Donnerstag, 3. März 2016
Mittwoch, 2. März 2016
Wiener Wohnen darf alles
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Sonntag, 28. Februar 2016
OMV: Treue Diener, teure Berater
Erprobte
Mitarbeiter sind OMV-Chef Seele viel wert, ein Rückhalt von der SPÖ
sogar teuer. „Die Presse“ beleuchtet Konsulentenverträge und
aktuelle Personalrochaden.
Wien.
Ob
aus Neid oder aus Vernunft: In der OMV ist manch einer sauer. Da
heißt es seit geraumer Zeit sparen, ohne Aussicht auf baldige
Besserung. Und gleichzeitig erhält ein einzelner Berater einen
Vertrag über 420.000 Euro exklusive Spesen für politisches
Lobbying, wie „Die Presse“ aus dem Umfeld der Konzernführung in
Erfahrung gebracht hat. Konkret geht es um den Konsulentenvertrag für
Kurt Eder, jenen Mann, der 53 Jahre in der OMV gedient hat und
zwischenzeitlich in seiner Parallelfunktion als
SPÖ-Nationalratsabgeordneter gegen die Offenlegung der
Nebeneinkünfte von Parlamentariern war, ehe er Anfang 2016 in
Pension ging.
Beginnend
mit Februar erhielt er nun neben seiner Pension den zweijährigen
Beratervertrag mit der OMV, wie er im Gespräch bestätigt – wobei
er klarstellt, dass es sich nur um einen Rahmenvertrag mit einer
Betragsobergrenze handle und auf Basis gearbeiteter Stunden
abgerechnet werde. Arbeitsausmaß: 2,5 bis drei Tage die Woche.
Die
OMV kommentiert die Angelegenheit auf Anfrage nicht, denn „generell
handelt es sich bei Vereinbarungen von einzelnen Mitarbeitern mit
ihren Arbeitgebern um strikte Privatangelegenheiten“, so ein
Sprecher des Konzerns.
SPÖ sieht Russen-Deals mit Skepsis
Seele
ist der teure Griff in die Tasche viel wert, weil Eder eigenen Worten
zufolge „den Vorstand über die politische Lage informieren kann
und sich gut in den politischen Reihen auskennt“. Wohlgemerkt über
die Parteigrenzen hinweg: „Ich rede nicht nur mit der SPÖ, ich
rede auch mit ÖVPlern und Freiheitlichen.“
Wichtig
ist für Seele aber eigentlich nur die Pflege der Beziehung mit der
SPÖ. Denn im Unterschied zur ÖVP ist sie hinsichtlich der
OMV-Kooperationsvorhaben mit der russischen Gazprom (Asset-Swap und
Teilnahme am Ausbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream) gespalten und
tendenziell skeptisch, was einzelne Vertreter in den vergangenen
Monaten auch lautstark kundgetan haben. Diese Vorhaben der SPÖ
nahezubringen ist denn auch die Aufgabe Eders.
Dabei
gebe es noch gar nichts, wovon er seine ehemaligen Parteikollegen
überzeugen könnte, bekennt Eder: „Noch bestehen ja nur
Absichtserklärungen. Alles ist mitten im Fluss. Wenn ich einmal die
Sachverhalte und die gesamte Rechnung zu Gesicht bekomme, werde ich
der SPÖ sagen können, ob es Sinn ergibt oder nicht.“
Personalchef geht
Nicht
mehr als sinnvoll erachtet man in der OMV unterdessen dem Vernehmen
nach eine weitere Zusammenarbeit mit dem langgedienten Personalchef
Georg Horacek. Eine einvernehmliche Trennung nach über 15 Jahren
stehe unmittelbar bevor. Obwohl der eigentliche Grund des
Zerwürfnisses Ungereimtheiten sein sollen, auf die man im Zuge einer
Revision gestoßen sei, wie „Die Presse“ aus OMV-Kreisen erfahren
hat. Auch dazu gibt es von der OMV keinen Kommentar.
