Befristete Altbau-Mietwohnungen sind um mehr als drei Viertel teurer als erlaubt: Das zeigt eine AK Auswertung von 150 Inseraten von befristeten Wiener Altbauwohnungen. „Das ist ein Mietennepp. Die enormen Aufschläge zum Mietzins sind unfassbar“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Ich verlange, dass die Regierung sofort das Wohnthema anpackt. Die Mieten müssen klar begrenzt und die Befristungen abgeschafft werden.“ Die AK bietet einen neuen Service an: Mietzins-Check für befristete Altbau-Mietverträge.
150 Inserate
untersucht
Die AK hat 150 Immobilien-Inserate von
befristeten Altbau-Mietwohnungen ausgewertet. Derzeit macht der gesetzliche
Richtwert in Wien für eine durchschnittliche Altbauwohnung 5,16 Euro pro
Quadratmeter aus. Anhand der Lage und der in den Inseraten genannten Merkmale,
etwa, ob es einen Lift gibt oder in welchem Stockwerk die Wohnung liegt, wurden
die zulässigen Ab- und Zuschläge berücksichtigt. Dann wurde der
gesetzlich vorgesehene Abschlag für befristete Mietverträge von 25 Prozent abgezogen.
Auf dieser Basis wurde ein zulässiger Hauptmietzins ermittelt.
Wie viel MieterInnen zu viel zahlen
Was die
VermieterInnen draufschlagen – was die MieterInnen zu viel zahlen (für eine
Durchschnitts-Altbauwohnung von rund 73 Quadratmeter) – im Schnitt 78 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!
Wie viel
MieterInnen zu viel zahlen
|
|
zulässiger Hauptmietzins*) pro m²
|
4,84 Euro
|
Hauptmietzins pro m² laut Inserate
|
8,61 Euro
|
Differenz pro m²
|
3,77 Euro
|
Überhöhte Netto-Miete pro Monat
|
275,00 Euro**)
|
Überhöhte Netto-Miete pro Jahr
|
3.300,00 Euro**)
|
*) Richtwert
inklusive Zu- und Abschläge
**) gerundet
**) gerundet
Zwei Monate Arbeit
für zu hohe Zuschläge
„Ein Durchschnitts-Arbeitnehmer arbeitet gute
zwei Monate im Jahr nur für das, was der Vermieter zu viel einstreift“, sagt
Kaske. Nicht zu vergessen: MieterInnen müssen auf den unrechtmäßig überhöhten
Mietzins auch noch Umsatzsteuer zahlen. Dadurch kommen noch einmal rund 28 Euro
im Monat und rund 330 im Jahr dazu!
Wohnen muss billiger werden - Unsere
Forderungen
·
Mieten senken:
Der Justizminister muss nur eine Regelung im Mietrechtsgesetz für die privaten Altbaumieten einfügen, wonach die Höhe des Hauptmietzinse in Summe nicht mehr ergeben darf als den Richtwert plus 20 Prozent. „Das würde zehntausenden Wohnungssuchenden sofort helfen, vor allem den jungen.“
Der Justizminister muss nur eine Regelung im Mietrechtsgesetz für die privaten Altbaumieten einfügen, wonach die Höhe des Hauptmietzinse in Summe nicht mehr ergeben darf als den Richtwert plus 20 Prozent. „Das würde zehntausenden Wohnungssuchenden sofort helfen, vor allem den jungen.“
·
Weg mit den Befristungen:
Sie sollen nur zulässig sein, wenn es einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa Eigenbedarf des Vermieters – darüber kann man reden.
Sie sollen nur zulässig sein, wenn es einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa Eigenbedarf des Vermieters – darüber kann man reden.
Die AK weiß einfach alles,
wenn man sie aber fragt oder um Hilfe bittet, dann gibt es keine Antwort oder
nur eine zynische.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen