Dienstag, 31. Mai 2016
Wie kontextualisiert man einen ganzen Gemeindebau?
Wie kontextualisiert man einen ganzen Gemeindebau?
31.05.2016 | 18:00 | Wolfgang Freitag (Die Presse)
Das war ja eine besonders lustige Geschichte Anfang des Jahres.
Die vom geschichtsvergessenen Anstreicher, der nicht nur die Fassade der Technischen
Universität am Karlsplatz, sondern als Draufgabe die daran befestigte LuegerGedenktafel weiß
getüncht hatte. Selbstredend, was die Tafel betraf, ohne jedweden Auftrag, wie seitens der TU
versichert wurde; und wer hätte schon geglaubt, dass sich da irgendjemand der lästigen
LuegerMemorabilie auf so schnöde Art hätte entledigen wollen.
Je nun, weiß getüncht ist sie geblieben, aber mittlerweile, wie angekündigt, ist sie
„kontextualisiert“. Konkret: Vor die aus dem Jahr 1944 datierende Tafel findet sich eine neue,
gläserne montiert, auf der wortreich festgehalten wird, Herr Lueger sei nicht nur ein „großer
Bürgermeister“, sondern auch als Antisemit groß gewesen – was nicht zu bestreiten ist. Und
weil man nie sicher sein kann, dass es ein anderer tut, klopft man sich gleich selbst auf die
KontextualisiererSchulter: „Die TU Wien setzt mit dieser Informationstafel das bewusste
Zeichen einer kritischen Betrachtung und unterstreicht damit ihren reflektierten Umgang mit
ihrer Geschichte.“ Einen Umgang, der darin besteht, ein fragwürdiges Zeugnis der
Vergangenheit unter gut gemeinten Sätzen (und weißer Fassadenfarbe) zu begraben.
Sei's drum. An Übungsstoff für weitere Kontextualisierungen mangelt es ja nicht. Wie wär's
beispielsweise mit dem OskarHelmerHof, Wien Floridsdorf? 112 Stiegen und 788 Wohnungen,
benannt nach jenem SPInnenminister, der als Spiritus Rector des vielleicht schamlosesten
Schurkenstücks der Zweiten Republik gelten darf: dass jenes Gut, das Juden unter NaziHerrschaft
geraubt worden war, nicht schleunigst retourniert wurde. „Ich wäre dafür, dass man
die Sache in die Länge zieht“: Dieser Satz stammt aus dem Munde Helmers – und dass wir bis
heute mit dem Thema Restitution zu raufen haben, gründet sich in einer Haltung, die genau
darin zum Ausdruck kommt. Bleibt die Frage: Wie kontextualisiert man einen ganzen
Gemeindebau?
EMails an: wolfgang.freitag@diepresse.com
© DiePresse.com
Dienstag, 12. April 2016
Häupls Nachfolge
Was man allerdings schon glauben darf, ist, dass es vielleicht einen Rot-Blauen Putsch geben könnte. Auszuschließen ist das nicht. Gerade bei Ludwig, der den Blauen in den Hintern kriecht, weil er weiß, dass er sie brauchen wird. Häupl hat's ja auch so gemacht ...
http://derdreck.blogspot.co.at
Die Flüchtlingsfrage löst einen Konflikt um den Kurs der mächtigsten SPÖ-Landespartei aus. Dabei geht es mit allen Mitteln auch um Michael Häupls Nachfolge.
Martin Stuhlpfarrer (Die Presse)
Wien. Es herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Und dieser Sturm könnte am Samstag losbrechen, wenn sich die mächtigste rote Landespartei unter Führung von Wiens
Bürgermeister, Michael Häupl, in der Wiener Messe zum Parteitag trifft – um dort nicht nur über einen flüchtlingsfreundlichen Leitantrag, sondern auch über einen entsprechenden Gegenantrag abzustimmen. Derzeit brodelt es nur unter der Oberfläche, hat die Wiener SPÖ wegen der hart bekämpften Asylnovelle derzeit doch einen gemeinsamen Außenfeind, nämlich den Bund (siehe Bericht unten).
„Aber spätestens nach der Bundespräsidentenwahl bricht das alles auf, wenn Rudi Hundstorfer nicht einmal in die Stichwahl kommen sollte“, ist von roten Spitzenfunktionären, die namentlich nicht genannt werden wollen, zu hören: „Denn es gibt so viele Unzufriedene, so viel Frust.“
Bürgermeister Häupl hat schon mehr gelacht als in diesen Tagen. In seiner Partei tobt ein Richtungsstreit zwischen den kompromisslosen Befürwortern der Willkommenskultur und den Pragmatikern. Von Diadochenkämpfen ist die Rede, die sich derzeit nur wegen des gemeinsamen Außenfeinds (dem Bund) etwas beruhigt haben, aber jederzeit wieder ausbrechen können. Dabei geht es um die „Ausrichtung und die Zukunft der Partei“, wie es ein Genosse formuliert. Also auch um die Nachfolge von Michael Häupl (66), der in der Vergangenheit angekündigt hat, er werde bei der Wien-Wahl 2020 nicht mehr kandidieren.
Wehsely gegen Ludwig
Die Situation in der Wiener Partei lässt sich inhaltlich an zwei Personen festmachen: Sozialstadträtin Sonja Wehsely und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Wehsely hatte die Diskussion in der SPÖ mit ihrem (indirekten) Angriff auf Parteichef Häupl Anfang des Jahres begonnen – indem sie öffentlich gegen das Ergebnis des Bundesasylgipfels wetterte, das von Häupl mitverhandelt worden war. Seitdem wird dieser Streit öffentlich ausgetragen, Wehsely spiele sich seitdem „immer wieder aktiv in den Vordergrund“, wie es Parteifreunde formulieren – sei es bei der Diskussion um islamische Kindergärten in Wien, als sie Integrationsminister Sebastian Kurz vor TV-Kameras maßregelte, oder mit einem kompromisslosen „Refugees welcome“-Kurs. Flankiert wird die SPÖ-intern als „äußerst karrierebewusst“ beschriebene Wehsely von der roten Frauenriege rund um Finanzstadträtin Renate Brauner und Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger. Wobei es ein offenes Geheimnis ist, dass diese alle Hebel in Bewegung setzen, damit eine Frau Michael Häupl beerbt. Also Sonja Wehsely.
Auf der anderen Seite steht Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Pragmatiker und einziger Vertreter der bevölkerungsreichen Bezirke in der Stadtregierung, der von diesen forciert wird. Damit geht es in der Wiener SPÖ nicht nur um Flügelkämpfe beim Flüchtlingsthema, sondern auch um die Ausrichtung der Partei für die Zeit nach Michael Häupl – wo sich manche Akteure nun klar positionieren. Und das machttaktisch auch müssen. Immerhin besitzt die Riege rund um Wehsely zwar in der Stadtregierung die Mehrheit, aber nicht in der Partei. Bei der Wahl der Häupl-Stellvertreter im Vorjahr wurde diese Fraktion von der Basis (Wehsely kam auf nur 79,5 Prozent) förmlich abgestraft, während Michael Ludwig und die Vertreter bevölkerungsreicher Bezirke auf knapp 90 Prozent kamen.
Rot-blauer Putsch?
Solange Michael Häupl nicht (wie Erwin Pröll in diesen Tagen) eine Vorentscheidung über seine Nachfolge und zukünftige Ausrichtung seiner Partei trifft, wird der Kampf voraussichtlich weitergehen. Und mit welchen Mitteln er geführt wird, erinnert an Helmut Qualtingers Simmering gegen Kapfenberg.
Über Michael Ludwig, der intern als Brückenbauer galt, wurden und werden aus der SPÖ Gerüchte gestreut: Er sei FPÖ-nah, plane einen rot-blauen Putsch gegen Michael Häupl nach der Wien-Wahl. Dass Ludwig im Vorstand des Bunds roter Freiheitskämpfer ist, dem Verband der Opfer des Faschismus und KZ-Überlebenden, und dem Verband der aktiven Antifaschisten, wurde bei der Verbreitung der Gerüchte über den aussichtsreichsten Kandidaten für die Häupl-Nachfolge offenbar „vergessen“. Gleichzeitig gab es (ebenfalls auf Basis von Gerüchten) betont positive Berichte in klar links positionierten Medien über Sonja Wehsely – z. B. mit dem Titel „Frau Bürgermeister?“.
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Montag, 11. April 2016
Österreich erklärt den Notstand
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Sonntag, 10. April 2016
Strengere Wohnungsvergabe
Es
ist vielleicht der brisanteste Antrag, der zur Abstimmung kommt. Der
8. Bezirk fordert (auf Initiative des roten Thinktanks Sektion 8):
„Weitergabe von Gemeindewohnungen einschränken.“ Entfernte
Verwandte sollen künftig nicht mehr automatisch eine Gemeindewohnung
übernehmen können. „Soziale Leistungen dürfen keine Frage der
Verwandtschaft sein“, heißt es in dem Antrag. Überraschend: Den
Delegierten wird die Annahme empfohlen, obwohl die Stadtregierung die
bisherige Regelung immer verteidigt hat.
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Samstag, 9. April 2016
Häupl - der Linke(?!)
Hätten
der amtierende Bürgermeister und die Wiener SPÖ die letzten 20
Jahre aus linker(?!,
seit wann ist Häupl links?)
Träumerei nicht alles blockiert, dann hätten wir nicht die
Riesen-Probleme, vor denen wir heute stehen.
Es wird höchste Zeit
für die SPÖ Wien aus der roten Parallelwelt endlich in die Realität
zurückzukehren. Geschätzt wird, dass es österreichweit rund 16.000
sind, über 10.000 allein in Wien. Zwischen 70 und 80 Prozent der
Wohnungslosen sind Männer. Zunächst
einmal war es für die Verantwortlichen sehr schwierig, in Wien einen
geeigneten Platz zu finden. Man hat sich auf Grundstückssuche
begeben, bis sich schließlich die Pfarre Aspern bereiterklärte,
einen Standort zur Verfügung zu stellen. Dort kam es dann zu einem
Sturm der Empörung bei den Anrainern, als diese davon erfahren
hatten. Mehr als 1000 Menschen drohten damit, aus der Kirche
auszutreten, wenn das Projekt realisiert werde. Daraufhin zog die
Pfarre ihr Angebot zurück.
Nach
jahrelangem Streit um ein passendes Areal in Wien geht es nun für
das umstrittene Wiener Vinzidorf, einer Dauerherberge für
Obdachlose, in die Phase des Baustarts.
Insgesamt
sollen dort 24 inländische männliche Obdachlose permanent in einer
dorfähnlichen Siedlung bestehend aus einzelnen Wohnmodulen
(Häuschen) leben. Das Besondere: Die Bewohner werden völlig
getrennt einzeln untergebracht, eine eigene Schlafmöglichkeit sowie
Stauraum für ihr persönliches Hab und Gut haben. Der Unterschied zu
einem Heim ist der, dass jeder wie in einem Dorf sein eigenes Leben
führen und kommen und gehen kann, wie er will. Lediglich zwei Regeln
gibt es: Es darf keinem anderen Gewalt zugefügt werden und der
Konsum von Drogen ist strengstens untersagt.
Die
SPÖ Wien verharrt als Fraktion der Irrationalität, Unbelehrbarkeit
und Unvernunft.
Siehe
Bilder: Während die einen nicht wissen was sie zu tun haben,
vegetieren die anderen dahin.
Mittwoch, 30. März 2016
Das sind die Pläne für Österreichs Staatstrojaner
Durch
eine Gesetzesänderung sollen Ermittler in Österreich verschlüsselte
Kommunikation mit vom Staat gekaufter Spionagesoftware überwachen
dürfen. Das Gesetz und die Kritik.
„Es
gibt keinen Bundestrojaner“, hieß es dieser Tage seitens des
Justizministeriums. Weil: „Der mit der SPÖ akkordierte
Gesetzesentwurf enthält keine Überwachungsmöglichkeit durch
Eindringen von Computersystemen von außen mittels Spionagesoftware
und Internetüberwachung“, wie Justizminister Wolfgang
Brandstetter gegenüber dem Kurier klarstellte.
Ob Staatstrojaner oder nicht, das sei ganz klar eine
Definitionsfrage, die man „besser denn Juristen überlassen
sollte“, wie es auf Anfrage der futurezone aus dem
Justizministerium heißt.
Fix
ist Folgendes: Österreich plant eine
staatliche Überwachungssoftware, die eigens für den Zweck der
Online-Durchsuchung angeschafft und für die der Bund jährlich hohe
Lizenzgebühren zahlen wird. Die Pläne für diese gezielte
Online-Durchsuchung liegen seit Monaten in der Schublade. Nach dem
jüngsten Terroranschlag in Brüssel wurden sie nun unter dem
Deckmantel der Aufklärung von Terrorismus wieder aufgegriffen und
sollen nun noch diese Woche in Begutachtung gehen. Dazu muss unter
anderem die Strafprozessordnung geändert werden.
Das steht im Gesetzesentwurf
Im
Gesetzesentwurf, der der futurezone vorliegt, ist konkret die Rede
von der „Überwachung von Nachrichten und von Personen sowie
Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems
übermittelt werden“.
„Im
Einzelfall“ sollen durch diese Maßnahme Kommunikationsinhalte auf
dem Computersystem noch vor einer eventuellen Verschlüsselung bzw.
nach einer allfälligen Entschlüsselung überwacht und die
Kommunikationspartner der Person, gegen die sich die Überwachung
richtet, und somit gegebenenfalls auch Mittäter identifiziert
werden können. Die Ermittlung von sonst auf dem Computersystem
gespeicherten Daten soll ausdrücklich nicht erfasst sein.
"Online-Wanze"
Wenn
die Software technisch sauber umgesetzt werden sollte und nicht in
der Lage ist, das Endgerät zu durchsuchen, wäre sie meiner Ansicht
nach kein Trojaner, sondern mehr eine ‚Online-Wanze‘. Es bleibt
aber die berühmte Pfote im Honigtopf“, sagt Maximilian Schubert,
Generalsekretär des Verbands der Internet Service Provider (ISPA),
gegenüber der futurezone.
Juristen
der Bürgerrechtsorganisation AK
Vorrat sehen
das so: „Justizminister Brandstetter bemüht sich zwar, der
geplanten Überwachungssoftware einen anderen Namen zu geben, aber
von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste Software, die
Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner.“
Hausdurchsuchungen
Der
Vorschlag sieht vor, dass die Regelungen über die Überwachung von
Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden,
bei Vorliegen eines dringenden Verdachts der Begehung schwerster
Straftaten zur Anwendung gelangen – und zwar nach richterlicher
Anordnung.
„Soweit
dies zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahme unumgänglich ist,
ist es zulässig, in eine bestimmte Wohnung oder in andere durch das
Hausrecht geschützte Räume einzudringen, Behältnisse zu
durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden,
um auf das Computersystem zuzugreifen“, heißt es im
Gesetzesentwurf.
Scharfe Kritik
Doch
schon bevor nun der öffentliche Begutachtungsprozess zum
Gesetzesentwurf startet, gibt es massive Kritik an den Plänen des
Justizministeriums.
„Technisch
versierte Menschen können sehr einfach erkennen, dass
Spionagesoftware Daten von ihrem Rechner ausleitet und ihr Verhalten
entsprechend anpassen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
dass die Software manipuliert wird oder später neue Befehle erhält,
was die Verwertung der Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor
große Probleme stellt“, lauten die Argumente seitens des
AKVorrat. So könne vor allem die Installation auf Produktivsysteme
auch lebensgefährdend sein, so der AK Vorrat. „Ein
Programmierfehler in Smart Cars könnte etwa Verkehrsunfälle
auslösen.“
Internet der Dinge-Überwachung
Diese
Annahme geht auf die sehr schwammige Definition von
„Computersystemen“ im Gesetzesentwurf zurück. Künftig könnte
nämlich auch die smarte Waschmaschine oder das Connected Car auf
diesem Weg überwacht werden, weil die neue Ermittlungsmaßnahme
nicht nur den klassischen Computerbegriff (Desktop-PC,
Notebook) erfasst, sondern auch andere
Geräte, die eine Internetverbindung
ermöglichen (z.B. Smartphones, Tablets, Spielekonsolen) - also auch
das "Internet der Dinge". „Theoretisch könnte man damit
auch die Kommunikation des Fitnessarmbands beobachten, und etwa, ob
sich eine bestimmte Zielperson gerade bewegt hat“, meint Schubert
von der ISPA dazu.
"Wie mit Feen und Einhörnern"
Einmal
mehr ist – ähnlich wie beim Staatsschutzgesetz – der
„Rechtsschutzbeauftragte“ für die Kontrolle zuständig, ob die
Software rechtmäßig eingesetzt wird. "Dem
Rechtsschutzbeauftragten ist jederzeit Gelegenheit zu geben, sich
von der Durchführung der Ermittlungsmaßnahme einen persönlichen
Eindruck zu verschaffen“, heißt es im Erläuterungstext zum
Gesetzesentwurf.
„Das
ist wie mit Feen und Einhörnern: Entweder man glaubt dran, oder
nicht. Einziges Lebenszeichen in den letzten Jahren war der
Rechtsschutzbeauftragte des BMJ, der einmal im Bereich der
Funkzellenüberwachung aktiv geworden ist“, sagt Schubert dazu.
"Macht uns nicht sicherer"
Kritik
gibt es auch an dem Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware
per se und nicht nur Gesetzesentwurf: „Man gibt den Menschen immer
den Ratschlag, auf ihren Systemen Sicherheitsupdates durchzuführen.
Eine staatliche Überwachungssoftware könnte dagegen für
Anti-Viren-Hersteller problematisch werden, etwa, wenn sie derartige
Sicherheitsupdates zurückhalten müssten, damit diese
Überwachungssoftware nicht auffliegt“, ergänzt Schubert.
Auch
der AK Vorrat hält staatliche Überwachungssoftware „für eine
ganz schlechte Idee“. "Wenn der Staat sich am Schwarzmarkt für
Sicherheitslücken bedient, um die eigene Bevölkerung zu überwachen,
dann macht uns das alle nicht sicherer“, so Tom Lohninger vom AK
Vorrat.
Gefahr der Ausweitung
Einmal
mehr besteht seitens der Experten folgende Befürchtung: „Es
besteht natürlich immer die Gefahr, dass die technischen
Möglichkeiten, ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, nicht
nur für schwere Straftaten herangezogen werden“ , warnt Schubert.
Bei der Vorratsdatenspeicherung war das Gesetz im Zuge des
parlamentarischen Prozesses so aufgeweicht worden, dass am Ende auch
ein Zugriff bei Delikten wie Stalking möglich war, bevor das Gesetz
vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.
Der
Providerverband ISPA war bereits im Jahr 2007 in Arbeitsgruppen
vertreten, als das Justizministerium erstmals über die Einführung
eines Staatstrojaners nachgedacht hatte. Damals kam man zu dem
Schluss, dass eine derartige Maßnahme nicht zulässig sei. Der
AK Vorrat empfiehlt, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in
Österreich statt staatlicher Überwachungssoftware „ausreichende
gelindere Mittel“ einzusetzen.
