Dienstag, 11. Februar 2014

Abzocke bei Altbau-Mietwohnungen

Befristete Altbau-Mietwohnungen sind um mehr als drei Viertel teurer als erlaubt: Das zeigt eine AK Auswertung von 150 Inseraten von befristeten Wiener Altbauwohnungen. „Das ist ein Mietennepp. Die enormen Aufschläge zum Mietzins sind unfassbar“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Ich verlange, dass die Regierung sofort das Wohnthema anpackt. Die Mieten müssen klar begrenzt und die Befristungen abgeschafft werden.“ Die AK bietet einen neuen Service an: Mietzins-Check für befristete Altbau-Mietverträge. 

150 Inserate untersucht

Die AK hat 150 Immobilien-Inserate von befristeten Altbau-Mietwohnungen ausgewertet. Derzeit macht der gesetzliche Richtwert in Wien für eine durchschnittliche Altbauwohnung 5,16 Euro pro Quadratmeter aus. Anhand der Lage und der in den Inseraten genannten Merkmale, etwa, ob es einen Lift gibt oder in welchem Stockwerk die Wohnung liegt, wurden die zulässigen Ab- und  Zuschläge berücksichtigt. Dann wurde der gesetzlich vorgesehene Abschlag für befristete Mietverträge von 25 Prozent abgezogen. Auf dieser Basis wurde ein zulässiger Hauptmietzins ermittelt.

Wie viel MieterInnen zu viel zahlen

Was die VermieterInnen draufschlagen – was die MieterInnen zu viel zahlen (für eine Durchschnitts-Altbauwohnung von rund 73 Quadratmeter) – im Schnitt 78 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!
Wie viel MieterInnen zu viel zahlen
zulässiger Hauptmietzins*) pro m² 
4,84 Euro 
Hauptmietzins pro m² laut Inserate 
8,61 Euro
Differenz pro m² 
3,77 Euro
Überhöhte Netto-Miete pro Monat
275,00 Euro**)
Überhöhte Netto-Miete pro Jahr
3.300,00 Euro**)
*) Richtwert inklusive Zu- und Abschläge 
**) gerundet

Zwei Monate Arbeit für zu hohe Zuschläge

„Ein Durchschnitts-Arbeitnehmer arbeitet gute zwei Monate im Jahr nur für das, was der Vermieter zu viel einstreift“, sagt Kaske. Nicht zu vergessen: MieterInnen müssen auf den unrechtmäßig überhöhten Mietzins auch noch Umsatzsteuer zahlen. Dadurch kommen noch einmal rund 28 Euro im Monat und rund 330 im Jahr dazu!  

Wohnen muss billiger werden - Unsere Forderungen

·                        Mieten senken: 
Der Justizminister muss nur eine Regelung im Mietrechtsgesetz für die privaten Altbaumieten einfügen, wonach die Höhe des Hauptmietzinse in Summe nicht mehr ergeben darf als den Richtwert plus 20 Prozent. „Das würde zehntausenden Wohnungssuchenden sofort helfen, vor allem den jungen.“
·                        Weg mit den Befristungen: 
Sie sollen nur zulässig sein, wenn es einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa Eigenbedarf des Vermieters – darüber kann man reden.


Die AK weiß einfach alles, wenn man sie aber fragt oder um Hilfe bittet, dann gibt es keine Antwort oder nur eine zynische. 

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