Dienstag, 4. November 2014

Wiener Wohnen und die Rechtsform

Die Unternehmung gliedert sich in eine Dienststelle im Sinne der Geschäftsordnung des Magistrats – die Direktion von Wiener Wohnen – und in neun Teildienststellen als Serviceeinrichtungen – die so genannten „Kundendienstzentren“. ...
Im Gemeinderat vom 29. April 1999, Pr.Z. 58/99-GIF, wurde beschlossen, dass der Verwaltungszweig Stadt Wien – Wiener Wohnen ab 1. Jänner 2000 als Unternehmung im Sinne des § 71 der geltenden Fassung der Wiener Stadtverfassung (WStV) geführt wird. 
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die seinerzeitige Zuerkennung der Betriebseigenschaft an den Verwaltungszweig Stadt Wien – Wiener Wohnen mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1999 aufgehoben.
Die näheren Bestimmungen über das Maß der Selbstständigkeit der Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen enthält das vom Gemeinderat am 29. April 1999, Pr.Z. 58/99-GIF, gemäß § 71 der WStV beschlossene und im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20 vom 20. Mai 1999 kundgemachte Statut für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen. Die für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen erforderlichen Sonderbestimmungen zur Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien wurden durch den Bürgermeister gemäß § 91 Abs. 4 der WStV mit Entschließung vom 4. Juni 1999 auf Grund der Genehmigung des Gemeinderates vom 2. Juni 1999, Pr.Z. 57/99-GIF, verfügt und im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 24 vom 17. Juni 1999 kundgemacht.
Das Statut für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen und die Sonderbestimmungen zur Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen traten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Im diesem Statut verpflichtet sich Wiener Wohnen zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und zur Einhaltung der unternehmensrechtlichen Gliederungsvorschriften gem. § 224 und § 231 UGB.

Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen ist nicht im Firmenbuch eingetragen.
Die Unternehmung ist somit Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, ist jedoch aufgrund der Ausnahmebestimmung des 
§ 189 Abs. 3 UGB nicht verpflichtet, die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden. Die Unternehmung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen wird vom übrigen Vermögen der Gemeinde gesondert verwaltet.

Wien immer tiefer im Minus

Wien tiefer denn je im Minus: 2015 Loch von fünf Milliarden

Am Montag hatte Finanzstadträtin Renate Brauner (SP) angekündigt, dass 2015 der Schuldenstand der Bundeshauptstadt die Fünf-Milliarden-Euro-Marke überschreiten werde.
"Dass die Schulden der Stadt auf fünf Milliarden Euro steigen, war nur ein Teilgeständnis von Rot-Grün", legt Wiens NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger noch weitere beunruhigende Zahlen auf den Tisch. 
Die Wiener Neos unter Beate Meinl-Reisinger haben nachgerechnet. Sie werfen Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SP) vor, die Außenstände der ausgegliederten Unternehmen wie Wiener Wohnen und Stadtwerke auszublenden. Allein deren Minus liege bei 5,4 Milliarden Euro. Zählt man die Summe zu den offiziell genannten fünf Milliarden Euro dazu, betrage das Minus der Bundeshauptstadt bereits mehr als zehn Milliarden Euro.
Wie jetzt von der SPÖ-Finanzstadträtin eingestanden werden musste, haben sich Wiens Schulden allein seit 2007 mehr als verdreifacht. Der Rechnungshof kritisiert dazu in einem Rohbericht, dass eine "Konsolidierungsstrategie mit konkreten haushaltspolitischen Zielsetzungen nicht vorliegt" (aus GZ 004.040/003-3A1/14).
Brauner verhehlte nicht, dass die Stadt auch im kommenden Jahr neue Schulden in Höhe von 221 Millionen Euro machen wird. Sie verteidigte das mit Investitionen, die Wien im Infrastruktur-, Spitals- und Bildungsbereich plant. So habe die Stadt durch den Bau eines neuen Krankenhauses im Norden Wiens und den beitragsfreien Kindergarten hohe Ausgaben zu stemmen.
Unter Druck gerät Wien durch den Stabilitätspakt, der 2016 ein Nulldefizit vorsieht. Brauner hofft allerdings, dass die Maastricht-Kriterien gelockert werden.
Nicht nur die Neos, auch ÖVP und FPÖ üben heftige Kritik am Wiener Budget. "Leider hat es sich zur Wiener Stadtregierung noch nicht durchgesprochen, dass man Investitionen auch ohne neue Schulden machen kann. Dazu bräuchte es aber echte, tiefgreifende Reformen in der Verwaltung dieser Stadt", ärgert sich Wiens VP-Klubchef Fritz Aichinger. Die FPÖ fordert von allen Bundesländern eine höhere Budgetdisziplin ein.
Denn laut NEOS hätten diese von der Stadt kontrollierten Unternehmen folgende Defizit-Zahlen (Daten gesammelt aus den aktuellsten Geschäftsberichten):
Wiener Wohnen: ein Minus von 2,86 Milliarden Euro
Wien Kanal: 84 Millionen Euro
Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV): 366 Millionen Euro
Wien Holding GmbH: 422 Millionen Euro
Wiener Stadtwerke: 1,46 Milliarden Euro
Wirtschaftsagentur Wien: 167 Millionen Euro
Diese Außenstände summieren sich auf weitere 5,4 Milliarden - also zusammen mit den nun offiziell bekannt gegebenen Budgetzahlen hat Wien bereits einen Schock-Schuldenstand von mehr als zehn Milliarden Euro erreicht.

Die Pro-Kopf-Verschuldung liege demnach auch nicht mehr bei 2.662 Euro, sondern bereits über 5.850 Euro.

Montag, 3. November 2014

Finanzkrise in Wien

Die Finanzkrise, die Sparpolitik in Europa, die falschen Prognosen der Wirtschaftsforscher, der Bevölkerungsboom: Für SP-Finanzstadträtin Renate Brauner gibt es viele "Schuldige", wenn sie die steigenden Schulden der Bundeshauptstadt rechtfertigen muss. Mit über fünf Milliarden Euro steht Wien in der Kreide. Damit bestätigt sich auch ein Rechnungshofbericht.
Auch 2015 wird Wien mehr ausgeben als einnehmen - für Brauner eine Notwendigkeit, um "nachhaltige Investitionen" zu sichern. 12,52 Milliarden Euro Einnahmen stehen 12,74 Milliarden Ausgaben gegenüber. Das ist ein Minus von 220 Millionen Euro für 2015. Das Defizit wird zwar kleiner, der Schuldenberg wächst aber weiter - auf über fünf Milliarden Euro.
Teurer als 2014 kommen die Stadt vor allem die Ressorts Gesundheit, dessen Budget durch den Bau des KH Nord von 3,49 auf 3,64 Mrd. Euro steigt, und Bildung, wo beispielsweise der beitragsfreie Kindergarten mit 700 Mio. Euro zu Buche schlägt.
Mit Ende 2014 wird die Stadt einen voraussichtlichen Schuldenstand von 4,88 Mrd. Euro und damit um 244 Mio. Euro mehr als noch Ende 2013 haben. Allerdings sei die Pro-Kopf-Verschuldung der Hauptstadt mit 2.662 Euro pro Wiener vergleichsweise gering, meinte die Finanzchefin.
Wohin fließt das Geld? Deutlich mehr erhält der Bereich Gesundheit und Soziales (3,64 Milliarden). Gründe: sehr viele Arbeitslose, der Umbau des Spitals- und Geriatriewesens, mehr Unterstützung für die Ärmsten. Allein der Fonds Soziales Wien bekommt 928 Millionen. Dieser finanziert damit auch umstrittene Drogenprojekte.
Auch die wachsende Stadt stelle das Budget vor Herausforderungen: Mehr Wiener bräuchten auch mehr U-Bahnen, Schule und Spitäler, um die Lebensqualität zu erhalten, so Brauner. Diesen Investitionen stehe aber immer der „Hemmschuh“ Stabilitätspakt im Weg. Erneut forderte die Finanzchefin, in Zukunft nachhaltige Investitionen aus den strengen Maastricht-Kriterien ausnehmen oder zumindest über längere Zeit abschreiben zu dürfen. Berechnet man die Neuverschuldung nach dem Maastricht-Saldo, beträgt diese im kommenden Jahr 298,14 Mio. Euro.
Zum ersten Mal ortete die Finanzstadträtin Bewegung auf europäischer Ebene: „Ich bin sehr optimistisch, dass die neue Kommission hier zu Änderungen bereit ist. Ich hoffe, schon in Jahresfrist.“ Für Wien würde etwa schon die Ausnahme der Investitionen in U-Bahnausbau und Krankenhaus Nord eine deutliche Annäherung an das für 2016 vorgeschriebene ausgeglichene Budget bedeuten, rechnete Brauner vor. Sollte sich der Stabilitätspakt bis 2016 nicht flexibler gestalten, werde man auf die Kooperation mit privaten Partnern setzen.
Weil Wien stark wächst, braucht es Wohnungen. 641 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung vorgesehen. Dazu kommen hohe Ausgaben für Kindergärten, Schulen und Verkehrsmaßnahmen (Öffi-Ausbau).
Das Kulturbudget wird um sieben Millionen Euro auf 246,8 Millionen aufgestockt. Der Personalstand im Magistrat inklusive Wiener Wohnen, Krankenanstaltenverbund und Wien Kanal bleibt mit 59.100 Stellen nahezu unverändert.
Brauner bestätigt mit ihrer düsteren Prognose jenen Rohbericht des Rechnungshofs, welcher der "Krone" im September zugespielt wurde. Damals mahnten die Prüfer des RH besonders die unvollständige Darstellung der Bankverbindlichkeiten städtischer Unternehmen ein.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Verwaltung der 34 direkten Beteiligungen der Stadt an Unternehmen ist auf 13 Magistratsabteilungen und die Wien Holding aufgeteilt. Dazu komme, dass "sämtliche 144 Unternehmensbeteiligungen der Stadt anteilige Verbindlichkeiten von insgesamt 3,11 Milliarden Euro ausweisen".

