Es ist die Reform des Amtsgeheimnisses durch den
Ministerrat gegangen. Ab 2016 soll damit wie berichtet ein grundsätzliches
Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen
Unternehmen gelten und mehr Transparenz gewährleistet sein.
Wie nun die
"Wiener Zeitung" am Donnerstag erfahren hat, dürften Einwände der
Stadt Wien nicht in die Reform eingeflossen sein: In einer Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf hat die Stadt zwar betont, dass Wien mit seiner Open Government
Data Initiative den hohen Stellenwert von Transparenz gezeigt habe und bei
"der Zurverfügungstellung von Informationen schon heute eine
Vorreiterrolle" einnehme. Gleichzeitig wurde aber auch die Lockerung der
Amtsverschwiegenheit bei Unternehmungen im öffentlichen Bereich kritisiert:
"Es ist abzulehnen, dass der Anwendungsbereich auf Unternehmungen im
öffentlichen Eigentum erstreckt wurde, da der wirtschaftlichen Tätigkeit
solcher Unternehmungen - im Gegensatz zum Handeln einer Behörde gegenüber der
Bürgerin bzw. dem Bürger - kein Hoheitsverhältnis zugrunde liegt, diese
privatwirtschaftlich organisiert sind und überwiegend im freien Wettbewerb
stehen", heißt es in der Stellungnahme.
Gegen
"mutwillige Anfragen"
Außerdem solle nach "mutwilligen Anfragen" keine Informationspflicht bestehen, fordert die Stadt: "Im Grundsatzgesetz wäre im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung eine Bestimmung vorzusehen, wonach bei mutwilligen Anfragen keine Informationspflicht besteht, um diesbezügliche Mehrkosten (sowohl für den Bund als auch) für die übrigen Gebietskörperschaften zu vermeiden", heißt es weiter.
Außerdem solle nach "mutwilligen Anfragen" keine Informationspflicht bestehen, fordert die Stadt: "Im Grundsatzgesetz wäre im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung eine Bestimmung vorzusehen, wonach bei mutwilligen Anfragen keine Informationspflicht besteht, um diesbezügliche Mehrkosten (sowohl für den Bund als auch) für die übrigen Gebietskörperschaften zu vermeiden", heißt es weiter.
Wie nun aus der
Magistratsdirektion zu erfahren war, dürften beide Punkte im neuen Gesetz
geblieben sein. Selbstverständlich werde man das Gesetz "auf Punkt und
Beistrich" erfüllen, betont man. Allerdings wird befürchtet, dass das
Gesetz der Stadt Probleme bereiten könnte. "Denn die neue Regelung bringt
den öffentlichen Unternehmungen, die im Wettbewerb stehen, Nachteile, wenn sie
Informationen herausgeben müssen, die von der Konkurrenz gegen sie verwendet
werden können", erklärt ein Sprecher. Außerdem sei jede Beantwortung einer
Anfrage ein Aufwand, der sich auch finanziell niederschlagen würde. Auch das
sei ein Wettbewerbsnachteil, der sich wiederum negativ auf die Kunden auswirken
würde.
"Könnte
alles lahmlegen"
Auch auf die "mutwilligen Anfragen" sei der Gesetzgeber nicht eingegangen. "Da geht es aber nicht darum, dass man sich unangenehmen Fragen entziehen will. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten kann ich mit einem Tastendruck jede Organisation lahmlegen", meint der Sprecher. Befürchtet wird etwa, dass eine einzige Person jeden Tag von 20.000 Usern im Magistrat einen detaillierten Tätigkeitsbericht anfordert. "So ein Mail kann ich in 30 Sekunden netto verschicken und damit großen Schaden anrichten, vor allem wenn ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, jede Anfrage zu beantworten."
Auch auf die "mutwilligen Anfragen" sei der Gesetzgeber nicht eingegangen. "Da geht es aber nicht darum, dass man sich unangenehmen Fragen entziehen will. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten kann ich mit einem Tastendruck jede Organisation lahmlegen", meint der Sprecher. Befürchtet wird etwa, dass eine einzige Person jeden Tag von 20.000 Usern im Magistrat einen detaillierten Tätigkeitsbericht anfordert. "So ein Mail kann ich in 30 Sekunden netto verschicken und damit großen Schaden anrichten, vor allem wenn ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, jede Anfrage zu beantworten."
Hier sollte man im
Interesse der Steuerzahler noch Modifikationen vornehmen, betont der Sprecher.
Es handle sich bei dem gegenwärtigen Beschluss aber ohnehin um ein
Bundesverfassungsgesetz, auf das noch detailliertere Grundsatzgesetze und
Ausführungsgesetze folgen werden.
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