Montag, 30. Dezember 2013

Leistbares Wohnen: Zweckbindung der Wohnbauförderung notwendig

Leistbares Wohnen: Zweckbindung der Wohnbauförderung notwendig




Utl.: GBH an Landeshauptleute: Versprechen zu leistbaren Wohnen dürfen keine Worthülsen bleiben

Wien (OTS/ÖGB) - Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) unterstützt den Vorschlag von Ministerin Doris Bures, Wohnbaugelder wieder zweckzubinden. Vor der Nationalratswahl haben sich auch alle Parteien und Landeshauptleute dafür ausgesprochen. Wie ernsthaft die Länder dazu stehen, wird sich beim Finanzausgleich zeigen. ++++ Seit 2008 fordern die Bausozialpartner die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbaugelder. Es gibt viele Beispiele, bei denen die Länder diese Gelder nicht für leistbares Wohnen eingesetzt haben. Milliarden dieser Gelder wurden am internationalen Finanzmarkt verspekuliert sowie als Rückflüsse aus Landeswohnbaudarlehen an Banken verkauft. Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender "Es reicht! Ich bin enttäuscht von Landeshauptmann Pühringer, der nach der Nationalratswahl eine Zweckbindung wieder ablehnt. Die 1,78 Milliarden Euro sind Geldern vom Bund und Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu leistbaren Wohnen. Mit Sanierungen von Landesbudgets und sonstigen █Trantscherlg'schichten█ mit diesen Geldern muss endlich Schluss sein. Die Wiedereinführung der Zweckbindung ist im Koalitionspapier vereinbart und ein Gebot der Stunde. Das müssen auch die Länder akzeptieren!" Auch die mediale Botschaft von Pühringer, keine Diktate vom Bund zu akzeptieren und dass die Länder wissen, was ihre Aufgaben und Pflichten sind und er einer Zweckbindung nur zustimme, wenn es dafür vom Bund eine Entschädigung gibt, zeigt einmal mehr, wie unverantwortlich Pühringer mit dem Thema "Leistbares Wohnen" umgeht, ärgert sich Muchitsch über ein Interview von Pühringer aus einer Tageszeitung. Muchitsch abschließend: "Wenn die Länder immer wieder behaupten, die Wohnbaugelder für leistbares Wohnen einzusetzen, dann kann einer Zweckbindung dieser Bundeswohnbaugelder im Zuge des nächsten Finanzausgleichs nichts im Wege stehen. Außerdem: Was vor der Wahl gilt, muss für die Landeshauptleute auch noch nach der Wahl seine Gültigkeit haben!" 

~ Rückfragehinweis: GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch, 0664 614 55 42, GBH-Presse, Thomas Trabi, M.A., 
presse@gbh.at, 0664 614 55 17, www.bau-holz.at ~ 

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OTS0071 2013-12-30/12:02 

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