Umgehungsverträge bei der Stadt Wien?
Mit den
Umgehungsvertägen versuchen die Arbeitgeber das Arbeitsrecht, den jeweiligen
Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen zu umgehen. Auch die Stadt Wien
soll von dieser Praxis Gebrauch gemacht haben. Vier Abfallberaterinnen bei der
MA 48 klagten daher die Stadt und bekamen Recht.
Eine der Beraterinnen
schilderte gegenüber dem Ö1-Morgenjournal ihren Fall. Sie fand ihre Arbeit als
Abfallberaterin immer spannend. Dabei beantwortete sie Fragen per Mail und
Telefon, hielt Vorträge über Abfallvermeidung in Kindergärten und Schulen und
führte Interessierte durch die Müllverbrennungsanlage Wien, alles auf
Werkvertragsbasis. „Es war kein Werkvertrag. Wir hatten fixe Dienstzeiten, wir
waren weisungsgebunden, wir hatten Dienstkleidung, wir hatten Ausweise von der
MA48 und Visitenkarten", sagt die Beraterin, die anonym bleiben will.
Kein Urlaub, kein
Krankenstand, keine Sicherheit
Im Gegensatz zu den
angestellten Kollegen hatten die Abfallberaterinnen weder Anspruch auf
bezahlten Urlaub, noch Krankenstand, von 13. und 14. Gehalt ganz zu schweigen.
Auch viele arbeitsrechtliche Bestimmungen galten nicht. „Ich habe immer
gedacht, es liegt an mir, weil ich nicht nein sagen kann und manchmal 60 bis 70
Stunden in der Woche arbeite. Wenn man einmal nein sagt, hat man das Gefühl,
dass man verliert und das nächste Mal nicht mehr gefragt wird. Man ist dann
finanziell abgeschnitten und fällt zurück.“
Nach dem Verfahren
werden die vier ehemaligen Abfallberaterinnen zwar angestellt, aber nicht ihrer
Qualifikation als Akademikerinnen entsprechend. Eine der Betroffenen fühlt sich
aufgrund der Klage strafversetzt. „So wie man mir meine Arbeit beschrieben hat,
muss ich händisch ausgefüllte Formulare in den Computer eingeben und dann
ausdrucken.“ Sie werde diese Arbeit nicht lange machen, sagt sie. „Es sind noch
weitere Verfahren anhängig. Bei mir wird es wahrscheinlich auch eine Klage
wegen der Tätigkeit sein.“
Im Büro von Stadträtin
Ulrike Sima (SPÖ) will man nichts davon wissen, dass man als Abfallberaterin
ein Studium braucht. Die ehemaligen Abfallberaterinnen seien der Qualifikation
ihrer früheren Tätigkeit entsprechend eingestuft worden. Die Abfallberaterin
tritt am Montag ihren Dienst an. Im Gehaltsschema sei sie als Akademikerin
nicht einmal auf Maturaniveau eingestuft, sagt sie. Und das nach acht Jahren
Dienst bei der Stadt.
(ORF, 4.11.2013)
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