Wohnen wird immer teurer

Die Arbeiterkammer (AK) stemmt sich gegen zu hohe Mieten und befristete Mietverträge. Sie fordert eine klare Begrenzung für privat vermietete Altbauwohnungen und die Abschaffung von Befristungen. Diese sollten nur bei einem sachlich gerechtfertigten Grund, wie etwa Eigenbedarf des Vermieters, zulässig sein. "Der Mietennepp gehört abgestellt", forderte AK-Präsident Rudi Kaske am Montag.
Für junge Menschen und Familien werde ein Dach über dem Kopf immer schwerer leistbar. Befristete Mietverträge seien am teuersten, wie auch die jüngsten Zahlen der Statistik Austria belegten. Die AK-Auswertungen von Inseraten und der AK-Mietzins-Check belegten ebenfalls, dass unrechtmäßige Aufschläge auf den Hauptmietzins bei befristeten Mietwohnungen an der Tagesordnung seien.
Die Aufschläge der Vermieter zum Hauptmietzins von Altbauwohnungen in Wien seien "saftig" - Altbaumietwohnungen seien bis zu mehr als drei Viertel teurer als erlaubt, geht den Angaben zufolge aus einer Auswertung von 150 Inseraten von befristeten Wiener Altbauwohnungen vom heurigen Frühjahr und einem Mietzins-Check vom Sommer hervor.
Nahezu zwei von drei neu abgeschlossenen privaten Mietverträgen sind laut AK befristet. "Eigentlich sollten befristete Mietverhältnisse billiger sein", kritisiert die Kammer. Aber den vom Mietrechtsgesetz vorgesehenen 25-Prozent-Abschlag für befristet vermietete Wohnungen gebe es in der Praxis nicht, so die AK unter Verweis auf eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo).
Wohnen hat sich in den vergangenen Jahren wieder spürbar verteuert - um 13 Prozent alleine zwischen 2009 und 2013. "Österreich ist ein Land der Mieter", sagte Statistik-Austria-Chef Konrad Pesendorfer in einer Pressekonferenz. Der Mietanteil erreichte im Vorjahr 43 Prozent - einen der höchsten Werte in der EU, wo der Schnitt bei nur 30 Prozent liegt.
Europaweit wird nur in Deutschland noch mehr gemietet als in Österreich. Alle anderen EU-Staaten hätten eine deutlich ausgeprägtere Eigentumsstruktur. Mietverhältnisse gibt es vor allem in großen Städten. Während das Burgenland einen Eigentumsanteil von 76 Prozent hat, weise Wien einen in etwa ebenso hohen Mietanteil von 78 Prozent aus. In der Bundeshauptstadt leben nur 19 Prozent der Haushalte in Eigentumswohnungen oder -häusern.
Hierzulande spiele der soziale Wohnbau eine wesentliche Rolle, so Pesendorfer. "Der in Österreich hohe Anteil an geförderten Mietwohnungen ist in jedem Fall einzigartig." Sechs von zehn Österreichern wohnten in einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung. Diese Struktur stärke die Kaufkraft der heimischen Haushalte.
Insgesamt lag die durchschnittliche Hauptmiete inklusive Betriebskosten in Österreich 2013 bei 6,7 Euro je Quadratmeter. "In den vergangenen fünf Jahren haben wir einen Anstieg der Nettomieten von 3,4 Prozent gehabt, was doch deutlich über der Inflationsrate liegt", betonte der Generaldirektor. Der durchschnittliche Betriebskostenanteil liegt bei 29 Prozent, sagte die Hauptautorin der Wohnstudie, Vlasta Zucha.
Am stärksten verteuerte sich seit 2009 das Wohnen in den nicht geförderten, privat vermieteten Wohnungen - mit einem Plus von 17,2 Prozent auf 7,8 Euro je Quadratmeter. Wesentlich geringer, aber immer noch stark spürbar, fiel der Anstieg bei Gemeindewohnungen (plus 8,3 Prozent auf 5,8 Euro) und Genossenschaftswohnungen (plus 10 Prozent auf 6 Euro) aus.
Haushalte, die langfristige Mietverträge mit mehr als 30-jähriger Vertragsdauer haben, wenden im Durchschnitt 4,8 Euro inklusive Betriebskosten auf. Die Unterschiede zwischen Neu- und Altverträgen bestehen in allen Teilsegmenten des Mietwohnungsmarktes, jedoch zeigen die Mietpreise für private Mietwohnungen deutlich größere Unterschiede nach Mietdauer als jene für Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen.
Die österreichischen Haushalte leben der statistischen Erhebung zufolge durchschnittlich auf 100 m2 - bei Eigentumswohnungen liegt der Schnitt bei 84 m2, bei Hauseigentum bei 140 m2 und bei Gemeindewohnungen bei 61 m2.
Hohe Wohnkostenanteile weisen vor allem Haushalte ohne Pension, d. h. überwiegend jüngere Haushalte auf. Dabei sind vor allem alleinlebende Personen (Frauen 31%, Männer 28%) und Ein-Eltern-Haushalte (31%) betroffen. Wesentlich für die Höhe des Wohnkostenanteils ist nicht zuletzt, wie lange der Haushalt bereits in der Wohnung wohnt
Bei den Zusatzkosten ergeben sich deutliche Unterschiede: Wer etwa das Glück hat, im Gemeindebau über einen Garagen- oder Abstellplatz zu verfügen, bezahlt dafür im Durchschnitt 43,2 Euro. Am freien Markt kostet ein Platz für das Auto um die 80 Euro.

Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen lag 2013 im Median bei 25 Prozent: "Ein Viertel des Haushaltseinkommens geben die Österreicher für das Wohnen aus - der Anteil ist in den vergangenen fünf Jahren um 2 Prozentpunkte gestiegen", so Pesendorfer. Mit einem Anteil von 28 Prozent am stärksten belastet sind die Mieter von privaten, nicht geförderten Wohnungen.

Sonntag, 2. November 2014

Wie hat 1,94 Mio. Einwohner

Wien (dpa) - Wien hat so viele Einwohner wie seit 80 Jahren nicht mehr. Anfang Oktober lebten 1,8 Millionen Menschen in der österreichischen Hauptstadt, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Das sei der höchste Stand seit 1934. Damals lebten 1,94 Millionen Menschen in Wien. 1910 waren es sogar mehr als 2 Millionen Menschen. Ein Geburtenplus und Zuwanderung sorgten derzeit für ein jährliches Wachstum der Stadt um rund 25 000 Menschen, hieß es. In den vergangenen 14 Jahren habe die Bevölkerung Wiens um etwa 250 000 Menschen zugenommen. Die österreichische Hauptstadt ist damit nach Berlin die zweitgrößte deutschsprachige Stadt. 

Häupl geht in den Wahlkampf - äh - Wahlkrampf

Häupl will es im nächsten Jahr noch einmal wissen, schreibt der Standard. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit. Wenn Häupl nicht antritt wer sonst? Ludwig steht in den Startlöchern, als unbekannter und unbeliebter, noch schlimmer als es Häupl jetzt ergeht. Da bleibt nicht viel übrig. Selbst die Ankündigung von Ludwig jedes Jahr 1 Mio. Euro in die Verbesserung der Spielplätze zu werfen, ist auf der kommenden Wahl gewachsen. Der SPÖ fällt nichts mehr ein, jetzt spielen sie die „Spielplatzkarte“ aus. Die SPÖ muss jene bei der Stange halten, die zufrieden mit Rot-Grün sind, aber auch jene, denen die derzeitige Verkehrspolitik gegen den Strich geht. Und die ÖVP am Rande der Bedeutungslosigkeit. Bei der Gemeinderatswahl 2010 brachte sie es auf nur mehr 13,9 Prozent.
Obdachlose wählen nicht, sie können es auch nicht, sie besitzen keinen Meldezettel. Da hat die SPÖ kein Mittel dagegen. Ganz im Gegenteil, auf diese Mitbürger wird ganz vergessen. Es sind auch keine kleinen Kinder die im Sandkasten spielen wollen. Und für eine Wahlwerbung geben sie auch nichts her. Es wird immer Menschen geben, die trotz Minusgraden auf der Straße schlafen. Diese Menschen müssen wir erreichen. Nicht nur um zu helfen, sondern auch, weil es eine Schande ist, dass in unserem Land so etwas überhaupt möglich ist.


Die Chancen stehen gut für alle Wienerinnen und Wiener, dass innerhalb der nächsten Monate zumindest einmal jemand überraschend an die Türe klopft. Das Rezept vor der Wahl im kommenden Jahr heißt offenbar Personenkontakt: Sowohl SPÖ als auch Grüne klappern derzeit Haushalte ab. Obwohl sie seit nunmehr vier Jahren gemeinsam eine Koalition bilden, sind sie nicht zusammen unterwegs. Es gilt das Profil zu schärfen, die Karten werden in Wien gerade neu gemischt. Im Jahr vor den Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen geht man bewusst auf Distanz. Bürgermeister Michael Häupl sagte über das Verhältnis zwischen Rot und Grün kürzlich in einem Interview: "Der Honeymoon ist vorbei, jetzt kommen die Mühen der Ebene." Offen ist noch, wann die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen stattfinden, spätestens aber am ersten Sonntag im Oktober. Wenig überraschend wäre es, wenn sie vorverlegt werden. Will die SPÖ vom Rückenwind des Song Contest im Mai 2015 profitieren? Keine unwahrscheinliche Variante, über die bislang aber nur spekuliert wird.

Die Richter haben ihr Gewissen entdeckt

Am 8.11.2007 verabschiedeten die österreichischen Richterinnen und Richter eine Ethikerklärung, die nach ihrem Entstehungsort als "Welser Erklärung" bezeichnet wird.
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat im Jahr 2003 in Wels einen Diskussionsprozess eingeleitet, an dem sich österreichweit alle Richterinnen und Richter beteiligen konnten. In konsequenter Weiterentwicklung der Prinzipien der Salzburger Beschlüsse 1982 führte dies zu folgender Grundsatzerklärung, die am  8.11.2007 verabschiedet wurde:
WELSER ERKLÄRUNG