Nach
acht Monaten im Amt hat Seele damit eine Reihe personeller Rochaden
hinter sich. Die bedeutendste wurde vor knapp einem Monat vollzogen,
als mit Reinhard Florey nach langem Gezerre ein neuer Finanzvorstand
als Ersatz für den scheidenden David Davies gefunden wurde. Dem
langgedienten Davies wird die Zeit bis zum eigentlichen Ende seines
Vertrages im März 2017 mit einem Beratervertrag überbrückt.
Am
Freitag hat der teilstaatliche Energiekonzern außerdem bekannt
gegeben, die Leitung von Investor Relations neu zu besetzen. Als
Senior Vice President kommt Magdalena Moll ab Juni zum Zug. Sie löst
Felix Rüsch ab, der sich laut Aussendung „innerhalb der OMV neuen
Aufgaben widmen wird und den Bereich Strategie übernimmt“.
Mit
Moll ist es Seele nun auch gelungen, eine Schlüsselfigur und
erprobte Managerin aus seinem früheren Konzern BASF in Deutschland
nachzuholen. Moll hat im deutschen Chemiekonzern, zu dem auch das
zuvor von Seele geführte Gasunternehmen Wintershall gehört, seit
2003 als Senior Vice President die Abteilung Investor Relations
geleitet. Mit dem Versuch einer Abwerbung seines Ex-Vorstandskollegen
Ties Tiessen von Wintershall ist Seele zuvor bei BASF gescheitert.
Freitag, 26. Februar 2016
Nächste Bauphase für KH Nord
Die Projewurde
ausgetauscht – neue Verantwortliche für Übersiedlungsvorbereitung.
Der
Krankenanstaltenverbund (KAV) hat sich nun entschlossen, die
Projektleitung auszutauschen. Statt der bisherigen Arge
Projektsteuerung wird ab April das Büro Moser Architects die
Projektsteuerung übernehmen. Es wird damit die nächste Bauphase für
das KH Nord einleiten: die Vorbereitung für die Übersiedelung und
die Installation der Bauteile im neuen Spital. Dafür brauche es die
beste Projektleitung, sagt eine Sprecherin des KAV zur "Wiener
Zeitung".
An
die 900 Arbeiter sind derzeit am Krankenhaus Nord-Gelände dabei, die
rund 8000 Räume zu errichten. Im Inneren des Spitals sind die
Zwischenwände aufgezogen, die Aufzüge und Rolltreppen in Betrieb
genommen, es wird eifrig am Innenausbau gearbeitet. Die Möbel sind
zum überwiegenden Teil ausgewählt, erste Räume sind kurz vor der
Fertigstellung.
Ein
weiterer Schwerpunkt liegt bei der Installation der Haustechnik, das
heißt Heizung, Klimaanlage, Lüftung und Sanitär. Auch der
Krankenhaus-Vorplatz, die so genannte Piazza, ist in der letzten
Fertigstellungsphase, im Freibereich wurde bereits mit den ersten
Bepflanzungen begonnen.
Opposition
glaubt nicht an Eröffnung im Jahr 2018
Im vergangenen Jahr versuchte der KAV, das Krankenhaus Nord-Projekt nach Fehlplanungen eines Statikunternehmens sowie dem Konkurs einer Fassadenfirma in ruhige Bahnen zu lenken. Ein im Frühjahr eingeleiteter Clearingprozess habe zu einem mit allen Beteiligten akkordierten Terminplan geführt, heißt es. "Während der Bau selbst in soliden Bahnen verläuft, steht bereits die nächste Phase der Betriebsvorbereitung, Inbetriebnahme und Übersiedlung an. Für diese nächste Phase sind die international tätigen und renommierten Moser Architects genau die richtigen Partner in Sachen Projektsteuerung", erklärt KAV-Generaldirektor-Stellvertreter Thomas Balázs den Schritt. Die Arbeit mit der bisherigen Arge Projektsteuerung wurde beendet. Es erfolge eine geordnete Übergabe der Agenden, versicherte der KAV. Der Baufortschritt gehe weiter wie geplant. Nicht zuletzt deshalb, weil Moser Architects bereits seit Mitte 2014 als Verstärkung der Bauherrenfunktion mit an Bord ist.
