Dienstag, 12. November 2013

Stadtpark: Anwalt geht gegen Obdachlosen-Vertreibung vor

Stadtpark: Anwalt geht gegen Obdachlosen-Vertreibung vor
Mitte Oktober wurden 20 Obdachlose von der Polizei aus dem Wiener Park vertrieben.
  (DiePresse.com)
Die Vertreibung von Obdachlosen aus dem Wiener Stadtpark durch die Polizei hat ein juristisches Nachspiel. Der Wiener Anwalt Gabriel Lansky hat im Auftrag dreier Obdachloser gegen die Polizei und die Stadt Wien eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht. Die Aktion sei "überzogen, nicht maßhaltend und menschenrechtswidrig" gewesen, sagt Lansky im Ö1-Frühjournal.

Der Anwalt beanstandet vor allem, dass die Habseligkeiten von drei Betroffenen einfach entsorgt worden seien - darunter sei auch ein Fotoapparat gewesen. Die Polizei betont, die Essensreste, den Müll und die Planen zuvor auf Wertsachen durchsucht zu haben. Ist die Beschwerde erfolgreich, hätten die drei Obdachlosen Anspruch auf Schadenersatz, sagt Lansky.

Mitte Oktober wurden 20 Obdachlose von der Polizei aus dem Stadtpark vertrieben, die dort seit mehreren Monaten auf Parkbänken ihr provisorisches Nachtquartier aufgeschlagen hatten und bis zu dreimal pro Woche von Nachtstreetworkern der Caritas betreut wurden. Die Exekutive ist nach Beschwerden von Anrainern eingeschritten. Grundlage der Aktion war die Wiener Campierverordnung, die selbst das Auflegen von Schlafsäcken verbietet. Lansky überlegt, diese Campierverordnung beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen