Wiener Wohnungslosenhilfe rüstet für den Winter auf
Von winterlichem Wetter sind obdachlose Menschen
besonders betroffen. Die Wiener Wohnungslosenhilfe plant zusätzliche Schlaf-
und Tagesbetreuungsplätze für 2013 zu schaffen.
“Im Winter muss in
Wien niemand die Nacht auf der Straße verbringen. Dafür nehmen wir heuer
zusätzliche 700.000 Euro in die Hand. So wie in den letzten Jahren sind alle
NGOs in die Vorbereitungen eingebunden. Bei einem Runden Tisch mit FSW, NGOs
und Polizei werden diese Gespräche in den kommenden Wochen intensiviert”, so
Sozialstadträtin Sonja Wehsely
Insgesamt
werden für die Wiener Wohnungslosenhilfe jährlich über 48 Millionen Euro
aufgewendet. Dafür werden rund 5.000 Wohn- und Schlafplätze in 90 Einrichtungen
sowie eine Vielfalt von Beratungs- und Unterstützungsangeboten finanziert.
Schlafplätze für Obdachlose im Winter
“Der
Runde Tisch ist den Grünen ein besonderes Anliegen, damit Vorfälle wie im Stadtpark nicht mehr passieren. In Wien sind wir
stolz darauf, dass wir im letzten Winter gemeinsam 2.300 obdachlose Menschen
versorgt haben, egal woher sie kommen”, so Birgit Hebein, Sozialsprecherin der
Grünen Wien.
Für
diesen Winter hat der Fonds Soziales Wien (FSW) erneut gemeinsam mit den
Betreuungsorganisationen einen Etappenplan erstellt, um nach und nach mehr
Menschen versorgen zu können. Ab dem 1. November können beim Roten Kreuz, dem
Arbeitersamariterbund Wien, “wieder wohnen” und Caritas schrittweise zwischen
300 und 400 weitere Schlafplätze sowie zusätzliche Tagesaufenthaltsplätze und
Wärmestuben bereitgestellt werden. Den Anfang macht das Rote Kreuz mit
Erweiterung der Nachtquartiere “Haus Hermes” in der Gänsbachergasse und “Haus
Otto” auf dem Gelände des Otto-Wagner-Spitals, dessen Gesamtkapazität momentan
von 70 auf 100 Plätze aufgestockt wird.
Obdachlose in Wien: Wer hat Anspruch?
Einen
Anspruch auf die Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe haben an sich nur
Menschen, die in Wien niedergelassen sind. Das können österreichische
Staatsangehörige sein oder Gleichgestellte, also z.B. anerkannte Flüchtlinge
(Asylberechtigte), Menschen mit anderweitigem dauerhaften Aufenthaltstitel und
EWR-BürgerInnen, sofern sie in Wien niedergelassen sind und eine
Anmeldebescheinigung haben – die Einzelheiten werden durch das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz (NAG) geregelt.
Die
meisten niederschwelligen, ambulanten Angebote wie Straßensozialarbeit,
Tageszentren und der LouiseBus stehen grundsätzlich allen Menschen offen. Die
im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe geförderten Nachtquartiere hingegen
sind im Regelfall Wienerinnen und Wienern vorbehalten. In den kalten
Wintermonaten sei diese Unterscheidung allerdings zweitrangig, wird betont:
“Bei Minusgraden muss in Wien niemand auf der Straße nächtigen”, heißt es vom
Fonds Soziales Wien.
Akt.: 21. Oktober 2013 13:44
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