Wien. (flor) Ein aktueller Rohbericht des Rechnungshofes (RH), der eigentlich vertraulich ist, aber in die Hände der Öffentlichkeit gelangt ist - auch in jene der "Wiener Zeitung" -, bringt die Stadt Wien in Erklärungsnot.
Dem Bericht zufolge, in dem 23 Liegenschaftsverkäufe aus den Jahren 2005 bis 2014 stichprobenartig überprüft wurden, hat die Stadt zahlreiche Grundstücke deutlich unter dem Verkehrswert verkauft und somit Einkommensverluste in mehrstelliger Millionenhöhe hingenommen. Liegenschaftsverkäufe in öffentlichen Bauträgerauswahlverfahren seien laut RH preislich etwa so günstig bemessen worden, dass dies einer nicht ausgewiesenen Wohnbauförderung gleichkomme.
Bei Verkäufen von Kleingärten habe die Stadt die Kaufpreise zudem um bis zu 45 Prozent des jeweiligen Verkehrswerts reduziert und so einen Erlösentgang von bis 37 Millionen Euro hingenommen. Infolge zu geringer Bauzinse stellte die Stadt Grundstücke jahrzehntelang nahezu umsonst zur Verfügung. Zudem kreidet der RH an, dass die MA69, die für das Liegenschaftsmanagement der Stadt zuständig ist, nur bei 67 von 3400 Liegenschaftsverkäufen der Jahre 2005 bis 2014 öffentliche Bieterverfahren durchgeführt hat.
Wien relativiert
"Die Zielsetzung der Stadt Wien war und ist es, sozialen und geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen", sagt Hanno Cisinko, Sprecher des Wiener Wohnbaustadtrats Michael Ludwig im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
"Die Zielsetzung der Stadt Wien war und ist es, sozialen und geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen", sagt Hanno Cisinko, Sprecher des Wiener Wohnbaustadtrats Michael Ludwig im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
Man habe Liegenschaften für öffentliche Bauträger bewusst zu günstigen Konditionen bereitgestellt. Ein wesentlicher Grund dafür seien Bedingungen gewesen, die man an die Käufer gestellt habe: "Es geht darum, Infrastruktur, wie die Errichtung von Kindergärten, eines Parks oder die Sicherung eines Durchganges zu gewährleisten", so Cisinko. Verkaufe man zum Marktpreis, gebe es keine Möglichkeit, dem Käufer Bedingungen zu stellen. Auch die geringe Anzahl von Bieterverfahren erklärt er mit der Möglichkeit, dem Käufer Bedingungen zu diktieren. Bei den laut RH zu niedrig bemessenen Verkaufspreisen von Kleingartengrundstücken wollte man den Erwerb für die bisherigen Pächter leistbar machen. Dasselbe galt für die Anpassung der Bauzinse aus der Zwischenkriegszeit.
Die diesbezügliche Stellungnahme hat die Stadt Wien nun an den RH geschickt. Eine weitere wird bald folgen, denn nun prüft der RH auch das Gebaren Wiens im Zusammenhang mit der Mindestsicherung.
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