Gericht: 200-Mio.-Auftrag war Bagatelle
Eine Bagatelle - was sonst!
da sieht man wieder wie die Justiz funktioniert.
Eine knapp 200 Mio. Euro schwere Auftragsvergabe von Wiener
Wohnen für drei Jahre bleibt kartellrechtlich ungeprüft, obwohl ein starker
Verdacht auf Absprachen unter den erfolgreichen Bietern bestand. Das hat der
Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt.
Der OGH bestätigte mit seinem Entscheid den Beschluss des
Wiener Oberlandesgerichts (OLG), wonach die mutmaßlichen Absprachen unterhalb
der Bagatellgrenze gelegen seien. Es gibt daher keine Geldstrafe, berichtete
die „Presse“. Der OGH hat damit gegen die Anträge von Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) und Bundeskartellanwalt entschieden.
Heute wären derartige Absprachen anders zu beurteilen. Seit
März 2013 sind nämlich sogenannte Hardcore-Kartelle auch unterhalb der
Bagatellgrenze verboten - etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten
nach Gebieten, schreibt die Zeitung in ihrer Montag-Ausgabe.
Wettbewerbshüter sahen verbotene Absprachen
Wiener Wohnen hat 2007 Gas-, Wasser- und
Heizungsinstallationsarbeiten für Wohnhausanlagen der Stadt Wien ausgeschrieben.
Diese wurden in 48 Gebietseinheiten unterteilt. Für 45 davon erhielten jeweils
eigens gegründete Arbeitsgemeinschaften den Zuschlag.
25 Arbeitsgemeinschaften traten sogar als alleinige Bieter
auf. Nur in drei Gebietseinheiten kamen Einzelbieter zum Zug, und nur drei
Unternehmer sollen Angebote gelegt haben, ohne erfolgreich zu sein. Den
Wettbewerbshütern sah das nach verbotenen Absprachen und eingeschränktem
Wettbewerb aus - mit dem Ziel, höhere Preise zu lukrieren. Sie beantragten
Geldstrafen gegen die beteiligten Unternehmen.
Obwohl das Gesamtvolumen 198 Mio. Euro betrug, blieb die
Ausschreibung unter der Bagatellgrenze. Diese nahm Kartelle vom Verbot aus,
deren Teilnehmer gemeinsam bestimmte Marktanteile nicht überschritten. Strittig
war lediglich, wie der relevante Markt abzugrenzen war - ob die
Vergleichsgruppen die vielen Installateure waren, die innerhalb einer
Autostunde im Zentrum Wiens sein konnten, oder nur die wenigen, die sich
konkret für die Ausschreibung interessierten. In letzterem Fall wäre die
Bagatellgrenze rasch überschritten gewesen, bei Variante eins längst nicht.
Betrugsermittlungen gegen Handwerker laufen weiter
Indes laufen in einer anderen Affäre rund um
Wiener-Wohnen-Aufträge noch immer strafrechtliche Ermittlungen. „Es geht um
Betrugsvorwürfe gegen Unternehmen, die Leistungen für Wiener Wohnen erbracht
haben“, so Erich Mayer, Sprecher der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), am Montag zur APA. Konkret drehten sich
die Ermittlungen um Anstreicher-, Maler- und Bodenlegerarbeiten. Der zuständige
Staatsanwalt warte noch auf den Abschlussbericht der Polizei.
Die Affäre war im Vorjahr aufgeflogen. Ein großer Wiener
Handwerksbetrieb und Subfirmen sollen der Stadt Wien bei der Instandhaltung und
Sanierung von Gemeindewohnungen nicht erbrachte Leistungen verrechnet haben und
so Wiener Wohnen respektive die Steuerzahler um mehrere Millionen Euro gebracht
haben. Als Konsequenz ließ Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) 25 Wohnungen
komplett auseinandernehmen, um zu prüfen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß
durchgeführt wurden - mehr dazu in Handwerker prellten Wiener Wohnen.
Ergebnis: Im Schnitt soll der verdächtige Betrieb um fast
ein Viertel zu viel verlangt haben. Wiener Wohnen schaltete die
Staatsanwaltschaft sowie die interne Revision ein. Der verdächtige Unternehmer
selbst wiederum hatte im Herbst 2013 laut „Presse“ Vorwürfe gegen Wiener Wohnen
erhoben, er kritisierte Mängel bei Ausschreibungen, Rechnungsprüfung und
Qualitätsmanagement.
Links:
„Presse“-Artikel
OGH
Wiener Wohnen
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