Im vergangenen Jahr versuchte der KAV, das Krankenhaus Nord-Projekt nach Fehlplanungen eines Statikunternehmens sowie dem Konkurs einer Fassadenfirma in ruhige Bahnen zu lenken. Ein im Frühjahr eingeleiteter Clearingprozess habe zu einem mit allen Beteiligten akkordierten Terminplan geführt, heißt es. "Während der Bau selbst in soliden Bahnen verläuft, steht bereits die nächste Phase der Betriebsvorbereitung, Inbetriebnahme und Übersiedlung an. Für diese nächste Phase sind die international tätigen und renommierten Moser Architects genau die richtigen Partner in Sachen Projektsteuerung", erklärt KAV-Generaldirektor-Stellvertreter Thomas Balázs den Schritt. Die Arbeit mit der bisherigen Arge Projektsteuerung wurde beendet. Es erfolge eine geordnete Übergabe der Agenden, versicherte der KAV. Der Baufortschritt gehe weiter wie geplant. Nicht zuletzt deshalb, weil Moser Architects bereits seit Mitte 2014 als Verstärkung der Bauherrenfunktion mit an Bord ist.
Die
Architekten legten ihren Schwerpunkt in Gesundheitsmedizin. Aktuelle
Projekte in Österreich sind beispielsweise die Generalplanung in
Arbeitsgemeinschaft für die Projekte Landeskrankenhaus Thermenregion
Baden mit 443 Betten und das Landeskrankenhaus Thermenregion Mödling
mit 376 Betten. Zu den internationalen Projekten zählen das im Bau
befindliche Krankenhaus Barakat in Teheran (Iran) mit 630 Betten und
die Generalplanung des allgemeinen Krankenhauses QOM (Iran) mit 1000
Betten.
FPÖ
und ÖVP schäumen. "Dass solche Änderungen natürlich selten -
und in Wien genau nie - mit höheren Kosten verbunden sind, ist
amtlich", meinte FPÖ-Stadtrat David Lasar ironisch. Es wäre
für die FPÖ "dringend erforderlich", dass sich die
Zuständigen der Stadt zu einer Erklärung durchringen könnten. "Die
Kostenspirale wird sich weiter drehen Richtung 1,5 Milliarden Euro
und auch die Eröffnung im Jahr 2018 kann sich die Stadtregierung
vermutlich abschminken. Daran ändert auch die neue Firma nichts, die
nun die Projektsteuerung übernehmen soll", erklärt die
Gesundheitssprecherin der ÖVP Wien Ingrid Korosec.
Freitag, 19. Februar 2016
Das schmutzige Geheimnis der Abschaffung des Fünfhunderters
Mit
der 500-Euro-Banknote wird zwar nicht die Kriminalität verschwinden,
aber die Enteignung der Sparer noch wirkungsvoller werden.
Christian
Ortner (Die Presse)
Es
war ein bemerkenswerter und aufschlussreicher Moment, als
Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) im herbstlichen Wiener Wahlkampf
vor laufender Kamera einer privaten Fernsehstation in die Tasche
seines Sakkos griff, um etwas Geld herauszunehmen, aber irrtümlich
plötzlich ein weißes, mit Banknoten – darunter auch in der
Denomination 500 Euro – gefülltes Kuvert in der Hand hatte. Was
man als sozialdemokratischer Spitzenpolitiker halt so bei sich hat.
Eine anmutige Demonstration satten Wohlstandes. Und eine für das
Milieu des Bürgermeisters überraschende Affinität zum Baren, die
in dieser Form wohl bald nicht mehr möglich sein wird.
Denn
die Europäische Zentralbank (EZB) wird wohl demnächst die violetten
500-Euro-Banknoten aus dem Verkehr ziehen, weniger aus eigenem
Antrieb der angeblich so unabhängigen Notenbank (sonst hätte sie
diesen Schein ja nicht eingeführt), sondern eher auf Druck der
Regierungen der Eurozone.