Die österreichischen Richterinnen und Richter erklären, sich in ihrem Handeln von folgenden ethischen Grundsätzen leiten zu lassen:
Art. I. Grundrechte:
Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden die Basis unseres demokratischen Rechtsstaates. Als Garanten des Rechtsstaates orientieren wir unser Verhalten und unsere Entscheidungen an den Grundrechten. Wir treten jedem Versuch, die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung unserer Republik infrage zu stellen, entschieden entgegen.
Art. II. Unabhängigkeit:
Wir entscheiden ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes und unserer freien inneren Überzeugung. Wir weisen jede Art von ungesetzlicher Einflussnahme zurück. Einladungen oder Geschenke, die den Anschein erwecken, Abhängigkeiten zu schaffen, nehmen wir nicht an. Interventionsversuche legen wir offen. Richterliche Unabhängigkeit dient dem Schutz der Recht suchenden Menschen und darf niemals als Vorwand für Willkür oder geistig oder sozial abgehobenes Verhalten missbraucht werden. Bei der Auswahl und Beurteilung von Kolleginnen und Kollegen orientieren wir uns nach den Kriterien des Richterdienstgesetzes an deren fachlicher und sozialer Kompetenz und weisen jede Protektion zurück.
Art. III. Selbstverantwortung und Organisation:
Wir sind uns bewusst, dass die Entwicklung einer Richterpersönlichkeit nie abgeschlossen ist, sondern die stete Weiterbildung auf allen Gebieten der fachlichen und persönlichen Grundlagen unseres Berufes notwendig ist. Wir hören auch in uns selbst hinein, um unseren eigenen Standpunkt kritisch zu hinterfragen. Unsere Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von Wertschätzung, Offenheit und ernsthaftem Interesse für deren Anliegen getragen. Wir organisieren unsere Arbeit und, soweit wir dazu berufen sind, die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter initiativ und zielgerichtet.
Art. IV. Ausbildung:
Eine engagierte Ausbildungsarbeit ist unabdingbarer Bestandteil eines optimalen Auswahlverfahrens, aber auch eines positiven Bildes der Justiz in der Öffentlichkeit. Jene, die uns in der Ausbildung anvertraut sind, bilden wir gewissenhaft und umfassend aus.
Art. V. Justizverwaltung:
Auch im Rahmen der uns übertragenen Justizverwaltungsaufgaben arbeiten wir im Dienste der unabhängigen Rechtsprechung. Wir bemühen uns, die bestmöglichen organisatorischen Rahmenbedingungen für die unabhängige richterliche Tätigkeit zu schaffen und zu erhalten. Wir sind bestrebt, die dafür notwendigen Fähigkeiten zu erwerben.
Art. VI. Fairness:
Richterliche Unbefangenheit umfasst auch die Fähigkeit, eigene Vorurteile zu erkennen und auf die Wirkung eigener Worte und Handlungen auf andere zu achten. Wir begegnen Verfahrensbeteiligten sachlich, respektvoll und äquidistant und gewähren ihnen ausgewogen Gehör. Diskriminierende Haltungen und Äußerungen im Verfahren weisen wir bedingungslos zurück.
Art. VII.  Entscheidungsfindung:
Jede Person, die das Gericht anruft oder einer Straftat beschuldigt vor Gericht steht, darf von uns erwarten, dass wir uns sorgfältig mit ihrem Fall befassen und eine qualitätsvolle Entscheidung treffen. Dabei nehmen wir uns soviel Zeit wie nötig und entscheiden so zügig, wie es unsere Arbeitsbedingungen zulassen. Wir vermeiden es, den Parteien durch Zweifelsucht und Ängstlichkeit oder durch Beharrung auf unwesentlichen Förmlichkeiten Nachteile zuzufügen.
Art. VIII. Öffentlichkeit und Verständlichkeit:
Die Rechtsprechung setzt zuweilen auch über den Einzelfall hinaus gesellschafts- und rechtspolitische Impulse. Sie braucht die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit. Wir bemühen uns daher, in unseren mündlichen und schriftlichen Äußerungen allgemein verständlich zu sein.
Art. IX. Außerdienstliches Verhalten:
Wir prüfen sorgfältig und kritisch, ob uns unsere Handlungen oder Äußerungen in die Gefahr von Abhängigkeiten bringen oder auch nur einen solchen Anschein erwecken können. Dies gilt auch für unser privates Verhalten, soweit wir damit rechnen müssen, dass dadurch in der Öffentlichkeit unsere Glaubwürdigkeit als Richterinnen und Richter infrage gestellt werden kann. Wir sind überzeugt, dass der Beitritt zu einer politischen Partei oder parteipolitische Tätigkeiten einer Richterin oder eines Richters der Glaubwürdigkeit der unabhängigen, parteipolitisch unbeeinflussbaren und nicht an Interessenverbände gebundenen Gerichtsbarkeit schaden können.
Art. X. Gesellschaftliche Einflüsse:

Das Richteramt ist ein fundamentaler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Gefüges. Richterliche Arbeit beeinflusst dieses Gefüge, wird aber auch von ihm beeinflusst. Wir sind uns bewusst, dass richterliche Entscheidungen tiefgreifende  Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der Menschen haben. Wir achten daher bei der Ausübung unseres Amtes stets auf diese Zusammenhänge und gehen mit unserer Verantwortung gewissenhaft um.