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Wie kriminell ist der Bürger?
Das
Justizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Regelung, den so
genannten Bundestrojaner zu legalisieren. Justizminister Brandstetter
bemüht sich zwar, der geplanten Überwachungssoftware einen anderen
Namen zu geben, von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste
Software, die Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner. Ob
die Installation bloß vor Ort und nicht allein über die Ferne
zulässig sein soll, ändert nichts daran. Wenn der Staat
Spionagesoftware gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, ist dies
nicht nur aus Grundrechtsperspektive problematisch, es untergräbt
auch die Sicherheit aller anderen Nutzer.
Für
die von Minister Brandstetter genannten Dienste wie WhatsApp oder
Skype sind gelindere Mittel wie Überwachung mittels Lawful Intercept
Schnittstellen absolut ausreichend. Technisch versierte Menschen
können sehr einfach erkennen, dass Spionagesoftware Daten von ihrem
Rechner ausleitet und ihr Verhalten entsprechend anpassen. Es kann
auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Software manipuliert wird
oder später neue Befehle erhält, was die Verwertung der
Überwachungsergebnisse als Beweismittel vor große Probleme stellt.
Der AKVorrat fasst die wichtigsten Argumente gegen die angekündigte
Regelung zusammen und will damit möglichst frühzeitig eine breite
Debatte zum Thema starten.
"Staatliche
Überwachungssoftware ist eine ganz schlechte Idee. Wenn der Staat
sich am Schwarzmarkt für Sicherheitslücken bedient, um die eigene
Bevölkerung zu überwachen, dann macht uns das alle nicht sicherer.
Das Justizministerium hat mit diesem Gesetzesvorschlag nur auf den
nächsten schrecklichen Terroranschlag gewartet. Mit der Angst der
Bevölkerung sollte man keine Politik machen", so Thomas
Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat, zu den Ankündigungen von
Justizminister Brandstetter. Diese Woche soll ein Entwurf für die
Überwachung von Internettelefonie in Begutachtung gehen, der unter
anderem auch vorsieht, dass im Zuge von Hausdurchsuchungen unbemerkt
Überwachungssoftware auf den Rechnern der Zielpersonen installiert
werden kann.
Diese
Regelung beseitigt keines der grundsätzlichen Probleme von
Überwachungssoftware dieser Art. Diese beginnen schon bei der
Programmierung, gehen über die bewusste Nutzung von
Sicherheitslücken und ihren Einkauf am Schwarzmarkt über die
Unmöglichkeit, die Übermittlung von Daten durch einen Trojaner zu
verschleiern bis hin zu Fragen nach der Zulässigkeit von
Beweismitteln, die durch technische Eingriffe jederzeit manipuliert
werden können.
Der
AKVorrat hat die wichtigsten Gegenargumente entlang des gesamten
Lebenszyklus - von Beschaffung und Installation bis zu Überwachung
und Deinstallation - in einer Übersichtsgrafik zusammengefasst.
"Schon die Ankündigungen zu diesem Gesetz lassen vermuten, dass
es sich hier um einen weiteren Versuch handelt, die Grundrechte der
Menschen zurückzubauen, ohne damit einen angemessenen Nutzen für
Verbrechensverhütung bzw. -bekämpfung zu erzielen. Wir werden - wie
schon bei der Vorratsdatenspeicherung und beim Staatsschutzgesetz -
eine breite öffentliche Debatte anstoßen und der Vernunft eine
laute Stimme geben", erläutert Christof Tschohl, Obmann und
Jurist des AKVorrat.
Die
Bürgerrechtsorganisation ruft das Justizministerium auf, den
Gesetzesvorschlag zurückzunehmen und in Österreich statt
staatlicher Überwachungssoftware ausreichende gelindere Mittel
einzusetzen.
Über
den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen. https://www.akvorrat.at
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