Den
meisten Österreicherinnen und Österreichern, die nicht zufällig
grad Wiener Bürgermeister sind, wird das vermutlich völlig egal
sein. Die Bezieher durchschnittlicher Einkommen sind ja eher selten
in der Verlegenheit, mit dem violetten Schein zu zahlen. Denen wird
nach dem Ende des 500ers auch nichts abgehen.
Ziemlich
bedenklich ist die Abschaffung dieser Banknote trotzdem. Denn die
Behauptung der europäischen Regierungen, es ginge um die Bekämpfung
der Kriminalität und des Terrors, ist offensichtlich nur ein
ziemlich durchsichtiges Täuschungsmanöver, um die tatsächlichen
Gründe für diesen Schritt zu vernebeln.
Wie
wenig der gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und andere Delikte
hilft, könnten die Verantwortlichen der EZB mittels einer kurzen
Studienreise in die USA ganz leicht feststellen. Dort wird seit
Jahrzehnten der 100-Dollar-Schein als größte Banknote ausgegeben,
was bekanntlich nicht wirklich zu einem Verschwinden jener
Kriminalität geführt hat, um die es angeblich geht. (Ganz abgesehen
davon, dass sich Gauner nach dem Ende des 500ers ja jederzeit des
eleganten schweizerischen 1000-Franken-Scheins bedienen können, der
mehr als 900 Euro wert ist – und von dem weltweit mehr als 30
Millionen Exemplare im Umlauf sind.)
Warum
dann das Ganze, wenn die Kriminalität damit ganz offenkundig nicht
bekämpft werden kann? Dass sich ein biederer Gebrauchtwagenkäufer
künftig halt ein Bündel der gelben 200er von der Bank holen muss,
ist ja noch nicht eben ein zivilisatorischer Fortschritt.
Zu
befürchten ist eher, und das geht auch all jene Österreicher an,
die meinen, von dieser Causa nicht betroffen zu sein: Für die EZB
ist das Verbot der großen Scheine ein Hilfsmittel, um die Enteignung
aller Geldhalter mittels Negativzinsen noch effizienter durchführen
zu können.
Denn
solange Sparer, aber auch Finanzinstitutionen die Möglichkeit haben,
Geld in Form von Barem im Safe oder der Schreibtischlade zu
verwahren, ist es nicht so einfach, Negativzinsen auf Einlagen
durchzusetzen, wie das die EZB schon jetzt gegenüber den Banken
handhabt. Doch je unpraktischer es wird, große Bargeldbeträge
physisch aufzubewahren, um so weniger können die unseligen
Geldbesitzer den Negativzinsen entkommen. Die „finanzielle
Repression“, wie das in Fachkreisen heißt, beißt dann noch
unerbittlicher zu.
Dazu
kommt, dass ein Verbot größerer Scheine auch ein Schritt in
Richtung auf Abschaffung oder zumindest weitgehendes Zurückdrängen
jeglicher Arten von Bargeld geht. Dieses gilt ja den meisten
Regierungen Europas mittlerweile als eine Art Widerstandsnest im
Kampf um die so dringend notwendige totale und allumfassende
Kontrolle des Bürgers, um ihn endlich umfassend und alternativlos
vor sich selbst, seinen gesellschaftlich unerwünschten
Verhaltensformen beschützen zu können. Natürlich zu seinem Besten.
Der
500-Euro-Schein wird, wenn er demnächst abgeschafft werden wird,
kaum jemandem abgehen. Die Freiheiten, die in der Folge sukzessive
verloren gehen werden, hingegen schon, und nicht nur dem Wiener
Bürgermeister.
