Die geplante ELGA Verordnung weist aus der Sicht der ARGE DATEN gravierende
Mängel auf und ist auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Mit der
Einrichtung der Ombudsstelle sollen laut Verordnung die Länder betraut werden,
laut Gesetz wäre die Aufgabe aber Bundessache. Die Aufgaben der Ombudsstelle
sollen durch Patientenanwälte übernommen werden, mit unterschiedlichen
Zugriffsrechten. In der vorgelegten Form könnte der Entwurf dem Handel mit
Patientendaten Tür und Tor öffnen, Interessenskonflikte wären vorprogrammiert
und die Sicherheit der Patientendaten wäre schwer gefährdet.
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