
Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim. Durch eine künstliche Mietgrenze
würde auch der Wert dieser Wohnräume -vorrangig in den Bundesländern -massiv
sinken und damit große Teile des Ersparten der Menschen vernichtet werden.
Selbst der Mieterbund (ÖMB) hat in
seiner gestrigen Aussendung festgestellt, dass künstliche Mietzinsdeckelungen
kein geeignetes Mittel sind um leistbares Wohnen zu erreichen und lediglich
Schwarzzahlungen nach sich ziehen.
Da sieht man wieder, wofür das Herz des Mieterbunds
schlägt. Schwarzzahlungen .. gibt es nicht ein Gesetz? Wenn es eines gibt,
warum wird es nicht angewendet?
Stark gestiegene Mieten sind naturgemäß
ein Problem in Städten, vor allem in Graz und in Wien, die am stärksten
wachsen. Der Nettozuzug in der Hauptstadt beträgt derzeit 25.000 Menschen pro
Jahr. Für sie muss Wohnraum geschaffen werden. Verschärfend kommt hinzu, dass
die Ansprüche an den Wohnraum über die Jahre auch gestiegen sind, sowohl an
dessen Größe als auch an dessen Qualität. Auch das trug zur Verteuerung bei.
Positiv bewertet wird der Vorschlag den
Errichtungszeitraum der Gebäude nicht mehr als Basis der Mietzinsberechnung
herzunehmen. Pisecky: "Wer jedoch fordert, dass nur noch bei Eigenbedarf
befristet vermieten werden darf, greift massiv in das Eigentumsrecht der
Menschen ein. Niemand wird mehr in Immobilien investieren, wenn er fix an eine
Miete gebunden ist, die die Kosten nicht deckt und außer einem Verkauf
keinerlei Verfügungsmöglichkeiten übrig lässt. Wir fordern statt den ständigen
Rufen nach staatlicher Zwangsmaßnahmen, dass die Politik endlich seriös darüber
nachdenkt, wie man Anreize für Investitionen in neuen Wohnraum schaffen, mehr
bedarfsgerechte geförderte Wohnungen errichten und nicht mehr zeitgemäße
Mieterprivilegien wie z.B. Eintrittsrechte in Uraltmietverträge abändern kann.
Denn es können nur mehr leistbaren Wohnungen geschaffen werden, wenn Vermieten
interessant ist. Weitere staatliche Eingriffe zusätzlich zu den bereits
überbordenden Mieterrechten sind der falsche Weg."
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