Dienstag, 16. Februar 2016
Immer mehr Anzeigen gegen Ärzte
Zum neunten Mal trafen Ende Jänner die Experten des ARGE MED-Netzwerkes zusammen, um gesetzliche Änderungen im Strafrecht für Ärzte, Veränderungen bei den Schadenersatzforderungen gegen Mediziner und die jeweiligen Auswirkungen auf den Berufsstand zu diskutieren. Insgesamt wurde analysiert, dass die letzten Jahre einen massiven Anstieg der strafrechtlichen Anzeigen gegen Ärzte gebracht haben. Die Experten beobachten dabei ein nie zuvor gesehenes Anzeigeverhalten, um Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Klagen sind inzwischen ständiges Berufsrisiko. Betroffen sind zunehmend nicht nur freiberuflich tätige Ärzte, sondern besonders auch Spitalsärzte.
"Strafrecht ist die neue Haftpflicht", so Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann der ARGE MED. Obwohl zum allergrößten Teil sehr ordentlich gearbeitet würde und erfolgreiche Klagen wegen Kunstfehlern selten sind, ergibt sich daraus für Ärzte noch kein 100%iger Schutz vor Patientenklagen. Aufgrund der neuen Anzeigepraxis sei neben der gesetzlich vorgeschriebenen Arzthaftpflichtversicherung ein spezieller beruflicher Strafrechtsschutz für Ärzte und Zahnärzte unverzichtbar, so die Experten. Denn die Kosten von strafrechtlichen Ermittlungen können rasch unangenehme bis untragbare Dimensionen annehmen. Zudem ist auch die rasche und professionelle Reaktionsmöglichkeit durch spezialisierte Anwälte - bis hin zur Medienarbeit und Aktivmaßnahmen gegen verleumderische Aussagen und Postings - entscheidend, um einer medialen "Vorverurteilung" vorzubeugen. "Wir raten Ärzten oder Zahnärzten dringend neben der Haftpflicht- auch zu einer Strafrechtsschutzversicherung, weil Anzeigen ebenso wie Klagen inzwischen typisches Berufsrisiko sind", so Mittendorfer.
Gefährliche Situation für angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte wiegen sich oft in trügerischer Sicherheit, dass ihr Dienstgeber im Schadenfall immer für sie einstehen würde. Das ist aufgrund des Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes (DHG) schon bei Geldforderungen in dieser Form nicht richtig. Für Spitalsärzte ist zudem eine strafrechtliche Absicherung allenfalls sogar wichtiger als der eigene Haftpflichtschutz, da die strafrechtliche Haftung immer persönlich wirkt.
Dass eigene Strafverteidigungskosten vom Arbeitgeber übernommen würden, entspricht in keiner Weise der beobachteten Praxis. Aber auch der klassische Haftpflichtschutz gegen finanzielle Schadenersatzforderungen von Patienten sollte nicht vernachlässigt werden, auch wenn hier ein gewisser Schutz durch das Krankenhaus als Arbeitgeber besteht. Die Schadenssummen können inzwischen enorme Höhen erreichen und der Krankenhausträger ist in diesem Zusammenhang kein natürlicher Verbündete, sondern in manchen Situationen oft sogar ein zweiter Gegner. So errechnet sich die bisher höchste gegen einen rein angestellt tätigen Arzt gerichtete Haftpflichtforderung (angestellter Anästhesist) auf eine Schadenssumme von inzwischen fast acht Millionen Euro. Das Verfahren läuft noch.
Für die ARGE MED-Spezialisten gehören daher Absicherungen im Haftpflichtbereich bis zu zehn Millionen Euro inzwischen zum Standard. "Wir raten dringend, sich als Arzt gegen diese Berufsrisiken gut abzusichern. Die Kosten sind in Europa einzigartig niedrig. Ein potentiell existentielles Risiko selbst zu tragen ist wirtschaftlich nicht vernünftig."
Strafrechtsnovelle für Ärzte
Von der per 1.1.2016 in Kraft getretenen Strafrechtsreform wurde in den Medien vor allem hinsichtlich der Neuerungen beim Untreue-Tatbestand berichtet. Überschattet von diesen Wirtschaftskriminalitäts-Themen wurde jedoch - kaum beachtet - auch das Strafrecht für Angehörige von medizinischen Berufen grundlegend erneuert.
