Sonntag, 9. Februar 2014

StR Ludwig: Gemeindebauten vom ersten Schnee befreit - eine enorme Leistung unseren StR Ludwigs

StR Ludwig: Gemeindebauten vom ersten Schnee befreit

Rund 1.700 HausbesorgerInnen, 270 MitarbeiterInnen der Haus- & Außenbetreuung sowie zusätzliche Fachfirmen sind bereits im Winterdiensteinsatz.


Man darf es ruhig glauben. StR Ludwig hat es wieder einmal geschafft! Er hat die Gehsteige  vom  dem ersten Schnee räumen lassen. Da kann er wirklich stolz darauf sein. Während er in Wärme sitzt, räumen sein Parteigenossen den ersten Schnee weg. Was für eine Leistung.

 Knapp 3 Millionen Quadratmeter befestigter Fläche in
den Gemeindebauten werden seit den ersten Schneefällen der Saison
gestern Nachmittag von Schnee und Glatteis befreit. Rund 1.700
HausbesorgerInnen, beinahe 300 MitarbeiterInnen der Haus- &
Außenbetreuung und zusätzlich eigens beauftragte und konzessionierte
Fachfirmen, die über die Haus- und Außenbetreuung koordiniert werden,
sind dafür im Einsatz. 

"Durch ihren Einsatz sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Wiener Wohnen, der Haus- & Außenbetreuung, sowie von Fachfirmen
für Sicherheit in den Wohnhausanlagen. Wenn die Menschen in der Früh
ihre Wohnung verlassen, sind die Gehwege in den Anlagen bereits
geräumt", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. ****

1.700 HausbesorgerInnen sorgen für geräumte und betreute
Gehwege

Insgesamt rund 1.700 Hausbesorgerinnen und Hausbesorger sind heute
noch in den Wiener Gemeindebauten für die Betreuung der
Wohnhausanlagen zuständig. 1,48 Millionen Quadratmeter an befestigten
Flächen - das entspricht der Größe des Bezirks Mariahilf - werden von
Schnee und Glätte befreit. Unterstützt werden die Hausbesorgerinnen
und Hausbesorger von rund 2.500 maschinellen Geräten, wie Traktoren,
Schneeräumgeräten und Streuwägen.
"Oftmals sind die Hausbesorgerinnen und Hausbesorger bereits ab 3
Uhr in der Früh im Einsatz, um - wie vorgeschrieben - die Gehwege bis
6 Uhr zu räumen", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat.

Bis zu 270 MitarbeiterInnen der Haus- & Außenbetreuung im
Einsatz

In jenen Wohnhausanlagen, in denen es - bedingt durch die
Abschaffung des Hausbesorgergesetztes im Jahr 2000 - keine Betreuung
durch Hausbesorgerinnen und Hausbesorger gibt, ist die Wiener Wohnen
Haus- & Außenbetreuung für die Schneeräumung verantwortlich. Bis zu
270 MitarbeiterInnen der Haus- und Außenbetreuung sind bei Bedarf im
Einsatz, gemeinsam mit beauftragten und konzessionierten Fachfirmen,
die ebenfalls von der Haus- & Außenbetreuung koordiniert werden. 

Software für raschere Behebung von potentiellen Gefahren

Koordiniert wird der gesamte Winterdienst von einer hochmodernen
Einsatzleitzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier steht den
MitarbeiterInnen eine speziell entwickelte und hochmoderne
Computersoftware zur Verfügung. Mithilfe dieses Einsatzleitsystems
werden die aktuellen meteorologischen Prognosen und Vorschaudaten
beobachtet und Messwerte kontrolliert sowie auf dieser Datenbasis die
jeweiligen Einsätze koordiniert und die Einsatzkräfte frühzeitig
alarmiert. Durch eine Erweiterung der bestehenden Software, die seit
dieser Wintersaison im Einsatz ist, werden Meldungen von Mieterinnen
und Mietern vollautomatisch und augenblicklich an die verantwortliche
Person im Unternehmen oder den Fachfirmen weiterleitet. So können
potentielle Gefahren noch rascher behoben werden.
Auch die MitarbeiterInnen der Haus- und Außenbetreuung und die
konzessionierten Fachfirmen greifen auf die die Unterstützung durch
Wintertraktoren, Einachsschlepper und Handstreuwagen zurück.
Zusätzlich stehen den Teams auch drei Servicebusse für notwendige
Reparaturen zur Verfügung. 

Gesetzliche Winterdienstverpflichtung und Haftungsregelungen

Gesetzlich sind der Winterdienst und die Verpflichtung zur
Schneeräumung sowie die Sicherung von Gehwegen in Wohnhäusern und im
Gebäudebereich klar geregelt. In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr
müssen die öffentliche Gehwege von Schnee geräumt sein und bei
Glatteis bestreut werden. Dabei müssen zwei Drittel des Gehweges,
jedenfalls aber mindestens 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein.
Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Hauseigentümer bzw. die von
ihnen beauftragten Unternehmen oder Personen. Auch die Haftungsfragen
bei Unfällen sind klar geregelt. Wurde nicht oder nicht ausreichend
geräumt bzw. der verpflichtenden Sicherung der Gehwege bei Eisbildung
nicht nachgekommen, haften bei Schäden die jeweiligen Hauseigentümer
bzw. die von ihnen beauftragten Hausbesorger oder Firmen. (Schluss)
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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS
OTS0035 2014-01-27 10:00 271000 Jän 14 NRK0003 0574


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