. Nach über einem Jahrzehnt geltender und gelebter
Praxis ist das MieterInnenmitbestimmungsstatut nunmehr in wesentlichen Punkten
überarbeitet worden. Das neue Mitbestimmungsststoatut wurde gestern, Freitag,
im Wiener Gemeinderat beschlossen. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hob in diesem Zusammenhang die
konstruktive Zusammenarbeit der Hausverwaltung Wiener Wohnen und ihrer
MitarbeiterInnen mit den vielen ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen
hervor: "Ein Mitbestimmungsstatut in dieser Form ist europaweit einzigartig.
Die Stadt Wien als Vermieterin und Eigentümerin räumt ihren Bewohnerinnen und
Bewohnern umfassende Rechte der Mitbestimmung und Beteiligung ein. Mit der am
1. Jänner in Kraft tretenden Neufassung der geltenden
Mitbestimmungsmöglichkeiten, die in einem intensiven Überarbeitungsprozess
ausgearbeitet wurde, konnten wir weitere Verbesserungen und auch eine
Ausweitung erreichen. Das neue Mitbestimmungsstatut stellt ein verbindliches
und präzisiertes Regelwerk dar, das auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt
ist, und zudem weitreichende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten sowie
Entscheidungsfindungen, als auch eine bessere Kommunikation zwischen
Hausverwaltung und Bewohnern ermöglicht".
Obwohl in der Form ein Recht auf MieterInnenmitbestimmung in
Österreich in keinem Gesetz verankert ist, bietet die Stadt Wien -Wiener Wohnen
auf freiwilliger Basis diese verbindliche Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung
in städtischen Wohnhausanlagen. Im Jahr 1988 hat die Stadt Wien erstmals - als
einzige Weltstadt - die Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Mitverantwortung
der GemeindemieterInnen in einem Statut festgeschrieben. In den vergangenen
zwei Jahren wurden die geltenden Regelungen einem intensiven
Überarbeitungsprozess unterzogen. Gemeinsam mit einer ExpertInnengruppe sowie
VertreterInnen des Mieterbeirates wurde das Statut auf aktuelle Anforderungen
angepasst und teilweise neu ausformuliert. "Das neue Mitbestimmungsstatut
umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bewohnerinnen und
Bewohner und unterstützt den generationenübergreifenden
Interessensaustausch", so Stadtrat Michael
Ludwig. Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche
verstärkt und auch der Geltungsbereich ausgeweitet. Das neue
Mitbestimmungsstatut berücksichtigt verstärkt die Interessen aller
BewohnerInnen einer Wohnhausanlage.
"Mit der Überarbeitung des Statuts
werden auch geltende Regelungen an die heutigen Rahmenbedingungen und
Erfordernisse angepasst. Die Mitbestimmungsrechte wurden im Interesse aller
Beteiligten präzisiert und sind jetzt klar und verbindlich ausgeführt",
unterstreicht Josef Neumayer, Direktor von Wiener Wohnen.
Ein Auszug der wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
* Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre ausgeweitet. Im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Verbesserung
* Präzise Formulierungen tragen zur Rechtssicherheit und Klarheit bei * die Hausverwaltung Wiener Wohnen stellt sicher, dass die Wahl fristgerecht und begleitet durchgeführt wird
* die Rolle der MietervertreterInnen und deren Rechte und Pflichten sind klar definiert und beschrieben
* bestehende Kontrollrechte wurden beibehalten und in keiner Weise eingeschränkt
* Die Neuregelung der Wahlhandlung wird insbesondere auch Berufstätigen die Möglichkeit einer Teilnahme gegeben
* Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre ausgeweitet. Im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Verbesserung
* Präzise Formulierungen tragen zur Rechtssicherheit und Klarheit bei * die Hausverwaltung Wiener Wohnen stellt sicher, dass die Wahl fristgerecht und begleitet durchgeführt wird
* die Rolle der MietervertreterInnen und deren Rechte und Pflichten sind klar definiert und beschrieben
* bestehende Kontrollrechte wurden beibehalten und in keiner Weise eingeschränkt
* Die Neuregelung der Wahlhandlung wird insbesondere auch Berufstätigen die Möglichkeit einer Teilnahme gegeben
"Mit der Neufassung des Statuts
erfüllen wir das grundsätzliche Ziel, die Mitbestimmungsmöglichkeiten
verständlicher zu machen und durch eine für alle BewohnerInnengruppen
attraktive Beteiligungsmöglichkeit die Repräsentativität der Entscheidungen zu
erhöhen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt diese ein, sich für
eine positive Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen", erläutert
Ludwig, der sich bei allen Beteiligten, allen voran den ehrenamtlich tätigen
MietervertreterInnen sowie den MitarbeiterInnen von wohnpartner und Wiener
Wohnen für die konstruktive und auch sehr zeitintensive Zusammenarbeit bedankt.
Günter Rech, Vorsitzender der
Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte, der gemeinsam mit vielen Wiener
MietervertreterInnen an dem neuen Statut mitgewirkt hat, erklärt: "Ich
freue mich, dass wir nach vielen Monaten intensiver Arbeit gemeinsam ein
modernes und zeitgemäßes neues Statut festschreiben konnten. Es ist dies eine
klare und für ganz Wien einheitlich geltende Mitbestimmungsregelung, die eine
Erleichterung unserer gemeinsamen zukünftigen Arbeit im Sinne der Bewohnerinnen
und Bewohner der Wiener Gemeindebauten darstellt."
Abschließend betonen Stadtrat Michael
Ludwig und Wiener Wohnen-Direktor
Josef Neumayer, die wichtige Funktion der Wiener Mieterbeiräte: "Die
Mietervertreterinnen und Mietervertreter sind unverzichtbare Ansprechperson für
die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind eine wichtige erste Anlaufstelle bei
Anliegen und Problemen der verschiedensten Art und bilden außerdem eine
wichtige Kommunikationsschnittstelle gegenüber der Hausverwaltung Wiener
Wohnen. Wir wissen um die Leistungen der Mieterbeiräte, die ehrenamtlich
erbracht werden, und um ihren unschätzbaren Beitrag für ein harmonisches und
zufriedenes Wohnen in den städtischen Wohnhausanlagen. Das neue Mitbestimmungsstatut
soll die Arbeit der Mietervertreterinnen und Mietervertreter weiter
unterstützen und erleichtern und gemeinsam mit den neuen Möglichkeiten für die
Bewohnerinnen und Bewohner zu einer weiteren Steigerung der Wohn- und
Lebensqualität beitragen."
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