Die Strafrechtsnovelle brachte hier eine Erleichterung: leichte Fahrlässigkeit soll neu für Angehörige von Gesundheitsberufen - somit auch für Ärzte und Zahnärzte! - nicht mehr unter Strafandrohung stehen. Entsprechende Paragraphen wurden im Strafgesetzbuch geändert. Auf den § 84 StGB "Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen" setzen die neuen Bestimmungen jedoch eine neue Betonung, was für Ärzte unangenehme Auswirkungen haben kann, da dieser Tatbestand bisher für sich praktisch nie verfolgt wurde. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden "Verbrechens"-Tatbestand handelt, trübt diese neue Betonung die insgesamt für den Ärzte-Berufsstand positive Gesetzesnovelle.
Auswirkungen der Novelle
Um die Auswirkungen der Strafrechtsnovelle für die Ärzte absehen zu können, muss eine Analyse der bisherigen strafrechtlichen Verfolgungs- und Anklagepraxis erfolgen. Hier hat die ARGE MED mit ihrer österreichweiten sachverständigen Tätigkeit einzigartiges Datenmaterial ausgewertet.
Ergebnis: Das strafrechtliche Spitzenrisiko hinsichtlich einer Anklage liegt bei den Beihilfetatbeständen zum Selbstmord, sowie beim Kassenbetrug, jeweils mit einem Strafrahmen von mehr als drei Jahren (Definition als "Verbrechen"). Hinsichtlich "Gerechtigkeit" wird diese neue Regelung wohl zweifelsohne in der Ärzteschaft als fairer wahrgenommen werden.
Hinsichtlich der Anzeigehäufigkeit werden nach Einschätzung der Experten die Auswirkungen eher gering sein. Wenn bisher eine Anzeige wegen (leicht fahrlässiger) Körperverletzung zu Ermittlungshandlungen geführt hat, wird zukünftig voraussichtlich eben wegen grober Fahrlässigkeit angezeigt.
Aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist die Handhabung durch die Krankenanstalten hinsichtlich Selbstanzeigen, so die Experten. Aber auch hier wird aus betrieblicher Vorsicht wohl im Zweifel weiterhin eine Untersuchung durch die Behörden veranlasst werden, wenn es zum Beispiel zum Todesfall am Operationstisch ("mors in tabula") oder ähnlichen schweren klinischen Vorfällen kommt.
Neu: Ehrenamtliche ärztliche Tätigkeiten prämienfrei versicherbar
Der ARGE MED-Kongress sorgte aber auch für eine sehr positive Nachricht für die vielen Ärzte und Zahnärzte, die im ehrenamtlichen Einsatz stehen. Diese Tätigkeiten könnten mit einer neuen Sonderregelung, die die ARGE MED mit einem Versicherer erreichen konnte, ohne Prämie mitversichert werden. Eine solche Regelung ist am Markt einzigartig. "Vereinzelt haben Anbieter im Vorjahr eine Erweiterung 'nur für die Flüchtlingsarbeit' propagiert, was aber an der viel breiteren Realität ärztlicher Ehrenamtlichkeit vorbeigeht. Ich bin froh, dass wir hier eine Komplettregelung für alle in Österreich ausgeübten ehrenamtlichen ärztlichen Tätigkeiten verwirklichen konnten", so Mittendorfer abschließend.
Informationen zur ARGE MED
Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialisten-Netzwerk für die professionelle Beratung und Dienstleistung an Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängige Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, eigene Spezialprodukte mit den führenden Versicherungsunternehmen entwickelt. Aufgrund der gewachsenen Komplexität und Anforderungen an den Arzt- und Zahnarztberuf können qualitativ hochwertige Ergebnisse und umfassende Risikoabsicherungen ohne spezialisierte Dienstleister nicht mehr gewährleistet werden. Die ARGE MED verknüpft und verstärkt daher die Effekte durch die Vernetzung dieser hochspezialisierten Dienstleister für Ärzte. Bereits zum neunten Mal fand heuer von 22. bis 24.1. 2016 der ARGE MED-Kongress, eine mehrtätige Tagung mit zahlreichen Experten-Diskussionen im Plenum, Workshops und Seminaren statt.
Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialisten-Netzwerk für die professionelle Beratung und Dienstleistung an Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängige Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, eigene Spezialprodukte mit den führenden Versicherungsunternehmen entwickelt. Aufgrund der gewachsenen Komplexität und Anforderungen an den Arzt- und Zahnarztberuf können qualitativ hochwertige Ergebnisse und umfassende Risikoabsicherungen ohne spezialisierte Dienstleister nicht mehr gewährleistet werden. Die ARGE MED verknüpft und verstärkt daher die Effekte durch die Vernetzung dieser hochspezialisierten Dienstleister für Ärzte. Bereits zum neunten Mal fand heuer von 22. bis 24.1. 2016 der ARGE MED-Kongress, eine mehrtätige Tagung mit zahlreichen Experten-Diskussionen im Plenum, Workshops und Seminaren statt.
Rückfragehinweis:
Mag. Marcel Mittendorfer
Obmann ARGE MED / ARGE MedConsult
Mag. Marcel Mittendorfer
Obmann ARGE MED / ARGE MedConsult
Mittwoch, 3. Februar 2016
Bankomatgebühren: Was steckt hinter dem „Warnhinweis“?
Die Bawag PSK „warnt“ vor möglichen Bankomatspesen bei Drittanbietern. Was bedeutet das rechtlich? Und muss man es als Kunde hinnehmen?
Um
den „Warnhinweis“, den die Bawag PSK in ihre „Kundenrichtlinien
für Kontokarten, die Kontaktlos-Funktion und das Quick-Service“
aufgenommen hat, hat es einige Aufregung gegeben: „Gewarnt“ wird
vor der Möglichkeit, dass Betreiber von Geldautomaten, mit denen die
Bawag PSK keinen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, für
Bargeldbehebungen beim Bankomaten ein gesondertes Entgelt verrechnen
können. Das hat die Diskussion befeuert, ob Bankomatbehebungen
womöglich bald kostenpflichtig werden.
Wir werden
ausgenommen wie die Weihnachtsgänse!
Laut
Martin Korntheuer, Referent für Finanzdienstleistungen bei der AK
Wien, gibt es aber auch noch eine andere Art von Gebühr, die
anfallen kann. Und zwar bei Automaten, die von Drittanbietern
betrieben werden. Diese stehen dann nicht im Foyer einer Bank,
sondern meist auf stark frequentierten Plätzen, etwa Bahnhöfen. In
diesem Fall sind es die Drittanbieter, die Spesen einheben.
Teure Drittanbieter
Nun
gilt innerhalb der EU an sich der Grundsatz, dass die Kosten bei
Geldbehebungen in anderen EU-Ländern nicht höher sein dürfen als
das, was man im Inland bei Geldautomaten von Fremdbanken zahlt. Und
weil in Österreich meist keine Gebühren für solche Behebungen
anfallen, heißt das für das Gros der heimischen Bankkunden, dass
sie auch im EU-Ausland nicht mit Spesen belastet werden dürfen. Vor
allem bei Automaten von Drittanbietern könne es aber trotzdem
passieren, dass auch Österreichern Gebühren verrechnet werden, sagt
Korntheuer. Was bislang immer wieder dazu geführt habe, dass die
eigene Hausbank betroffenen Kunden die bei Drittanbietern bezahlten
Spesen „zähneknirschend vergütet hat“.
Das
Zähneknirschen der heimischen Institute ist gut nachvollziehbar,
denn sie haben von dem, was sie ihren Kunden da vergüten, selbst
keinen Cent bekommen. Das gibt jedoch „Warnhinweisen“ wie jenem
der Bawag PSK eine konkrete rechtliche Bedeutung – und zwar als
Absicherung gegen derartige Refundierungsbegehren (die sich häufen
könnten, sollten irgendwann auch im Inland Drittanbieter aktiv
werden). Das hätte dann gar nichts damit zu tun, ob tatsächlich
auch die Banken selbst Behebungsgebühren einführen wollen oder
nicht.
Wie
ein solcher „Warnhinweis“ in Kundenrichtlinien von den Gerichten
beurteilt würde, sei freilich völlig offen, sagt Korntheurer. Muss
man aber als Kunde eine solche Änderung hinnehmen? Die
Kundenrichtlinien seien als Ergänzung zu den allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu sehen, sagt Korntheuer. Von einer Änderung
muss man mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten verständigt werden
und kann dagegen ebenfalls innerhalb von zwei Monaten Widerspruch
einlegen. Macht man das, wird die abgeänderte Klausel nicht wirksam.
Die Bank wird dann aber den betreffenden Vertrag (z. B. den
Kartenvertrag) wohl aufkündigen. Kosten- und fristlos kündigen kann
man in dieser Situation auch als Kunde.
Nun
gibt es seit Oktober in den Bawag-„Kundenrichtlinien“ zur
Bankomatkarte, zu der auch die easy-Bank gehört, den Hinweis, dass
die Behebung an Bankomaten, „mit deren Betreiber die Bawag einen
diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat“, gratis ist, berichet
„orf.at“. Weiter heißt es: „Betreiber von Geldautomaten
(‚Dritte‘), mit welchen die Bawag keinen diesbezüglichen Vertrag
abgeschlossen hat, können die Durchführung von Kartentransaktionen,
insbesondere Bargeldbehebungen, an Geldautomaten gegen Verrechnung
eines gesonderten Entgelts anbieten“. In solchen Fällen werde der
Kunde am Bankomatbildschirm darüber informiert werde und er müsse
vor der Transaktion den Bedingungen zustimmen.
Kunde müsste zahlen
Keinen
Zweifel lässt der Hinweis aber daran, dass das Entgelt der Kunde
selbst zu tragen habe. Der gleiche Passus fand auch Eingang in die
„Besonderen Bedingungen für easy karte“ der easybank, die ab
März gelten sollen.
Bei
anderen österreichischen Banken fehlen aktuell solche Hinweise in
den Richtlinien und AGBs.
Bei
der Bawag kalmiert man auf Nachfrage von „orf.at“. Der
Warnhinweis der Bawag solle nur dafür „sensibilisieren“, dass
eine Kostenüberwälzung an die Kunden möglich sei. Die Warnung sei
darüber hinaus - weil eben nur Hinweis - nicht Bestandteil der
Kundenrichtlinien.
Eigener Vertrag oder Erfüllungsgehilfe?
Konsumentenschützerin
Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer (AK) stößt sich an den
Ausführungen, wonach die Bank mit „Dritten“ einen oder keinen
Vertrag schließe. Das sei „nicht ganz schlüssig“, da für den
Kunden nicht hervorgehe um welche Geräte es sich dabei handle, so
Zgubic. Sie zweifelt ganz grundsätzlich, dass eine Bank ihren Kunden
„so einfach“ mögliche Gebühren umhängen könne.
Für
die Konsumentenschützerin geht es auch um die Frage, ob ein Kunde
bei der Behebung mit dem Betreiber einen eigenen Vertrag abschließt
oder solche Anbieter nur „Erfüllungsgehilfen“ der Bank sind. Für
Zgubic ist nach österreichischem Recht Letzteres der Fall.
Österreichische
Bankkunden können sich bislang auf die Verordnung der Union -
konkret die Verordnung Nr. 924/2009 – berufen, nach der Gebühren
für Behebungen im EU-Ausland nur so hoch sein dürfen wie
Inlandsbehebungen an institutsfremden Geldautomaten. Und diese liegen
derzeit bei Null. Aber sollte sich das ändern und den heimischen
Bankkunden gebühren für Abhebungen abverlangt werden, gehören auch
die Gratisbehebungen in der Euro-Zone der Vergangenheit an.
("Die
Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2016)
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