Donnerstag, 4. Dezember 2014

Klares "Nein" zu getarnter Mietzinsobergrenze

Mietzinsobergrenzen vernichten Volksvermögen, reduzieren das Angebot an Mietwohnungen und Investitionen in Wohnraum massiv

Wien (OTS)  Der Justizminister ist noch nicht lange im Amt, aber er musste schon einsehen, dass das Mietrechtsgesetz eine fast undurchdringbare und jedenfalls schwer zu reformierende Gesetzesmaterie ist. Im Herbst wollte Wolfgang Brandstetter einen "großen Wurf" präsentieren, dann wurde es doch nur ein Bonmot vom Mietrechtsgesetz als "extrem dickes Brett aus Hartholz". Im Wesentlichen sollte das bestehende, mehr als komplexe Mietrecht vereinfacht und transparenter gemacht werden. Dafür lässt sich leicht eine Mehrheit im Parlament finden. Die Reform hängt aber an der Forderung nach "leistbarem Wohnen" und hier sind die Fronten schon lange verhärtet - in einem Klassenkampf zwischen Eigentümern und Mietern.
Mietzinsobergrenzen - auch wenn sie im aktuellen Gesetzesentwurf als Basiszins mit fixen Zu-und Abschlägen getarnt sind - verschärfen die geringe Angebotssituation an Wohnungen weiter und vernichten österreichisches Volksvermögen nachhaltig. Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilientreuhänder: "Ein staatlich festgelegter Basismietzins mit fixiertem Lagezuschlag ist nichts anderes als eine Mietzinsobergrenze. Dies ist aber ein völlig ungeeignetes Mittel um vermietbaren Wohnraum in Ballungsgebieten zu erhalten und neuen zu schaffen. Daher gibt es von uns dazu ein klares `Nein`."
Pisecky weiter: "Vom aktuell vorliegende Gesetzesentwurf Vorschlag betroffen wäre vorrangig der Altbau. In Wien lohnt sich aufgrund des niedrigen Richtwertes das Vermieten vor allem in Gründerzeitvierteln schon jetzt nicht mehr. Nun soll ganz Österreich auf dieses Niveau sinken. Das Ergebnis wird sein, dass Mietwohnungen als Eigentumswohnungen verkauft werden. So verschwinden noch mehr Altbau-Mietwohnungen vom Mietmarkt und werden von einkommensstärkeren Bevölkerungsgruppen übernommen. Der private Altbau ist aber der einzige Bereich, der für sozial schwächere Zuwanderer in Wien Wohnmöglichkeiten bietet. Zu Gemeindewohnungen haben sie rechtlich keine Zugangsmöglichkeit und für Genossenschaftswohnungen gibt es meist lange Wartezeiten. Der Gesetzesentwurf würde also genau das Gegenteil bewirken als gewollt ist."
Vielleicht gerät nun doch wieder etwas in Bewegung. Die Bautensprecherin der SPÖ, Ruth Becher, präsentierte am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zu einem neuen Mietrecht. Es soll zu Österreichs erstem Universalmietrechtsgesetz werden. Der Vorschlag unterscheidet, und das ist die Kernidee, nur noch zwischen Häusern und Wohnungen, die jünger beziehungsweise älter als 20 Jahre sind, wobei bei neuen Gebäuden keine Beschränkungen greifen. Hier entscheidet nur der Markt über die Höhe der Miete. Hat ein Haus sein 20. Bestandsjahr erreicht (und im günstigen Fall Investitionskosten samt Zinsen hereingespielt), soll das neue Universalmietrechtsgesetz greifen.
Das jetzige Gesetz hat sich über die Jahre sehr verästelt und verkompliziert. Unter anderem hat es zur Folge, dass es manchmal nur zum Teil zur Anwendung kommt. "Es ist komplett zerklüftet", sagt Becher. "Es gibt Häuser, in denen es fünf oder sechs Anwendungsbereiche gibt." Es ist nämlich ein Unterschied, wann ein Zubau oder Ausbau oder eine Sanierung stattgefunden hat, was überhaupt als Zubau gewertet wird und was nicht.
Auch private Investitionen in vermietbaren Wohnraum würden schlagartig uninteressant, zigtausende Arbeitsplätze in der Bau- und Immobilienbranche massiv gefährdet und der Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig geschädigt werden. Über 50% der Österreicher wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim. Durch eine künstliche Mietgrenze würde auch der Wert dieser Wohnräume -vorrangig in den Bundesländern -massiv sinken und damit große Teile des Ersparten der Menschen vernichtet werden.
Selbst der Mieterbund (ÖMB) hat in seiner gestrigen Aussendung festgestellt, dass künstliche Mietzinsdeckelungen kein geeignetes Mittel sind um leistbares Wohnen zu erreichen und lediglich Schwarzzahlungen nach sich ziehen.
Da sieht man wieder, wofür das Herz des Mieterbunds schlägt. Schwarzzahlungen .. gibt es nicht ein Gesetz? Wenn es eines gibt, warum wird es nicht angewendet?
Stark gestiegene Mieten sind naturgemäß ein Problem in Städten, vor allem in Graz und in Wien, die am stärksten wachsen. Der Nettozuzug in der Hauptstadt beträgt derzeit 25.000 Menschen pro Jahr. Für sie muss Wohnraum geschaffen werden. Verschärfend kommt hinzu, dass die Ansprüche an den Wohnraum über die Jahre auch gestiegen sind, sowohl an dessen Größe als auch an dessen Qualität. Auch das trug zur Verteuerung bei.
Positiv bewertet wird der Vorschlag den Errichtungszeitraum der Gebäude nicht mehr als Basis der Mietzinsberechnung herzunehmen. Pisecky: "Wer jedoch fordert, dass nur noch bei Eigenbedarf befristet vermieten werden darf, greift massiv in das Eigentumsrecht der Menschen ein. Niemand wird mehr in Immobilien investieren, wenn er fix an eine Miete gebunden ist, die die Kosten nicht deckt und außer einem Verkauf keinerlei Verfügungsmöglichkeiten übrig lässt. Wir fordern statt den ständigen Rufen nach staatlicher Zwangsmaßnahmen, dass die Politik endlich seriös darüber nachdenkt, wie man Anreize für Investitionen in neuen Wohnraum schaffen, mehr bedarfsgerechte geförderte Wohnungen errichten und nicht mehr zeitgemäße Mieterprivilegien wie z.B. Eintrittsrechte in Uraltmietverträge abändern kann. Denn es können nur mehr leistbaren Wohnungen geschaffen werden, wenn Vermieten interessant ist. Weitere staatliche Eingriffe zusätzlich zu den bereits überbordenden Mieterrechten sind der falsche Weg."


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen